zahltag für ku abän...
 
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zahltag für ku abändern?

 
(@marcopb)
Schon was gesagt Registriert

hallo leute,

ich bin durch google auf euch gestossen.

ich suche überall nach hilfe um irgend wie mal was gegen die KM in der hand zu haben.

folgendes problem:

ich verdiene nicht jeden monat soviel das ich vollen ku zahlen kann ( 900€ grenze) , jedoch ist es so das ich das wenn ich mehr verdiene ihr den rückstand zukommen lasse. dazu kommt das ich zahltag immer um den 15. rum habe.

nun rennt sie , da sie ja nen titel hat, monatlich zum gericht und lässt immer wieder mein kontopfänden obwohl sie genau weiß das es nix zu holen gibt.

hat jemand vielleicht nen tip ob und wie ich dagegen was machen kann?  oder muss ich das in diesem lande wirklich so kampflos hinnehmen?

mfg

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 09.03.2010 23:32
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

hat jemand vielleicht nen tip ob und wie ich dagegen was machen kann?  oder muss ich das in diesem lande wirklich so kampflos hinnehmen?

hol Dir einen Beratungshilfeschein beim Amtsgericht, suche einen Anwalt auf und bringe eine Unterhalts-Abänderungsklage auf der Basis Deines aktuellen Einkommens auf den Weg. Wobei je nach Lage der Dinge nicht auszuschliessen, dass das Gericht Dir fiktives Einkommen unterstellt oder einen Nebenjob verlangt.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 09.03.2010 23:45
(@marcopb)
Schon was gesagt Registriert

danke für die schnelle antwort, werde mal mit meiner anwältin sprechen.  allein wenn ich schon den zahltag vom ersten aufn 15. ändern lassen könnte, wäre mir um längen geholfen.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 10.03.2010 00:38
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Huhu,

abgesehen von der wohl nötigen Unterhaltsabänderung folgender Vorschlag:

Die Zahlung zum 1. stellt genau 1x ein Problem dar, nämlich im Monat der Umstellung. Könnte Dir nicht jemand einen benötigten Fehlbetrag leihen, so dass Du am 15. Rücklagen für den nächsten 1. hast um den KU pünktlich zu zahlen? Dass Du am 1. nicht zahlen kannst, ist neben der wohl zu hohen Titulierung in erster Linie ein Organisationsproblem deinerseits.

Die Zahlungspflicht zum 1. des Monats ist gesetzlich festgeschrieben. Ich glaube nicht, dass Dir da ein Richter das anders ausurteilt. Dann würde nämlich jeder kommen, der am 15. Geld bekommt.

Vielleicht spart mein Vorschlag Dir Gerichtskosten, die an sich unnötig sind.

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 10.03.2010 00:45
(@staengler)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

@lbm und MarcoPB

Dass der Unterhalt nach § 1612 Abs. 3 BGB monatlich im voraus zu zahlen ist, begründet keine Kalenderfälligkeit im Sinne § 286 Abs. 2 Nr. 1 BGB" (Palandt, § 286, RdNr. 22).

Dieser Satz steht so wortwörtlich in meinem Gerichtsurteil. Und auch in meinem Titel stand, dass bis zum 5. Werktag eines Monats gezahlt werden muss.

Gruß, Michael

sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle

AntwortZitat
Geschrieben : 10.03.2010 10:22
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

@ Staengler: Dem ollen Palandt glaube ich ja eigentlich alles ungesehen, hab gerade noch mal ins Gesetz geguckt und gebe Dir grundsätzlich Recht!  :thumbup: Wenn es aber anders tituliert ist, hilft das m. E. nix.

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 10.03.2010 23:48
(@staengler)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

@ lbm

Wenn es aber anders tituliert ist, hilft das m. E. nix.

hier bleibt mir wohl nur, Dir grundsätzlich Recht zu geben  :thumbup:

Gruß, Michael

sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle

AntwortZitat
Geschrieben : 11.03.2010 10:16