Hallo,
da ich aus der Scheidung ein bischen Eigenkapital über habe, wollte ich mir ein Haus kaufen. Ob ich nun Miete zahle oder Darlehen. Aber anscheinend habe ich auch hier mal wieder falsch gedacht. Meine Anwältin meinte, ich muss den Wohnvorteil berücksichtigen. Sie sagte nur, ich soll mich woanders erkundigen, da sie sich da nicht so gut auskennt. Ich wollte eigentlich ein Kredit aufnehmen, der mich im Monat nicht mehr kostet, als meine Kaltmiete.
Ich weiß, dass zur Berechnung des Wohnvorteils der Preis des örtlichen Mietpreisspiegel genommen wird. Aber was kann ich dann wieder abziehen? Schließlich bezahle ich ja einen Kredit und das Haus soll meine Altersvorsorge sein.
Sehe ich es richtig, dass je kleiner das Haus, um so besser ist es für mich, und am besten in einer Gegend, wo die Mieten weit unten sind.
Irgendwie kommt es mir so vor, dass man als geschiedener Vater mehr als nur einmal bestraft wird. Wenn ich sehe was meine Ex alles von meiner Rente bekommt. Je länger eine Frau nicht arbeitet um so besser ist es für sie bei der Scheidung. Nach der offiziellen Scheidung geht das dann weiter.
Kann mir jemand hier kurz helfen?
Vielen Dank im Voraus.
Marko
Hallo,
beim Wohnvorteil wird die objektive (erzielbare) Miete genommen und davon kannst Zinsen abziehen, aber nicht die Tilgung.
Die Tilgung kannst Du aber als Altersvorsorge geltend machen, so Du nicht die 4% vom Brutto damit überschreitest (bzw. Beitragssatz gesetzliche RV + 4% so Du nicht in die RV einzahlst).
Ebenso können erforderliche Instandhaltungskosten sowie nicht umlagefähige Kosten i.S.v. § 556 Abs. 1 BGB, §§ 1, 2 BetrKV, abgezogen werden.
Das steht in den Unterhaltsleitlinien des zuständigen OLG (wo das Kind wohnt) unter "Wohnwert".
VG Susi
Hallo Susi,
vielen Dank.
Gruß Marko