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Zahlungsaufforderung Unterhalt durch das Jobcenter - eilt!

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(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Auch Guten Morgen ...

- könnt Ihr Euch bitte etwas deutlicher ausdrücken

Kannst Du Dich bitte etwas deutlicher ausdrücken, so was wie ...
1. Ich will meine Ruhe !
2. Ich will die noch ein bißchen ärgern !
3. Ich zahl auf keinen Fall und kämpfe bis zum bitteren Ende !

Es ist dann aber auch wieder eine Frage, worauf man hinaus will: z.B. eine Neuberechnung, oder so?!

Die Frage ist nicht, worauf man hinaus will, sondern worauf Du hinaus willst ...
Eine Neuberechnung könnte zu dem Ergebnis kommen, dass Du lediglich 334 EUR anstatt 356 EUR zahlen müsstest.
Da nix tituliert ist, kannst Du das aber auch ohne eine Neuberechnung zahlen (oder selber neu rechnen):

Falls also mal regulärer Unterhalt gefordert werden sollte, dann rechne das bereinigte Netto ggf. nochmal mit spitzem Bleistift nach, z.B. was die Anrechnung von berufsbedingten Kosten, Steuererstattung usw. betrift.

... und wenn Dein Sohn zu Dir zieht, brauchst Du keine Neuberechnung.

... und die Frage schnall ich nicht:

...also werd ich wohl doch zahlen müssen?!

Besten Gruß
United

AntwortZitat
Geschrieben : 07.12.2012 12:30
(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin nochmal,

weil ich denke, dass Du tatsächlich etwas nicht ganz richtig verstanden hast, noch ein Versuch:

- um die Zahlung der geforderten 1.800 EUR wirst Du nach einhelliger Forumsmeinung nicht herumkommen
- Nachzahlungen für einen vor Auskunftsaufforderung liegenden Zeitraum hast Du nicht zu befürchten
- ein Zeitgewinn durch die Beantwortung des Arge-Schreibens ist möglich
- wenn Du die Zahlung komplett verweigerst, werden Dir neben der Rückzahlung mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit weitere Kosten (für Gericht und Anwalt) entstehen

War das deutlich ?

Gruß
United

AntwortZitat
Geschrieben : 07.12.2012 13:01
(@philippe)
Schon was gesagt Registriert

WOW, DAS WAR DEUTLICH!
DANKE! 🙂

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 07.12.2012 13:05
(@philippe)
Schon was gesagt Registriert

ich möchte noch mal kurz nachfragen:
Zittat:
- ein Zeitgewinn durch die Beantwortung des Arge-Schreibens ist möglich

Ich hab doch zu der vorliegenden Berechnung ein Widerspruchsrecht?!

Was muss ich dem JC vorweisen (Beweis) das mein Sohn ab Dez bei mir wohnt?
Ich hab bis jetzt:
- schriftliche Bestätigung der Mutter
- Schulvertrag
- Ummeldung beim Einwohnermeldeamt mach ich diese Woche.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 10.12.2012 11:49
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