Grundsätzlich müssen Abfindungen für den Unterhalt verwendet werden, im schlimmsten Fall so viel, dass du genauso viel zahlst wie vorher
Moin
Ob die Abfindung passt oder nicht, ist u.a. deutlich abhängig von Deiner Beschäftigungsdauer. Ebenso zählt da hinein Dein Verdienst. Was da angemessen ist regelt das Arbeitsrecht (glaube ich zumindest ;-))
Wenn Du Deine Kündigung mitgeteilt bekommen hast, wurdest Du hoffentlich bereits aktiv und hast das Arbeitsamt informiert. Ansonsten gibt es da die nächsten Probleme, z.B. ALG1-Bezug. Denn Du bist verpflichtet, sofort nach Erhalt dieser Info das Arbeitsamt zu informieren.
Wenn Du keine (Ersatz-)Job findest, wird lt. Rechtslage davon ausgegangen, dass für die nächsten 6 Monate die Arbeitslosigkeit in Unterhaltsangelegenheiten von Dir abgefesert wird. Wie? - das ist Dein Problem. Anschließend kann geschaut werden, ob besagte Abfindung nicht auch noch für einen längeren Zeitraum für den Unterhalt aufzuzerren ist. Ein (Mindest-)Zeitraum von 18 Monaten wird da gerne ins Feld geführt.
Im schlimmsten Fall kann Dir die Abfindung voll UH-rechtlich angerechnet werden. Alles über (ich glaube) 6000€ auch sozialrechtlich. Anders gesagt, vom System her betrachtet ist es erst Dein Geld, wenn Du auch ohne versprochene staatl. Stützen überleben kannst.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Hi @Darkman
[...] muss ich dann als ALG1 Empfänger mehr Unterhalt zahlen?
Ich habe keinen Titel.
Fett: Damit kommst Du jetzt?
Keinen Titel zu haben ist für Dich (angesichts der Situation, aber auch ganz allgemein) zunächst extemst vorteilhaft.
Die Frage die sich mir allerdings stellt:
Wurdest Du von der KM zu einer Einkommesoffenlegung aufgefordert oder steht eine solche zeitnah an)?
Wenn nein, sind die/ Deine Gedanken wegen höherer Unterhaltszahlungen völlig unbegründet (und nein, Du müßtest nicht mehr Unterhaltszahlungen leisten).
Du bist als Unterhaltspflichtiger ET nicht(!) dazu verpflichtet, im vorrauseilenden Gehorsam der Gegenseite (->KM) Deine höheren Einkünfte offen zu legen.
In sofern ist/ wäre auch dieser Beitrag:
Grundsätzlich müssen Abfindungen für den Unterhalt verwendet werden, im schlimmsten Fall so viel, dass du genauso viel zahlst wie vorher
aktuell für Dich nicht von Bedeutung.
Wann wurdest Du zuletzt aufgefordert, in Sachen Kindesunterhalt Deine Einkommenssituation offenzulegen?
Edith 1: Übrigens würde auch ein Unterhaltstitel nichts an der Situation ändern, dass ein höheres Einkommen eben nicht im vorauseilenden Gehorsam angegeben werden muß.
Du kannst also Deine berufliche Situation -zunächst - völlig isoliert von der Unterhaltszahlung angehen.
Edith 2: für den (nicht zu hoffenden und wünschenden) Fall, dass Du keine Arbeit findest und zukünftig/ temporär über weniger Einkomen verfügst wäre durch den fehlenden Titel eine Anpassung der Unterhaltszahlungen nicht nur denkbar sondern auch problemlos möglich.
Für den Fall würde ich aber - der Fairness halber -mindestens einen kurzen Zweizeiler an die KM schreiben, damit diese Bescheid weiß und sich auf die veränderte Situationeinstellen kann
Gruß Kakadu59
"Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift (1667- 1745)
Hallo,
wenn eine Abfindung gezahlt wird, dann ist sie unterhaltsrechtlich Einkommen. Da es sich aber um viel Geld handelt wird es auf einen angemessenen Zeitraum verteilt (ca. 3 Jahre). Ist die Summe eher gering kann auch 1 Jahr ausreichend sein.
Es kann dann durchaus sein, dass Du mit Alg 1 + Anteil Abfindung für den Mindestunterhalt leistungsfähig bist.
D.h., ja, es kann sein, dass Du mehr Unterhalt zahlen musst als, wenn es nur Alg1 gegen würde, allerdings hast Du ja auch mehr Einkommen.
Wenn das JA prüft dann steht auch immer im Raum, dass ein Titel gefordert werden könnte, dagegen kannst Du Dich leider nicht wehren, Du musst aber darauf achten, dass der Titel nicht zu hoch ist.
VG Susi
Hi,.
steht alles in #4
LG
ich sollte wohl erst Kaffe trinken (und dann lesen und schreiben).
Ne, im Ernst, das habe ich glattweg überlesen.
Bleibt (für mich) die spannende Frage, warum das JA sowas mit Vorlauf ankündigt ... -hat denen irgendeiner einen Tip gegeben bzw. der TO selbst da nachgehakt und seine zukünftig veränderte Erwerbs -und Einkommenssituation ins Gespräch gebracht????
Ungeachtet dessen ist der zZt. nicht vorhandene Titel erstmal ein (kleiner) Vorteil.
Natürlich ist die Abfindung im Rahmen einer Einkommensüberprüfung anzugeben.
Aber(!), je nachdem wann die Abfindung gezahlt werden würde: wäre die Überprüfung der Einkommenssituation durch das JA vor Zahlung der Abfindung würde ich(!) die keinesfalls angeben.
In Anlehnung an @Susi64:
Bei einer eventuell anstehenden Titulierung unbedingt auf die Befristung mit Volljährigkeit denken!
Weiterhin ist dem TO anzuempfehlen, VOR(!!) Titelerstellung hier nochmal aufzuschlagen und nachzufragen, ob da alles i.O. ist
Gruß Kakadu59
"Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift (1667- 1745)
Ich werde bis Ende des Jahres beschäftigt und die Abfindung wurde reduziert. Die Abfindung wird mit dem letzten Gehalt ausgezahlt.