Hallo, habe dieses sehr gute Forum zufällig gefunden und habe gleich ein paar Fragen an euch.
Meine Frau wurde unehelich geboren und von dem Mann ihrer Mutter angenommen. Sie hat es erst an ihrem 18. Geburtstag erfahren. Natürlich wollte sie ihren "leiblichen" Vater kennenlernen. Doch die beiden verstanden sich nicht.
Der Kontakt schlief ein. Jetzt nach 30 Jahren meldete er sich wieder bei ihr ,weil er Krebs hat und einiges mit ihr zu klären hätte. Bei dem Treffen, sagte er ihr, daß die Ehefrau eines Bekannten ihm auf dem Sterbebett berichtet hat, daß ihr Mann mit der Mutter meiner Frau ein Kind hat. Kann ja nur meine Frau sein. Der erste "Vater" möchte jetzt einen Abstammungnachweis machen und fragte, ob meine Frau damit einverstanden ist. Natürlich will sie es jetzt auch wissen, wer jetzt der richtige Vater ist. Sollte der Nachweiß negativ ausfallen, muß dann der noch in Frage kommende zweite Mann irgendwie zu einem Test, wenn meine Frau gewissheit haben will? Er ist auch an Krebs erkrankt, und die Ärzte geben ihm nicht mehr lange. Ist sie dann, wenn der 2. Mann ihr Vater wäre, erbberechtigt?
Klingt alles wie in einem schlechten Film, aber es ist halt so.
Moin,
deine Frau ist erbberechtigt gegenüber den rechtlichen Eltern. Dies sind ihre Mutter und deren Mann, von dem sie adoptiert (=angenommen) wurde.
Ob die Abstammungsklärung auch gerichtlich durchsetzbar ist, kann ich nicht verlässlich einschätzen. Ich denke eher ja, da sie erst jetzt vom weiteren potenziellen Vater erfuhr.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Vielen Dank für die Antwort. Hoffe, es kommen noch ein paar mehr.