Hallo,
ich habe wie so manche hier sicherlich noch wissen meine Vaterschaft angefochten und das Gericht hat entschieden die 2 Jahresfrist ist nicht abgelaufen und es kommt zum Test. So nun meine eigentliche Frage: Bald steht das Gutachten an...den Termin dazu habe ich mittlerweile. Aber wie läuft es danach weiter ab...
wer bekommt das Ergebnis (Gericht, Ich, Anwalt, Ex oder Jugendamt)? Wie lange dauert es nach dem Gutachten bis das Ergebnis kommt? Und wie gehts weiter...wird einem die Vaterschaft schriftlich aberkannt oder kommt es da nochmal zu einem Gerichtstermin? Wäre einfach nett wenn mir jemand den Verlauf nach dem Gutachten schildern kann...muss ich mich dann beim Jugendamt melden zwecks Unterhaltseinstellung usw...
ach und wie bekomme ich mein bisher gezahltes Geld wieder, was muss ich dazu dann einleiten? (Das ich nicht der Vater bin, da bin ich mir nach dem kompletten Verlauf der Verhandlungen sicher).
Liebe Grüße und Danke für paar Antworten...
Moin,
wer bekommt das Ergebnis (Gericht, Ich, Anwalt, Ex oder Jugendamt)? Wie lange dauert es nach dem Gutachten bis das Ergebnis kommt? Und wie gehts weiter...wird einem die Vaterschaft schriftlich aberkannt oder kommt es da nochmal zu einem Gerichtstermin? Wäre einfach nett wenn mir jemand den Verlauf nach dem Gutachten schildern kann...muss ich mich dann beim Jugendamt melden zwecks Unterhaltseinstellung usw...
Das Gericht hat den Test in Auftrag gegeben. Das Ergebnis wird dem Gericht übermittelt, und dann schickt das Gericht eine Kopie an alle Verfahrensbeteiligten, also auch an Dich.
Danach wird vielleicht noch einmal ein Termin gemacht, kann aber auch schriftlich entschieden werden. Je nach Richter.
ach und wie bekomme ich mein bisher gezahltes Geld wieder, was muss ich dazu dann einleiten? (Das ich nicht der Vater bin, da bin ich mir nach dem kompletten Verlauf der Verhandlungen sicher).
Wenn die NichtVaterschaft erkannt wurde, dann kannst Du den gezahlten Unterhalt vom leiblichen Vater des Kindes einfordern. Dieser müsste erst einmal ermittelt werden und dann muss er noch das Geld haben, diese Forderung auch wirklich zahlen zu können.
Im schlimmsten Fall hat der leibliche Vater kein Geld, Du verklagst ihn erfolgreich auf gezahlten Unterhalt und musst alle Kosten vorstrecken und bekommst dann doch ncihts wieder.
Die Mutter des Kindes ist leider in solchen Fällen "unschuldig" und auch im Vaterschaftsverfahren keine beteiligte.
Gruß
Kasper
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.