Hallo, ich hab zu dem Thema mal eine Frage. Wenn mein Kind eine Summe x von einer Unfallversicherung erhalten hat (Versicherungsnehmerin ist meine Ex die die Versicherung zahlt und das Kind versichert hat), zählt das zum Vermögen des Kindes? Ich hätte da gern einen Überblick. Ist sie dazu verpflichtet mir das mitzuteilen? Danke
TH
Hallo,
handelt es sich um eine einmalzahlung, wie z. B. Schmerzensgeld oder aufgrund des Verlustes eines Sinnes oder um eine regelmäßige Zahlung?
ich vermute mal, dass eine Einmalige Zahlung bei einem minderjährigen Kind nicht betrachtet wird.
bei einer regelmäßigen Zahlung könnte es den Mehrbedarf mindern. Ggf. Ist es auch wie Pflegegeld zu behandeln.
deine Angaben sind zu pauschal.
sophie
Hallo @Head,
ich habe deinen Beitrag sowie AnnaSophies Antwort abgetrennt von https://www.vatersein.de/forum/unterhaltsrecht/anrechnung-von-kindesvermoegen-bei-der-ermittlung-der-unterhaltspflicht/seite/2/#post-217971
Ich denke, ein eigenständiges Thema ist hier besser als die "Fortsetzung" eines Falles, der schon vierzehn Jahre alt ist.
Viele liebe Grüße,
Malachit
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
Ich hätte da gern einen Überblick. Ist sie dazu verpflichtet mir das mitzuteilen?
Ich zitiere einen Teil von § 1605 BGB:
Verwandte in gerader Linie sind einander verpflichtet, auf Verlangen über ihre Einkünfte und ihr Vermögen Auskunft zu erteilen, soweit dies zur Feststellung eines Unterhaltsanspruchs oder einer Unterhaltsverpflichtung erforderlich ist.
Einkünfte eines minderjährigen Kindes werden angerechnet. In der Regel je zur Hälfte beim barunterhaltspflichtigen und beim betreuenden Elternteil.
Das minderjährige Kind muss seinen Unterhalt allerdings nicht aus dem Stamm seines Vermögens bestreiten. Einzige Ausnahme: § 1603 Abs. 2 Satz 3 BGB:
Diese Verpflichtung tritt nicht ein, wenn ein anderer unterhaltspflichtiger Verwandter vorhanden ist; sie tritt auch nicht ein gegenüber einem Kind, dessen Unterhalt aus dem Stamme seines Vermögens bestritten werden kann.
Minderjährige Kinder können ihr Vermögen also nur behalten, solange ihre Eltern voll leistungsfähig sind.
Nachtrag:
"Bei Unfallrenten wird der Teil der Renten nicht als unterhaltsrelevantes Einkommen berücksichtigt, der für tatsächlichen behinderungsbedingten Mehraufwand (z.B. krankheitsbedingte Kosten) aufgrund des Versicherungsfalls benötigt wird."
@annasophie es handelt es sich um eine Einmalzahlungen Invaliditätssumme aus einem Unfall.
@tacheles ok super danke, bedeutet die Auskunft müsste ich bekommen aber je nach Summe wird der Unterhalt nicht gemindert.
Ich habe bisher keine Antwort erhalten und den Unterhalt deshalb nicht zum 1.1. auf verlangen angepasst aber ich glaube das muss nochmal überdacht werden.
Hallo,
wenn es sich um eine einmalzahlung handelt, würde ich vermuten, dass diese Summe gar nicht auf den Unterhalt angerechnet werden kann, da die Gesamtsumme den Schaden kompensiert. Vermutlich könnte bei der Beanspruchung von Mehrbedarf diese Summe in Ansatz gebracht werden. Sofern es sich um Mehrbedarf aufgrund des Unfalles handelt.
denn diese Summe soll ja für das gesamte Leben des Kindes als Entschädigung reichen.
sophie