Zahnspange für den ...
 
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Zahnspange für den Sohn

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(@wonderman)
Schon was gesagt Registriert

Hallo, ich zahle weniger Unterhalt weil ich eine negative Feststellungsklage geführt habe. Lt Beschluss muss ich 179 € zahlen. Mein Sohn lebt bei seiner Mutter. Er bekommt jetzt eine Zahnspange und die Mutter hat mich gefragt ob ich etwas dazu tun möchte,Ich habe ihr 50 € angeboten. Kann mich die Kindsmutter dazu verdonnern das ich mehr dazu tun muss ?Hat jemand einen Rat für mich ?

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 28.05.2019 12:11
(@maxmustermann1234)
Registriert

Bist du ein Mangelfall oder warum zahlst du unter Mindestunterhalt?

AntwortZitat
Geschrieben : 28.05.2019 12:26
(@gardo)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo,

wenn Beißen, Kauen, Sprechen oder Atmen durch die Zahnstellung "erheblich beeinträchtigt sind oder beeinträchtigt zu werden drohen" werden die Kosten einer kieferorthopädischen Behandlung (inkl. Zahnspange) von der Krankenkasse übernommen.
Den zu leistenden Eigenanteil von 20% erhält man nach erfolgreichem Abschluss der Behandlung zurückerstattet.

Gruss,
gardo

AntwortZitat
Geschrieben : 28.05.2019 12:28
(@wonderman)
Schon was gesagt Registriert

Das Problem ist das ich nicht genug Geld habe um etwas dazu zu steuern.
Für mich stellt sich die Frage ob ich dazu zahlen MUSS ?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 28.05.2019 12:46
(@wonderman)
Schon was gesagt Registriert

Bist du ein Mangelfall oder warum zahlst du unter Mindestunterhalt?

Ich habe eine negative Feststellungsklage geführt und es ist dabei ein Titel von 179 € heraus bekommen

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 28.05.2019 12:49
(@celine)
Nicht wegzudenken Registriert

Nein, wenn Du schon für den Mindestunterhalt nicht leistungsfähig bist, dann wirst Du auch nicht für Mehrbedarf herangezogen.

Deine Ex muss die Kosten entweder alleine tragen oder das Kind bekommt keine Zahnspange (wenn sie ebenfalls nicht will /kann)

AntwortZitat
Geschrieben : 28.05.2019 12:59
(@wonderman)
Schon was gesagt Registriert

Hallo, ist jemand bereit mit mir über das Thema zu telefonieren ? Gerne auch anonym. Meine Nummer gibt es dann per PN

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 28.05.2019 15:37
(@annasophie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

Mehrbedarf bzw. Sonderbedarf wird nach Einkommen der Eltern und Berücksichtugn des Selbstbehaltes (1.080 €) geqoutelt.
Wenn du aber schon weniger Unterhalt als Tabellenunterhalt zahlst ist kein Raum für Mehrbedarf. Und entsprechend kannst und musst du nichts zahlen.

Sophie

AntwortZitat
Geschrieben : 28.05.2019 16:14
(@gardo)
Nicht wegzudenken Registriert

Und wie oben schon angemerkt:
Wenn die Behandlung bis zum Schluss durchgezogen wird bekommt man den geleisteten Eigenanteil komplett zurück.
Man streckt 20% der im jeweiligen Quartal angefallenen Kosten nur vor.

Dadurch soll eben die nötige Motivation geschaffen werden, nicht mitten in der Behandlung das Handtuch zu werfen.

Gruss,
gardo

AntwortZitat
Geschrieben : 28.05.2019 17:14
(@maxmustermann1234)
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Naja, man kriegt aber nur das Kassengestell bezahlt. Kann sein, dass die Mutter mehr will und Mann sich beteiligen bzw. das mehr komplett übernehmen soll.

AntwortZitat
Geschrieben : 28.05.2019 18:37




(@gardo)
Nicht wegzudenken Registriert

Dann ist das ein klarer Fall von: "wer bestellt, bezahlt."

AntwortZitat
Geschrieben : 28.05.2019 18:54
(@wonderman)
Schon was gesagt Registriert

das hat mann mir in einer anderen Gruppe mitgeteilt:  Das war unvorhergesehen, damit Sonderbedarf und nicht vom Unterhalt abgedeckt.
Hier wird anteilig nach dem jeweiligen Einkommen der Eltern aufgeteilt.
https://www.unterhalt.net/kindesunterhalt/sonderbedarf.html

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 28.05.2019 21:24
(@maxmustermann1234)
Registriert

Das ist auch richtig, allerdings bist du wohl für Sonderbefarf nicht Leistungsfähig, d.h. dir bleibt weniger als 1080€ übrig. Somit muss der Sonderbedarf aus dem Unterhalt bezahlt werden. Nebenbei haben hier ja auch schon einige geschrieben, dass eine normale Zahnspange für Kinder nichts kostet, man kriegt seinen Eigenanteil wieder.

AntwortZitat
Geschrieben : 28.05.2019 22:37
(@wonderman)
Schon was gesagt Registriert

Moin, danke erst einmal für die Beiträge!!! Danke....das Gericht hat bei mir damals einen Mehrbedarf fest gestellt wegen meiner größeren Wohnung. Ich habe etwas mehr als 1080 € aber das Gericht hat fest gestellt das ich nur 179 € Unterhalt bezahlen muss.
Alles ziemlich doof.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 29.05.2019 00:08
Kakadu59
(@kakadu59)
Registriert

Hallo zusammen,
Sonderbedarf - wie hier Zahnspange (mit Zuzahlung) - ist zwischen den ET vorher abzusprechen. Außerdem muß eine mediz. Notwendigkeit für die Art der Behandlung  bestehen, aber:
Bei Kindern wird (in der Regel) alles von der Krankenkasse bezahlt, was medizinisch notwendig ist.

Ansonsten gilt; wer bestellt bezahlt: einziger unkalkulierbarer Knackpunkt: die hiesige "familiäre "Höchst"richterliche Rechtssprechung.

Also alles genau(!) hinterfragen.
1. warum Du nicht von Anfang an involviert wurdest...
2. warum ist/ wurde eine Zuzahlung notwendig; bzw. welche medizinische Notwendigkeit besteht/ bestand für die kostenpflichtige Behandlung?...
3. den kompletten (lückenlosen) Schriftverkehr zwischen Krankenkasse und behandelndenen Zahnarzt bzw. Kieferorthopäden und dem ET der die Behandlung veranlasst hat einfordern.
4. ggf. bei der KM hinterfragen, ob es bei dem geforderten Anteil nicht um die Zuzahlung an die KK geht, die bei erfolgreicher Behandlung zurückerstattet wird... :question:
Dies wird da gerne verschwiegen: am Ende kassiert die KM die komplette Zuzahlung von der KK wieder ein, ohne dass Du da was mitbekommst....
Außerdem bleibt hier trotzdem das Problem, dass das Geld weg ist, wenn die Behandlung eben nicht erfolgreich war (zumal Du u.U. gar keinen Einfluß auf den Behandlungsverlauf im häuslichen Bereich hast)
Ich hatte vor ein paar Jahren die gleiche Situation. Selbst ein von mir hinzugezogener RA. sah zunächst keine(!) Notwendigkeit einer Zuzahlung durch mich und ist unter dem Druck der gegn. Schriftsätze eingeknickt: Er empfahl mir zu zahlen...
Erst ein Nachbohren meinerseits (ich habe meinen Rechtsanwalt nochmals ein Schreiben aufsetzen lassen und habe dort die mediz. Notwendigkeit der Behandlung erneut in Frage gestellt) führte dazu das ich nicht mit zahlen mußte...- genaueres hier:
https://www.vatersein.de/Forum-topic-30021-start-msg353810.html#msg353810 -> ab #24

Edith: Wie ist das Verhältnis zum Sohn? Bestehen Kontakte?

Gruß Kakadu59
"Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift (1667- 1745)

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Geschrieben : 29.05.2019 11:51
(@wonderman)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,

Mehrbedarf bzw. Sonderbedarf wird nach Einkommen der Eltern und Berücksichtugn des Selbstbehaltes (1.080 €) geqoutelt.
Wenn du aber schon weniger Unterhalt als Tabellenunterhalt zahlst ist kein Raum für Mehrbedarf. Und entsprechend kannst und musst du nichts zahlen.

Sophie

Hallo AnnaSophie, könnten wir mal telefonieren ?

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Themenstarter Geschrieben : 29.05.2019 12:09
(@maxmustermann1234)
Registriert

Zahnspangen für die man als GKV-Patient zuzahlen soll, sind quatsch. Ich trage aktuell als erwachsener PPKV-Patient eine, weil ich gerne eine optische Korrektur wollte. Habe meinen Zahnarzt dann gefragt, ob er auch eine medizinische Indikation für eine 5000€-Aligner-Therapie sehen würde (wollte nichts, was meine Bürokollegen sehen können). Natürlich hat er eine gefunden. Der KO schafft immer seinen eigenen Bedarf, die Krankenkasse prüft, was notwendig ist und zahlt das (bis auf Zuzahlungen). Wenn die Krankenkasse nicht zahlt, dann ist es Luxus und kein Sonderbedarf.

AntwortZitat
Geschrieben : 29.05.2019 12:47
Kakadu59
(@kakadu59)
Registriert

Hi @MaxMustermann1234,
stehe ein bischen auf dem Schlauch...
was bedeutet PPKV und KO :question:

Gruß Kakadu59
"Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift (1667- 1745)

AntwortZitat
Geschrieben : 29.05.2019 13:12
(@gardo)
Nicht wegzudenken Registriert

KO = Kieferorthopäde
PPKV soll wohl "private Krankenversicherung" sein (passt irgendwie besser als "Papier, Pappe und Kunststoffe verarbeitende Industrie"...)

Gruss,
gardo

AntwortZitat
Geschrieben : 29.05.2019 13:15
(@maxmustermann1234)
Registriert

Ja, sry, sollte PKV heißen

AntwortZitat
Geschrieben : 29.05.2019 14:10




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