Hallo,
Die Einkünfte eines Unterhaltspflichtigen (Rentner, kein Titel) liegen unterhalb des kleinen Selbstbehaltes von 1120€.
Die Unterhaltsvorschusskasse zieht ihm (für Kind1 welches bei Kindsmutter1 wohnt) 10% Synergieeffekte ab, da er unverheiratet mit Kindsmutter2 lebt.
Kind2 lebt in seinem Haushalt. Für Mietkosten von Kind2 (20% von dessen Unterhalt) wird ihm zusätzlich der SB gesenkt.
Bei der Aufteilung nach Quote für seine Kinder, wird für Kind1 die DDT minus 1/2 Kindergeld (463€) angesetzt. Für Kind2 zieht die UVK das volle Kindergeld von der DDT ab (252€) und setzt dann beide ins Verhältnis. Ist das ein Fehler?
Kindsmutter1 hat etwa das 2,5fache Nettoeinkommen + Kindergeld + Unterhaltsvorschuss (kein neuer Partner).
Muss der Unterhaltspflichtige die deutliche Absenkung seines SB hinnehmen, obwohl die auch indirekt Kind2 "schwächen"?
In den Leitlinien der OLG steht folgendes.
"21.5.2 Überschreiten die tatsächlichen Wohnkosten (ggf. nach Abzug von Wohngeld) den in dem Selbstbehalt berücksichtigten Wohnkostenanteil erheblich und sind sie den Umständen nach dennoch angemessen, so soll der Selbstbehalt erhöht werden. Wird die Wohnung von mehreren Personen genutzt, ist der Wohnkostenanteil des Pflichtigen festzustellen. Bei Erwachsenen geschieht die Aufteilung in der Regel nach Köpfen. Kinder sind vorab mit einem Anteil von 20 % ihres Anspruchs auf Barunterhalt (Zahlbetrag) zu berücksichtigen."
Der SB-Anteil beträgt 520€ für Wohnkosten. Dürfen die 20% des Barunterhaltes für das Kind was bei mir wohnt überhaupt als Wohnkostenanteil von meinem SB abgezogen werden, wenn ich gar keine Überschreitung der Wohnkosten angegeben habe und mich mit dem Anteil von 520 zufrieden gebe?
Hallo,
dass im Mangelfall der Selbstbehalt um 10% wegen des Zusammenlebens mit einem leistungsfähigen Dritten (hier KM2) ist üblich. Die Einbeziehung von Wohnkosten eines Kindes habe ich noch nicht gesehen.
Frage doch mal die UHV-Kasse auf welcher rechtlichen Grundlage die Kinder nicht gleich behandelt werden. Aus meiner Sicht müssten Sie gleich behandelt werden.
VG Susi