Hallo liebe Forumgemeinde,
Ich bin neu hier und stell mal gleich ein paar Fragen in der sufu hab ich nichts zum Thema Abstammungsgutachten gefunden und hoffe das mir geholfen werden kann.
Ich möchte gerne ein abstammungsgutachten machen und wissen ob mein Sohn auch meiner ist,berechtigte Zweifel bestehen daher ,weil meine ex damals sehr oft in fremden Betten war,was auch 2006 ein Grund der Scheidung war.
Ich möchte aber keinen vaterschaftstest machen ,sondern gleich ein Gutachten,fals ich eine Überraschung erlebe Meine Frage: Brauche ich einen Anwalt um beim Familiengericht ein abstammungsgutachten zu beantragen ? Oder kann ich da alleine hin? Falls ich nicht der Vater sein sollte,hab ich mit einem Gutachten von vorn herein bessere Chancen auf Anfechtung der Vaterschaft ?
Wäre schö wenn mir jemand helfen könnte,bezüglich der 2jahresfristen kenne ich mich schon aus und Nein,meine ex würde nicht freiwillig für einen Test zustimmen ,falls das jemand zur Sprache bringt:-)
MfG D.
Hi Dirk,
das geht über eine Vaterschaftsanfechtungsklage. Wenn du dabei glaubhaft darstellen kannst, dass die Vaterschaftzweifelhaft ist wird ein Richter ein Abstammungsgutachten anordnen.
Wenn allerdings die Scheidung 2006 war und dort im Verfahren bereits ihr Fremndgehen zur Sprache kam, sehe ich kaum Chancen auf Annahme dieser Klage. Damit dürfte die 2-Jahresfrist schon gelaufen sein.
Du wirst kaum glaubhaft machen können, dass du 2006 vom Fremgehen wußtest, dir aber erst frühestens 2011 Zweifel an der Vaterschaft kamen.
Gruß Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Hallo Dirk,
Wenn allerdings die Scheidung 2006 war und dort im Verfahren bereits ihr Fremndgehen zur Sprache kam (...)
Kam das denn zur Sprache? Soll heißen, ist das denn irgendwo schriftlich, d.h. beweisbar in den Scheidungsakten o.ä. festgehalten? Die Schuldfrage ist schließlich seit Anno Tobak irrelevant, da ist es keineswegs sicher, dass Madames Betthüpferei, so sie denn überhaupt erwähnt wurde, vom Richter auch nur als Randnotiz festgehalten wurde 😉
und Nein,meine ex würde nicht freiwillig für einen Test zustimmen ,falls das jemand zur Sprache bringt:-)
In diesem Zusammenhang muss ich dich natürlich gleich ganz eindringlich davor warnen, ja nicht auf die Idee zu kommen, einen heimlichen Test durchführen zu lassen, etwa indem du Speichelproben an ein ausländisches Labor einsenden würdest. Die edle Frau Züppries (oder wie immer die Tante auch gleich wieder hieß) hat uns allen schließlich ins Gebetbuch geschrieben, dass so etwas ganz, ganz dolle verboten ist.
Viele liebe Grüße,
Malachit.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.