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Abgetrennt: Bin evtl. nicht der Vater

 
(@fast_entsorgter_vater)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Elternteile..
Ich habe heute ein Besonderes Problem, bzw Frage:
Und zwar habe seit Heute  - den begründeten Verdacht-  das ich gar nicht Vater meines Sohnes bin.
Die Einzelheiten spare ich mir, nur soviel ich habe nach der Geburt die Vaterschaft anerkannt und im Gegenzug die gemeinsame Sorge für dieses Kind bekommen.Nach § 1626 a.BGB
So, nach kurzem aber heftigen zusammenleben mit der KM -kam es dann zur Trennung.Die KM sagte einfach - geh!!!
Die üblichen Probleme danach - Umgangsboykott , Kontaktsperre etc.die KM sagte nur du siehst den kleinen nicht wieder.......die Probleme wurden immer schlimmer.
JA und Gerichte arbeiten in Sinne der KM .
So nun war ich als "Neu Singel" mal wieder in meinem alten angestammten Revier.

- Dort sagte mir Ihre ehemalige Arbeitskollegin -  unglaubliche Dinge...... sie wollte eh nur ein Kind von wem war ihr doch egal..etc. da kommen mehrere "mögliche Zeuger" in betracht......ich war anfangs skeptisch aber als ich diesen Satz auch von vielen anderen "alten bekannten hörte! Rechnete ich mal nach .Und  es Passte alles .Wir hatten hin und wieder mal Stress - und ich war in meine kleine Wohnung zurück - um zu deeskalieren.Manchmal musste ich ne ganze Woche - deeskalieren -war halt so!
Merkwürdig, ich hatte das nie in Betracht gezogen, damals Liebte ich sie und Vertraute Ihr.... Aber heute habe ich es nachgerechnet. Kurzum, ich bekam die Namen der "Beschäler" und 2 bestätigten mir mit einem breiten grinsen im Gesicht das sie mit KM in dieser Zeit - verkehr hatten.Als sie die Orte und Begebenheiten schildern wollten - habe ich ihnen mit einer möglichen Vaterschaftsfeststellung Klage -  das Grinsen vertrieben.
Na Klasse.
Nun ist es so - derzeit wird um mein  Umgangsrecht gestritten, und flott weg - vereitelt.
Ich habe nun vor die Vaterschaft nachträglich feststellen zu lassen -ist ja eine existenziellen Frage. Bin ich der Leibliche Vater oder nicht!

So nun ist es ja so - sowas kann dauern und alle wollen nur mein Bestes.....mein Geld.

Meine Frage :
Kann ich beim AG die "Leibliche Vaterschaftsfrage" , klären lassen und gleichzeitig - beantragen meine Unterhalts Zahlungen bis zur eindeutigen - Klärung der Vaterschaft - einzustellen - oder nicht? Wie stehen die Chancen?

Und was Passiert ist mit dem Umgangsrecht - ich sehe diesen Süssen Fratz nach schweren Kampf alle 14 tage....für eine Stunde...- was Passiert damit?

Und kann ich die Feststellung  nach einer Vaterschaftsanerkennung noch..... Anfechten?

Ich wusste ja bisher nix von den Neben aktivitäten meiner Ehemaligen Partnerin.

Für jede Antwort seeeeeeeeeeeeeehr dankbar.

>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>Mein Sohn ich Liebe Dich  - - - auch wenn Mama das nicht will>>>>>>>>>>>>

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 21.03.2007 19:19
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo,

1. Frage: Warum hängst Du dich an dieses Posting ran???

2. Antwort: Ja, Du hast ab Kenntnisnahme, dass die Vermutung besteht, 2 Jahre Zeit in der Du die Vaterschaft anfechten kannst!

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 21.03.2007 19:34
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin FEV,

nachdem die "Ex-Beschäler" Deiner Ex Dir von ihren Aktivitäten berichtet haben, hast Du einen begründeten Verdacht für eine Vaterschafts-Feststellungsklage. Dauert ein Weilchen und kostet ein wenig - aber wenn Du nicht der Vater bist, trägt Deine Ex diese Kosten.

Bevor Du die grosse Keule schwingst, kannst Du den nächsten Umgangstermin mit Deinem Sohn auch erst einmal für die Entnahme einer Probe (Wattestäbchen) nutzen und danach für ca. 200 EUR einen privaten Vaterschaftstest machen lassen. Das ist zwar nicht unbedingt legal, aber es bringt ggf. die notwendige Sicherheit - und Du musst ja auch niemandem davon erzählen.

Bedenke aber eines: Wenn Deine Vaterschaftsanfechtung durchgeht, erlöschen damit auf einen Schlag nicht nur Deine Pflichten, sondern auch Deine Rechte. Es gibt zwar das juristische Konstrukt des "sozialen Vaters", aber da wird Deine Ex Himmel und Hölle in Bewegung setzen, damit Du Deinen (dann-nicht-mehr)-Sohn auch nicht mehr siehst. Hört sich easy an - aber man muss sicher sein, dass man es aushält (Stichwort: Süsser Fratz). Der unschätzbare Vorteil wäre: Du hättest mit dieser Frau nie wieder etwas zu tun - keine schlechte Voraussetzung für einen Neuanfang.

Deine Unterhaltspflicht endet erst mit der rechtsgültigen "Aberkennung" Deiner Vaterschaft. Theoretisch kannst Du Dir den zu Unrecht bezahlten Unterhalt vom biologischen Vater zurückholen; ob dort praktisch was zu holen ist, muss sich zeigen.

Grüssles
Martin

*edit: Neuen Thread eröffnet

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 21.03.2007 19:51
(@fast_entsorgter_vater)
Schon was gesagt Registriert

Zum Thema .....illegale Speichel probe gibt es - reichlich Stoff - auch politisch...
Dies ging ja auch wochenlang durch die Medien.

Soweit ich das erkennen kann sind die eh nicht beweiskräftig und zu Begründung -  ungeeignet da illegal.
Und sie bringen mir nur Mehrkosten.....und den ruf ein das ich Ihr - nur wieder schaden will.

Das meine Elternrechte bis zu Klärung der Vaterschaft -  weg sein sollen - meine Pflichten (Unterhalt) hingegen bleiben - kann ich nicht glauben.
- Wieder so ein Väter feindliches Ding.
-. und wieder zum Anwalt laufen ...*würg

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 22.03.2007 10:03
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus FEV!

Zum Thema .....illegale Speichel probe gibt es - reichlich Stoff - auch politisch...
Dies ging ja auch wochenlang durch die Medien.

Das ist schon klar, auf der anderen Seite kann dies aber Deinen Entschluss stärken oder schwächen, die Vaterschaft gerichtlich anzufechten ... und das wird erst recht teuer!! Du weißt ja, wo kein Kläger auch kein Richter  :wink:.

Grüße ausm Süden
Marco

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 22.03.2007 10:13
(@sandgren)

hy FEV,

Zum Thema .....illegale Speichel probe gibt es - reichlich Stoff - auch politisch...
Dies ging ja auch wochenlang durch die Medien.

Soweit ich das erkennen kann sind die eh nicht beweiskräftig und zu Begründung -  ungeeignet da illegal.
Und sie bringen mir nur Mehrkosten.....und den ruf ein das ich Ihr - nur wieder schaden will.

du sollst damit auch nichts beweisen oder begründen,sondern selbst klarheit erhalten ob sich eine anfechtung auch lohnt.
eine begründung hast du ja bereits,nur kann es ja trotzallem sein das du der vater bist.
dann hättest du dich selbst ins aus geschossen. 😉

Das meine Elternrechte bis zu Klärung der Vaterschaft -  weg sein sollen - meine Pflichten (Unterhalt) hingegen bleiben - kann ich nicht glauben.
- Wieder so ein Väter feindliches Ding.
-. und wieder zum Anwalt laufen ...*würg

weg sind sie nicht,aber deutlich auf eis gelegt,und wie willst du begründen das du zwar auf der einen seite nicht der vater sein willst und auf der anderen aber deinen umgang durchsetzen möchtest?
ist zwar machbar aber ein langer weg.

gruss sandgren 8)

AntwortZitat
Geschrieben : 22.03.2007 10:39
(@PhoeniX)

Moin

Bezüglich des Vaterschaftstestes sollte dich >dieses Topic< interressieren.

Gruß

Martin

AntwortZitat
Geschrieben : 22.03.2007 11:15