Hallo Gemeinde,
hab da ne Frage zu "Extrazahlung". Ich zahl ganz normal und pünktlich den Unterhalt für meine 2 mädels (6 und 8) an meine Frau. Jetzt hab ich mir mal Gedanken gmacht wie des is, wenn mal was größeres ansteht wie Spange oder Brille oder später Konfirmation. Kann se von mir verlangen, das ich mich an den Kosten beteilige trotz Unterhaltszahlungen?
Nächste Frage, kann ich von Ihr verlangen, das se für die Mädels ne Zusatzversicherung abschließt oder so a bisserl was auf die Seite bringt? Ich denke 750 EUR pro Monat braucht man nicht für 2 kleine Kids?
VIELEN DANK mal
Hallo westnorweger (wo liegt denn das? 😉 )
Du sprichst hier vom sog. Sonderbedarf.
Den gibt es für bestimmte Dinge und Du darfst extra blechen.
In der Vergangenheit wurde vor dt. Gerichten sehr viel darüber gestritten, was mit normalem Unterhalt abgegolten ist und wofür Sonderbedarf geltend gemacht werden kann.
Tipp das Thema einfach mal in eine Suchmaschine ein, und Du wirst mit einer Fülle von Aussagen überhäuft. Sehr klar kannst Du dann herauslesen, wofür Sonderbedarf zu zahlen ist und wofür nicht.
Verlangen kannste meiner Meinung nach nichts. Du zahlst Barunterhalt an Deine (Ex)Frau und sie verwendet ihn, hoffentlich für die Kinder.
Gruß
Michael
sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle
Am perversesten sind die Posten:
Gerichtskosten, wenn Vattern mal wieder verklagt werden soll, muss er dafür bezahlen und
Umzugskosten, wenn Muttern das Kind in die Ferne entführt, muss man das auch noch bezahlen.
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
danke für Eure antworten - bringt mich weiter.
Dann noch eins.
Meine Mädels sind mind. 8 Nächte im Monat bei mir - kann man so was vom Unterhalt abziehen? in der zeit braucht ja meine Ex kein Geld für meine Kinder und meine Mutter kauft ihnen sehr viele Klamotten - kann so was angerechnet werden???
Moin,
nein, beides nicht.
LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
warum denn nicht? Die 8 Nächte sind nur von meiner Seite aus, gar net mitgerechnet wie oft meine Kids noch bei meinen Elern sind und auch noch bei Ihren. Wenn se auf 18 Nächte kommt, dann isses viel - pro Monat. Da hat se doch keine Ausgaben - das haben dann die anderen!
Hallo Westnorweger,
warum denn nicht? Die 8 Nächte sind nur von meiner Seite aus, gar net mitgerechnet wie oft meine Kids noch bei meinen Elern sind und auch noch bei Ihren. Wenn se auf 18 Nächte kommt, dann isses viel - pro Monat. Da hat se doch keine Ausgaben - das haben dann die anderen!
Alles richtig, aber die Regelung lautet: So lange die KM mehr als 50% der Betreuung leistet (d.h. 50,1% reicht aus), bekommt sie 100% des Unterhalts. Klingt nicht nur schwachsinnig, sondern ist auch schwachsinnig, aber Schwachsinn ist halt der Hauptbestandteil des deutschen Familienunrechts.
Hab' leider keine bessere Nachricht für dich.
Viele liebe Grüße,
Malachit.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
Moin,
warum denn nicht? Die 8 Nächte sind nur von meiner Seite aus, gar net mitgerechnet wie oft meine Kids noch bei meinen Elern sind und auch noch bei Ihren. Wenn se auf 18 Nächte kommt, dann isses viel - pro Monat. Da hat se doch keine Ausgaben - das haben dann die anderen!
niemand sagt hier, dass das "fair" oder richtig wäre; wir schildern nur die geltende Rechtslage. Und die besagt nun einmal, dass bei einer Betreuung unter 50% der volle Unterhalt fällig ist. Klingt komisch, ist aber so.
Beschwerden über "Unfairness" oder "Ungerechtigkeit" nimmt der Bundestagsabgeordnete Deines Vertrauens (ungern) entgegen.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
warum denn nicht?
Weil der BGH in seinem unergründlichen Ratschluß das so entschieden hat und der ganze Rest der Familienmafia dazu jubiliert.
Selbst wenn dein Kind zu 49% bei dir ist, hast du 100% des Unterhalts zu bezahlen.
Gruss Beppo
P.S. mal wieder etwas langsam
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hallo Gemeinde,
hab da ne Frage zu "Extrazahlung". Ich zahl ganz normal und pünktlich den Unterhalt für meine 2 mädels (6 und 8) an meine Frau. Jetzt hab ich mir mal Gedanken gmacht wie des is, wenn mal was größeres ansteht wie Spange oder Brille oder später Konfirmation. Kann se von mir verlangen, das ich mich an den Kosten beteilige trotz Unterhaltszahlungen?
Nächste Frage, kann ich von Ihr verlangen, das se für die Mädels ne Zusatzversicherung abschließt oder so a bisserl was auf die Seite bringt? Ich denke 750 EUR pro Monat braucht man nicht für 2 kleine Kids?VIELEN DANK mal
Hallo.
Ich glaube, es ist so, dass man Sonderausgaben vom Kindesunterhalt ansparen muss. Normalerweise.
Bei uns ist es so, dass die Exfrau meines Mannes nie gefragt hat, ob wir uns irgendwo beteiligen bei Klassenfahrten oder Zahnspangen oder ähnlichen Dingen, das hat sie alles selbst geregelt, gottseidank.
Mein Exmann hat Klassenfahrten und Zahnspangen zusätzlich bezahlt, aber der ist auch mehr einbezogen hier bei uns, vielleicht ist es deshalb so, dass er das immer macht. Er kommt mit seiner neuen Familie zu Geburtstagsfeiern, Konfirmationen, Abiturfeiern. Bei der Exfrau meines Mannes sind wir noch nie gewesen, die trennt das strikt.
Du musst den vollen Unterhalt zahlen, auch wenn die Kinder mehrere Tage im Monat bei dir sind. Aber auch da kann man sich freundlich entgegenkommen, WENN man das möchte. Meinem Exmann habe ich immer den halben Unterhalt erlassen, wenn er meinen Sohn drei Wochen im Sommer mitgenommen hat. Wenn wir aber die Kinder meines Mannes mitgenommen haben, haben wir trotzdem den vollen Unterhalt an die Exfrau gezahlt. Das hat uns oft geärgert. Aber es ist nicht zu ändern, man kann das alles leider nur hinnehmen.
Moin,
früher sagte man auch, umso höher der Regelsatz nach DDT, desto unwahrscheinlicher sind Sonderzahlungen, weil bei so hohem KU das Ansparen erwartet werden kann.
Ob es da bei den letzten DDT-Änderungen diesbezüglich Änderungen gab, weiß ich nicht. Allerdings, da die Zahlbeträge immer astronomischer werden, würde ich schon meinen, dass diese Handhabung Bestand haben könnte.
Ist ja auch logisch, bei 272 Euro sind Rücklagen weniger gut möglich (aber möglich!) als bei 491 Euro.
LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."