PS: @Mischa, wäre es möglich, statt infantil in der 3. Person von Dir und anderen zu schreiben, die 1. Person ("ich") zu benutzen? Danke.
Danke habs mich nicht getraut zu schreiben, aber es geht mir schon seit geraumer Zeit ziemlich auf den Zeiger.
Morgen, liebe Gemeinde
...also ich hab mir gestern noch mal Hilfe geholt, von jemandem der sich auskennt.
Da wurde mir DRINGENST dazu geraten, die Goldstgücke im Keller zu lassen!!!
Wir werden aber 0.55 Euro opfern, und die Post ein wenig beschäftigen!
Wie das Ganze auszusehen hat, wird sich aber noch zeigen?!
Beste Grüße... .
...also ich hab mir gestern noch mal Hilfe geholt, von jemandem der sich auskennt.
Moin Philippe,
wärst Du so lieb uns zu sagen welche Qualifikation derjenige für eine solche Aussage hat und was er Dir als Begründung dafür genannt hat?
Nur so aus Neugier...
VG WH
@ Wolkenhimmel: Kann ich Dir hier irgendwie eine priv. Nachricht zukommen lassen? :yltype:
wärst Du so lieb uns zu sagen welche Qualifikation derjenige für eine solche Aussage hat und was er Dir als Begründung dafür genannt hat?
Ich denke, es wäre auch gegenüber den anderen Dir helfenden Usern oder Hilfesuchenden fair, die Frage im Faden zu beantworten...
Grüssung
Marco
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!
Das ist ein e.V. der sich sozial angagiert und Bürgern Betreuung und Begleitung z.B. bei Ämter- und Behördengängen anbietet.
Man kann denen eine Vollmacht erteilen, so das die sich für einen Stark machen können.
Weiter ins Detail möchte ich hier jedoch noch nicht gehen, weil ich nicht genau weiss, was daraus wird..., also ob und in wie weit ich das in Anspruch nehme . - sorry -
Nur Aufwandsentschädigung für Material (25-50 Euro), die dürfen keine Gewinne erwirtschaften.
Ach und der meinte ich soll mal sehen, ob mir Mutti einen ALG II Bescheinigung vorlegt, oh, wie stellt man das an?
noch was: Wie weit zurück wirkend, also die Zeit betreffend VOR dem Auskunftsersuchen, können die da was einfordern?
Muss man nicht informiert werden, wenn die Mutter beginnt, Geld über die Bedarfsgemeinschaft einzufordern?
Hi,
grundsätzlich kann kein Unterhalt für die Vergangenheit gefordert werden (es gibt zwar ein paar Ausnahmen, die aber m.E. hier nicht vorliegen), so dass rückwirkend nur bis zum Zeitpunkt der Inverzugsetzung zurückgefordert werden kann.
LG,
Mux
Ah danke Mux,
ich hab da das hier zu gefunden:
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1613.html
...und in wie weit wäre es möglich, das der Junge schon vor dem Auskunftsersuchen in der Bedarfsgemeinschaft war, und somit Gelder kassiert wurden, von denen ich 'noch' gar nix weiss?
Moin
...und in wie weit wäre es möglich, das der Junge schon vor dem Auskunftsersuchen in der Bedarfsgemeinschaft war, und somit Gelder kassiert wurden, von denen ich 'noch' gar nix weiss?
Ja und? Was hast Du damit zu tun? Wenn Du den von Dir verlinkten § mal genau liest wirst Du feststellen - genau nichts. Oder warst Du untergetaucht, unerreichbar verschollen? Denn ausser die Erreichbarkeit und Mitwirkungspflicht wird von Dir nicht verlangt.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Trotz allem noch mal nachgefragt:
Ich hab noch mal in den ersten Brief vom JC nachgesehen, da steht die hat den Jungen schon seit 07.2010 - ohne mein Wissen - in der Bedarfsgemeinschaft!
Bedeutet das nun, das die soweit rückwirkend nachfordern werden?
Moin
Nochmal - Nein. Der hier zutreffende $60 SGB II verweist in Absatz 2 auf
(2) Wer jemandem, der eine Leistung nach diesem Buch beantragt hat oder bezieht, zu Leistungen verpflichtet ist, die geeignet sind, Leistungen nach diesem Buch auszuschließen oder zu mindern, oder wer für ihn Guthaben führt oder Vermögensgegenstände verwahrt, hat der Agentur für Arbeit auf Verlangen hierüber sowie über damit im Zusammenhang stehendes Einkommen oder Vermögen Auskunft zu erteilen, soweit es zur Durchführung der Aufgaben nach diesem Buch erforderlich ist. § 21 Absatz 3 Satz 4 des Zehnten Buches gilt entsprechend. Für die Feststellung einer Unterhaltsverpflichtung ist § 1605 Absatz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs anzuwenden.
Er betont hierbei: Feststellung
Das heisst: Wenn Du jederzeit erreichbar warst, Deine Erreichbarkeit also der "Gegenseite" = KM bekannt war, bist Du raus aus dem Schneider. Dann gilt der 1. des Monats, in welchem Du angeschrieben wurdest als Beginn der Inverzugsetzung.
Wenn da irgendeine Behörde schlammt oder fahrlässig mit umgeht, so hat eher der entsprechende MA was zu befürchten als Du. Falls es Ärger geben sollte (und das kommt öfter vor als ein Mensch glaubt), dann melde Dich sofort. Die Fristen sind mitunter kurz. Ehrlich gesagt, ich kann mir nicht vorstellen, dass die es wagen, seit Anbeginn der Bedarfsgemeinschaft rückzufordern. Aber wer weiss. Nur gibt es Abwehrstrategien.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Oh man, Ihr beruhigt mich aber, danke, danke!!!
Ich mal den Teufel oft schneller an die Wand als er vor der Tür steht... .
...nach dem ich das nun alles geschildert habe, noch mal die wichtigste Frage:
Einspruch, oder der gleichen einlegen...
oder doch lieber schnell bezahlen?
Es wäre ganz lieb, wenn mir da noch mal jemand was zu sagen könnte!
Zittat:
Falls es Ärger geben sollte (und das kommt öfter vor als ein Mensch glaubt), dann melde Dich sofort. Die Fristen sind mitunter kurz.
Was genau bedeutet das für mich?
Moin Philippe,
Einspruch, oder der gleichen einlegen...
oder doch lieber schnell bezahlen?Es wäre ganz lieb, wenn mir da noch mal jemand was zu sagen könnte!
Kleine Wiederholung:
Soll heissen, ja Du wirst zahlen müssen [...]
[...]diese Forderung wäre somit m.E. also auch dann berechtigt, wenn der reguläre Unterhalt nicht 356 Euro, sondern 334 Euro betragen würde.
[...] also musst du dies zurückzahlen.
Ja, Du musst ans JC zahlen [...]
Sie könnten allerdings einen Anwalt mit der gerichtlichen Geltendmachung beauftragen.
Da wirst Du um eine Rückzahlung kaum herumkommen.
vs.
Da wurde mir DRINGENST dazu geraten, die Goldstgücke im Keller zu lassen!!!
Kriegst auch noch meine Meinung:
... außer ner Extra-Schleife ist auch m.E. nichts drin.
Mancher hat Spaß daran, sich mit Behörden auseinanderzusetzen, für manchen bedeutet es Vergeudung von Lebensenergie.
Abwägen musst Du schon selber ...
Hast Du zwischenzeitlich mit dem Verein gesprochen ?
Wurde der Optimismus, dass Du mit nem Antwort-Schreiben um die Rückzahlung herum kommst, irgendwie begründet ?
Besten Gruß
United
Zittat:
... außer ner Extra-Schleife ist auch m.E. nichts drin.
- könnt Ihr Euch bitte etwas deutlicher ausdrücken, sowas wie:
1. bezahl den kram und gut ist!
2. bezahl und schick denen trotzdem einen Widerspruch
3. Bezahl nix und schick denen einen Widerspruch
Zittat:
Hast Du zwischenzeitlich mit dem Verein gesprochen ?
Wurde der Optimismus, dass Du mit nem Antwort-Schreiben um die Rückzahlung herum kommst, irgendwie begründet ?
Die sagten nicht das man drum herum kommt, die meinten wir gewinnen dadurch etwas Zeit (bis zum Antwortschreiben von denen).
Es ist dann aber auch wieder eine Frage, worauf man hinaus will: z.B. eine Neuberechnung, oder so?!
...ich hab noch das hier gefunden:
http://www.jobcenter-ge.de/lang_de/nn_491280/Argen/Traunstein/DE/Unterhalt/Unterhalt-Knoten.html__nnn=true
...also werd ich wohl doch zahlen müssen?!
- ohje -