Hallo an alle,
Mein Kleiner Bruder (17) hat folgendes Problem: Seine Exfreundin (17) ist im 8. Monat schwanger. Er hat sich von ihr getrennt als keiner von den beiden wusste das sie schwanger ist. Nun verweigert sie jeden Kontakt mit Ihm. Wenn er es schafft mal normal mit ihr zu reden sagt sie nur er solle sich arbeit suchen und dann zahlen, er ist aber noch schüler. Nächstes Problem ist das sie in Gera lebt, er aber in Hamburg. Sie will das er gar nicht erst anfängt Kontakt zu dem Kind aufzubauen sondern nur Geld. Er möchte aber gerne kontakt zu dem kind haben. Leider konnte er bisher keine Offiziellen stellen finden die ihm weiter helfen. Kann mir bitte jemand sagen wo er hingehen kann. Irgendwo muss es ja auch Hilfe für ihn geben.
danke im voraus
Flo
Moin Flo
Mensch schon in so jungen Jahren sich schon mit solchen Problemen rumärgern zu müssen...
Erst einmal ist es das Recht des Kindes nach § 1684 BGB Umgang mit seinen Vater zu haben.
Da dein bruder noch keine 18 ist, müssen (glaub ich) eure Eltern zum AG und einen Beratungsschein holen um sich von einem Rechtsanwalt beraten zu lassen. Der RA wird dann gegebenfals PKH für einen Antrag auf Persöhnlichen Umgang beim zuständigen Amtsgericht beantragen.
Da das Kind in Gera leben wird muß dein Bruder sich dort hinbegeben um die Umgänge wahr zu nehmen.
Einen Job braucht dein Bruder noch nicht, da er noch in der Schulausbildung ist. ABER mit einem guten RA kann die KM den Unterhalt evtl. von euren Eltern fordern.
Ansonsten bekommt die KM den sogenannten Unterhaltsvorschuß.
Ich weiß jetzt nicht wie das mit der Titulierung vom Kindesunterhalt aussieht. Das iat eine ganz böse Sache. Denn das Kind hat ein Recht auf diese Titulierung und damit kann die KM euch als gesetzlicher Vertreter des Kindes den Gerichtsvollzieher schicken.
Dazu können euch aber andere hier näheres sagen. Auf jeden Fall noch nichts Unterschreiben.
Gruß
Martin
Morgen,
da auch die KM noch Minderjährig ist wird bis zu deren Volljährigkeit das SR beim JA leigen, es sei denn es wird auf ihre Eltern übertragen.
Solange er in Schulausbildung kann kein Titel erstellt werden, da er ja über kleinerlei Einkommen verfügt und daher nicht leistungsfähig ist. Wichtig ist es das auch zu belegen, damit der Vorschuß nicht mehr zurüchgezahlt werden muß.
Es ist richtig das seine Eltern zum KU auch herangezogen werden können, allerdings in einem geringerem Umfang, da in so eionem Fall auch die anderen Großeltern berücksichtigt werden müssen. Dieser Schritt wird aber auch selten genutzt.
Ganz wichtig: Solange er keine Vaterschaftanerkennung unterschrieben hat und diese von der KM bestätigt wurde ist er rechtlich nicht Vater und hat weder Rechte noch Pflichten. In diesem Fall wird aber diese Untersachrift wohl von den Erziehungsberechtigten geleistet werden müssen oder eben erst nach dem 18. Geburtstag.
Noch ein kleiner Hinweis. Da beide sehr weit auseinander wohnen würde ich dennoch überlegen, ob ein Vaterschafttest nicht angebracht wäre.
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Moin Flo & Willkommen bei vatersein.de!
Ich möchte Martins Antwort insoweit ergänzen, das für das Kind automatisch eine gesetzliche Amtsvormundschaft beim zuständigen Jugendamt in Gera eingerichtet werden wird solange Mama noch nicht volljährig ist.
Das wäre dann die erste Adresse für deinen Bruder um sich bezüglich Umgang und Kontaktherstellung hinzuwenden!
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Gruß, Stefan
Edit: *Tina war schneller - deswegen den Rest gelöscht*