Hallo Ihr Lieben,
am Wochenende hat mich die KM über Brillenkosten informiert und folgende Infos zugemailt:
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hier die Kosten des Optikers:
das Brillengestelle kostet 109 oder 119 Euro, habs nicht mehr im Kopf, die Gläser (unentspiegelt) übernimmt die Kasse
Die Linse wird kosten: 100 Eingansguntersuchung und monatlich 25 Euro (darin enthalten Kontrolle, Reinigungsmittel, Linse) = wird sozusagen gemietet
Dann werden hinzukommen eine Spange oder Bracketts oder was - der Zahnarzt hat gebeten, zum Kiefernorthopäden zu gehen. Schätzungsweise sind das 100 Euro monatlich, die aber m. W. nach Tragen wieder zurückgezahlt werden
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Die Brille ist notwendig, Kosten sind auch klar soweit.
Bei der Linse scheint es sich eher um eine Alternative zu handeln, die allerdings nicht von der Krankenkasse getragen wird und, lt. KM. auch ein lebenlang zu tragen ist. Muß KV die Kosten hierfür mittragen?
Plötzlich ist jetzt auch die Rede von Zahnspange. Hier die Frage ob es üblich ist die Kosten monatlich zu zahlen?
Grundsätzlich auch die Frage wie sich diese montlichen Mehrkosten von ca. 125,00€ auf den Unterhalt auswirken?
Wäre nett, wenn Ihr was dazu sagen könnetet.
Danke leon1412
Sehr einfach:
All diese Kosten sind bereits im KU enthalten, denn:
Brille kostet für ein Kind exakt 0€. Wenn man natürlich ein besonderes Gestell haben möchte mehr, aber diesen Luxus kann man sich entweder leisten, oder aber auch nicht.
Selbiges für Zahnspange. Entweder sie ist medizinisch notwendig, dann zahlt sie die Kasse, oder eben nicht.
Wenn du willst kannst du dich natürlich beteiligen, eine Pflicht dazu besteht nicht.
Hallole,
hier noch die Antwort auf Bitte nach detaillierten Informationen. Geteiltes Sorgerecht besteht nicht.
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Soll KV doch einfach mal mit seinen Kindern zum Arzt gehen. Was die AUgen angeht, hab ich was dazu gesagt, was der Kiefernorthopäde sagt, wrd sich noch rausstellen.
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Das KV zu Brille und Spange dazugeben muß scheint ja so zu sein. Aber muß KM nicht entsprechende Belege vorweisen?
hallo habakuk,
im sonderbedarf stehen aber:
Brillenkosten
Sonderbedarf - OLG Hamm, 12.1.1993 - 2 WF 381/92
und
Kieferorthopädische Behandlungskosten
Sonderbedarf - OLG Celle v. 04.12.2007 - 10 UF 166,07
Sonderbedarf - OLG Karlsruhe v. 16.7.1992 - 2 UF 235/91
heißt das nicht, das eine beteiligung notwendig ist?
Servus leon1412!
Meines Wissens erstattet die KV nicht zu 100% die kieferorthopädische Behandlung, darüber hinaus müsst ihr erst in Vorleistung gehen, da die KV erst nach ERFOLREICHER Behandlung erstattet.
Insofern ist der dem Erstattungsbetrag übersteigender Anteil als Sonderbedarf zu sehen...
Wenn feststeht, dass eine Behandlung ärztlich notwendig ist, muss vor Beginn der Behandlung die Kosten dieser bei der KV eingereicht und die Kostenübernahme bestätigt werden.
Grüßung
Marco
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!
Servus,
an der Spange muss der KV sich maximal an den 20 % Eigenanteil beteiligen und zwar im Verhältnis der Einkommen der Eltern zu einander.
Bezüglich der Brille schließe ich mich Habakuk an. Grundsätzlich gibt es diese ohne Zuzahlung. Wenn es "was besseres" sein soll, trägt der Besteller allein die Kosten.
Das:
am Wochenende hat mich die KM über Brillenkosten informiert und folgende Infos zugemailt:
passt nicht mit Deinem Geschlecht und damit
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Soll KV doch einfach mal mit seinen Kindern zum Arzt gehen.
zusammen. :phantom:
Gruß
sleepy
Sleepy
Hi,
@ habakuk hat es richtig geschrieben. Eine Brille für ein minderjähriges Kind, das über die GKV versichert ist, kostet "NULL" Euro. Habe ich gerade durch. Da aber Sohnemann ein besonderes Brillengestell haben wollte,
war ich trotzdem mit 135,00€ dabei. Meine Entscheidung und daher kein Sonderbedarf.
Kieferorthopädische Behandlungskosten. Bei der GKV werden die Kosten zu 80% übernommen. Medizinische Notwendigkeit voraus gesetzt. Die Restlichen 20% erhält man nach dem Ende der Behandlung zurück erstattet.
Auch hier gilt, alle Sonderwünsche zahlt der Verursacher.
Sollte das Kind in der PKV versichert sein, kann die Situation durch Selbstbeteiligungen usw. anders aussehen.
Gruß
Nichtplatt
hallo sleepy,
passt vollkommen.
ich weiß, es ist nicht gern gesehen dass sich next 'einmischen'.
aber jetzt wieder alles im kleinsten zu verhackstücken warum-wer-mit-wem-wann-wie-umgeht ist zu kompliziert. ist wie es ist. nicht schön aber auch nicht schlimm. 😉
@Marco: Die KK zahlt schon 100% der Behandlung, allerdings erst nach erfolgreichem Abschluss. Danach wird der Eigenanteil zurückerstattet. Mir ist jetzt kein Urteil bekannt in dem ein KV zur Beteiligung an diesem Eigenanteil verurteilt wurde, ohne gleichzeitig die Möglichkeit zu haben auf den Erfolg der Behandlung Einfluss zu nehmen oder die Garantie zu haben seinen Anteil an der Rückerstattung jemals wieder zu sehen.
Nachdem meine hExe keine Beteiligung gefordert hat gehe ich davon aus das ihre RAtte ihr genau das gesagt hat, denn ansonsten ist sie immer ganz schnell dabei Dinge zu fordern die ihr ja "zustehen".
Hi,
zur Brille ist ja alles gesagt. Gestell und Gläser gibt es zum Nulltarif. Eine Entspieglung kann ab einem gewissen Alter sinnvoll sein, kostet aber auch nicht so sehr viel.
Kontaktlinsen würde ich auch nicht jedem Kind und in jedem Alter geben. Wenn Linsen, dann ne billige Brille und nicht zusätzlich zu 200 € Brille. Kinder müssen in der Lage sein diese korrekt einzusetzen (nicht jeder fasst sich gerne insAuge) und sie auch ordentlich zu säubern. Da kommt es mit Sicherheit auf Alter und Reife des Kindes an. Man kann auch wechseln und muss diese dann sicher nicht ein leben lang tragen.
Zur Zahnspange. Die 20 % Eigenbeteiligung, die man später ja zurückbekommt sindkein monatlicher einheitlicher Betrag. Vielmehr bekommt man injedem Quartal eine Abrechnung über die zu leistenden Eigenanteile. Die waren bei uns in einer Spannbreite von ca.5 € bismax. 40€ pro Quartal. Wenn monatlichetwas anfällt sind das Zusatzleistungen, die man sich eben leisten können muss oder will. Z.B: kleinere Bracketts, dünnere Drähte oder "intelligente Brackets" (die verkürzen die Behandlungszeit).
Den Eigenanteil würde ich an Stelle deines LG gar nicht zahlen (er hat ja auch keinen Einfluß darauf, ob die Behandlung auch bis zum Schlußdurchgeführt wird), oder nur gegen eine Bestätigung, dass er die von ihm geleisteten Eigenanteile nach der Behandlung zurückbekommt.
Alles andere an Sonderkosten für Brille und KiFo würde ich ablehnen
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
zu der kontaktlinse (es geht nur um ein auge):
die wird nur nachts getragen soll einer verschlechertung entgegenwirken. also keine alternative zur brille, sondern nur eine zusätzliche behandlung mit der hoffnung den zustand des auges etwas zu verbessern.
wird auch nicht von der krankenkasse gezahlt. regelmäßige untersuchungen im zuge kontaktlinse müssen ebenfalls gezahlt werden und der monatliche 'miet'betrag.
Hallo leon,
was hat das Kind für Augenprobleme, so dass eine solche Linse für die Nacht nötig sein soll?
Ohne eine Diagnose würde ich nicht zahlen.
Was die kieferorthopädische Behandlung angeht, so hast du keinen Einfluss auf den Erfolg der Behandlung. Insofern sollte die Mutter in meinen Augen auch den Eigenanteil selbst zahlen. Was anderes wäre es, wenn ihr euch gemeinsam entscheiden würdet kleinere Brackets etc. zu wählen und diese Kosten dann teilen würdet. Da diese Zusatzkosten die Kasse nicht übernimmt.
Aber da würde mir die genauen Informationen fehlen. Insofern würde ich der Mutter mitteilen, dass du ohne genaue Diagnose und ein evtl. gemeinsames Gespräch mit dem behandelnden Arzt diese Dinge nicht als Sonderkosten sehen würdest und dich entsprechend daran nicht beteiligen würdest. Ansonsten würdest du grundsätzlich bereit sein, hier etwas zuzugeben, sofern dieses nach Einkommen unter Berücksichtigung des Selbstbehaltes gqoutelt würde.
Sophie
Moin Leon(ie) 😉
die wird nur nachts getragen soll einer verschlechertung entgegenwirken. also keine alternative zur brille, sondern nur eine zusätzliche behandlung mit der hoffnung den zustand des auges etwas zu verbessern.
Unterstellt, dass es hier um einen kleinen Kassenpatientien geht, scheint auch das Linsen-Thema ein "Extra" zu sein.
Und dann ist es wie bei den Zusatzkosten für eine besseres Brillengestell, bessere Gläser, schönere Brackets dass der KV selbst entscheiden soll, an wie viele Extras er sich denn beteiligen möchte. Die Entscheidungskriterien hierbei sind sicherlich vielfältig und - neben den Kriterien die alle Eltern hierbei für ihre Kinder anlegen und dabei neben der med. Vorteilhaftigkeit auch die Ästetik miteinbeziehen - nicht zuletzt was kann er sich leisten und wie ist er in die Entscheidungsfindung mit eingebunden.
Zu Deiner Eingangsfrage:
Grundsätzlich auch die Frage wie sich diese montlichen Mehrkosten von ca. 125,00€ auf den Unterhalt auswirken?
Die Mehrkosten für Extras, die KV freiwillig übernimmt, haben keinen Einfluss auf den Unterhalt.
Ob man(n) sich 125 EUR pro Monat (bzw. 250(!) EUR auf beide Eltern gerechnet) leisten will, ist eine Grundsatzentscheidung. Ist sicherlich ein Budget, dass nicht viele Familien sich für ein Kind erlauben können....
Gruß, toto
Moin Leon,
auch von mir noch ein bisschen Senf:
- Grundsätzlich wird für Kinder auch heute noch alles von der KK übernommen, was medizinisch sinnvoll und nötig ist. Insofern ist die Nicht-Kostenübernahme im Umkehrschluss ein ziemlich sicheres Indiz für "Goldrand" und vermeidbaren Luxus.
- Bei der Brille kann man natürlich überlegen, ob das Kind die Brille lieber trägt, wenn sie "cooler" ist. Hier würde ich eine Kostenbeteiligung (die weder hälftig noch prozentual sein muss, sondern einfach einen selbst gewählten Betrag umfasst) davon abhängig machen, ob ich an der Entscheidungsfindung beteiligt war, also beispielsweise mit dem Kind beim Optiker war. "Muddi gibt mein Geld aus und schickt mir hinterher die Rechnung" ist ein blödes Spiel, das ich nicht mitspielen würde.
- Gleiches gilt für die Zahnspange: Medizinisch Notwendiges wird bezahlt, Gimmicks gehen privat. Die Selbstbeteiligung gibt es nach Abschluss der Behandlung wieder zurück; sie muss also nur vorgestreckt werden. Warum sollte das nicht der Betreuungs-Elternteil machen? Nur der hat den Behandlungserfolg in der Hand - und ein eigenes Interesse, seine Selbstbeteiligung wiederzukriegen.
- Kontaktlinsen, die man nachts trägt (so genannte orthokeratologische Linsen) sind entweder medizinisch indiziert (und werden dann auch von der KK übernommen) oder sie sind Hokuspokus und schon allein deshalb mit Vorsicht zu geniessen. Grundsätzlich wäre ich bei Kinderaugen und Kontaktlinsen sehr vorsichtig; da gibt es einige hygienische Risiken. Wenn es dabei nur um die Eitelkeit der Eltern geht ("mein Kind soll nicht durch eine Brille stigmatisiert werden"), sollte man eher die Eltern behandeln...
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.