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Zahlungsaufforderung Unterhalt durch das Jobcenter - eilt!

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(@philippe)
Schon was gesagt Registriert

Hallo liebe Forengemeinde,

ich bin neu hier und hab mich wegen eines dringenden Problems angemeldet:

Ich bin Vater eines 16 jährigen Sohnes, der bis jetzt bei seiner Mutter lebte.

Vor genau 10 Monaten bekam ich ein Schreiben vom Jobcenter, wo ich aufgefordert wurde, ein Auskunftsersuchen über meine finanziellen Verhältnisse abzugeben, was ich auch tat.
Grund dafür war, das die Mutter ALG II beantragt hat und dabei meinen Sohn als Mitglied Ihrer Bedarfsgemeinschft mit aufführte.

Nun, gerade vor 2 Tagen, hab ich eine Aufforderung zur Zahlung von rückständigem Unterhalt erhalten.
Ich zahlte bisher mit der Mutter vereinbarte 79 Euro (gut weggekommen) + Sachleistungen.

Der Text in dem Schreiben lautet wie folgt:
Nach Prüfung Ihrer Einkommens und Vermögensverhältnisse beträgt der Unterhaltsanspruch 356 Euro monatlich.

Weil der Unterhalt tatsächlich nicht gezahlt wurde, sind vom 01.03.2012 bis 30.06.2012 und vom 01.08.2012 bis 31.10.2012 Leistungen zum Lebensunterhalt nach dem SGB II in Höhe von insgesammt 1802 Euro zuviel erbracht wurden. In dieser Höhe ist der Unterhaltsanspruch auf mich übergegangen.

(wer auch immer 'ich' ist - der Sachbearbeiter?)

Berücksichtigt wurde, das bereits Barunterhaltszahungen in Höhe von 79 Euro erbracht wurden. Nach den mir vorliegenden Unterlagen steht Ihnen ein Unterhaltsbestimmungsrecht nicht zu.
Ich fordere sie daher auf, den Betrag von 1802,57 Euro zu überweisen.

(angegeben ist ein Konto was vermutlich zum Jobcenter gehört)

Nun meine Fragen:
Bin ich verpflichtet, den angegebenen Betrag an das Jobcenter zu überweisen?

oder

soll ich Einspuch erheben (Neuberechnung verlangen)?

PS: Ich hab die Mutter darüber informiert, sie sagt, sie hat keine 1800 Euro (auch nicht auf einzelne Monate aufgeteilt) mit Ihren ALG II Bezügen herhalten?!

Wenn die Mutter das Geld tatsächlich nicht vom Jobcenter erhalten hat (da steht ja dann Aussage gegen Aussage?)

Kann ich den Betrag auch direkt an die Mutter überweisen (und dem Jobcenter eine Kopie vom Kontoauszug/ der Überweisung) zukommen lassen?

Oder..., sollte ich einen Anwalt einschalten?

Bitte um schnelle Rückantwort, die Zeit / Frist drängt!

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 02.12.2012 21:24
(@pappasorglos)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

das die Mutter ALG II beantragt hat und dabei meinen Sohn als Mitglied Ihrer Bedarfsgemeinschft mit aufführte.
...
PS: Ich hab die Mutter darüber informiert, sie sagt, sie hat keine 1800 Euro (auch nicht auf einzelne Monate aufgeteilt) mit Ihren ALG II Bezügen herhalten?!

Das hat auch niemand behauptet. Sie hat aber ALGII Regelsatz für sich und Deinen Sohn sowie Wohnkosten bekommen. Und das will die Arge jetzt teilweise von Dir wiederhaben. Das ist von der Logik her erstmal völlig korrekt, und auch dass es die Arge nicht interessiert, was Du mit der Mutter vereinbart hast, ist auch korrekt. Auch, dass sie rückwirkend fordern ab dem Zeitpubkt des Auskuntsersuchen ist korrekt.

Die wirklich spannede Frage ist allein: haben sie DIch zurecht in Stufe 2 der Düsseldorfer Tabelle eingestuft. Das können wir Dir aber nur sagen, wenn Du uns deren Berechnung darlegst.

Soll heissen, ja Du wirst zahlen müssen, ob sich an der Höhe was diskutieren lässt müsste man im Detail schauen.

AntwortZitat
Geschrieben : 02.12.2012 21:40
(@philippe)
Schon was gesagt Registriert

habe das mal kurz zusammengestellt:

Berechnung des Kindesunterhalts:

Einkommen (abzüglich Altersvorsorge und berufliche Aufwendungen) von mir 1463,- monatlich (mit verrechnet wurde dabei wohl auch 1/12 vom Weihnachtsgeld + 1/12 der Steuerrückerstattung)

Kindesunterhalt nach Düsseldorfer Tabelle Stand 11
Gruppe 1: -1500, Abschlag/Zuschlag 1 > Gruppe2: 1501-1900

Tabellenunterhalt DT 2/3... 448 Euro
abzüglich Kindergeld......... -92 Euro

ergibt 356 Euro

Prüfung der Leistungsfähigkeit:

1463 -356 = 1107,00 Euro
Das unterschreitet nicht den notwendigen Selbstunterhalt von 950 Euro

Verteilungsergebnis:

ich selbst: 1107,00 Euro
mein Sohn: 448,00 Euro

davon Kindergeld - 92 Euro
insgesammt 1555 Euro

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 02.12.2012 22:56
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Philippe,

formal ist die Berechnung jedenfalls im Wesentlichen korrekt. Der einzige formaler "Schnitzer", den ich gefunden habe, ist bei den vorliegenden Zahlen erst mal bedeutungslos, nämlich:

1463 -356 = 1107,00 Euro
Das unterschreitet nicht den notwendigen Selbstunterhalt von 950 Euro

Dies ist nur nur die halbe Wahrheit. Da man dich in Gruppe 2 der Düsseldorfer Tabelle einsortieren möchte, ist nicht nur der Selbstbehalt (950 Euro) zu prüfen, sondern außerdem der Bedarfskontrollbetrag eben dieser Gruppe 2: nämlich 1.050 Euro. Der allerdings ist ebenfalls nicht unterschritten, somit ist das Ergebnis dasselbe.

Da der Abstand zum Bedarfskontrollbetrag allerdings nur 57 Euro beträgt, bedeutet dies aber auch: Stünden beim bereinigten Netto nicht 1463 Euro zu Buche, sondern gerade mal 58 Euro weniger, dann wäre dieser Bedarfskontrollbetrag bereits verletzt, die Hochstufung von Gruppe 1 nach Gruppe 2 somit nicht zulässig, und der Unterhalt wäre nicht 356 Euro, sondern 334 Euro.

Falls also mal regulärer Unterhalt gefordert werden sollte, dann rechne das bereinigte Netto ggf. nochmal mit spitzem Bleistift nach, z.B. was die Anrechnung von berufsbedingten Kosten, Steuererstattung usw. betrift. Im Moment ist das aber mutmaßlich wurscht, weil das Jobcenter derzeit offenbar nicht den vollen Unterhalt, sondern "nur" die eigenen Auslagen zurück haben möchte? Und 1.802,57 Euro für vier plus drei Monate sind 257,51 Euro pro Monat; diese Forderung wäre somit m.E. also auch dann berechtigt, wenn der reguläre Unterhalt nicht 356 Euro, sondern 334 Euro betragen würde.

Sicherheitshalber nachgefragt: Weitere Kinder (bzw. weitere Unterhaltspflichten) hast du nicht? Denn dann müsste die Berechnung nämlich ganz anders aussehen ...

Viele liebe Grüße,

Malachit.

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 03.12.2012 00:16
(@philippe)
Schon was gesagt Registriert

Nein, ''leider'' keine weiteren Unterhaltspflichten.

Allerdings haben sich in letzter Zeit die Lebensumstände meines Sohnes geändert:

Im Oktober hatte ich einen Anruf vom Jugendamt wo mir mitgeteilt wurde, das mein Sohn die 9 Klasse mit dem einfachen Hauptschulabschluss beendet hat, die Mutter Ihn aber nicht in seinem schulischen Leben weiterführt.
Wir haben bei uns 10 Jahre Schulpflicht.

Also habe ich auf anraten des Jugendamtes meinem Sohn bei mir in der Nähe einen Schulplatz an einer Berufsfachschule besorgt, mich zeitgleich ins Sorgerecht mit eintragen lassen, und nun geht mein Sohn bei mir seit 2 Wochen zur Schule (absolviert allerdings gerade - diese und nächste Woche - im Heimatort seiner Mutter ein Praktikum) und wird ab nächsten Sonntag wieder hier zur Schule zu gehen.

Ich habe bis jetzt: Das Sorgerecht, die Schulbescheinigung, die Vollmachten von der Mutter in sorgerechtlichen Sachen, auch für die Ummeldung beim Einwohnermeldeamt (steht aber noch aus, will ich Donerstag machen).

Kurz: Mein Sohn wird wohl in Zukunft bei mir wohnen.

Ich schreib das, weil ich in dem Schreiben vom Jobcenter auch aufgefordert werde, in Zukunft 356 Euro Unterhalt zu zahlen, allerdings nicht an das Jobcenter, sondern eher direkt an meinen Sohn, oder..., falls er weiter bei der Mutter leben würde, an Sie.

Allerdings seh ich nicht ein, Unterhalt zu zahlen, während mein Sohn zeitgleich zu mir zieht.

PS: Beim Jugendamt einigte ich mich mit der Mutter wie folgt:

- sie erhebt selbst keine Unterhaltsansprüche mehr, allerdings bekomme ich auch keinen von Ihr wegen ALG II + Zuverdienstmöglichkeit - sie arbeitet nebenbei etwas - reicht aber nicht für Unterhalt
- ich bekomme 100 Euro vom Kindergeld (da ging ich noch nicht von einer Ummeldung beim Einwohnermeldeamt aus, wenn ich das mache, geht wohl das Kindergeld komplett auf mich über)
- ich könnte prüfen lassen, ob ich selbst Anspruch auf Unterhaltsbeihilfe hätte?

Ich geh aber davon aus, das dieser ganze Sachverhalt dem Jobcenter noch nicht ganz bekannt ist, sie hat unseren Sohn aber vor 10 Tagen aus Ihrer Bedarfsgemeinschaft herraus nehmen lassen. Vielleicht wurde dadurch das Schreiben vom Jobcenter erst 'ausgelöst'?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 03.12.2012 16:22
(@jenpa)
Nicht wegzudenken Registriert

Phillippe,

egal ob dein Sohn jetzt bei dir wohnt oder nicht. Das Amt hat ein Recht auf die Forderung gegen dich.
Da kannst du dich drehen und wenden wie du willst, kannst klagen o s. ändern nix dran,du musst
dies zurückzahlen. Die EX hat in dem Zeitraum ALGII erhalten, davon wird die Unterhaltszahlung mit berücksichtigt.
Du hast aber zu wenig gezahlt.
Die haben geprüft ob du Unterhaltspflichtig bist, anscheinend bist du es aj, also musst du dies zurückzahlen.

jenpa

..dem Kind beide Eltern

AntwortZitat
Geschrieben : 03.12.2012 17:56
(@philippe)
Schon was gesagt Registriert

Hm, ...deutliche Worte!

Also zahle ich die 1800 Euro. Ist es da besser man bezahlt die gesammte Summe gleich, oder in Raten (wurde mir in dem Schreiben angeboten)?

Ich hab ein wenig bedenken, das wenn ich gleich bezahle, zaubern die 14 Tage später eine neue Zahlungsaufforderung aus dem Hut - wofür auch immer!

Die Mutter sieht also die 1800 Euro gar nicht, weil das Jobcenter mit dem ALG II + Bedarfsanforderung/Gemeinschaft dieses Geld schon in den letzten 9 Monaten an sie 'ausgelegt' hat?!

---------------------

Und was ist mit der zukünftigen Unterhaltszahlung über 356 Euro?

Mit der Sorgerechtserklärung + Schulbescheinigung, sowie der Ummeldung beim Einwohnermeldeamt kann ich doch 'beweisen' das mein Sohn in Zukunft bei mir wohnt?!

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 03.12.2012 18:14
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Philippe,

Du musst hier genau unterscheiden: Die Rückforderung bezieht sich auf die Vergangenheit; hier ist das JC für Dich eingesprungen und hat den Kindesunterhalt für Dich vorgeschossen. Da wirst Du um eine Rückzahlung kaum herumkommen.

Für die Zukunft bist Du - theoretisch - nicht mehr barunterhaltspflichtig, weil Du jetzt Geld- und Betreuungsleistungen für Sohnemann erbringst. Sollte es jedoch einen Unterhaltstitel geben, wirkt dieser fort, auch über Sorgeerklärungen, Schulbescheinigungen und Ummeldungen hinaus. Du musst Dir deshalb diesen Titel von der Mutter Eures Sohnes aushändigen lassen; ansonsten kann aus diesem Titel bei Dir gepfändet werden. Den Gerichtsvollzieher interessiert im Zweifelsfall nur dieses eine Stück Papier und keine sonstigen Bescheinigungen.

Und noch ein Hinweis: Das Kindergeld wird an den ausbezahlt, bei dem das "Kind" seinen Lebensmittelpunkt hat, also an Dich. Sofern Du Deiner Ex etwas davon abgeben möchtest, kannst Du das ja tun; bei der Familienkasse solltest Du aber Dich als Bezugsberechtigten eintragen lassen.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 03.12.2012 18:30
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus Philippe!

Also zahle ich die 1800 Euro. Ist es da besser man bezahlt die gesammte Summe gleich, oder in Raten (wurde mir in dem Schreiben angeboten)?

Deine Entscheidung, wie es für Dich am günstigsten ist. Ich könnte mir vorstellen, dass bei Ratenzahlung Zinsen dazu kommen.

Die Mutter sieht also die 1800 Euro gar nicht, weil das Jobcenter mit dem ALG II + Bedarfsanforderung/Gemeinschaft dieses Geld schon in den letzten 9 Monaten an sie 'ausgelegt' hat?!

Meines Wissens ist es so, unabhängig davon kanns Dir eigentlich egal sein.  😉

Grüssung
Marco

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 03.12.2012 18:40
(@philippe)
Schon was gesagt Registriert

''Unterhaltstitel''

...der Begriff ist mir vollkommen neu!

Was genau ist denn das?
Wie kommt Mann/Frau dazu?
Was steht da drin?

...und vor allem, wie bekomme ich raus, ob Sie einen solchen hat?

PS: Gern könnt Ihr mir auch einen Link einstellen, und schon mal herzlichen Dank für die Hilfe!!!

----------------------------

Wichtig:
Wie teile ich eigendlich dem JC mit, das mein Sohn nun bei mir lebt?!
Muss ja irgendwie hieb und stichfest sein!!!

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 03.12.2012 18:44




(@hexesyl)
Nicht wegzudenken Registriert

Servus Philippe!Deine Entscheidung, wie es für Dich am günstigsten ist. Ich könnte mir vorstellen, dass bei Ratenzahlung Zinsen dazu kommen.

Hallo Marco, ich musste auch schon was zurückzahlen und habe da keine Zinsen beim JC bezahlen müssen.

A life lived in fear is a life half lived

AntwortZitat
Geschrieben : 03.12.2012 19:23
(@philippe)
Schon was gesagt Registriert

Noch mal kurz zur Rückzahlung:
mir gehts eher um die Frage, ob das JC noch mit anderen Forderungen kommen kann (eventuell welche die vor dem Auskunftsersuchen - 03.2012 - irgendwie entstanden sind, oder ob ich diesen 'Verein' mittelfristig wieder los werde, in dem ich z.B. schnell zahle und dann an die Sache einen Haken mache. Da ist die Zinsfrage eher 2 rangig. (Aber trotzdem danke für die Diskussion).

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 03.12.2012 19:43
(@mischa2012)
Zeigt sich öfters Registriert

Moin Philippe,

habe jetzt den ganzen Tag Deine Wasserstandsmeldungen gelesen und heute um 8 Uhr hätte ich Dir noch anderes geantwortet als um 15 Uhr. Dir etwas konkretes zu raten ist nicht einfach, da Du gestern noch Unterhaltszahler warst und morgen evtl. Unterhaltsempfänger? Aber ich versuch es mal.

Zusammenfassung: Ja, Du musst ans JC zahlen

Möglichkeit 1: Kind bleibt bei der Mutter

Vor genau 10 Monaten bekam ich ein Schreiben vom Jobcenter, wo ich aufgefordert wurde, ein Auskunftsersuchen über meine finanziellen Verhältnisse abzugeben, was ich auch tat.
Nun, gerade vor 2 Tagen, hab ich eine Aufforderung zur Zahlung von rückständigem Unterhalt erhalten.

Ich zahlte bisher mit der Mutter vereinbarte 79 Euro (gut weggekommen) + Sachleistungen.

Bitte um schnelle Rückantwort, die Zeit / Frist drängt!

Lass Dich nicht verrückt machen, das JC hat jetzt 10 Monate gebraucht um ihre Abenteuerberechnung durchzuführen, die warten schon noch auf das Geld ohne Dir gleich einen Gerichtsvollzieher zu schicken. Zur Not kannst Du ja erstmal Fristverlängerung beantragen.

Für die Zukunft solltest Du Dir merken, entweder Zahlungen nur gegen Quittung oder per Banküberweisung wegen der Beweispflicht. 😉

Wie kommt man auf einen Zahlbetrag von 79,00 Euro? Hat Muddi nur darüber eine Quittung? Hast Du Quittungen über die Sachleistungen. z.B. Neue Klamotten oder sonstiges?

Kann ich den Betrag auch direkt an die Mutter überweisen (und dem Jobcenter eine Kopie vom Kontoauszug/ der Überweisung) zukommen lassen?

Bloß nicht den geforderten Betrag an Muddi zahlen, nur an das JC!

Im Moment ist das aber mutmaßlich wurscht, weil das Jobcenter derzeit offenbar nicht den vollen Unterhalt, sondern "nur" die eigenen Auslagen zurück haben möchte? Und 1.802,57 Euro für vier plus drei Monate sind 257,51 Euro pro Monat; diese Forderung wäre somit m.E. also auch dann berechtigt, wenn der reguläre Unterhalt nicht 356 Euro, sondern 334 Euro betragen würde.

Malachit hat mit seiner Aussage völlig recht, aber mir erscheint die Angelegenheit trotzdem nicht logisch. Das JC sucht doch meistens seine Vorteile.

Es wird Unterhalt für 7 Monate von Dir gefordert. Was ist übrigens im Juli 2012 gewesen, war Deine Ex dort bei Johnny Depp in Verpflegung 😉

7 Monate x 356,00 Euro = 2.492,00 Euro
7 Monate x  79,00 Euro  =  553,00 Euro gezahlt

Differenz nach Mischa = 1.939,00 Euro. Wieso will das JC "nur" 1.802,57 Euro. Da stinkt doch was!

Ich würde den JC-Schlaumi anschreiben, um Fristverlängerung bitten und um Stellungnahme, wie sich der Betrag von 1.802,57 Euro zusammensetzt. Ferner würde ich Muddi genau fragen:

Wann hast du erstmalig Zahlungen von der Arge bekommen und was war im Monat Juli 2012?

habe das mal kurz zusammengestellt:

Berechnung des Kindesunterhalts:

Einkommen (abzüglich Altersvorsorge und berufliche Aufwendungen) von mir 1463,- monatlich (mit verrechnet wurde dabei wohl auch 1/12 vom Weihnachtsgeld + 1/12 der Steuerrückerstattung)

Malachit hat Dir ja schon die neuesten Erkenntnisse bzgl. Bedarfskontrollbetrag mitgeteilt. Wenn Junior demnächst bei Dir wohnt, hat sich das eh erledigt.

Schau Dir nochmals genau die Berechnung vom JC und Deine letzte Steuererstattung an.

Das JC schreibt nämlich auch:

Nettoeinkommen:                            x Euro
- berufsbedingte Aufwendungen        x Euro

bleibt y

unterhaltsrechliches Einkommen    =  y Euro

Und dann vergleiche doch mal den in Abzug gebrachten Wert des JC mit Deinen tatsächlichen Werbungskosten im Steuerbescheid.

Vermutlich sind die berufsbedingten Aufwendungen vom JC so konstruiert worden, um Dich knapp über dem Bedarfskontrollbetrag zu halten.

Beispiel: Werbungskosten im Steuerbescheid = 2.400,00 Euro = mtl. 200,00 Euro - Abzug beim JC auch 200,00 ?

Allerdings haben sich in letzter Zeit die Lebensumstände meines Sohnes geändert:

Kurz: Mein Sohn wird wohl in Zukunft bei mir wohnen.

Möglichkeit 2: Kind kommt zu Dir.

Dann erstmal herzlichen Glückwunsch!

1. Kindergeldkasse anschreiben, das die das Geld auf Dein Konto schicken
2. JC anschreiben, das Kind ab xx bei Dir wohnt
3. evtl. später selbst bei JC nachfragen ob Du zusätzliche Leistungen von denen erhältst

Der Hasenfuß an der Sache ist:

PS: Beim Jugendamt einigte ich mich mit der Mutter wie folgt:

- sie erhebt selbst keine Unterhaltsansprüche mehr, allerdings bekomme ich auch keinen von Ihr wegen ALG II + Zuverdienstmöglichkeit - sie arbeitet nebenbei etwas - reicht aber nicht für Unterhalt
- ich bekomme 100 Euro vom Kindergeld (da ging ich noch nicht von einer Ummeldung beim Einwohnermeldeamt aus, wenn ich das mache, geht wohl das Kindergeld komplett auf mich über)
- ich könnte prüfen lassen, ob ich selbst Anspruch auf Unterhaltsbeihilfe hätte?

Mutti bekommt keinen Unterhalt mehr von Dir, Mutti bekommt kein Kindergeld mehr von der Kasse, Mutti wird noch mehr vom JC gedrängt zu arbeiten, Mutti muss Dir für Junior Unterhalt zahlen usw.

Ich hoffe, die weiß das alles nicht und Junior will wirklich bei Dir bleiben.

Und vor dem Jugendamt sich in so einer Sache zu einigen finde ich echt "süß"

Vermutlich gibt es inzwischen wieder neuer Erkenntnisse, ich belasse es erstmal damit.

Gruß Mischa

AntwortZitat
Geschrieben : 03.12.2012 21:10
(@philippe)
Schon was gesagt Registriert

Danke Mischa, das ist eine gute und ausführliche Antwort!!!

Zitat: Es wird Unterhalt für 7 Monate von Dir gefordert. Was ist übrigens im Juli 2012 gewesen

Ich denke mal da hat sie einen Monat vesäumt ALG II neu zu beantragen?!

Zitat: Differenz nach Mischa = 1.939,00 Euro. Wieso will das JC "nur" 1.802,57 Euro. Da stinkt doch was!

Na ich werd die doch nicht darauf hinweisen, das es ''nur'' 1802,57 Euro sind?!

Zitat:

Möglichkeit 2: Kind kommt zu Dir. Dann erstmal herzlichen Glückwunsch!

Danke, das hängt mit dem Jugendamt zusammen, die haben festgestellt, das die Mutter bei der Erfüllung des Sorgerechts schlamt.

PS: Wenn ich mal überlege:

Das JC zahlt der womöglich

257 Euro für meinen Sohn / Monat 1800/7
+79 UH von mir... + Sachleistungen (leider keine Quittungen ist aber einiges gewesen, Nachhilfe für die Schule, Laptop, Klamotten usw...)
+ 184 Kindergeld

= 520 Euro

...da müsste es meinem Sohn eigendlich besser gehen als man denkt?!

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 03.12.2012 22:39
(@mischa2012)
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Moin nochmal!

Ich denke mal da hat sie einen Monat vesäumt ALG II neu zu beantragen?!

Hartz muss nicht jeden Monat neu beantragt werden. Da stimmt was nicht! Was war im Juli 2012?

Na ich werd die doch nicht darauf hinweisen, das es ''nur'' 1802,57 Euro sind?!

Das habe ich auch nicht gesagt, so blond bin ich nicht. Du sollst Fristverlängerung beantragen und um Aufstellung bitten, wie sich der Betrag zusammensetzt!

PS: Wenn ich mal überlege:

Das JC zahlt der womöglich

257 Euro für meinen Sohn / Monat 1800/7
+79 UH von mir... + Sachleistungen (leider keine Quittungen ist aber einiges gewesen, Nachhilfe für die Schule, Laptop, Klamotten usw...)
+ 184 Kindergeld

= 520 Euro

...da müsste es meinem Sohn eigendlich besser gehen als man denkt?!

Du brauchst nicht überlegen! Junior bekommt Kindergeld 184,00 Euro + "Deine 356,00 oder vielleicht eigentlich "nur" 334,00 Euro. Die Regelleistung für die Kinder (ok Wohnen müssen die auch) ist geringer und mit "Deinem Überschuß" finanzierst Du Muddi mit. Und je mehr Du zahlst, umso weniger zahlt das JC, weil "Wir alle sind somit - Die Dummen". Alles was Du mehr zahlst kommt in dieser Konstellation nie bei Deinem Kind an. Obwohl ankommen jetzt wieder ne Diskussion auslösen könnte.

Mischa

AntwortZitat
Geschrieben : 03.12.2012 23:00
(@Inselreif)

Hi,

die warten schon noch auf das Geld ohne Dir gleich einen Gerichtsvollzieher zu schicken.

das können sie sowieso nicht ohne Titel. Sie könnten allerdings einen Anwalt mit der gerichtlichen Geltendmachung beauftragen.

Wieso will das JC "nur" 1.802,57 Euro. Da stinkt doch was!

Nöö. Das JC kann nicht mehr verlangen, als es an Sozialleistungen gezahlt hat. Den Rest könnte Muddi für Junior einklagen (allerdings nur theoretisch, da sie nicht in Verzug gesetzt hat).
Das JC wird diese Sozialleistungen auch nicht aufdröseln. Zumindest nicht aussergerichtlich. Darauf herumzureiten ist Blödsinn.

Und dann vergleiche doch mal den in Abzug gebrachten Wert des JC mit Deinen tatsächlichen Werbungskosten im Steuerbescheid.

beachte dabei aber, dass zwischen steuerlichen Werbungskosten und unterhaltsrechtlichen berufsbedingten Aufwendungen Welten liegen und dieser Vergleich damit vorneweg in die Hose geht.
Überlege Dir lieber, welche Aufwendungen Du hast, und wie die unterhaltsrechtlich anzusetzen sind. Und bevor Du dem JC -wie von Mischa geraten- unterstellst, etwas zu konstruieren, überlege bitte erst, ob Du auch alle Aufwendungen im Auskunftsersuchen angegeben hast.

...da müsste es meinem Sohn eigendlich besser gehen als man denkt?!

wenn man bedenkt, dass in Deinen 520 Euro die hälftige Warmmiete versteckt ist, mit Sicherheit nicht.
Im Übrigen: das Kindergeld ist sozialrechtlich nur so weit Einkommen des Kindes, bis sein Bedarf gedeckt ist. Der Rest des Kindergeldes geht in den grossen Topf.

Gruss von der Insel

AntwortZitat
Geschrieben : 04.12.2012 00:36
(@philippe)
Schon was gesagt Registriert

gehen wir doch eher wieder einen Schritt zurück, sonst wirds immer komplizierter!

1. Ich zahle die 1800 Euro (was mit dem Juli ist, kann mir ja eigendlich egal sein). Fakt ist: Zahlen muss ich..., Fristverlängerung macht nicht viel Sinn, wenn, wie 'Inselreif' mir schreibt: Das JC die Sozialleistungen nicht 'aufdröselt'.

Da war eine meiner wichtigsten Fragen: Können die noch einmal mit Forderungen an mich heran treten (die eventuell Zeiträume vor dem öffentlichen Auskunftsersuchen betreffen)? Oder melden die sich in Zukunft noch mal... ?

2. Da mein Sohn nun bei mir zur Schule geht, lebt er ja die meiste Zeit bei mir, also meld ich Ihn beim Einwohnermeldeamt um und geb der Kindergeldkasse den Auftrag, mir das Kindergeld zukommen zu lassen. Die Mutter hat Ihn ja aus Ihrer ALG II Bedarfsgemeinschaft herraus genommen..., von der Seite her sind also eher keine all zu großen Probleme zu erwarten.

Wie mach ich dem Jobcenter nun klar, das das Kind ab Dez. bei mir lebt?
Schick ich denen eine Kopie vom Schulvertrag mit, oder eventuell was vom Einwohnermeldeamt? Oder reicht ein einfaches Anschreiben?

3. Die zukünftige Zahlungsaufforderung über 356 Euro wird, wenn alles so abläuft, und kein Unterhaltstitel besteht, von der Sache her hinfällig?!

- das sind glaub ich die wichtigsten 3 Punkte grob zusammen gefasst -

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 04.12.2012 01:39
(@mischa2012)
Zeigt sich öfters Registriert

Moin Philippe!

1. Ich zahle die 1800 Euro (was mit dem Juli ist, kann mir ja eigendlich egal sein). Fakt ist: Zahlen muss ich..., Fristverlängerung macht nicht viel Sinn, wenn, wie 'Inselreif' mir schreibt: Das JC die Sozialleistungen nicht 'aufdröselt'.

Mein Motto lautet: Entweder Augen auf oder Portemonnaie auf! Wenn Du genug Goldstücke im Keller hast, kannst Du sie natürlich sofort an das JC überweisen. Warum interessiert Dich der Juli nicht?
Was kostet ein Schreiben an das JC 0,55 Euro. Vielleicht bekommst Du ja eine ganz andere Antwort als Inselreif vermutet.

Oder melden die sich in Zukunft noch mal... ?

Aber sicher melden die sich bei Dir wieder. Der Philippe ist so lieb und blauäugig, der bekommt bald wieder Post vom JC.

Unterhalt für den 01.11.2012 wird bestimmt gefordert, vermutlich auch für den 01.12.2012 und wenn Du nicht schnellstens was schriftliches bekommst vom JC,
das Junior aus der Bedarfsgemeinschaft ausgeschieden ist, gibt es vielleicht in 2013 erst die Erleuchtung.

Kauf Dir nen Quittungsblock, geh zu Deine Ex und laß Dir ne Quittung unterschreiben, das Du 300+x für Junior im November gezahlt hast, möglichst auch für Dezember.

Nöö. Das JC kann nicht mehr verlangen, als es an Sozialleistungen gezahlt hat.

Je mehr Philippe zahlt, umso weniger zahlt das JC. Und wenn Philippe 400,00 Euro an Muddi zahlt, dann ziehen die Muddi 400,00 Euro ab und "sparen" doch somit.

beachte dabei aber, dass zwischen steuerlichen Werbungskosten und unterhaltsrechtlichen berufsbedingten Aufwendungen Welten liegen und dieser Vergleich damit vorneweg in die Hose geht.
Überlege Dir lieber, welche Aufwendungen Du hast, und wie die unterhaltsrechtlich anzusetzen sind. Und bevor Du dem JC -wie von Mischa geraten- unterstellst, etwas zu konstruieren, überlege bitte erst, ob Du auch alle Aufwendungen im Auskunftsersuchen angegeben hast.

Was steuerliche Werbungskosten anbetrifft, habe ich mich wirklich sehr unglücklich ausgedrückt. Schau Dir nur die Fahrtkostenberechnung in Deinem Steuerbescheid an und vergleiche diese mit dem Abzug des JC.
Philippe soll nix unterstellen, er soll einfach nur den Versuch unternehmen eine Berechnung zu bekommen, mehr nicht, Kosten 0,55 Euro s.o.

Gruß Mischa

AntwortZitat
Geschrieben : 04.12.2012 20:04
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

Je mehr Philippe zahlt, umso weniger zahlt das JC. Und wenn Philippe 400,00 Euro an Muddi zahlt, dann ziehen die Muddi 400,00 Euro ab und "sparen" doch somit.

Die Höhe der monatlichen Unterhaltszahlungen von @Philippe richten sich ausschliesslich nach seinem Einkommen und dem Alter des Kindes. Es gibt hier aber keine Wahlmöglichkeit nach der Devise "Muddi kann sich aussuchen, von wem sie Kindesunterhalt will, und wenn sie nicht zu mir kommt, sondern zum JC geht, spare ich Geld".

Grüssles
Martin

PS: @Mischa, wäre es möglich, statt infantil in der 3. Person von Dir und anderen zu schreiben, die 1. Person ("ich") zu benutzen? Danke.

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 04.12.2012 21:29
(@mischa2012)
Zeigt sich öfters Registriert

@brille

PS: @Mischa, wäre es möglich, statt infantil in der 3. Person von Dir und anderen zu schreiben, die 1. Person ("ich") zu benutzen? Danke.

guckst Du hier oder wo?

Was steuerliche Werbungskosten anbetrifft, habe ich mich wirklich sehr unglücklich ausgedrückt. Schau Dir nur die Fahrtkostenberechnung in Deinem Steuerbescheid an und vergleiche diese mit dem Abzug des JC.
Philippe soll nix unterstellen, er soll einfach nur den Versuch unternehmen eine Berechnung zu bekommen, mehr nicht, Kosten 0,55 Euro s.o.

Ich kann Dir nicht folgen und infantil=kindisch=?

Nix für ungut!

Mischa

AntwortZitat
Geschrieben : 04.12.2012 21:49




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