Hallo,
seit kurzem bin ich von meiner Frau getrennt. Meine Frau ist aus unserem gemeinsamen Haus mit den Kindern auszogen und jetzt geht es um die Unterhaltzahlungen.
Ausser Frage stehen die Unterhaltszahlungen für meine Kinder, sowie der Trennungsunterhalt für meine Frau.
Es geht um das Haus, genauer gesagt um den Wohnwert sowie die Auszahlung für das halbe Haus. Wichtig für den folgenden Sachverhalt ist, dass unser Haus schuldenfrei ist.
Ich werden in einigen Monaten vermutlich meine Frau mit der Haushaelfte auszahlen muessen und dazu einen Kredit aufnehmen muessen. Ich habe jetzt mal die
a) Unterhaltszahlungen für Kinder
b) Trennungsunterhalt
c) Wohnwertvorteil
d) sowie Zins und Tilgung zusammen gezaehlt.
Im Grunde genommen kann ich wirklich einpacken, ich weiss nicht wie ich das finanziell schaffen soll.
Soweit mir bekannt ist, koennen bestehende Schulden (Zinswert) aus der Ehe vom Wohnwert abgezogen werden.
Ist das für die Schulden (zu zahlenden Zinsen), die ich in einigen Monaten aufnehmen muss genauso?
Dies wuerde mir ungemein helfen, weil ich von irgendetwas auch leben muss.
Oder ist das nur für Schulden die fuer den Hausanschaffung während der Ehe entstanden sind?
Bin euch fuer jeden Rat und Info im Voraus sehr dankbar!
Hallo Joa,
warum ist der Trennungsunterhalt für dich klar?
Wie alt sind denn eure Kinder?
Warum kann sie nicht arbeiten?
Dann ist noch wichtig, dass der Wohnvorteil des Hauses sich im ersten Jahr der Trennung nicht nach dem vollen Wert des Hauses bemisst, sondern danach, was du für dich selbst benötigen würdest.
Außerdem solltest du sofort die Steuerklassen von 3/5 auf 4/4 ändern.
Und deine Frau auszahlen musst du auch nicht.
Aber erzähl mal ein paar mehr Details zu den Einkommensverhältnissen.
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hallo Beppo,
vielen Dank erstmal, dass Du Dich um mein Anliegen kuemmerst!
Unsere Kinder werden in 3 Woche sechs Jahre alt (Zwillinge).
Sie geht 30 Stunden pro Woche arbeiten.
Die Steuerklassen werden jetzt lt. Anwalt auf 1 fuer mich und 2 fuer meine Frau geaendert, bzw. 4/4, wenn Sie einverstanden ist.
Mal ganz grob ausgedrueckt: der Trennungsunterhalt belaeuft sicht also auf Ausgleich:
Nettoeinkommen meiner Frau
+Kindergeld
Nettoeinkommen von mir
+Wohnwertvorteil
- Kinderunterhalt
Die Differenz beider Summen waere dann nach meiner Info der Trennungsunterhalt.
Allerdings habe ich, wie vorher geschrieben, noch das Vergnuegen den Kredit zu zahlen.
Danke und Gruss,
Joa
Die
Hallo Joa,
erst mal, willkommen hier.
Ich versuche mal, deine Gedanken in eine etwas andere Richtung zu lenken. Frau und Kinder sind also ausgezogen - warum willst du in dem Haus bleiben? Ist ja wohl für dich allein reichlich überdimensioniert, nicht wahr? Aus meiner Sicht heißt das, lieber geordnet verkaufen als sich eine Dauerlast ans Bein zu binden - ich sag' aber nachher noch ein paar Takte dazu, was du machen kannst, wenn du die Hütte tatsächlich halten willst.
Aber erst mal: Ja, mit dieser viel zu großen Bude hast du mittelfristig ein Problem an der Backe:
c) Wohnwertvorteil
Für die ersten zwölf Monate (Trennungsjahr) hast du Ruhe an dieser Front, weil dir nicht der volle Wohnwert, sondern nur der angemessene Wohnwert in Rechnung gestellt werden darf - als angemessen dürfte für dich allein eine Ein-Zimmer-Wohnung gelten, also finde schon mal heraus, wie viel in deiner Umgebung die übliche Miete für, sagen wir mal, fünfundzwanzig Quadratmeter beträgt. Nun ja, streng genommen ist diese Regelung natürlich in erster Linie erfunden worden für den Fall, dass die Frau in der ehemals gemeinsamen Wohnung bleibt, und deswegen werden die üblichen Verdächtigen wohl versuchen, dir trotzdem den vollen Wohnwert in Rechnung zu stellen, weil du ja keine Frau bist - wenn das passiert, meldest du dich am besten wieder hier.
Nach Ablauf des Trennungsjahres bist du allerdings so oder so mit dem vollen Wohnwert dran. Falls du wirklich bleiben willst, solltest du schon mal eine Liste machen mit all den Mängeln und Nachteilen, die den Mietwert des Hauses drücken würden 😉
Ich werden in einigen Monaten vermutlich meine Frau mit der Haushaelfte auszahlen muessen und dazu einen Kredit aufnehmen muessen.
Nun, das ist nur fast die Wahrheit. Wahr ist, dass ihr die Hälfte des Hauses gehört - ich gehe jedenfalls davon aus, dass ihr beide gemeinsam und zu gleichen Teilen im Grundbuch eingetragen seid, richtig? Allerdings gehört ihr damit tatsächlich und im Wortsinn "ein halbes Haus", und nicht "der Beutel mit Geld, der dem Wert eines halben Hauses entspricht". Das ist ein kleiner, aber sehr entscheidender Unterschied: Ihr Eigentumsrecht bewirkt keine Verpflichtung für dich, ihr in vorauseilendem Gehorsam ihre Hälfte auszuzahlen. Im Extremfall könntest du dich auf den Standpunkt stellen: Wenn sie Geld sehen will, wird sie eine Teilungsversteigerung des Hauses anleiern müssen. Was du ihr dabei besser nicht sagst: Da du im Haus wohnst, hast du prima Gelegenheit, die Bude bei allen potenziellen Interessenten madig zu machen, um die Bude anschließend selbst günstig zu ersteigern ...
Vielleicht lässt sich aber auch eine freundlichere Lösung mit Ex finden. Zum Beispiel, indem ihr euch auf einen geordneten Verkauf innerhalb einer gewissen Zeitspanne einigt; der Verkaufspreis (und damit auch ihr Anteil) dürfte dann deutlich höher sein, als wenn ihr die Bude per Notverkauf oder gar per Versteigerung loswerden müsst. Oder, ihr einigt euch darauf, dass du dauerhaft im Haus bleibst, dabei ihre Hälfte nutzen darfst und ihr dafür eine angemessene Nutzungsentschädigung, Miete o.ä. zahlst.
Aber, bevor ich weiter antworte, sag' uns doch bitte erst mal, ob du wirklich in dem Haus bleiben willst, und wenn ja, warum.
Viele liebe Grüße,
Malachit.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
Ok, mit 30 Stunden bei 2*6 kannst du schon recht zufrieden sein.
Dann stimmt das mit dem Aufstockungsunterhalt in etwa, nur dass das (halbe) KG bei ihr nicht zum Einkommen gezählt wird. Bei dir aber schon! Ja, so ist die schöne neue Welt!
Nur bist du anscheinend immer noch auf dem Dampfer, ihr das Haus abkaufen zu müssen.
Das ist falsch.
Sie kann zwar eine Art Miete von dir verlangen, oder eine Teilungsversteigerung, aber über diese würdest du das halbe Haus vermutlich deutlich günstiger bekommen.
Du solltest da also keine voreiligen Zusagen machen.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hallo Joa,
Die Differenz beider Summen waere dann nach meiner Info der Trennungsunterhalt.
Möööp - bring mir bitte die Deppen vom BGH nicht auf dumme Gedanken! Das hier würde ja bedeuten: Das, du vorher mehr hattest, hat anschließend sie mehr. Es geht um die Hälfte der Differenz ... eigentlich sogar ein bisschen weniger als die Hälfte, nennt sich "Erwerbsanreiz". Das ist aber je nach OLG-Bezirk unterschiedlich geregelt, teilweise mit einem Erwerbsbonus von 10%, teilweise mit einer 3/7-Regelung. Welches OLG ist denn für deinen Fall zuständig? Die genauen Bedingungen findest du dann nämlich in den Unterhaltsrechtlichen Leitlinien des zuständigen OLGs.
Viele liebe Grüße,
Malachit.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
Hallo,
zwei wesentliche Gruende, warum ich das Haus wirklich behalten moechte:
- Es ist das Elternhaus meiner Kinder
- auf dem Grundstueck steht auch noch mein Elternhaus.
Im Grundbuch bin ich fuer beide Haeuser sowie das Grundstueck eingetragen. Trotzallem, unser gemeinsam gebautes Haus ist Zugewinn.
Dazu hat meine Mutter ein lebenslanges Nutzungsrecht fuer mein Elternhaus auf dem Grundstueck sowie fuer das Grundstueck.
Das duerfte die Miete sowie den Verkehrswert des Hauses schon mal senken.
Wirklich helfen wuerde mir schon die Info, ob ich bei der Auszahlung des Hauses die daraus entstehenden Zinsen vom Wohnwert abziehen darf.
Vielen Dank an euch Profis.
Ich hoffe, das gleiche kann ich irgendwann an irgendjemanden zurueck geben.
Gruss,
Joa
Ok, dann sieht es tatsächlich etwas anders aus.
Du bist dann alleiniger Eigentümer der Immobilien und somit kommt weder eine Auszahlung ihres "Hausanteils" in Frage, noch eine Teilungsversteigerung, noch eine Miete.
Allerdings, genau wie du sagst, ist das ein Fall für den Zugewinnausgleich.
Dabei ist wichtig, dass Schenkungen deiner Eltern an dich zum Anfangsvermögen gezählt werden, und genau wie du sagst, die Wertsteigerungen durch Hausbau in den Zugewinn fallen.
Da kann sie tatsächlich eine Auszahlung in Bar verlangen.
Und Zinsen kannst du dafür, m.W. auch nicht abziehen.
Diese schmälern aber tatsächlich deinen Wohnwert, der dich ab nächstem Jahr sonst teuer zu stehen kommen könnte.
Die Tilgung kannst du ggf. als Altersvorsorge beim EU anrechnen, sofern die Obergrenze von 4% vom Brutto nicht überschritten wird.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hi Beppo,
die Überlassung war vor der Ehe, ist also Anfangsvermögen.
nur das ich es richtig verstanden habe, ein Beispiel:
Wohnwert 800 Euro
Tilgung 400 Euro (die ich zu zahlen habe, aus Auszahlung an meine Frau)
Zinsen 300 Euro (die ich zu zahlen habe, aus Auszahlung an meine Frau)
Neuer Wohnwert 500 Euro?
Obwohl die Schulden nach der Trennung kamen?
Ich weiss, dass ich wahrscheinlich schon sehr kleinkariert, meine Frage, aber vielleicht habt ich sowas schon mal durchgemacht.
Gruss
Hallo Joa,
Da kann sie tatsächlich eine Auszahlung in Bar verlangen.
Und Zinsen kannst du dafür, m.W. auch nicht abziehen.
Diese schmälern aber tatsächlich deinen Wohnwert, der dich ab nächstem Jahr sonst teuer zu stehen kommen könnte.
Was im Klartext bedeutet: Solange die Zinsen kleiner sind als der Wohnwert, der dir so oder so angerechnet wird, kann es dir egal sein, dass du die Zinsen "nur" vom Wohnwert und nicht von den Gesamteinkünften abziehen darfst. Da es "nur" um die Zinsen für die Hälfte des Hauses geht, und dabei auch nur um "Hauswert ohne Grundstücksanteil" (denn das Grundstück hatte dir ja offenbar schon vorher gehört, oder du hast es von deinen Eltern geschenkt bekommen - hoffe ich), sollte das bei den aktuellen Zinsen kein Problem sein.
Was das aufzunehmende Darlehen betrifft: Die Tilgung solltest du ggf. mit Blick auf die bereits genannte 4%-Regelung so auslegen, dass du diese Obergrenze (zusammen mit einer eventuell bereits vorhandenen Zusatz-Altersvorsorge) ausschöpfst, sofern du dir das finanziell leisten kannst, aber besser nicht überschreitest, damit du diesen Vorteil möglichst lange geltend machen kannst. Eventuell lohnt es sich für dich sogar, kein klassisches Annuitätendarlehen aufzunehmen (bei dem die Raten konstant sind, der Zinsanteil mit Abbau der Schulden stetig sinkt und der Tilgungsanteil demnach stetig steigt), sondern ein Tilgungsdarlehen (aka Abzahlungsdarlehen) bei dem die Tilgung fix ist und der Zinsanteil (und damit die Rate) mit dem Abbau der Schulden stetig sinkt. Musst du mal für dich durchrechnen, was für dich am geschicktesten ist.
Um dein Beispiel zu nehmen:
Wohnwert 800 Euro
Tilgung 400 Euro (die ich zu zahlen habe, aus Auszahlung an meine Frau)
Zinsen 300 Euro (die ich zu zahlen habe, aus Auszahlung an meine Frau)
Neuer Wohnwert 500 Euro?
Richtig, Wohnwert reduziert sich von 800 Euro um 300 Euro Zinsen auf 500 Euro. Die Tilgung kannst du bis 4% deines Bruttos als zusätzliche Altersvorsorge geltend machen, aber um 400 Euro voll abzuziehen müsstest du schon 10.000 Euro brutto im Monat verdienen ... besteht irgendein Grund, mit einer so hohen Tilgung reinzugehen, zumal wenn es bei dir ohnehin finanziell eng zu werden droht? Immobilienkredite sind derzeit ziemlich billig, d.h. du hast keinen so riesengroßen Leidensdruck, rasch tilgen zu müssen, wenn du die Zinsen auf fünf oder zehn Jahre festschreiben lässt.
Viele liebe Grüße,
Malachit.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
Moin Joa,
in Ergänzung zu meinen Vorschreibern und zur nochmaligen Verdeutlichung: Ausgleichspflichtig im Rahmen des Zugewinnausgleichs ist lediglich die Wertsteigerung, die Dein (!) Immobilienbesitz während der Ehedauer erfahren hat; beispielsweise durch Errichtung eines zusätzlichen Hauses auf dem Dir bereits gehörenden Grundstück. Also werden zwei Werte in Relation gesetzt: Der heutige Marktwert (nicht zu verwechseln mit irgendwelchen Bau- oder Renovierungskosten!) abzüglich des Marktwertes zum Zeitpunkt der Eheschliessung stellt den ehelichen Zugewinn dar, von dem Du Deiner DEF die Hälfte abgeben musst. Nachdem der Immobilienmarkt derzeit nicht besonders rosig ist, muss die Differenz zwischen beiden Werten auch nicht riesig sein; sie kann deutlich niedriger sein als die Baukosten eines Einfamilienhauses. Davon die Hälfte für den Zugewinnausgleich zu finanzieren könnte finanziell monatlich auf einen ähnlichen Betrag hinauslaufen wie eine Wohnungsmiete. Möglicherweise will Deine DEF diesen Betrag ja auch gar nicht auf einmal, sondern in monatlichen Raten; das würde Dir eine Menge Zinsen sparen. Das Haus allein muss Dir wirtschaftlich also nicht den Hals brechen.
Stell einfach mal zwei grobe Schätzwerte (damals/heute) hier ein. Wichtig wären ausserdem Eure Netto-Einkommen; dann können wir mal überschlägig rechnen. Und schätze Dich glücklich, dass Deine DEF einen Dreiviertel-Job hat: Das entlastet Dich zum einen finanziell in Sachen TU/EU; zum anderen bietet es vielfältige Ansatzpunkte, mehr sein zu dürfen als ein Zwei-Wochen-Besuchsonkel. Denn dafür bräuchtest Du Deinen Kindern kein Elternhaus erhalten.
Grüssles
Martin
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