Hallo,
ich bin neu und bräuchte mal Eure Hilfe:
ich möchte meine Fall hier kurz beschreiben, da ich das Gefühl habe seit Jahren ausgenommen worden zu sein. Ich habe ein Kind, kurz vor dem 18 Geburtstag (April 2024) und zahle seit 2010 Unterhalt nach Stufe 8 DD-Tabelle. Ich hatte nur im ersten Jahr nach der Trennung Kontakt zu meinem Kind, die Ex hat mit allen Mitteln einen regelmäßigen Kontakt verhindert und letztendlich eine Entfernung von knapp 600 km im Jahre 2012 geschaffen, so dass es ab dann wirklich 0-Kontakt gab. Pakete kamen zurück, Briefe blieben unbeantwortet, Telefonnummern wurden gewechselt, Zeugnisse und Berichte wie vom vom FamG mir zugesagt erreichten mich nur bis 2013 danach auch nichts mehr. Gut, das ist Vergangenheit und möchte ich auch nicht weiter vertiefen.
Ich habe immer und regelmäßig den Unterhalt bezahlt, die Kontonummer war das einzige, was nicht geändert wurde bzw was mir immer mitgeteilt worden ist in Einschreibebriefen ohne Absender 🙂
Nun habe ich durch Zufall erfahren (Gerüchte), dass mein Kind die Schule mit 15 und mittlerer Reife verlassen hat und eine Ausbildung macht (Maritimer Bereich) mit einer Ausbildungsvergütung von derzeit rund 1400 Euro und im kommenden Jahr ca 1800 Euro.
Ich wusste davon nichts und zahle immer nach Stufe 8 an die Kindsmutter. Wenn ich es richtig verstehe, hätten doch zumindest teile der Ausbildungsvergütung gegen den Unterhalt angerechnet werden müssen, oder?
Wie sieht eine solche Rechnung konkret aus, d.h welcher Betrag müsste angerechnet werden und welcher bleibt frei? Wäre die KM nicht verpflichtet gewesen mir dies mitzuteilen zumindest aus unterhalsrechtlicher Sicht? Da ich jahrelange Gerichtsverfahren mit mittleren 5 stelligen Gerichts- und Anwaltskosten hinter mir habe und seit 2017 wieder ein glückliches Leben führe möchte ich gerichtliche Verfahren vermeiden (ich habe auch das Vertragen in unsere Familienrichter verloren...), deshalb wäre es gut, wenn es einen Weg gibt die Sache auf anderem Wege zu klären.
Wie komme ich an die Informationen zur Berufstätigkeit des Kindes? Es gibt ein auf das 18. Lj befristeter Titel, d.h. spätestens im April wird die Sache dann doch transparent werden, oder?
Sind Überzahlungen, wenn nicht für die Vergangenheit dann aber ab jetzt, zurückforderbar?
Wie würdet ihr Euch in diesem Fall verhalten?
Mein Problem ist, dass ich keine aktuelle Adresse von KM und Kind habe.
Beste Grüße und danke für jeden Ratschlag
Hallo Gutmut,
ich rolle die Sache mal von hinten auf.
Es gibt ein auf das 18. Lj befristeter Titel, d.h. spätestens im April wird die Sache dann doch transparent werden, oder?
Absolut sicher, dass es ein befristeter Titel ist?
Dann ist spätestens mit der Aprilzahlung hier aber auch Schicht im Schacht! Bei einem befristeten Titel bräuchtest du auch nicht unbedingt anzukündigen, dass es ab Mai kein Geld mehr geben wird, d.h. nicht einmal dann, wenn du bis dahin die Anschrift von Mutter oder Kind hättest.
Mein Anfangsverdacht ist, dass du nach Einstellung deiner Zahlungen auch nichts mehr von Mutter und Kind hören wirst. Den Grund für diesen Verdacht nenne ich dir am Ende dieses Beitrags; aber erst mal, zur aktuellen Lage:
Ich wusste davon nichts und zahle immer nach Stufe 8 an die Kindsmutter. Wenn ich es richtig verstehe, hätten doch zumindest teile der Ausbildungsvergütung gegen den Unterhalt angerechnet werden müssen, oder?
Völlig richtig. Überschlagsrechnung: Zahlbetrag in Stufe 8 ist derzeit 722 Euro; die 1.400 Euro werden wahrscheinlich brutto sein, netto werden da dann ca. 1.100 Euro hängen bleiben. Pauschal kann das Kind 100 Euro für ausbildungsbedingte Kosten abziehen, dann stehen aber immer noch 1.000 Euro zur Verfügung.
Bei einem minderjährigen Kind wird dieser Betrag sozusagen zwischen Betreuungsmutti und Unterhaltszahler aufgeteilt, d.h. du kannst "deine" Hälfte, also 500 Euro vom Unterhalt abziehen. Es bleibt somit ein Unterhaltszahlbetrag von 222 Euro; falls es höhere ausbildungsbedingte Kosten als die pauschalen 100 Euro gibt, dann halt eine analoge Berechnung, am Ende steht dann ein Unterhaltszahlbetrag von etwas mehr als 222 Euro, aber die 722 Euro sind unter diesen Umständen wirklich viel zu viel.
Im nächsten Jahr, da sieht die Berechnung ähnlich aus: Einerseits steigen die Unterhaltssätze in der Düsseldorfer Tabelle, aber andererseits, wenn das Kind dann brutto 1.800 Euro verdient, dann steigt auch das Nettoeinkommen und damit das, was du beim Unterhalt gegenrechnen darfst. Es ist mir gerade zu viel, das auch noch abzuschätzen, aber ich vermute, du würdest unterm Strich sogar noch etwas weniger als diese 222 Euro zu zahlen haben.
Das einzige, was einer sofortigen Kürzung deiner Zahlungen entgegensteht, ist dieser kreuzvermaledeite Titel. Der Titel ist zwar hinsichtlich des geschuldeten Betrags nicht mehr auf der Höhe der Zeit (denn das Kind kann wegen der sehr ordentlichen Ausbildungsvergütung einen großen Teil seines Bedarfs selbst decken), aber die Idee bei einem Titel ist ja gerade, dass der Gerichtsvollzieher strikt nach dem Titel vorgehen kann und muss. Heißt im Klartext, solange der Titel nicht geändert wird, kann daraus gepfändet werden.
Das ist in deinem Fall insbesondere deshalb ein Problem, weil du nicht mal die Anschrift von den beiden Halunken hast. Die entscheidende Frage für dich wird m.E. lauten: Bis zur Volljährigkeit sind es noch vier Zahlungen, nämlich für Januar bis April, also gut dreitausend Euro (die anstehende Erhöhung der Unterhaltssätze zum Jahreswechsel bereits eingerechnet) - lohnt sich die Mühe, hier noch ein Fass aufzumachen?
Wenn der Titel mit Volljährigkeit wirklich Geschichte ist, dann brauchst du eine Pfändung natürlich nicht mehr zu fürchten. Weiterhin, das volljährige Kind muss seine Unterhaltsbedürftigkeit dir gegenüber erst mal nachweisen - das anonyme Zusenden einer Bankverbindung reicht für solch einen Nachweis nicht mal ansatzweise aus ;- )
Deshalb schrieb ich zu Beginn: Keine Zahlung mehr ab Mai, und abwarten, ob überhaupt noch eine Reaktion kommt.
Ab Volljährigkeit steht das um ausbildungsbedingte Kosten bereinigte Ausbildungsgehalt nämlich nicht mehr nur zur Hälfte, sondern vollständig zur Deckung des Unterhaltsbedarfs zur Verfügung; d.h. bereits bei netto 1.100 Euro könntest du 1.000 Euro gegenrechnen, was im Klartext bedeutet: Wenn Junior tatsächlich ein Ausbildungsgehalt ungefähr in der vermuteten Höhe hat, dann besteht ab Volljährigkeit definitiv kein Grund für Unterhaltszahlungen mehr - und genau deshalb vermute ich, dass der Kontoauszug vom April 2024 dann die vorerst letzte Erinnerung an dein Kind sein wird ;- (
Viele liebe Grüße,
Malachit.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
Hallo,
rein theoretisch kannst du über das Einwohnermeldeamt einen Antrag stellen, dass dir der wohnsitz deines Kindes mitgeteilt wird. Du hast daran ein berechtigtes Interesse, da es dein Kind ist.
bezüglich des Unterhaltes, vermutlich würde ich da auch nichts unternehmen, solange der Titel wirklich befristet ist. Das würde ich aber noch prüfen, ob das so ist. Ist er nicht befristet würde ich nachdem mir das Amt die Daten des Kindes mitgeteilt hat, der Mutter schreiben.
zum einen hättest du, sofern ihr gemeinsames Sorgerecht habt, den ausbilsungsvertrag gemeinsam unterschreiben müssen. Und zum anderen hätte die Mutter dir diese Änderung mitteilen müssen.
die Frage ist auch, warum hast du die Einschreiben ohne Absender angenommen?
egal, wichtig wäre die Auskunft über die Adresse des Kindes. Ist der Titel befristet würde ich Junior zum 18. ein persönliches Einschreiben schicken. Darin würde ich ihm erklären, dass ich erst jetzt seine Adresse herausgefunden habe, ihn zu mir einladen falls er Interesse an einem Kontakt hat.
sophie
Sind Überzahlungen, wenn nicht für die Vergangenheit dann aber ab jetzt, zurückforderbar?
Wie würdet ihr Euch in diesem Fall verhalten?
Mein Problem ist, dass ich keine aktuelle Adresse von KM und Kind habe.
Auskunft ist ausnahmsweise ungefragt zu erteilen, wenn sich die wirtschaftlichen Grundlagen für den Unterhaltsanspruch erheblich geändert haben und das Verschweigen dieser Änderungen evident unredlich wäre. Hauptanwendungsfall ist der in einem Vergleich festgelegte Unterhalt. Spätere wesentliche Einkommensänderungen sind unverzüglich mitzuteilen (BGH FamRZ 97, 483: Nebenpflicht für Berechtigten; BGH FamRZ 88, 270: Nebenpflicht für Pflichtigen).
Dazu ein wirklich interessanter Beschluss vom OLG Karlsruhe vom 22.4.2003, 16 WF 190/02.
Konkret wird von einem bis zur Volljährigkeit befristeten Titel gesprochen. Es kann sich also beim Titel nur um eine Urkunde (erstellt vom Jugendamt oder Notar), nicht aber um einen gerichtlichen Vergleich handeln, denn Gerichte befristen Vergleiche in aller Regel nicht. Ob bei einer Urkunde auch eine Pflicht zur ungefragten Information besteht, daran habe ich Zweifel. Rechtsprechung dazu ist mir nicht bekannt.
Persönliche Meinung: Wenn man 10 Jahre ohne jegliches Lebenszeichen vom Kind widerstandslos Unterhalt nach Einkommensgruppe 8 zahlt und vermutlich selbst auch keine neuen Auskünfte zum Einkommen mehr erteilt hat, braucht man in den letzten 4 Monaten bis zur Volljährigkeit auch keine Änderung mehr anzustreben.
zum einen hättest du, sofern ihr gemeinsames Sorgerecht habt, den ausbilsungsvertrag gemeinsam unterschreiben müssen. Und zum anderen hätte die Mutter dir diese Änderung mitteilen müssen.
sophie
Vielen lieben Dank für die Rückmeldungen
Rechtlich gesehen hast Du vollkommen Recht, aber die Ex hätte auch nich einfach so wegziehen dürfen, wir hatten eine gerichtliche Umgangsvereinbarung, Nachdem das Gerichtsverfahren aber erst 4 Monate später final terminiert worden ist sagte der Richter ein kleines Du Du Du Richtung meiner Ex, aber eine Umkehr sein im Sinne des Kindeswohls nun nicht mehr angebracht, da bereits eine Verwurzelung stattgefunden hätte. Soviel zum Thema Familiengericht und Recht haben vs Recht bekommen. Eine Fortsetzung in der nächsten Instanz würde seine Begründung nur noch stärken, so der Richter in meine Richtung, da weitere Zeit verstreichen würde und das Kind dann nicht mehr aus der Schule genommen werden könne....
Es handelte sich um ein Einwurfeinschreiben, das brauchst Du nicht annehmen, gilt aber als zugestellt. Dies musste ich auch erst lernen, dass Einwurfeinschreiben besser als Einschreiben mit Rückschein sind, da deren Annahme verweigert werden kann.
Ja, es handelt sich um eine Urkunde vom Jugendamt mit der Befristung auf das Alter 18. Ich wurde damals auf drängen meiner Ex vom Gericht eindringlich ermahnt eine Urkunde erstellen zu lassen und ich kann mich noch genau daran erinnern, dass der Vorschlag der Befristung nach Erneuerung der Urkunde durch Höherstufung von 7 auf 8 von einer netten jungen Dame vom Jugendamt kam. Sie meinte nur, dass sie an meiner Stelle eine Befristung eintragen lassen würde und sollte es der Gegenseite nicht gefallen, könnte diese ja dagegen vorgehen. Das Gericht könne mir keinen Strick daraus drehen, sagte sie mit einem Schmunzeln. Dies war damals der einzige Mensch in den unzähligen Verfahren, der offen und ehrlich war und vielleicht hatte sie auch einfach nur Mitleid, weil ich damals wie der Tod ausgesehen habe 🙂
Es stimmt, es gab keine Anpassungen in den ganzen Jahren nach dem Wegzug der Ex, da ich nie zu Einkommensauskünften aufgefordert worden bin. Ich denke, dass aber auch nicht viel mehr Unterhalt rausgekommen wäre, da ich ja damals eine Stufe höher eingewertet wurde als es meinem bereinigten Gehalt entsprach und im Streit um den Dienstwagen mein mir zugerechnetes Gehalt unverhältnismäßig hoch angesetzt worden ist. Außerdem bin ich seit einigen Jahren mehr als nur einer Person unterhaltspflichtig (die Unterhaltsfestsetzung beruhte darauf dass ich nur 1 unterhalspflichtige Person hatte und dementsprechend auch nochmals höher gestuft worden bin).
Meinem Kind mache ich in der ganzen Angelegenheit keine Vorwürfe und ja, die Tür stand und steht immer offen.
Da es sich um eine befristete Urkunde handelt folge ich Eurem Ratschlag, was für mich auch gesundheitlich der bessere Weg ist und zahle bis Einschließlich April den Unterhalt und stelle danach die Zahlungen ein.
Herzlichen Dank nochmals für das schnelle Feedback und beste Grüße an das ganze Forum
Hallo Gutmut,
Ja, es handelt sich um eine Urkunde vom Jugendamt mit der Befristung auf das Alter 18. Ich wurde damals auf drängen meiner Ex vom Gericht eindringlich ermahnt eine Urkunde erstellen zu lassen und ich kann mich noch genau daran erinnern, dass der Vorschlag der Befristung nach Erneuerung der Urkunde durch Höherstufung von 7 auf 8 von einer netten jungen Dame vom Jugendamt kam.
Ich will den Teufel nicht an die Wand malen, aber ich hoffe, dass damals alles korrekt abgelaufen ist und der alte Titel (Stufe 7, unbefristet) tatsächlich zugunsten des neuen Titels (Stufe 8, befristet) endgültig "außer Betrieb" genommen wurde. Nicht, dass der alte Titel nur schlummert, und dann nach dem 18. Geburtstag versucht wird, diesen alten Titel wiederzuverwenden.
Meinem Kind mache ich in der ganzen Angelegenheit keine Vorwürfe und ja, die Tür stand und steht immer offen.
Dann hoffe ich, dass bei deinem Nachwuchs irgendwann die Neugier über die Indoktrination siegt.
Viele liebe Grüße,
Malachit
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.