Guten Morgen,
ich habe mal wieder eine kniffelige Frage, die Ihr mir bestimmt beantworten könnt.
Vielen Dank schon mal im Voraus.
Eckdaten:
Geschieden seit 2014
2 Kinder: 8 und 13
Ich plane mit meiner neuen Partnerin ein Haus zu kaufen.
Die Eigentumsverhältnisse sollen im Grundbuch mit 50 zu 50 %,
bzw. 60 zu 40 % eingetragen werden.
Wovon wird der Wohnwert berechnet ?
Haus Kaltmiete 1200,- €, fallen dann für mich nur 600,- € Wohnwert ( bei 50 % ) an und 720 € Wohnwert ( bei 60 % ) an ?
Oder spielen die Eigentumsverhältnisse keine Rolle, zählt nur das mietfreie wohnen im eigene Eigentum, also 1200 € Wohnwert ?
Vielen Dank für Eure Hilfe und ein schönes sonniges Wochenende… Dirk
Für was möchtest Du den "Wohnwert"?
Ich glaube eigentlich möchtest Du den "Wohnvorteil", oder nicht? Und der ist die Differenz aus dem was Du an Miete sparst und dem was Du fürs Haus bezahlst (Tilgung!). In Deinem Fall also 600 oder 720 (denn Du würdest ja nur ein halbes Haus mieten) abzüglich X.
Ja sorry ich meinte den Wohnwert..
Das würde dann ich meinem Fall bedeuten..
50 % Anteil = 600,- € Wohnvorteil ( abzüglich gezahlter Darleheneszinsen ) = X
So stimmt es, oder ??
Gruss und Danke Dirk
Moin
Entsprechend des im Grundbuch eingetragenen Anteils am Wohneigentum würde Dir für den ortsüblichen (oder real ermittelten) Kaltmietzins ein Wohnvorteil errechnet. Dem kannst Du eigene Zinsen eines Wohnkredites entsprechend Deines Anteils am Wohneigentum entgegensetzen. (Kosten gegen Kosten.) Mehr geht hier nicht. Die Tilgung des Kredites wäre Eigentumsumwandlung, von daher kann die Tilgung lediglich bei der Altersvorsorge (max. 4% Deines Bruttoeinkommens aus Erwerbstätigkeit) berücksichtigt werden.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.