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Zu viel gezahlter Unterhalt/Rückzahlung

 
(@kamikatze)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,
ich bin neu hier.
Ich habe verschiedene Fragen und hoffe auf Hilfe. Den Anfang macht das größte Problem.
Meine Tochter 17 und ich 41 leben zusammen. Ich habe das aSR (möchte ich nicht näher drauf eingehen) und arbeite 75%. Meine Tochter hat am 1.9. eine Ausbildung begonnen. Zwecks Unterhalt werden wir von der Beistandschaft unterstützt.
Wir haben seit  10 Jahren keinen Kontakt mehr zum Kindsvater,der Einfachheit halber nur noch mit E. bezeichnet.  E. ist zum dritten Mal verheiratet. Das Kind aus Ehe 2 ist 5 Jahre alt und das Kind aus Ehe 3 ein paar Tage.
Nun zum Problem. Die Beistandschaft hat gestern bei mir angerufen und mir mitgeteilt,dass es ab nächsten Monst nur noch 20E Unterhalt gibt,da das Kind "genug" verdient.Das sind weniger als 10% vom bisherigen. Das möchte ich unkommentiert lassen.Dazu kam die Ankündigung,dass E. nun die letzten 3 Zahlungen zuviel gezahlt hätte und ich es wohl zurückzahlen muss. Was ich aber nicht kann. Da es u.a. für Berufsschulbücher,Arbeitskleidung,Fahrkarten etc draufging. Ich verstehe auch nicht,warum es 3 Nachzahlungen sein können,da das Kind zwar am 1.9. die Ausbildung begonnen,jedoch erst zum 1.10 Lohn bekommen hat. Lapidare Antwort Beistandschaft: Ist halt so. Desweiteren wussten die noch gar nichts vom 3. Kind und deswegen kann es sein dass gar kein Unterhalt mehr gezahlt wird. Bis das Kind 12 war hat die Unterhaltsvorschusskasse bezahlt,vom 12 bis 15 Lebensjahr habe ich gar nichts bekommen und jetzt dann 2 Jahre ein bisschen was.
Frage eins:#
Was mache ich wenn E. das Geld wirklich zurückfordert? Frage zwei: Ist das nicht die Pflicht von E oder der Beistandschaft,zu gucken ob alles richtig läuft?
Frage drei: Ist das nich ausgleichende Gerechtigkeit  weil er jahrelang gar nix bezahlt hat? Frage vier: Kann Ex Ehefrau 2 jetzt mehr fordern,da E. über 200 E weniger zahlt und dadurch mehr hat?
Ich freue mich über Hilfe.
Danke
Katze

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 11.11.2015 15:20
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Frage eins:#
Was mache ich wenn E. das Geld wirklich zurückfordert?

Prüfen, ob du wirklich zurückzahlen musst, die evtl. auf Entreicherung berufen. Ab September ist schon richtig. Den Lohn am 1.10. hat das Kind ja für die Arbeit im September bekommen. Während Unterhalt im voraus zu zahlen ist, wird eben das Einkommen nach geleisteter Arbeit ausgezahlt. Das ist nunmal so und sollte nicht zu einer Doppelzahlung führen.

Frage zwei: Ist das nicht die Pflicht von E oder der Beistandschaft,zu gucken ob alles richtig läuft?

Jein. Da euer Kind minderjährig ist, ist es deine Pflicht (ab 18, dann die des Kindes), dem Vater bzw. der Beistandschaft aktiv eine Änderung mitzuteilen, die sich durch den Ausbildungsbeginn und dem damit verbundenen Verdiesnt ergibt.

Frage drei: Ist das nich ausgleichende Gerechtigkeit  weil er jahrelang gar nix bezahlt hat?

Naja, kann man so sehen. Aber wenn er all die Jahre eben nicht genug verdient hat um zu zahlen, dann hat er ja nicht schuldhaft gehandelt. Warum sol ler dann dafür "bestraft" werden?

Frage vier: Kann Ex Ehefrau 2 jetzt mehr fordern,da E. über 200 E weniger zahlt und dadurch mehr hat?

Grundsätzlich kann sie den ihrem Kind zustehenden Unterhalt überprüfen lassen. Tatsache ist, dass die zu verteilende Summe dann eben bis auf einen kleinen Rest auf zwei und nicht mehr 3 Kinder verteilt wird. Der Rest ist das, was deinem Kind noch zusteht. Ab 18 darf dann nochmal gerechent werden, denn dann bist auch du zu barunterhalt verpflichtet. Allerdings wird dann auch das gesamte KG bedarfsmindernd angerechnet (im Moment nur das halbe), damit dürfte sie keinen weiteren Bedarf mehr haben, so dass weder du noch der vater etwas zahlen müssen

Gruß Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 11.11.2015 15:49
(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Katze,

Tina war schneller

Frage eins: Was mache ich wenn E. das Geld wirklich zurückfordert?
Frage zwei: Ist das nicht die Pflicht von E oder der Beistandschaft,zu gucken ob alles richtig läuft?
Frage drei: Ist das nich ausgleichende Gerechtigkeit  weil er jahrelang gar nix bezahlt hat?
Frage vier: Kann Ex Ehefrau 2 jetzt mehr fordern,da E. über 200 E weniger zahlt und dadurch mehr hat?

zu 1) Zunächst solltest Du die Berechnung des JA prüfen. Hinsichtlich der Rückforderung: Du kannst Dich auf Entreicherung berufen (§ 818 BGB):

(3) Die Verpflichtung zur Herausgabe oder zum Ersatz des Wertes ist ausgeschlossen, soweit der Empfänger nicht mehr bereichert ist.

Dem könnte ganz eventuell eine verschärfte Haftung entgegenstehen, weil Du es hättest wissen müssen.
zu 2) Habt Ihr KV (via Beistandschaft) über die angefangene Ausbildung informiert ?
zu 3) Moralisch: Vielleicht. Juristisch: Egal.
zu 4) Ist nicht Dein Baustelle. Hängt von der Leistungsfähigkeit des KV ab (scheint Mangelfall zu sein, insofern vermutlich: ja - bis zur Geburt des 3. Kindes, da das rückwirkend wäre, ist die Antwort doch: Nein)

Gruß
United

AntwortZitat
Geschrieben : 11.11.2015 15:51
(@kamikatze)
Schon was gesagt Registriert

Ok Danke.
Die Beistandschaft hat uns irgendwann mal angeschrieben und gefragt,ob das Kind weiter zur Schule geht etc. Da shabe ich beantwortet und musste auch Ausbildungsvertrag und Lohnabrechnung mit reinpacken. Muss allerdings dazu sagen dass es sich verzögert hat weil wir erst lange im Urlaub waren und dann noch umgezogen sind,alles kurz vor Beginn der Ausbildung.
Da E. jetzt monatlich 234 E mehr hat da es an meine Tochter nicht mehr gezahlt werden muss,möchte ich wissen ob Exfrau 2 jetzt mehr bekommt für ihre 5jährige. Denn das wäre ja mehr als richtig. Nun,ich werde sie darüber informieren und ihr anraten,sich darum zu kümmern.
Es geht nicht darum dass ich den zuviel gezahlten Unterhalt nich zurückzahlen will,sondern darum,dass ich es nicht kann.
Sorry aber wenn E. jammern kannn dass er Mangelfall ist und kein Geld hat,dann braucht er sich auch kein 3. Kind zu leisten. Das ist zwar jetzt echt gemein aber ich finde das so unfair den anderen 2 Kids gegenüber.
Und wenn ich dafür jetzt auf die Mütze bekomme akzeptiere ich das. Ich wollte es trotzdem mal rauslassen.
Gruß
Katze

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 11.11.2015 16:03
(@psoidonuem)
Registriert

Sorry aber wenn E. jammern kannn dass er Mangelfall ist und kein Geld hat,dann braucht er sich auch kein 3. Kind zu leisten. Das ist zwar jetzt echt gemein aber ich finde das so unfair den anderen 2 Kids gegenüber.
Und wenn ich dafür jetzt auf die Mütze bekomme akzeptiere ich das. Ich wollte es trotzdem mal rauslassen.

Von mir nicht, da sind wir einer Meinung

AntwortZitat
Geschrieben : 11.11.2015 16:16
(@kamikatze)
Schon was gesagt Registriert

Oh. Danke.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 11.11.2015 16:27
(@Mrs_Mima)

von mir auch nicht, ich seh das auch so wie du.

Aber duck dich schon mal  😉

Mima

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Geschrieben : 11.11.2015 16:30
(@kamikatze)
Schon was gesagt Registriert

Ja mach ich

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 11.11.2015 16:32
(@herrderringe1976)
Schon was gesagt Registriert

Da tut sich mir allerdings eine Frage auf. Klar das E eventuell das Geld zurückfordern könnte nur eventuell und da ist die Frage ist der zuviel bezahlte Unterhalt eventuell an die anderen (zwei) Kind,(er) zu Verteilen gerade wenn er ein Mangelfall ist?
Somit ist es nicht das Geld von E sondern (des) das der anderen Kind,(er) denne er Unterhaltspflichtig ist!

AntwortZitat
Geschrieben : 11.11.2015 16:52
(@kamikatze)
Schon was gesagt Registriert

Interessant. Hab ich so noch gar nicht gesehen. Dennoch ist es (leider) Tatsache,dass ich das Geld nicht zurückzahlen kann.
Wirft eine weitere Frage auf.
Von der Mutter des Kindes Nr.3 ist E. nicht getrennt und nicht geschieden. Daher muss er an sie bzw das Kind ja gar keinen Unterhalt in dem Sinne zahlen,wie er es an mich und Exfrau 2 zahlen muss. Oder?
Katze

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 11.11.2015 16:57




(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Bei der Berechnung wird der Anspruch des im Haushalt lebenden Kindes gleichberechtigt mitberechnet. Natürlich fliesst dieser dann nicht auf das Konto der Mutter, sondern bleibt einfach im Familientopf.

Aber er ist diesme Kind genauso zu Unterhalt verpflichtet wie den anderen, so lange sie Anspruch haben

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 11.11.2015 17:24
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

zu Frage 1: Hier hat united schon darauf hingewiesen, dass der Unterhalt zugefordert werden kann. Was die Rückzahlung des zuviel gezahlten Unterhalts angeht, könnte man auch vorschlagen einen Teil mit dem laufenden Unterhalt zu verrechnen. Wird vermutlich aber nur für das erst Lehrjahr so sein, da dann Deine Tochter ein höheres Entgeld bekommt.
Für den Rest müssten halt Ratenzahlungen vereinbart werden.

zu Frage 2: Die Beistandschaft vertritt die Rechte der minderjährigen Kinder und fordert auch aus diesem Grund den zuviel gezahlten Unterhalt zurück.

zu Frage 3:
Unterhaltsrechtlich stehen die minderjährigen Kinder im 1. Rang und ihr Unterhalt ist als erstes zu gewährleisten. Dabei ist es unerheblich ob die Eltern getrennt/geschieden sind oder nicht, schliesslich braucht das Kind das Geld.
Erst wenn dann noch Geld übrig ist, können weitere unterhaltsberechtigte Personen berücksichtigt werden.
Im 2. Rang steht die 2. Ehefrau von E., da sie ein Kind unter 3 Jahren zu betreuen hat, im Rang 3 würden alle ehemaligen Ehepartner stehen so sie bedürftig sind.
Deine volljährige Tochter befindet sich im 4. Rang, da sie volljährig ist und sich nicht mehr in der allgemeinen Schulausbildung befindet.

Dass es bei 4 unterhaltsberechtigten Personen zu einer Mangelfallberechnung kommt ist wenig verwunderlich. Bedeutsam für die Unterhaltsberechnung ist dabei die Rangfolge. Da Deine Tochter im 4. Rang steht, muss sie nehmen was übrig bleibt.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 11.11.2015 18:31
(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin nochmal,

zu Frage 1: Hier hat united schon darauf hingewiesen, dass der Unterhalt zugefordert werden kann.

Zurückfordern kann der Vater. Nicht das JA. Die Forderung ist aber etwas anderes als das tatsächlich zahlen müssen. Das halte ich für ziemlich unwahrscheinlich.
Wenn Du nix auf dem Konto hast, dann schick nen Kontoauszug und schreib "hab ich verbraucht, kann nicht zahlen" und gut ist.
M.E. wärest Du lediglich "verschärft" zur Haftung heranzuziehen, wenn Du Dir tatsächlich bewußt warst, daß Du zu viel erhalten hast ...

Da Du aber den moralischen Zeigefinger in Richtung KV erhebst, mag ich durchaus sagen, daß hierfür ebenfalls ein moralischer Zeigefinger angebracht ist.
Wenn Eure Tochter eigenes Einkommen erwirtschaftet, dann sollte eigentlich klar sein, daß ein anderer nicht mehr vollständig dafür zuständig ist.

Dass es bei 4 unterhaltsberechtigten Personen zu einer Mangelfallberechnung kommt ist wenig verwunderlich.

Nach meinem Verständnis waren es bis vor kurzem zwei Berechtigte (Kind 17 und Kind 5) und schon damit ein Mangelfall (20 EUR sind 10% des bis dato gezahlten ... also 200 EUR und somit weniger als Mindest-KU).
Mit Volljährigkeit ist definitiv Schluß. Die 20 EUR berücksichtigen wohl noch nicht das 3. Kind, weshalb sich das (bis zur Volljährigkeit) weiter reduzieren wird.
... und wenn man über Adoption nachdenkt, dann sollte man konsequenterweise direkt darauf verzichten.

Ferner kann ich Menschen, die anderen Menschen vorschreiben wollen, wieviele Kinder sie höchstens haben sollten, folgende drei Alternativen ans Herz legen:
1. Wandert nach China aus, da gilt das dann für alle, oder
2. wendet Euch an die Partei Eurer Wahl und fordert eine Zwangsterilisation für Hartz-IV-Empfänger, oder
3. erwirtschaftet selbst genug Einkommen, so daß Ihr nicht auf die Zahlung Dritter angewiesen seid.

Dieses Moralgeheuchel erinnert mich tatsächlich an Menschen, die gegen die "Islamisierung des Christlichen Abendlandes" auf die Straße ziehen und dabei Parolen schreien, die so gar nichts mit den Werten des Christlichen Abendlandes zu tun haben ...

Auch mal von mir:
Nix für Ungut
United

AntwortZitat
Geschrieben : 11.11.2015 19:41
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

ja, dass die Tochter 17 ist, habe ich übersehen. Mit 17 ist sie natürlich im 1. Rang und dadurch kommen die 20 Euro vermutlich zustande, dass es 3 minderjährige Kinder im 1. Rang sind und bei der 17jährigen eigenes Einkommen zu berücksichtigen ist.  Diese Ansprüche sind vorrangig vor allen anderen. Mit Volljährigkeit der Tochter gibt es keinen Unterhaltsanspruch mehr, da sie dann im 4. Rang ist.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 11.11.2015 19:50
(@psoidonuem)
Registriert

Dieses Moralgeheuchel erinnert mich tatsächlich an Menschen, die gegen die "Islamisierung des Christlichen Abendlandes" auf die Straße ziehen und dabei Parolen schreien, die so gar nichts mit den Werten des Christlichen Abendlandes zu tun haben ...

Du bezeichnest mich als Nazi? Mich?

AntwortZitat
Geschrieben : 11.11.2015 20:02
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Du bezeichnest mich als **tsts - ID 33**? Mich?

United hat weder dich, noch ein Wort, mit der tsts - ID 33 verwendet.
Insofern muss deine Behauptung falsch sein und du hast keinen Grund dich zu echauffieren.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 12.11.2015 23:39
(@psoidonuem)
Registriert

Mein lieber Beppo, abgesehen davon, dass das bereits das zweite mal ist, dass er mich mit den Pegidadeppen in eine Reihe stellt nur weil ich seine Meinung nicht teile würde mich wirklich mal interessieren, warum Du um die Ecke kommst es zu verharmlosen?

AntwortZitat
Geschrieben : 13.11.2015 13:17
(@kamikatze)
Schon was gesagt Registriert

Hallo.
Die Beistand schaft wird E. mitteilen dass er nur noch 20 Euro zahlen muss und fertig.
Er wird in keinster Weise auch nur minimal mehr zahlen.
"Muss" er auch nicht. Wird allerdings das Verhältnis zum Kind gar nicht verbessern....obwohl. Welches Verhältnis.
Soll er das zuviel gezahlte bitte zurückfordern. Ich bin nicht in der Lage es zu leisten.
Ist nun mal Fakt.
Gesetze,Sätze in denen Worte vorkommen wie "Erhöhte Erwerbsobliegenheit" etc.pp. sind nicht mal das Papier wert mit dem ich mir den Hintern abwische. In diesem Land heisst es immer,wir sollen Kinder bekommen. Wie wir sie groß bekommen interessiert keinen.

Wer kein Geld hat und sich 2 Kinder schon nicht leisten kann,muss dann kein drittes haben . Und dannn schon 3x nicht mehr jammern.
Sätze wie "Du geldgeiles Stück,Dir gehts nur ums Geld,der arme Vater muss nur zahlen und hat sonst nix" gehen mir echt links rein und rechts raus.

Möge die Sonne die hier scheint euch alle erreichen.
Ich bin dann mal weg.
Danke an alle die mir geholfen haben.
Die Katze

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 13.11.2015 13:50
(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

@psoidonuem:

Mein lieber Beppo, abgesehen davon, dass das bereits das zweite mal ist, dass er mich mit den Pegidadeppen in eine Reihe stellt nur weil ich seine Meinung nicht teile würde mich wirklich mal interessieren, warum Du um die Ecke kommst es zu verharmlosen?

Kritisiert habe ich in erster Linie die Doppelmoral der TO.
Auf der einen Seite zu Unrecht erhaltenes Geld nicht zurückgeben (können) zu wollen und auf der anderen Seite gegenüber dem Vater den Vorwurf zu erheben, daß er sich selbst bedürftiger macht, als er sein könnte, ist meiner Meinung nach das gewünschte "auf-die-Mütze-bekommen" wert.
Wenn Du diese Doppelmoral unterstützt, dann akzeptiere ich das ebenso, wie ich die Sichtweise der TO akzeptiere.
Meine Meinung sage ich dennoch.

Daß mich eine derartige Doppelmoral aktuell an Pegida erinnert, ist dem derzeitigen medialen Schwerpunkt geschuldet.

Persönlich beleidigt habe ich Dich jedenfalls nicht (auch nicht an anderer Stelle).
Genauso wenig wie ich jeden Pegida-Mitläufer pauschal als "Deppen" oder mit ´nem "ts-"Wort betiteln würde.

Bezogen auf diesen Fall:
Daß die Tochter in diesem konkreten Fall verhungert, weil Kind 3 geboren wurde, ist auch nicht so.
Vor der Ausbildung gab es 2xx EUR Unterhalt + Kindergeld, was in der Größenordnung des Mindestbedarfs liegen dürfte.
Bei darüber hinausgehendem Bedarf stand es TO frei von der 75%-Stelle auf eine Vollzeitstelle aufzustocken.
Jetzt gibt es eine Ausbildungsvergütung, die aktuell nur zur Hälfte angerechnet wird, weshalb der Bedarf mehr als gedeckt sein sollte.

Soll heißen:
Wenn ein Mann sich dazu entschließt, ein 3. Kind in die Welt zu setzen, dann darf er sich nicht darüber beschweren, daß dieses nun auch Geld kostet.
... auch solche Fälle schlagen hier auf und als "gute Idee" habe ich das in solchen Zusammenhängen noch nie bezeichnet.
Wenn Mutter von großem Kind 1 kein Geld mehr bekommt, weil Kind 1 groß ist (und das ist hier der entscheidende Punkt), dann ist das nicht die Schuld des Vaters.

Gruß
United

AntwortZitat
Geschrieben : 13.11.2015 15:31