Adoption des Sohnes...
 
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Adoption des Sohnes meiner Ehefrau / Rechte von Ämtern

 
(@supercarsti)
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Hallo zusammen,

nachdem ich inzwischen mehr schlecht als recht die Scheidung von meiner ersten Frau verkraftet habe und mich von meiner Tochter 'lossagen' musste, da die Kindsmutter jeglichen Kontakt unterbindet, habe ich wieder mein Glück gefunden und mich wieder verlieben können: Ergebnis war die Heirat. Sie brachte einen kleinen Kerl von 7 1/2 Jahren mit in die Ehe, den ich, weil wir Drei das wollen, nun adoptieren möchte.

Zunächst jedoch die Fakten:
- Kind ist unehelich geboren
- Mutter hat alleiniges Sorgerecht
- Kind hat meinen Namen angenommen, als ich die Kindsmutter im Oktober 07 geheiratet habe ('Einbenennung')
- Kind ist jetzt 7 1/2 Jahre alt
- Kind hat seinen leiblichen Vater nie kennengelernt
- Leiblicher Vater hat sich nie um sein Kind gekümmert
- Leiblicher Vater hat die Vaterschaft anerkannt und steht nun als Vater in der Geburtsurkunde
- Leiblicher Vater zahlt Unterhalt seit Geburt von 111(!) EUR mtl.

Der leibliche Vater des Kindes hat meine Frau (die Kindsmutter) kurz vor der Geburt des Kindes verlassen, weil er eine neue Freundin hatte. Mit dieser ist er inzwischen verheiratet und hat mit ihr ein gemeinsamens Kind. Er hat seinerzeit meine Frau beschimpft, dass sie und das Kind der grösste Fehler seines Lebens gewesen sei und (Gott sei Dank erfolglos) darauf hingearbeitet, dass sie das Kind vor der Geburt verliert. Er nahm seinerzeit Kokain und war extrem agressiv; letzteres können mehrere Personen bestätigen. Das Kind war ihm egal. Er hinterliess meiner Frau einen Schuldenberg, an dem sie heute noch abzahlt. Sie war zu gutmütig, sich mit ihm juristisch anzulegen... Den Unterhalt zahlt er, damit er von ihr nicht auf mehr verklagt wird und 'seine Ruhe hat'. Er hat meiner Frau seinerzeit gesagt, dass er, wann immer es ihm möglich ist, Probleme machen wird.

Damit sind wir beim eigentlichen Punkt: Das Kind, dass mich inzwischen längst als seinen Papa 'adoptiert' hat, möchte ich nun als eigenes Kind annehmen - letztlich auch, amit es abgesichert ist, wenn meiner Frau etwas passiert und ich dann auch rechtlich für ihn Verantwortung tragen darf.

Er bekommt nun einen Brief, in dem er zum Verzicht auf die Vaterschaft aufgefordert wird (letztlich könnte es ihm nur recht sein, damit er seinen 'lästigen' Sohn inklusive der Unterhaltszahlungen los wird - und das Kind aus seiner Erbfolge getilgt ist (die Eltern des Erzeugers haben sehr vile Geld & Immobilien). Allerdings ist seine Mutter sehr streitsüchtig im Bezug auf meine Frau und wir fürchten, dass sie ihren Sohn aufhetzt.

FRAGE: WIE WÄREN DIE NÄCHSTEN SCHRITTE, WENN DER KINDSVATER NICHT AUF SEINE VATERSCHAFT VERZICHTET? WELCHE RECHTE HAT EIN JUGENDAMT? KANN MAN EINEN ZEITLICHEN RAHMEN BIS ZUR ADOPTION EINGRENZEN?

Wird dann das Jugendamt eingeschaltet und das Familiengericht müsste seine Erklärung ersetzen? Wir wollen den Kleinen auf jeden Fall schützen, denn er ist sehr sensibel und hat sich inzwischen, nach diversen Problemen, in der Schule eingelebt. Er kennt seinen Erzeuger nicht und versteht auch nicht wirklich, wieso es noch einen Papa geben soll. Sollte ihn nun das Jugendamt/ Gericht diesbezüglich 'aushorchen' oder gar der Erzeuger Umgang begehren (um meine Frau zu ärgern), befürchten wir einen 'Nervencrash' bei dem Kleinen... Hat das Jugendamt das Recht, ihn auszufragen bzw. ihn vor vollendete Tatsachen zu stellen?

Nur um es klarzustellen: Natürlich wird er erfahren, dass ich nicht sein Erzeuger bin - und wir werden auch nichts negatives gegen seinen Erzeuger ihm gegenüber sagen. Nur versteht es der Kleine momentan schlichtweg nicht...

Danke für jegliche Info!

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 12.11.2007 12:03
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Also,

mal ganz langsam mit den Pferden.

Eine Adoption ist kein Verwaltungsakt, sondern immer mit einem Verfahren verbunden.

Eine sog. Stiefkindadoption ist an ziemlich hohe Hürden gebunden. Eine gefestigte, intakte Ehe, ein bestehenden und gutes Stiefvater-Kind-Verhältnis und die Zustimmung des leiblichen Vaters. Diese kann vom Familiengericht ersetzt werden, wenn die Adoption für das Wohl und die Entwicklung des Kidnes unbedingt nötig ist.

Aber noch ein kleiner Hinweis: Da bei der der Wortfilter zugeschlagen hat kann ich mir vorstellen, wie du den Vater des Kindes betitelst. Ich hoffe du tust das nie vor dem Kind, denn dieses Kind ist ein Teil dieses Mannes und wird sich irgendwann bewußt oder unbewußt abgelehnt fühlen, wenn dem KV soviel Hass entgegen gebracht wird.

Das Umgangsrecht haben die beiden, wenn er es fordert wird sicherlich geprüft wetrden, wie und in welchem Umfang das stattfinden kann.

Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 12.11.2007 12:12
(@supercarsti)
Schon was gesagt Registriert

Danke für die schnelle Antwort.

Vorweg: Ich musste das Wort *gelöscht*  mit 'leiblicher Vater' ersetzen. Aber das ist wertneutral gemeint. Gerade ich mit meiner Geschichte eines unfreiwillig vorenthaltenen Kind bin der Meinung, dass diese Mann immer ein Teil des Kleinen sein wird. Schon klar. Und daher werde ich niemals abfällig über ihn vor dem Kleinen reden - schliesslich kenne ich den Mann nicht.

Trotzdem ist es für das Kindeswohl das Beste und sein Wunsch, dass wir mit der Adoption eine 'komplette und richtige' Familie werden (Zitat).

Gruss


Anm.: Wortsperren haben nicht den Sinn, umgangen zu werden! Forenregeln beachten!

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 12.11.2007 12:27
(@katinka)
Schon was gesagt Registriert

Also,

im Zweifelsfalle, und wenn es dem Kindswohl dienlich ist (das ja ist aber immer relativ), kann die Unterschrift des leibl. Vaters ersetzt werden. Dafür ist das Familiengericht zuständig und wenn es sich um Konstellationen wie Eure handelt, ist das auch gar nicht so selten der Fall - wo der leibl. Vater eben keinerlei soziale Funktion zu haben scheint... ist aber ja schon geasgt worden!

ICH kenne es jetzt nur so, dass der Kleine dazu befragt werden wird, und kann auch nicht so ganz verstehen, warum Du denkst, dass er noch nicht verstehen kann, dass ein anderer Mann sein leibl. Vater ist?? Ich frage das so konkret, weil meine Kinder beide Kinder anderer Eltern sind, und mein SOhn mit 4 bereits in vollem Maße erfassen konnte, dass er in einem andren Bauch wuchs und somit neben mir auch noch eine "Bauchmutter" hat und einen Mann, der zusammen mit der Bauchmutter das Kind "gemacht" hat... Meine Tochter ist knappe drei und hat bereits ähnliche Kenntniss über ihre Geschichte, so dass ich mich frage, wieso Du denkst, dass Euer Kleiner das nicht begreifen wird können? Ich meine das ganz wertfrei!!! Weiß aber sicher, dass Kinder weit mehr verstehen und auch erahnen, als uns "nichtleiblichen" Eltern das oft lieb ist...

Liebe Grüße,

Katrin

Das Leben ist kein Ponyhof!!!

AntwortZitat
Geschrieben : 15.11.2007 12:46