Wurde entlassen - A...
 
Benachrichtigungen
Alles löschen

Wurde entlassen - Abfindung oder Kündigungsfrist ausnutzen?

Seite 1 / 2
 
(@darkman)
Schon was gesagt Registriert

Hallo!

Ich wurde heute entlassen (erstmal mündlich), betriebsbedingt, die Firma hat mir eine Abfindung in Höhe von 12.000 und Kündigung zum 31.10 angeboten.

Ich habe Kündigungsfrist von 4 Monaten, meine Überlegung war, vielleicht ist es besser die Frist auszuschöpfen, damit ich 4 Monate zuhause bin und meinen Gehalt bekomme?

Oder besser Abfindung nehmen, aber ich weiß nicht, wie sich dann mein Unterhalt ändert?

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 28.09.2020 10:46
(@wasserfee)
Registriert

moin,

hat die Kündigung Hand und Fuß? Es kann sein, dass es dir angelastet wird, wenn du keine Kündigungsschutzklage einreichst.

WF

nicht mein Zoo
nicht meine Affen

AntwortZitat
Geschrieben : 28.09.2020 10:51
(@darkman)
Schon was gesagt Registriert

Von wen angelastet?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 28.09.2020 10:54
(@wasserfee)
Registriert

wenn du den Titel ausgrund der folgenden Arbeitslosigkeit nicht weiter bedienen kannst.
Wenn du das dennoch kannst sehe ich keine Schwierigkeiten, ich denke nicht, dass eine Einmalzahlung in dieser Höhe zu einer Neuberechnung führen kann.
Zumal da die KM Wind davon bekommen UND klagen müsste.

WF

nicht mein Zoo
nicht meine Affen

AntwortZitat
Geschrieben : 28.09.2020 11:04
(@darkman)
Schon was gesagt Registriert

Ich habe keinen Titel.

Ja, es wird demnächst (in den nächsten Wochen) alles überprüft (von JA), da ich kurz nach der Kurzarbeit entlassen wurde. In Kurzarbeit habe ich natürlich weniger bezahlt.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 28.09.2020 11:10
(@maria22)
Zeigt sich öfters Registriert

Deine Abfindung kann durchaus zum Unterhalt herangezogen wede. Falls du einen Job findest, in dem du weniger verdienst als bei deinem alten Job, ist es durchaus möglich, dass du mit deiner Abfindung aufstocken musst.

AntwortZitat
Geschrieben : 28.09.2020 13:08
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Die Abfindung ist doch ein Scherz. Rechne mal gegen, wie hoch der Unterschied zu einem normalen Gehalt ist.

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 28.09.2020 13:18
(@darkman)
Schon was gesagt Registriert

Der Chef hat es pauschalisiert.

Die Summe könnte stimmen. Nicht schlimm.

Ich persönlich, möchte lieber 4 Monate als Mitarbeiter weiter mein Geld erhalten und zuhause sein.

Die Frage ist, ob das wirklich gut ist?

Und wann darf/muss ich die nächste Arbeit annehmen, nach 4 Monaten oder so schnell wie möglich?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 28.09.2020 13:35
(@wasserfee)
Registriert

du musst weiter den Mindestunterhalt bedienen (am besten den bishergezahlten Unterhalt weiterzahlen). Dann brauchst du auch nie wieder arbeiten, wenn du nicht willst.
Man kann dich nicht dazu zwingen zu arbeiten sondern dazu, Unterhalt zu bezahlen. Wenn dir die Kohle jemand schenkt oder du sie auf der Straße findest ist das auch okay.

WF

nicht mein Zoo
nicht meine Affen

AntwortZitat
Geschrieben : 28.09.2020 13:40
(@darkman)
Schon was gesagt Registriert

du musst weiter den Mindestunterhalt bedienen (am besten den bishergezahlten Unterhalt weiterzahlen). Dann brauchst du auch nie wieder arbeiten, wenn du nicht willst.
Man kann dich nicht dazu zwingen zu arbeiten sondern dazu, Unterhalt zu bezahlen. Wenn dir die Kohle jemand schenkt oder du sie auf der Straße findest ist das auch okay.

WF

Fabelhaft. Ich meine die Antwort.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 28.09.2020 13:45




Kakadu59
(@kakadu59)
Registriert

Hi @Darkman,
aus steuerlicher Sicht wäre es (wohl) besser, wenn Du die 4 Monate weiterarbeiten würdest.
Im Falle der Abfindung zum 31.10.2020 kämen die 12000 €uro Abfindung auf Dein Jahresbrutto hinzu und führen zu einer - u.U. nicht unerheblich höheren Steuerlast für dieses Jahr.
Eventuell kannst Du ja dealen und anbieten, bis 31.12.2020 zu arbeiten und ab 01.01. eine Abfindung entgegenzunehmen...?

PS Ich würde es an Deiner Stelle mal durchrechnen (lassen), ggf meldet sich hier noch jemand, der das kann/ könnte...

Gruß Kakadu59
"Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift (1667- 1745)

AntwortZitat
Geschrieben : 28.09.2020 13:47
(@richardvonweizsaecker)
Nicht wegzudenken Registriert

Moin,

aus meiner Erfahrung als Arbeitgeber:
Ich biete Regelmäßig Aufhebungsverträge incl. Abfindung an, manchmal probiere ich es mit Abfindungen die unter der Summe liegen, die ein MA bei Einhaltung der KüFri erhalten würde.
Die Leute unterschreiben sowas, weil sie nicht rechnen können.

Der Vorteil ist für mich: Ich bin die Person schnell los und muss mich nicht mit einmal gedanklich mit einer möglichen Kündigungsschutzklage auseinander setzen.

Feuere ich den Mitarbeiter regulär, ist das immer so eine Sache.

Noch ein Nachteil bei Aufhebungsvertrag: Du bekommst vom Arbeitsamt erst nach einer Sperrfrist Arbeitslosengeld.

Das mag alles nicht deine Frage gewesen sein, sehe ich ein, aber ggf. Nützt dir das als Allgemeiner Input.

AntwortZitat
Geschrieben : 28.09.2020 13:59
(@darkman)
Schon was gesagt Registriert

Ich möchte die Firma friedlich verlassen, ohne Klagen und Anwälte.

Die Höhe der Abfindung ist unwichtig, ich will keine zusätzlichen Umrechnungen von JA etc.

Wie kann ich den Aufhebungsantrag umgehen, falls man mir damit drohen würde?

Die Firma hat mir heute gesagt, die wollen keinen Aufhebungsantrag. Aber wer weiß was weiter passiert?!

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 28.09.2020 14:05
(@richardvonweizsaecker)
Nicht wegzudenken Registriert

Das ist auch in Ordnung.
Dann lass dich friedlich regulär Kündigen, beziehe dein Gehalt für 4 Monate und nutze die Zeit einen neuen Job zu finden.
Sollte das mit einem neuen Job nicht klappen, hast Du Anspruch auf Arbeitslosengeld.

Unterschreibst Du einen Aufhebungsvertrag, findest nicht Rechtzeitig einen neuen Job, dann wird das Arbeitsamt dir eine Sperrzeit aufbrummen und Du rutscht womöglich sofort in Hartz4.

Ich habe das auch schon umgekehrt gemacht, Mitarbeitern gekündigt, die eigentlich selbst kündigen wollten, damit sie das Arbeitslosengeld bekommen und nicht wegen Eigenkündigung in die Sperrzeit fallen.

AntwortZitat
Geschrieben : 28.09.2020 14:08
(@darkman)
Schon was gesagt Registriert

Um ganz ehrlich zu sein, das Angebot der Firma ist so:

Kündigung zum 31.10.2020, d.h. noch Oktobergehalt + 12.000 =

Oktobergehalt 2585€ Brutto + 12.000 Brutto (4,6 Gehälter) = 5,6 Gehälter

Weißt du was, ich sollte die Kündigung zum Ende Februar 2021 aushandeln. Quasi eine Abfindung in so einer Form.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 28.09.2020 14:28
(@richardvonweizsaecker)
Nicht wegzudenken Registriert

Sowas kannst Du natürlich auch machen.
Wobei bei einer "Regulären Kündigung", Du keine Nachteile hast, der AG kann dir da Problemlos eine Abfindung zahlen.

Du könntest dich regulär zum Ende Februar Kündigen lassen, mit Freistellung und so zum selben Ergebnis kommen.
Wenn Du mit deinem AG ein gutes Verhältnis  hast, wird sich sicherlich eine Kündigung so gestalten lassen, das beide Parteien mit dem Ergebnis zufrieden sind und niemand übervorteilt wird.

AntwortZitat
Geschrieben : 28.09.2020 14:46
(@darkman)
Schon was gesagt Registriert

Danke für die Infos.

Sag mal, wie muss das zwischen mir und AG formuliert und auf dem Papier festgehalten werden, damit ich tatsächlich, in Ruhe, zuhause, 5 Monate meine Gehälter kriege?

Damit man mich nicht austrickst.

Heißt das "Freistellung von der Arbeit unter Fortzahlung des Gehaltes"?

Ich habe so einen Punkt in meinem Arbeitsvertrag.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 28.09.2020 14:55
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Nicht ganz.

Es muss unwiderrufliche Freistellung heißen.

Sonst könnte der AG dich jederzeit wieder zurückholen, solange der Arbeitsvertrag noch besteht.

Meist wird das dann kombiniert mit dem Zusatz, dass mit dieser Art der Freistellung auch etwaige Urlaubsansprüche und Überstunden mit abgegolten sind.

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 28.09.2020 15:31
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

bei Deinen Gedankenspielen ... wie sieht denn die Möglichkeit aus, dass Du schnell in einen neuen Job kommst?
Das sollte bei den Überlegungen mit enthalten sein. Selbst wenn dieser geringer bezahlt wird, dann kannst du die Entschädigung (12.000) für Dich verbraten bzw. damit nach und nach den KU bezahlen und hast mehr zum Leben bzw. es ist etwas entspannter.
Wenn Du aber kaum eine Chance auf einen neuen Job hast, dann ist diese Abfindungsgeschichte gefährlich, weil das Problem nur verschoben wird.

Gruß
Kasper

Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 28.09.2020 15:36
(@darkman)
Schon was gesagt Registriert

Wenn Du aber kaum eine Chance auf einen neuen Job hast, dann ist diese Abfindungsgeschichte gefährlich, weil das Problem nur verschoben wird.

So schnell werde ich keinen neuen Job finden, man kann es nicht abschätzen, da momentan alle in Corona Stimmung sind. 😂

Übrigens, wenn ich Ende Oktober rausfliege und 12.000 mitnehme, welches Problem kriege ich vom JA, muss ich dann als ALG1 Empfänger mehr Unterhalt zahlen?

Ich habe keinen Titel.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 28.09.2020 15:57




Seite 1 / 2