Hallo,
ich bräuchte mal ein paar Sichtweisen aus "neutraler Ecke".
Sohnemann 18 Jahr beginnt am 1.9.2015 eine Ausbildung zum KFZ Mechatroniker. Lt. Ausbildungsvertrag bekommt er 400€ Ausbildungsvergütung.
Er lebt bei der Kindsmutter im Haushalt und bekommt von mir 329,00€ KU direkt auf sein Konto.
Kindsmuter bekommt aufstockend Hartz IV und er gibt freiwillig sein ganzes Geld ab.
Das die KM ebenfalls zum Unterhalt verpflichtet wäre... interessiert Ihn nicht.
Einen Monat bevor er 18 wurde, habe ich der KM mitgeteilt, dass Sohnemann demnächst den KU bekommt und sie bitte dran denken möchte, dass auch sie dann zum KU verpfliuchhtet ist.
Antwort: O-Ton: Das werden wir noch sehen...
Seitdem verweigert sich mein Jüngster (15 Jahre) mich zu sehen/sprechen und sonstiges. Seine Ansage war/ist: Ich bin ein schlechter Vater und will der Mutter nur schlechtes. Ich will sie nur wegen Geld erpressen usw..
Sämtliche Klärungsversuche laufen ins Leere...
Zu der Frage:
KU muss am 1.9.2015 noch gezahlt werden, da es das Gehalt wahrscheinlich erst zum 30.9. geben wird?
Sohnemann denkt, dass er weiterhin zu seinem Gehalt noch den KU von mir bekommen wird, so dass er sein Geld komplet für sich hätte... Aufklären ja/nein?
400€ Brutto sind ca. 320€ Euro Netto abzüglich 90€ Eigenbehalt macht das 230€ anrechenbares Einkommen... Differenz von 100€ kommentarlos weiter zaheln oder einfach mal nur 50€ mit dem Hinweis... Rest holst du Dir von Muttern?
Danke
papi74
Der Morgen ist immer klüger als der Abend.
Servus papi74!
KU muss am 1.9.2015 noch gezahlt werden, da es das Gehalt wahrscheinlich erst zum 30.9. geben wird?
Meines Wissens im Voraus für den Monat, in dem das Kind 18 wird...hat nix mit Gutschrift Gehalt oder dergl. zu tun.
Sohnemann denkt, dass er weiterhin zu seinem Gehalt noch den KU von mir bekommen wird, so dass er sein Geld komplet für sich hätte... Aufklären ja/nein?
Aufklären ja mir Ankündigung, dass zum 01.10. keine weiter Überweisung. (zumindest in der bisherigen Höhe) erfolgen wird. Da KM nicht leistungsfähig ist, kannst Du Dir überlegen, ob Du 50% des KU einfach weiter überweist (auch mit Ankündigung). Dazu eine freundliche Einladung, sich mit Dir zur Besprechung seine "erwachsenen" Zukunft zusammen zu setzen.
Nichtsdestotrotz das übliche Procedere in solchen Fällen anleiern: Kopie vom Ausbildungsvertrag, Gehaltsnachweise, etc. anfordern, welche seinen Anspruch auf KU belegen; anschließend Neuberechnung Deines zu leistenden tatsächlichen KU-Anteils.
Grüßung
Marco
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!
Hallo Marco,
Meines Wissens im Voraus für den Monat, in dem das Kind 18 wird...hat nix mit Gutschrift Gehalt oder dergl. zu tun.
Also er ist schon 18 und beginnt am 1.9. die Ausbildung.
Die Frage ist ja, zahle ich für den September noch mit? KU ist im vorraus und das Gehalt wird ja im Nachgang gezahlt...beides jedoch für September.
Grüße
papi74
Der Morgen ist immer klüger als der Abend.
Wenn die KM auf hartzIV klebt, wird die Unterhaltspflicht leider in voller Höhe an dir hängen bleiben.
er ist nicht mehr priveligiert, also gibt es auch keine gesteigerte Erwerbsobliegenheut mehr. Tröstlich eben nur, dass vom Bedarf das volle KG und sein ber. Ausbildungseinkommen abgezogen wird.
Für September würde ich noch in voller Höhe überweisen und ihn gleichzeitig zur Offenlegung seiner Unterlagen und der der KM auffordern. Wenn kein Titel besteht, dann würde ich ab Oktober erstmal nicht zahlen oder nur in der von dir ausgerechneten Höhe.
Junior wird wohl jetzt schmerzlich lernen, dass ihm nicht viel bleibt, da ja sein Einkommen in der Bedarfsgemeinschaft eignerechent wird. Da bleibt höchstens noch ein kleines Taschengeld
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Hallo,
Du bist sehr ungeschickt vorgegangen.
Die KM ist zwar dem Grunde nach auch zum Unterhalt verpflichtet, da sie aber nicht leistungsfähig ist, zahlst Du allein. Rechtlich ist das auch in Ordnung, da Du auch alleine leistungsfähig für den gesamten Unterhalt bist und die Zahlung selbst die Summe, die Du alleine zahlen müsstest nicht übersteigt.
Selbstverständlich zahlst Du nach den gültigen Regeln, also abzüglich volles Kindergeld (nicht nur halbes) und abzüglich eigenes Einkommen Deines Sohnes. Wenn Du glaubst, dass das mit 100 Euro hinkommt, dann eben 100 Euro.
Bestehen kannst Du natürlich auf der Offenlegung des Einkommens der KM und Deines Sohnes, aber ersteres wird sowieso nichts bringen.
KU wird bei Bedürftigkeit gezahlt, d.h. für den ersten Monat musst Du nicht weiter zahlen, auch wenn das Gehalt erst am Ende gezahlt wird. Etwas anderes wäre es nur, wenn der Lohn für den ersten Monat erst im 2. Monat gezahlt werden würde (siehe <a href="http://www.haufe.de/recht/familien-erbrecht/erste-ausbildungsverguetung-kippt-unterhaltsanspruch-rueckwirkend_220_182920.html>hier</a>)." Aus Gefälligkeit könntest Du natürlich mehr zahlen.
VG Susi
Hallo,
vielen Dank für die Antworten.
Du bist sehr ungeschickt vorgegangen.
Wie meist du das?
Falls du meinst, ich hätte nicht so nett sein sollen und die KM auf den Sachverhalt hinweisen sollen, da könntest du Recht haben. Das Ergebnis sehe ich ja jetzt leider...bezogen auf meinen Jüngsten.
Damals dachte ich halt noch: Hey nicht viel Kohle bei denen, sag mal lieber was, so kann sie wenigsten planen und alle Seiten können sich auf Augenhöhe begegnen.
Das keine "gute Tat" unbestraft bleibt... habe ich ja nun erleben dürfen.
Ansich muss ich sagen, dass mein Bedarf an "Sonderzahlungen" mehr als gedeckt ist. Ich bin leider (sicherlich auch entfernungsbedingt) immer mehr zum Zahlvater degradiert worden. Kontaktaufnahme kommt immer nur, wenn der Mist am kochen ist oder wenn man mal plötzlich etwas mehr Geld braucht.
Der Junge soll bekommen was ihm zu steht, jedoch will ich nicht weiterhin nur der Zahldepp sein.
Grüße papi74
Der Morgen ist immer klüger als der Abend.
Nach der Tonlage des Sohnes würde ich nur noch das tun, was ich muss und dazu gehört das volle Programm der Unterhaltsforderung für Volljährige.
In der Annahme, dass kein Titel existiert, ihn auffordern, Auskunft über das eigene Einkommen und das der Mutter zu geben und ggf. den Unterhalt dann zum 1.9. einstellen, bzw. auf das errechnete Maß zu reduzieren.
Der Ton sollte dabei freundlich, kooperativ und kommunikationsbereit aber in der Sache deutlich sein.
Wenn du tatsächlich ein Mangelfall sein solltest und du noch andere zu versorgen hast, berücksichtige, dass er als Nichtprivilegierter im 4. Rang und damit am unteren Ende der Nahrungskette steht.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Der volljährige Sohn machst doch keine Probleme, oder? Es ist doch der 15-jährige, der sich querstellt! Insofern würde ich (wenn's machbar ist) den Unterhalt (erstmal) nicht kürzen, aber schriftlich klarstellen, dass da 100€ freiwillige Leistung sind. Und die Überweisung aufteilen in "Unterhalt" und "Taschengeld".
Hallo papi74,
ja, das meine ich, die KM kann nun sagen, siehste ich zahl doch nix!
Bei Deinem großen Sohn ist es ganz einfach Du must wissen wieviel er verdient und dann kann der Unterhalt berechnet werden. Wenn ihr euch einigen könnt, z.B. auf die 100 Euro, dann ist das ok.
VG Susi
Hallo,
ich brösel das mal auf.
Sohnemann Nr. 1 ist 18 Jahre und bekommt derzeit KU in Höhe von 329€. Ein Titel bestand unbefristet zu Händen der Mutter (356€) und mittels einer Verzichtserklärungvom Sohnemann Nr. 1 habe ich am 1.1.2015 den KU auf 329€ reduziert und zahle diesen auf sein Konto.
Er schließt nun die 10. Klasse ab und beginnt zum 1.9. eine Ausbildung zum KFZ Mechatroniker. Die Höhe seines Entgeldes beträgt Brutto 400€ und lt. Nettorechner dürfte es sich bei 320€ netto einpegeln.
Kontakt ist unregelmäßig da, hauptsächlich immer dann, wenn er Sonderzuwendung in Form von Geld oder Sachleistungen, benötigt. Wenn dann der Kontakt da ist, dann ist dieser aber nett und liebevoll.
Sohnemann Nr. 2 ist 15 Jahre und wir hatten bis zum Jahreswechsel einen guten Kontakt. AUfgrund der oben erwähnten nettgemeinten Information an die Mutter, erfolgte der komplette Abbruch zu mir. Den KU zahle ich weiterhin tituliert in voller Höhe.
Meine Frage ist letztendlich, zahle ich den KU letztmalig in voller Höhe im August oder auch noch für September?
Das ich natürlich einen Auffüllbetrag zu zahlen habe ist mir klar.Die Frage ist hier... volle 100€ oder einfach mal nur 50€. Theoretisch kann Mutti ja auch mal was zahlen....
Ich hoffe, ich habe es etwas entworren...
Grüße
Papi74
Der Morgen ist immer klüger als der Abend.
Meine Frage ist letztendlich, zahle ich den KU letztmalig in voller Höhe im August oder auch noch für September?
Ich würde ihm jetzt (mdl) ankündigen, dass Du ab September eben nicht mehr in voller Höhen zahlen musst/ wirst. Er möge die Unterlagen zur Berechnung bis Ende Juni Dir geben, dann zahlst Du im Sep. noch die volle Höhe, weil Du als fürsorglicher Vater ja verstehst, dass das erste Gehalt erst Ende des Monats gezahlt wird. Und ab Okt. dann eben Anrechnung der Ausbildungsvergütung entsprechend.
Die Frage ist hier... volle 100€ oder einfach mal nur 50€. Theoretisch kann Mutti ja auch mal was zahlen....
Wenn es absehbar so ist, dass KM nicht leistungsfähig ist, würde ich mir die Schleife sparen.
Gruß, toto
Hallo Toto,
hört sich vernünftig an...
Danke an alle
VG
Papi74
Der Morgen ist immer klüger als der Abend.
So, jetzt habe ich es auch begriffen und schließe mich an.
Wenn dieser Sohn dir nicht in die Kniekehlen pinkelt, hast du auch keinen Grund unfreundlich zu ihm zu sein.
Sich nicht ständig nach deinem Wohlergehen zu erkundigen halte ich auch noch für normal.
Um aber auf die Frage zu antworten:
Ich sehe keinen Anspruch auf vollen KU für September.
Ab September hat er eigenes Einkommen, also hat er für September einen geringeren Anspruch.
Wann immer dieser bezahlt wird.
Dass sein Arbeitgeber erst am Ende bezahlt ist nicht dein Problem.
Jede Überzahlung wäre freiwillig.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hallo,
ich bräuchte mal ein paar Sichtweisen aus "neutraler Ecke".
[...]
... Differenz von 100€ kommentarlos weiter zaheln oder einfach mal nur 50€ mit dem Hinweis... Rest holst du Dir von Muttern?
Danke
papi74
Ich weiß jetzt nicht ob du es schon wußtest...
Dein 15 -jähriger Sohn ist priveligiert und bekommt vollen Tabellenunterhalt entsprechend Deinem bereinigten (unterhaltsrelevanten) Einkommen
Bezüglich Deines 18-jahrigen Sohnes - welcher ja nicht mehr priveligiert ist - reduziert sich bei der Unterhaltsberechnung das (Dein) o.g. bereinigte Einkommen weiter um den Unterhaltsbetrag Deines 15 -Jährigen Sohnes. Mit dem neuen Einkommen liest Du aus der DDT den Unterhaltsbetrag für Deinen 18-Jährigen aus.
Beispiel: Dein bereinigtes Einkommen beträgt 1850,- €
Der Zahlbetrag gemäß DDT für Deinen 15-Jährigen beträgt 351,-€ (1/2 Kindergeld ist abgezogen)
Ausgehend davon, dass Du alleiniger Barunterhaltszahler bist/ bleibst):
Für Deinen 18 -jährigen reduziert sich das unterhaltsrelevante Einkommen um diese 351 ,-€, es verbleiben somit nur noch 1499,-
Der in der DDT ausgewiesene Zahlbetrag wäre dann 294,- (488,- abzüglich volles KG)
Die weitere Berechnung wie oben in Deinem Eingangsbeitrag: 90,- € darf Dein 18-jähriger "einbehalten" und du müßtes den Rest von 260,-€ bis auf 294,- aufstocken - also 64-€.
"Den Rest von Muttern holen" (bei Deinen angesprochenen 50,-€) würde in dem Fall (als alleiniger Barunterhaltspflichtiger nicht gehen.
Grundsätzlich würde ich aber schon Deinen 18-jährigen aufklären und bitten (auffordern), die eigene Einkommenssituation und die der Mutter beizubringen bzw offenzulegen und zu belegen
Aber vielleicht können hier noch mal die Experten drüberschauen und korrigieren...
Schließlich sind bei ab 18-jährigen perse erst mal beide Elternteile anteilig Ihres Einkommens Barunterhaltspflichtig
Gruß Kakadu59
"Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift (1667- 1745)