Hallo Leute!
Ich weiß nicht genau, wo ich anfangen soll...also, ich bin Studentin. Es gab schon immer Probleme mit meinem Vater hinsichtlich der Unterhaltsleistungen. Er versucht immer wieder, sich aus seinen Verpflichtungen herauszuwinden...obwohl er eigentlich nicht schlecht verdient...deswegen gab's auch schon Vollstreckungsverfahren und Gerichtsbeschlüsse...
Jetzt ist es mal wieder so weit und ich bin echt auf das Geld (immerhin 250 €) angewiesen. Im Oktober 03 (mit Beginn des Studiums direkt nach dem Abitur) flatterte der erste Brief hinein:
Aufforderung seiner Anwältin an MICH die notwendigen Unterlagen zur Unterhaltsberechnung meiner Mutter an sie zu schicken...und einen Antrag auf Bafög zu stellen...
Mit den Unterlagen gabs dann etliche Probleme, die ich seiner Anwältin auch mitgeteilt habe.
Woraufhin dann er dann einfach auf Raten seiner Anwältin die Unterhaltszahlungen eingestellt hat. Ab November.
Ich hatte einen alten Unterhaltstitel, habe den aber nicht vollstrecken lassen, da ich ja wusste, dass dieser wahrscheinlich zu hoch angesetzt war. Dummheit? Ich weiß nicht.
Aber da meine Mutter finanziell leistungsschwach ist, konnte der Zustand nicht beibehalten werden und ich hab ihm dann im Dezember mit Pfändung gedroht - schließlich muss ich ja nebenbei einen eigenen Haushalt schmeißen...und Bafög war - weil er die Unterlagen noch nicht eingereicht hatte - auch noch nicht berechnet bzw. gezahlt worden.
Dann kam wieder Geld - wenn er auch den Unterhalt eigenmächtig (entgegen Urkunde) um monatlich 1/6 gekürzt hat - und die Unterlagen wurden flugs beim Bafög-Amt eingereicht.
Irgendwann im Februar (nach Antragsstellung im September) hatte ich dann den Bafög-Bescheid. Nach diesem hatte er insgesamt nicht ganz 5/6 vom vorherigen JA-Titel zu zahlen...
Da er seine Vermögensdarstellung aus dem Bafög-Bescheid hat streichen lassen, war ich erst der Annahme, dass er ein "Original" bekommen hatte... :redhead:
Ende April kam dann die Aufforderung den Bescheid und die ausstehenden Einkommensbelege meiner Mutter einzureichen mit der Drohung, sonst werde er Unterhaltsabänderungsklage erheben.
Hab dann den Bescheid an ihn geschickt und seitdem zahlt er nicht mehr (seit Mai jetzt) und ich habe nichts mehr von ihm gehört.
🙁
Die konkrete Frage jetzt:
Wie komme ich an den Unterhalt? Kann ich aufgrund eines Bafög-Bescheids pfänden lassen, oder muss ich weitere Schritte einleiten?
Ich würde ja gerne irgendwann auf eigenen Beinen stehen...nur wie soll ich das, wenn ich kaum Zeit habe, mich um mein Studium zu kümmern...ist doch eigentlich klar, das bei einem Studienstart erst einmal alles kreuz und quer läuft - vor allem, wenn man schwerstbehindert ist. Da gibt es "nebenbei" nämlich verdammt viel zu organisieren...
Übrigens habe ich das Jugendamt mit der Unterhaltsberechnung beauftragt. Ich glaube nämlich nicht, dass bei bestehendem JA-Titel die Zahlung des Unterhalt einfach so verweigert werden darf...vor allem nicht, wenn der Bafögbescheid die Unterhaltspflicht bestätigt - deswegen traue ich der Anwältin nicht.
Es besteht doch auch eigentlich ein beiderseitiger Auskunftsanspruch: Ex-Mann gegen Ex-Frau...wie stehe ich dazwischen? Außerdem bringt er die nötigen Unterlagen auch nicht bei - wie meine Mutter eben.
Und wer muss zahlen, wenn er klagt? Sollte ich klagen? Vollstrecken? Den langwierigen Weg über das Bafögamt gehen??
*verzweifeltsei*
Blowfish
***Warum müssen immer die Kinder Spielball zwischen den Fronten sein?!
[Editiert am 25/5/2004 von Blowfish]
wenn du über 18 bist, bist du kein Spielball mehr. Du hast selbst für den Unterhalt bei deinem Vater zu sorgen, bei deiner Mutter auch. nimm dir selbst einen Anwalt
Olaf
@ olaf, habe deinen blöden spruch gelöscht.
kommt von dir noch so ein eintrag lösche ich diesen sofort. ich hoffe wir verstehen uns.
diese art der äusserungen kannst du in einem anderen forum betreiben ok.
mel
[Editiert am 25/5/2004 von mel]
hi Blowfish,
ich würde vollstrecken bzw. einen anwalt einschalten.
aber dafür haben wir eine " fachfrau" sky
mel
Hallo blowfish,
ich nehme einfach mal an, dass Du volljährig bist und die JA-Urkunde nicht auf die Vollendung des 18.Lebensjahres begrenzt ist....
Ab Volljährigkeit sind beide Elternteile entsprechend ihrer Leistungsfähigkeit dem Kind barunterhaltspflichtig (bis zum Abschluss einer dem Kind entsprechenden, zügigen Ausbildung). Mit Volljährigkeit musst Du diesen Anspruch selbst durchsetzen, deshalb auch die Aufforderung der RAin an Dich. Du hast Anspruch auf Auskunft über die Einkünfte beider Elternteile, die Elternteile sind sich einander gegenüber zur Auskunft verpflichtet, ebenso können die Eltern von Dir Auskunft betreffend Schule, Ausbildung oder eben Studium fordern.
Der Bedarf eines studierende Kindes beträgt i.d.R. 600Euro (West), wovon Bafög abgezogen und der Restbedarf auf die Eltern nach ihrem Einkommen zu verteilen ist.
Aus dem existierenden Titel über KU (wenn nicht auf die Vollendung des 18.Lebensjahres begrenzt) kann sofort vollstreckt werden. Der Titel über KU gilt also bis zur Herausgabe oder Abänderung auf dem Klageweg weiter. Wenn Du vollstreckst (Pfändung) dann - so schätze ich das jetzt mal ein - wird der Vater Abänderungsklage einreichen und ggf. Vollstreckungsschutz beantragen.
Um das zu vermeiden, würde ich jetzt zügig die geforderten Unterlagen (Einkünfte der Mutter) nachreichen, die Auskunft über die Einkünfte des Vaters direkt bei seiner RAin einfordern und dann die Berechnung des Bafög-Amtes mal nachrechnen. Ist diese korrekt, kannst Du Dich doch evtl. mit Hilfe des Jugendamtes auf Titulierung der 5/6 einigen. PKH wirst Du wohl ebenfalls bekommen, deshalb kannst Du auch mit einem Beratungshilfeschein (gibt es beim Amtsgericht) einen eigenen Anwalt aufsuchen.
Mit dem Bafög-Bescheid kann nicht gepfändet werden. Möchtest Du aus dem "alten" oder "neuen" Titel pfänden, kannst Du dazu Fragen im Forum "Zwangsvollstreckung/Forderungsbeitreibung" stellen.
Gruß
sky
Je mehr Käse, desto mehr Löcher. Je mehr Löcher, desto weniger Käse. Daraus folgt: Je mehr Käse, desto weniger Käse
Hallo Leute!
Danke für die schnellen Antworten.
Ich HABE die Unterlagen meines Vaters bei seiner RA angefordert...aber da kommt nichts weiter...und wie soll ich die Bafög-Berechnung überprüfen, wenn mir die Hälfte der Informationen fehlt? Schließlich hat er seine Berechnung streichen lassen, ich kann sie also im Bescheid nicht sehen...
Dumm ist halt nur, dass er überhaupt nicht mehr zahlt momentan...meine Mutter ist laut Bafög zahlungsunfähig...schafft es aber irgendwie mit den Unterlagen nicht.... :mad2:
Und die Vollstreckung eines veralteten Titels scheint mir unsinnig.
Ich meinte ja nur "Spielball", weil beide einander doch nur sehr unwillig gegenüberstehen und dies auf meine Kosten (ich brauch ja das Geld) austragen...und das "Spielball" sein hört nicht mit ab 18 auf...im Gegenteil. Da man sich dann selbst drum kümmern muss und das Jugendamt auch nicht allzu viel machen kann...klar kann ich einen RA einschalten. Aber irgendwie wird mir bei dem Gefühl mulmig.
Was braucht man denn für einen Beratungshilfeschein? Und kann man dann jeden Anwalt aufsuchen?
Bis dann,
Blowfish
Hallo Blowfish,
Ich HABE die Unterlagen meines Vaters bei seiner RA angefordert..
das geht aus Deiner ersten Sachverhaltsschilderung nicht hervor. Wie dem auch sei, dem Vater scheint ja nun der Bafög-Bescheid und die darin enthaltenen Angaben über die Leistungsunfähigkeit der Mutter nicht zu reichen. Vielleicht hilft ein Anruf bei der RAin, ob die Einstellung der Zahlungen wirklich darauf beruht.
Ansonsten kannst Du jetzt 1. die Auskunft der Eltern einklagen. In diesem Verfahren wird dann vermutlich auch gleich der KU angepasst. 2. mit der existierenden JA-Urkunde vollstrecken und die Abänderungsklage des Vaters abwarten.
Beratungshilfeschein und PKH bekommen finanziell schwache Bürger, guckst Du mal hier. Den Anwalt kannst Du selbst aussuchen.
Irgendwas musste ja nun machen, wenn der Vater nicht freiwillig zahlt und Du den Unterhalt brauchst.
Gruß
sky
Je mehr Käse, desto mehr Löcher. Je mehr Löcher, desto weniger Käse. Daraus folgt: Je mehr Käse, desto weniger Käse
Danke!
Werde mal schauen, was sich machen lässt...
Liebe Grüße,
Blowfish