Hallo, an Alle.
Ich bin meiner Tochter zu Unterhalt verpflichtet, es existiert ein Titel.
In der Berechnung wird ein Wohnvorteil, da ich in einem Einfamilienhaus wohne, hinzugerechnet.
In Abzug werden Versicherungen, Steuer und die Zinsen der Finanzierung gebracht. Die Finanzierung ist im nächsten Jahr zehn Jahre alt und somit kann ich zu neuen Konditionen umschulden. Können die Zinsen weiterhin in Abzug gebracht werden, weil vermutlich gehe ich zu einer anderen Bank, wegen besseren Konditionen?
Für diverse Bau-und Renovierungsarbeiten würde ich auch noch mehr Geld benötigen und hatte im Zuge der Umschuldung vor, den derzeitigen Kredit zu erhöhen. Werden auch hier die Zinsen in Abzug gebracht?
Was gibt es hier zu beachten. Könnt ihr mir das bitte beantworten.
Vielen Dank.
Hi,
ja, du kannst eine neue Finanzierung auch weiter abziehen. Wenn du ein neues Darlehn zwecks Instandhaltung der Immobilie aufnehmen musst, dann muss das auch akzeptiert werden, da es dem Unterhaltsempfänger ja auch einen Vorteil (nämlich dauerhaftes Bestehen eines Wohnvorteils) bringt.
Dass du die Versicherungen abziehen darfst, ist schon goodwill. Normalerweise darfst du nichts abziehen, was auch auf einen Mieter umgelegt werden kann und da gehört die Wohngebäudeversicherung zu. Du kannst aber auch Tilgungsleistungen als Altersvorsorgeaufwendungen abziehen und zwar i.H.v. 4% deines durchschnittlichen Vorjahresbruttolohns, wenn du nicht schon andere Positionen in der Unterhaltsberechnung hast.