Hallo zusammen,
weiss hier ev. jemand wie es sich mit dem Vorteil der eigenen Immobilie verhält ?
In der Titulierung zum KU wurde der sogenannte Wohnwertvorteil mit aufgenommen.
Wie verhält es sich wenn ich aus welchen Gründen auch immer, irgendwann ev. nicht mehr in der Lage bin den regulären KU zu zahlen.
Ist eine Immobilie pfändbar ? wenn ja was kann man tun um den "Verlust" der Immobilie zu vermeiden ? Übertrag auf die Ehefrau ? Oder was gibt es sonst für Möglichkeiten ?
Moin,
der Unterhalt wird immer nach den tatsächlich vorhandenen Gegebenheiten berechnet. Da dies meist logischerweise nicht in die Zukunft berechnet werden kann, nimmt man die vergangenen 12 Monate (bei Selbständigen die letzten drei Jahre) und bildet hieraus einen Querschnitt. Hier gehört der Vorteil der selbst bewohnten Immobilie mit hinein, da man nach gängiger Rechtssprechung kein Vermögen auf Kosten Unterhaltspflichter aufbauen darf.
Sollte es sich jetzt ergeben, dass kein Unterhalt gezahlt wird, dann kann tatsächlich die Immobilie zur Vermögensauflösung verpfändet werden. Also ein großer Risikopunkt, den aber nicht umgehen kann. Auch die Übertragung an die Ehefrau hat zwei Punkte, die mir Zahnschmerzen bereiten würde ...
1) Um den Titel nun im Nachhinein zu ändern, müsste man eine Abänderungsklage führen, wobei der Ausgang ungewiss ist.
Denn es kann angeführt werden, dass ja (je nach Laufzeit der Hypotheken) ein "Gewinn" aus der Veräußerung hervorgegangen sein muss. Aus diesem Gewinn kann man noch einige Zeit den Unterhalt bezahlen, und damit wird die Klage abgewiesen. Natürlich hat man die Kosten dieser Klage noch am Hals.
2) Die derzeitige Ehefrau "kann" auch mal Ex werden, und dann hat man keine Immobilie mehr. Und dann?
Gruß
Kasper
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.