Hallo alle zusammen !
Also folgende Situation. Ich habe eine wunderbare kleine Tochter , sie ist 2 1/2 Jahre alt , lebt bei ihrer Mutter , gemeinsames Sorgerecht haben wir , regelmäßiger Kontakt besteht , einen Titel für den Unterhalt habe ich auch schon. Die kleine Maus geht seit ihren 1. Lebensjahr zu einer Tagesmutter , meine Ex Freundin hat seit dem eine neue schulische Ausbildung begonnen ( sie hat bereits eine abgeschlossene Berufsausbildung , mag diesen Job aber nicht mehr ausführen ) als sie unsere Tochter für die Tagesmutter beim Amt angemeldet hat , hat sie keine Angaben über mich gemacht. Sie hat dann bis vor kurzen Zuschüsse für die Kosten bekommen , bzw die Kosten wurden komplett übernommen plus die hälfte des Essengeldes. Nun bekommt sie seit einiger Zeit mehr Barfög und überschreitet einen Gewissen Satz , wo das Amt die Zuschüsse für den Platz bei der Tagesmutter gestrichen hat. Insgesamt fallen 265€ an , seit dem bezahle ich freiwillig 100€ mehr Unterhalt an die KM. Jetzt sind 2
Monate vergangen und angeblich reicht das Geld bei der KM vorne und hinten nicht und sie möchte nun noch mehr Geld von mir haben. Ihr müsst wissen , das meine Tochter sehr oft bei mir ist , mit übernachten und ich eigentlich alle teureren Sachen kaufe wie z. B. Jacken , Schuhe usw. Die KM hat meiner Meinung nach nicht mehr so viele Kosten im Monat , die sie für die kleine ausgeben muss. Naja sei es drum , nun behauptet die KM wenn wir uns nicht einig werden ( Unterhalt plus freiwillig 100€ in Monat sind ihr zu wenig ) will sie zum Amt gehen und dann muss ich angeblich noch mehr bezahlen bzw mich noch mehr an die Kosten von den Kita Platz beteiligen , da ich sehr gut verdiene. Meine kurze Frage , stimmt das ? Hat die KM Anrecht auf noch mehr Geld, unabhängig vom Unterhalt ?
Habt besten Dank für eure Hilfe
Gruß Matthias
Hallo,
also in der Tat kann man Dir tiefer in die Tasche greifen. Nach der Geburt des Kindes bist der der KM zu Unterhalt 3 Jahre verpflichtet. Der Betrag beläuft sich wohl um die 790,00 €.
Deine Kosten furs Kind kannst du nicht gegenrechnen. Du bist verpflichtet KU in Höhe der Titelforderung zu bedienen.
Inwieweit du noch für Kita usw. in die Pflicht genommen werden kannst (Sonderbedarf)...schwierig zu sagen.
Also ich würde einen kleinen Mehrbetrag anbieten, dass Ganze ein halbes Jahr rauszögern und dann nur noch den normalen KU zahlen.
VG
Papi74
Der Morgen ist immer klüger als der Abend.
Wie ist aus dem Sohn eine Tochter geworden?
Und um Deine Fragen beantworten zu können, müsste man erst mal wissen, was Du überhaupt bezahlst. Für das Kind. Für die Mutter.
Wie ist aus dem Sohn eine Tochter geworden?
Es war damals auch schon eine Tochter , nur hatte ich Bedenken das die KM hier mit lesen könnte und mich aufgrund meines Namens identifizieren kann.
also in der Tat kann man Dir tiefer in die Tasche greifen. Nach der Geburt des Kindes bist der der KM zu Unterhalt 3 Jahre verpflichtet. Der Betrag beläuft sich wohl um die 790,00 €.
Auch , wenn die KM eine abgeschlossene Berufsausbildung hat , auf die aber keine Lust mehr hatte und jetzt nochmal für 3 Jahre zur Schule geht ?
Also für die KM zahle ich aktuell nichts , dann 290€ Unterhalt für meine Tochter plus 100€ freiwillig.
Das ist vollkommen irrelevant. Du hast für ihr Existenzminimum aufzukommen egal ob sie Reketenwissenschaftlerin oder ungelernte Hilfsarbeiterin ist, faul oder fleißig. Genau genommen muss sie derzeit nicht mal arbeiten gehen oder eine Ausbildung machen.
Moin Matthias,
Auch , wenn die KM eine abgeschlossene Berufsausbildung hat , auf die aber keine Lust mehr hatte und jetzt nochmal für 3 Jahre zur Schule geht ?
Bis zum 3. Geburtstag hat die Mutter keinerlei Erwerbsobliegenheit. Ihr Bedarf bemisst sich an den Einkommensverhältnissen vor der Geburt, d.h. wenn Du "sehr gut" verdienst, kann das auch deutlich mehr sein.
So sie Einkommen erzielt, ist es Ermessenssache, inwieweit dieses bei einer UH-Berechnung bedarfsdeckend angerechnet wird.
Nach dem 3. Geburtstag werden die Karten neu gemischt.
Gruß
United
Okay , habt vielen Dank. Ich denke , ich werde den Rat befolgen und ihr noch etwas mehr entgegen kommen. In meinen Fall müsste ich bis zu 960€ für sie bezahlen. Ich war aber bis heute der Meinung , das gilt nur wenn sie nicht arbeiten geht. Vielen Dank für die Infos , hat mir sehr geholfen.
Matthias