Hallo !
Nachdem ich nun stundenlang durchs www. gerannt bin, und immer noch nicht schlauer geworden bin ( auch nicht nach benutzen der Suchfunktion in diesem Forum ) kommt hier nun meine Premiere auf diesem Forum.
Ich bin seit einem Jahr geschieden. Habe einen Sohn für den ich Unterhalt bezahle und das ist auch ok so.
Aufgrund des Verkaufes des gemeinsamen Hauses muss nun der Unterhalt für meine ex neu berechnet werden.
Sie hat mir letztes Jahr die Anlage U unterschrieben.
Jetzt kommen mir jedoch langsam Zweifel, ob ich auch zukünftig beim dem daraus resultierenden Realsplitting mitmachen soll, oder ob ich am Ende dadurch mehr Nachteile habe.
Sie verlangt, dass ich einen Freibetrag für den Unterhalt auf meiner Steuerkarte eintragen lassen soll, damit sich mein netto erhöht und sie dadurch selbstverständlich mehr Unterhalt bekommt.
Wenn ich jetzt also zukünftig auf die Anlage U verzichte, welche Nachteile könnten mir daraus entstehen ?
Kann es evtl. sein, dass ich durch Verzicht auf die Anlage U, sogar Vorteile habe, denn dadurch müsste ich ihr ja ihren steuerlichen Nachteil nicht ausgleichen und könnte nicht gezwungen werden, einen Freibetrag auf meiner Lohnsteuerkarte einzusetzen.
Einkommersteuererklärung für 2004 ist natürlich schon erledigt, aber für 2005 ?
Was passiert wenn ich einfach auf Anlage U und somit auch auf Realsplitting verzichte ?
Hier ein paar Zahlen:
Mein Netto: 1600 nach Abzug von Kindesunterhalt und 5% und 1/7
Ihr Netto : 700 nach Abzug von 5% und 1/7
Bin für jede Art von Aufklärung im §§ Jungel dankbar.
Viele Grüsse
Jörg
[Editiert am 19/7/2005 von joerg1]
Moin joerg1 (darf ich christa zu dir sagen?)
>hier< ist das Thema bereits abgehandelt worden.
DeepThought
*doppelregistrierungengarnichtmag*
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Hallo Namensvetter !
Nein. Lieber nicht Christa zu mir sagen. Das ist nämlich meine "neue".
Interessant finde ich auch, dass sie meinen Lütten zum Mädchen gemacht hat.
Frauen sind recht fantasiereich ...
Wir streiten uns, wegen diesem leidigen Thema. Sie behauptet: Anlage U muss sein, wie Du das ja auch schon geschrieben hast.
Ich behaupte : muss nicht sein, weil das auch meine Lohnsteuerberaterin so gesagt hat...
Tut mir leid, dass wir beide den gleichen Rechner benutzen und manchmal auch die gleiche email adresse.
Viele Grüsse
Jörg
[Editiert am 19/7/2005 von joerg1]
weil das auch meine Lohnsteuerberaterin so gesagt hat...
Dann halte dieser Dame mal die unterhaltsrechtlichen Leitlinien unter die Nase. Als gesetzestreue Bürgerin wird sie ihre Meinung ändern.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
tut mir leid, ich kapier das einfach nicht.
Meinst Du diesen Satz:
Es besteht die Obliegenheit
(Obliegenheit (recht.allgemein)
Im Gegensatz zur Pflicht eine Forderung deren Nichterfüllung/Missachtung Nachteile für die eigene Rechtsposition nach sich zieht, die aber nicht gerichtlich durchgesetzt werden kann.), Steuervorteile in Anspruch zu nehmen (z.B. Eintragung eines Freibetrags bei Fahrtkosten, für unstreitigen oder titulierten Unterhalt).
Wenn ich doch aber den Unterhalt gar nicht mit der Anlage U und somit nicht in der vollen Höhe steuerlich geltend machen will und sie somit naja... schwarzgeld hat......
wieso muss ich dann diesen Freibetrag einsetzen.
nehmen wir mal ihr steuerlicher nachteil wäre 5000 Euro. Diesen Betrag müsste ja dann ausgleichen.
Ich krieg dann also netto mehr, deshalb kriegt sie mehr unterhalt und ausserdem zahle ich noch mehr ( also Ihre ) Steuern ?????
Und wenn ich mehr netto bekomme( aufgrund des Freibetrages ) bekommt sie mehr Unterhalt und die dadurch für sie mehr entstehenden Steuern aufgrund Ihrer höheren Einkünfte, gleich ich dann ausserdem noch aus..usw.usw. ???
Dann bin ich ja wohl in ca. 3 Jahren ein Fall für den Selbstbehalt oder wie das heisst.
Jörg. frustriert und immermehr verwirrt
[Editiert am 19/7/2005 von joerg1]
So will auch was dazu schreiben, da wir gestern beim Finanzamt waren und der uns das fein erklärt hat, ob sowas sinnvoll ist oder nicht.
Übrigens kannst auch Du aufs Finanzamt wandern und Dir das mal ausrechnen lassen.
Wenn die Frau nicht selbst arbeitet, kannst den Unterhalt für sie auch im normalen Sonderbedarf ohne Anlage U machen.
Das darf aber ne gewisse Grenze nicht überschreiten und man sollte dann auch wissen, ob man noch mehr Sonderausgaben hat.
Anlage U macht Sinn, wenn Du gut Unterhalt abdrücken mußt und auch mit dem Ausgleich, den Du Deiner Ex somit entrichten mußt, mehr in der Tasche hast als ohne Anlage U.
Sie kann Dich aber nicht zwingen, nen FReibetrag eintragen zu lassen.
Meinem Mann wurde gestern angeraten, wegen 200 Euro auf jeden Fall auf Anlage U zu verzichten. Die Ex verdient gut und wenn er dann auch noch Steuern ,die Ex dann zu zahlen hat, an sie abführen muß, ist das blöd und somit is das Geld wieder futsch.
Auch kann sich Ex nen Steuerberater nehmen, den Ex-Mann auch wieder löhnen muß.
Bei der Ex von meinem Mann würde das so kommen, da die zu doof ist, die Einkommenserklärung selbst zu machen.
Gruß
Melly
[Editiert am 20/7/2005 von Melly]
Also langsam komme ich zu der Auffassung, daß Scheidungen in Deutschlang
bald keinen Sinnen mehr machen, wenn man den Expartner ohnehin nicht
vom Hals kriegt.
Auch kann sich Ex nen Steuerberater nehmen, den Ex-Mann auch wieder löhnen muß.
Mit welcher Begründung bitte ? Irgendwann sollte doch jeder Eigenverantwortung
übernehmen und wenn er mit Fachkräften etwas für sich bewegen will, dann auch
selbst dafür aufkommen.
Marina
*die immer weniger versteht*
@Marina:
die Begründung ist schlicht diese....
der Ex dürfen keine finanziellen Nachteile durch Anlage U entstehen.
Wenn sie mit der Steuererklärung überfordert ist, wandert sie zum Steuerberater und läßt sie machen.
Das muß der Ex-Mann dann zahlen.
Das ist klar geregelt.
Ist natürlich bitter, da ja ihr Gesamteinkommen zur Berechnung der REchnung vom Steuerberater hergenommen wird.
Sowas kostet dann schonmal 200 Euro wenns blöd kommt.
Wenn ich das neue Steuerrecht sehe, was auf uns zukommt, wird mir furchtbar schlecht, da hilft nur noch auswandern oder Strick nehmen.
Die Leute sind sich nicht bewußt, was da auf uns zukommt.
Uns hat es gestern schwer gereicht, was der im Finanzamt gesagt hat.
Leute ...vergißt Eure Rente, was ihr mal bekommen sollt. 50% wird die versteuert, bleibt nicht mehr viel über zum Leben. :mad2:
Das gilt angeblich ab 2005
Hallo Melly !
Nun ja... eine gewissermaßen immer noch aneinander gekoppelte
Steuerveranlagung für Geschiedene gibt es bei uns nicht. Nach der
Scheidung ist bei uns Schluss und Ende. Alimente ja klar, Unterhalt
für die Frau wird es unter Umständen auch hin und wieder geben,
ist mir aber persönlich nicht bekannt. Was möglich ist... der
Zahlungspflichtige kann die Alimente steuerlich geltend machen.
Wenn sie mit der Steuererklärung überfordert ist
Mit anderen Worten, wenn sie gemein sein will, dann kennt sie sich
nicht aus !?! ...und der Ex muss zahlen. Ganz toll 🙁
Leute ...vergißt Eure Rente, was ihr mal bekommen sollt. 50% wird die versteuert, bleibt nicht mehr viel über zum Leben.
Es gibt doch hier den Passus des "guten Glaubens" und das auf die
Lebensplanung so kurzfristig nicht eingegriffen werden darf. (Den
genauen Wortlaut weiss ich jetzt nicht) So war das auch bei uns, als
sie das Pensionsalter hochgesetzt haben. Hier war das im Hinblick auf
diesen Einwand bei einer bestimmten Altersklasse nicht möglich, weil
diese keine Zeit gehabt hätten, aktiv durch private Vorsorge gegenzusteuern.
Das kann doch bei euch auch nicht viel anders sein. Man mag manchmal
leicht ironisch sagen, daß Österreich eine Insel der Seeligen ist, aber eine
Bananenrepublik ist Deutschland ja auch nicht gerade.
Es kann doch nicht angehen, daß die Menschen im letzten Drittel ihres
Lebens quasi von jetzt auf gleich ohne Vorwarung vor dem Nichts stehen.
Lg Marina
Tja Marina...
in Deutschland ist es so....da ändern die was und der Bürger muß es schlucken.
Organisationen wie der VDK etc kämpfen ja um die Rechte der Rentner aber die verlieren leider zu oft.
Deutschland ist pleite und da nehmen sie es den Leuten, die wenigstens so blöd waren, ihr Leben lang für die Rente zu arbeiten.
Nun...jetzt wird sie dann auch noch versteuert.
Wie will man sich wehren? Nur indem man ins Ausland abwandert.
Gruß
Melly
So will auch was dazu schreiben, da wir gestern beim Finanzamt waren und der uns das fein erklärt hat, ob sowas sinnvoll ist oder nicht.
Übrigens kannst auch Du aufs Finanzamt wandern und Dir das mal ausrechnen lassen.Wenn die Frau nicht selbst arbeitet, kannst den Unterhalt für sie auch im normalen Sonderbedarf ohne Anlage U machen.
Das darf aber ne gewisse Grenze nicht überschreiten und man sollte dann auch wissen, ob man noch mehr Sonderausgaben hat.Anlage U macht Sinn, wenn Du gut Unterhalt abdrücken mußt und auch mit dem Ausgleich, den Du Deiner Ex somit entrichten mußt, mehr in der Tasche hast als ohne Anlage U.
Sie kann Dich aber nicht zwingen, nen FReibetrag eintragen zu lassen.Meinem Mann wurde gestern angeraten, wegen 200 Euro auf jeden Fall auf Anlage U zu verzichten. Die Ex verdient gut und wenn er dann auch noch Steuern ,die Ex dann zu zahlen hat, an sie abführen muß, ist das blöd und somit is das Geld wieder futsch.
Auch kann sich Ex nen Steuerberater nehmen, den Ex-Mann auch wieder löhnen muß.
Bei der Ex von meinem Mann würde das so kommen, da die zu doof ist, die Einkommenserklärung selbst zu machen.Gruß
Melly[Editiert am 20/7/2005 von Melly]
Hi Melly !
Danke auch Dir für die Infos !
Aber ehrlich gesagt, bin ich jetzt immernoch nicht wirklich schlauer.
Wenn sie mich nicht zwingen kann den Freibetrag einzusetzen, nütze ich doch nicht alle Steuervorteile aus.
Dazu bin ich doch aber verpflichtet lt. irgendsonem Oberlandesgericht. Grrrrrrr.
Wenn jetzt also akzeptiert wird, dass meine Steuernachzahlung und ihre Steuergutschrift bei der neuen Unterhaltsberechnung berücksichtigt wird, dann müsste ich "nur" 250 Euro Unterhalt an sie zahlen. Du schreibst, dass es sich bei 200 Euro lohnt, auf die Anlage U zu verzichten, wenn man keine weiteren Sonderausgaben hat.
Langsam aber sicher bin ich verwirrt und dadurch frustriert genug, um diesen blöden Freibetrag da einzusetzen, damit endlich wieder einigermassen Ruhe eintritt.
Aber bitte nicht falsch verstehen: Mache allen, die mir hier Ratschläge gegeben haben, keinen Vorwurf. Im Gegenteil !!!!!!! Bin froh über jeden Hinweis und am Ende wird sich dadurch meine Verwirrtheit bestimmt aufklären.
Der Vorwurf gilt eher dieser komischen, komplizierten und meiner Meinung nach ungerechten Rechsprechung.
Deshalb bitte gerne weitere Tipps an mich 😉
Viele Grüsse an alle
Jörg
[Editiert am 20/7/2005 von joerg1]
@Jörg: es spielt doch eine Rolle ob es sich um Ehegattenunterhalt oder um KU handelt.
Ob Du nun den Freibetrag jetzt eintragen läßt, oder das Geld erst bei der nächsten Steuererklärung bekommst, ist doch egal.
Egal ist es aber nicht, wenn Du eh nicht genug Geld hast und auf die Kohle angewiesen bist.
Arbeitet denn Deine Frau?
Paß nur auf, daß Du alle Steuern, die Ex durch Anlage U mehr zahlen muß, Du wieder auszugleichen hast.
Das muß auch berücksichtigt werden.
Gruß
Melly
Hallo Melly !
Hier ein paar Zahlen:
Mein Netto: 1600 nach Abzug von Kindesunterhalt und 5% und 1/7
Ihr Netto : 700 nach Abzug von 5% und 1/7
Du hast recht, wegen meiner Steuer mach ich mir ja gar keine Sorgen, aber durch den Freibetrag wird doch mein Netto höher und das ist Grundlage für die Unterhaltsberechnung.
Oder hab ich Dich jetzt falsch verstanden ?
Viele Grüsse
Jörg
[Editiert am 20/7/2005 von joerg1]
Hallo Jörg,
sicherlich steigt Dein Netto, wenn der Freibetrag drinne steht.
Denk dran, sie muß bei dem Unterhalt mit großer Sicherheit eine Einkommenssteuererklärung machen, sobald Anlage U im Finanzamt eingetroffen ist.
Sie wird schlicht Steuern nachzahlen müssen.
Diese Steuern kann sie aber wieder von Dir zurückfordern.
Überleg mal, sie schmarotzt jetzt vom guten Netto und Du guckst am Ende blöd aus der Wäsche, da Du einige Steuern nachzahlen mußt.
Ich würde, soweit es möglich ist, die Finger von der Sache lassen und klar sagen, Du reichst die Anlage U dann ein, wenn die Steuererklärung fällig ist.
Danach muß sofort die Frau ihre Steuererklärung machen.
Du zahlst dann wieder die Nachzahlung an die Ex...und dann erst kann man doch sagen, was Netto wirklich da ist, was Anlage U betrifft.
Also man muß schon sagen, geldgierig is Deine Frau ja
😡 😡
Gruß
Melly
erstellt am: 7/25/05 um 22:05
Hallo !
Inzwischen haben wir Melly´s Rat befolgt und waren beim Finanzamt.
Tja.....
Wir sagten:" Wir kommen wegen Realsplitting"
Sie sagte:" Moment,....... das Wort habe ich schon mal gehört,aber..... der Zusammenhang fehlt mir noch, um was geht es da ?"
Jedenfalls, habe wir der Dame jede Menge Infos gegeben und am Ende war Sie wohl zum Thema Realsplitting schlauer......
Ausgerechnet hat Sie nichts.Dafür wäre sie nicht zuständig.
Naja. Wer weiss, was Sie gerechnet hätte.
Wir tappen also nach wie vor im Dunkeln und sind nach wie vor über jeden Tipp dankbar.
Viele Grüsse
Jörg und Christa