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Anerkennung der Vaterschaft: rechtl. Konsequenzen? Dringend!

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(@besucherin)
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Hallo zusammen,
ich brauche dringend Euren Rat. Ich habe schon gegoogelt und hier auch im Forum nach einer ähnlichen Problematik gesucht, fand jedoch nichts.

Es geht um Folgendes:
(vorab schonmal sorry, wenn es länger wird. Ich versuche jedoch, mich so knapp und präzise wie möglich zu fassen).

Mein Partner (43), mit dem ich seit drei Jahren zusammen bin, lebt mit der Mutter (53) seiner beiden Kindern und eben mit den Kindern zusammen.
Die beiden waren nie verheiratet.

Das erste gemeinsame Kind ist nun 13 Jahre alt.
Die Partnerschaft wurde nahezu nicht mehr gelebt, seitdem das Kind 1,5 Jahre alt war.
Die Kindsmutter ging nie einer Berufstätigkeit nach. Mein Partner verdient überdurchschnittlich gut und versorgt Mutter und Kind.
Im ist es sehr wichtig, mit und bei seinem Kind zu leben. Ein Auszug aus dieser "Wohngemeinschaft" (wie er es nennt), kommt für ihn von daher nicht in Frage.
Er sorgt sich viel um die beiden Kinder. Unternimmt extrem viel mit ihnen etc. Für sich selbst sorgt er selbst (waschen, kochen etc.). Ein Leben ohne die beiden Kinder kann er sich nicht vorstellen. Er möchte konkret mit ihnen in einem Haushalt leben. (Was ich als seine Partnerin akzeptiere und respektiere)

Als das erste Kind ca. 4 Jahre alt war, kam es - nach seinen Angaben nach längerer Zeit - wieder einmal zum Verkehr. Resultat: das zweite Kind.

Mein Partner bestand seinerzeit auf einer Abtreibung, da die Beziehung bereits mehr als zerrüttet gewesen war.
Die Kindsmutter trug das Kind aus (eine gute Entscheidung). Er fiel jedoch aus allen Wolken, dass sie angab "Vater unbekannt".

De facto ist es so, dass der einmalige Verkehr im Februar vor 9 Jahren stattfand. Das Kind wurde im Februar des darauffolgenden Jahres geboren. Ein Zwölfmonats-Kind also 😉
Obwohl die Kindsmutter sich einer Vaterschaftsanerkennung durch ihn immer wieder verweigert hatte, war es für ihn "sein Kind". (Es ist auch m.E. sein soziales Kind)
Er liebt beide Kinder abgöttisch, ist jedoch definitiv nicht der Vater von Kind No. 2.

Obwohl beide nunmehr seit 14 Jahren im selben Haushalt wohnen, er für alle Kosten etc. aufkommt, hat er nicht mal für sein leibliches Kind das geteilte Sorgerecht durchsetzen können. Sie verweigert sich. Punktum.

Während der Zeit, in der wir beide nun eine Beziehung haben, habe ich immer wieder auf ihn eingewirkt, die Vaterschaftsanerkennung für Kind 2 durchzusetzen. Dies entspricht seinem Wunsch, denn es "ist sein Kind" und er liebt es als wäre es sein leibliches. (Wer der Vater ist, hat er nie erfahren)

Der Hintergrund dessen, weshalb ich die Vaterschaftsanerkennung für sehr wichtig halte, ist, dass Kind 2 keinen Vater hat und im Zweifel dann irgendwann gegenüber Kind 1 wirtschaftlich, aber vor allem emotional benachteiligt sein würde. (Erbrecht etc.). Da er die beiden Kinder gleichermaßen liebt und sozialer Vater durch und durch für Kind 2 ist, hielt auch ich es für wichtig, mit der Vaterschaftsanerkennung gewissermaßen eine "Adoption" durchzuziehen.

Allerdings gab ich immer zu bedenken, dass dies gut überlegt und vorbereitet sein will. D.h. die Kindsmutter weigerte sich bislang, hat jetzt jedoch nach langen Jahren zugestimmt, da er ihr den Entschluss finanziell versüßt hat.
(Er hätte die Vaterschaft sogar von Anfang an anerkannt! Sie wollte dies nicht, denn Kind 2 war Druckmittel im Falle einer häuslichen Trennung "Dann siehst Du das Kind nciht mehr, denn es ist ja nicht von Dir. Du hast dann keine Rechte).

So, nun zu meinem eigentlichen Anliegen.
Morgen nun ist es soweit und er marschiert zum Jugendamt und erklärt die Vaterschaft. Ich wusste wohl, dass dies verhandelt wird, aber nicht, dass schon morgen der Termin sein soll.

Ich bin schockiert, weil er
a) nicht auch im gleichen Zuge das Sorgerecht erkämpft hat (anderes, wenn auch wichtiges Thema)
b) sich nicht in der letzten Konsequenz mit der Problematik auseinandergesetzt hat und sich zumindest juristisch hat beraten lassen,

denn:
meines Wissens hat eine nichteheliche Gemeinschaft, sollte sie auseinandergehen, keinerlei gegenseitige Rechte und Pflichten mehr.
Nun habe ich aber von einigen Fällen gehört (finde aber nichts im Net), dass in speziellen Fällen sehr wohl die nichteheliche Partnerin mit einer Ehefrau versorgungsrechtlich gleichgestellt werden kann.

In diesem Falle ist es so, dass die Frau bereits 53 Jahre alt ist: Kind 2 ist 8. Die Dame ging zeitlebens keiner Erwerbstätigkeit nach (hat in einer früheren, ebenfalls gut situierten Partnerschaft nur gejobbt und war "versorgt").

Da er jetzt für Kind 2 als Vater einsteht, steht er ja auch für die Mutter ein, da sie in diesem Alter und bei der bisherigen Rollenverteilung, der beide zugestimmt haben (sie: Kinder, er: Job und Fam. wirtschaftl. versorgen) ihre Berufschancen im Falle einer Trennung verwirkt hat.
Ich habe von mehreren Fällen gehört, bei denen auch nichteheliche Partner dann für den anderen (im Falle einer Trennung) sorgen müssen, wenn dieser ein gewisses Alter überschritten hat und eben diese Rollenverteilung stattgefunden hat.

Ist das eine "urban legend"? Oder wisst Ihr da Bescheid?

Sollte mein Beitrag eher in den Bereich "Unterhalt" behören, bitte ich, ihn dorthin zu verschieben.

Lieber Gruß
Besucherin

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 11.12.2007 19:13
(@besucherin)
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Zusatz:
ich hatte ihm seinerzeit dazu geraten, bei einer Vaterschaftsanerkennung vorab eine notarielle gegenseitige Erklärung zu verfassen, dass
a) das Kind nciht sein leibliches ist und er darum weiß,
b) er die Vaterschaft zum Wohle des Kindes anerkennt (und aus keinem anderen Grund)
c) er deshalb keinerlei versorgungsrechtliche Verpflichtungen eingehen wird, die sich auf die Mutter erstrecken im Falle einer Trennung
d) dass die Partnerschaft mit der Kindsmutter seit Jahren keine mehr ist, sondern eine Wohngemeinschaft wegen des Zusammenlebens mit den Kindern

Dies hat er nun nicht gemacht und ich glaube, er macht damit einen großen Blödsinn.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 11.12.2007 19:16
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

heilig's Blechle. Wozu Männer so alles bereit sind, nur weil sie nicht genug Ar... in der Hose haben  😡

Er ist der rechtliche Vater des gemeinsamen Kindes. Punkt. Für dieses Kind hat er einzustehen. Das macht er ja auch.

Mit Kind 2 hat er rechtlich nichts zu tun. Weißt du aber auch schon. Durch die Anerkennung der Vaterschaft ändert sich ausschließlich in seinen Pflichten etwas - Erbrecht und Unterhalt. Erbrecht könnte er durch testamentarische Verfügung klären. Unterhalt bekommt er nicht von der Backe, wenn er die Vaterschaft anerkennt. Weiterhin schafft er für das Kind die Pflicht auf Unterstützung im gegenüber in Zeiten der Not (Altenheim usw.). Seine Eitelkeit bürdet also auch dem Kind etwas auf.

Ob und wenn ja in welcher Höhe er dem KM gegenüber verpflichtet werden wird, möchte ich offen lassen. Die Wahrscheinlich durch die sich angleichenden Rechte nichtehelicher Mütter an die von ehelichen Müttern wird angesichts der gesellschaftlichen Änderungen weiter voranschreiten. Zum Nutzen der nichtehelichen Mütter.

Er hat im Falle einer Trennung als sozialer Vater sehr wohl ein Umgangsrecht. Hierzu gibt es auch einige Urteile.

Sollte er das machen, dürfte ich den Kerl dann mal schütteln?

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 11.12.2007 19:27
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Zu deinem Zusatz:

Diese Regelung bliebe ohne rechtliche Wirkung. Ich kann nicht auf der einen Seite Rechte einfordern und auf der anderen Seite, wenn der Vertragspartner ungehalten wird, den Vertrag nicht erfüllen wollen. Außerdem würde das Risiko bestehen, auf Seiten der KM die Begehrlichkeiten erst sich vollends entwickeln zu lassen.

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 11.12.2007 19:31
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Besucherin,

ich weiß auch nicht wo der Beitrag am besten stehen sollzte und lass ihn erstmal hier.

Ziemlich verworren das ganze.

Ich fang mal mit den Zusätzen an:

a) das Kind nciht sein leibliches ist und er darum weiß,

geht nicht. Eine Vaterschaftanerkennung ist ja an gewisse Dinge geknüpft u.A. auch daran das beide Elternteile übereisntimmend erklären dass er der "biologische" Vater ist, alles andere würde die Anerkennung unwirksam machen

b) er die Vaterschaft zum Wohle des Kindes anerkennt (und aus keinem anderen Grund)

zum WOhle des Kidnes wäre, es würde seinen tatsächliche Vater kennen, unabhängig davon wie gut sich ein sozialer Vater kümmert.

c) er deshalb keinerlei versorgungsrechtliche Verpflichtungen eingehen wird, die sich auf die Mutter erstrecken im Falle einer Trennung

entweder ganz odergar nicht. Wobei ich da noch am überlgen bin, ob ein BU überhaupt in Frage kommen würde.

d) dass die Partnerschaft mit der Kindsmutter seit Jahren keine mehr ist, sondern eine Wohngemeinschaft wegen des Zusammenlebens mit den Kindern

ist für eine Vaterschaftsanerkennung völlig egal. All das wird das JA absolut nicht interessieren.

Ich bin schockiert, weil er
a) nicht auch im gleichen Zuge das Sorgerecht erkämpft hat (anderes, wenn auch wichtiges Thema)
b) sich nicht in der letzten Konsequenz mit der Problematik auseinandergesetzt hat und sich zumindest juristisch hat beraten lassen,

Ein GSR kann er nicht erkämpfen, wenn die KM nicht zustimmt. Dazu gibt es keine gesetzliche Grundlage. Und zum Punkt b, wie soll ich´s sagen. Er ist alt genug und sollte sich der Konsequenzen bewußt sein.

Normalerweise wird BU nur für die ersten 3 Jahre geschuldet. Hierscheint der Fall schon sehr einzigartig zu liegen. Ich könnte mir in diesem Fall durchaus vorstellen das er für sie etwas zahlen müßte. er hat es ja dieletzen Jahre auch getan, obwohl sie nicht mehr zusammen sind und nur in einer WG wohnen.

Aber eines muß ich noch los werden:

Mir tun diese beiden Kinder leid. Klar kann ich ihn verstehen das er lieber in einer WG mit der KM wohnt, als die Kinder zu "verlieren". Aber ganz ehrlich meiner Meinung nach werden die Kinder zu seelischen Krüppeln gemacht. Ihnen wird keine Liebe vorgelebt, kein Familienleben. Sie wachsen auf mit dem Eindruck: Das Mama und Papa sich nicht mögen und zusammenleben ist völlig normal. Ich möchte lieber nicht wissen wie sie unter diesen Umständen jemals gesunde Beziehungen aufbauen können sollen. Wissen sie von dir? Werden sie irgendwann das Gefühl haben : Mama und Papa sind nur wegen uns zusammengeblieben? Ohne uns wären sie auseinander und glücklich?

*nachdenkliche`* Grüße Tina

P.S. Der chef war mal wieder schneller *g*

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 11.12.2007 19:32
(@besucherin)
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Hi DeepTought!

Erstmal Dir und Deiner "Nach-Schreiberin" Tina ganz herzlichen Dank für Eure schnellen Antworten.

Ich bin ziemlich von der Rolle, denn es ist letztlich ja auch nicht uneigennützig, was ich hier aufführe. Es geht damit auch um meinen zukünftigen Stellenwert, so es mal zu einer Trennung kommt (bzw. die Druckmittel, die sie hat, dies zu verhindern, da sie ja weiterhin sehr gut versorgt sein will.)

Ich bin aufgewühlt ohne Ende. Wünschte ihm schon lange, dass er alles in trockene Tücher bekommt, aber dann doch, bitteschön, so, dass keinem ein Nachteil entsteht. Es hat nun 8 Jahre gedauert, in denen sie sich wehrte. Und jetzt erfahre ich gestern, dass er morgen zum Jugendamt geht.

Mit Kind 2 hat er rechtlich nichts zu tun. Weißt du aber auch schon. Durch die Anerkennung der Vaterschaft ändert sich ausschließlich in seinen Pflichten etwas - Erbrecht und Unterhalt. Erbrecht könnte er durch testamentarische Verfügung klären. Unterhalt bekommt er nicht von der Backe, wenn er die Vaterschaft anerkennt. Weiterhin schafft er für das Kind die Pflicht auf Unterstützung im gegenüber in Zeiten der Not (Altenheim usw.). Seine Eitelkeit bürdet also auch dem Kind etwas auf.

Sicherlich. Wobei dies aufgrund eines hohen Vermögens eben nie der Fall sein wird. (Von einer Inflation mal abgesehen *g*)
Es ist also nur für das Kind .... inwieweit dies wirklich dem Wohle dient, daran zweifeln Tina und Du ja im Weiteren ebenso wie ich es auch tue. (Darauf gehe ich unten ein)

Ob und wenn ja in welcher Höhe er dem KM gegenüber verpflichtet werden wird, möchte ich offen lassen. Die Wahrscheinlich durch die sich angleichenden Rechte nichtehelicher Mütter an die von ehelichen Müttern wird angesichts der gesellschaftlichen Änderungen weiter voranschreiten. Zum Nutzen der nichtehelichen Mütter.

Wie gesagt: ich habe gegoogelt, weil ich schon von einigen Fällen (die ich aber nicht persönlcih kenne) gehört habe, wo langjährige nichteheliche Gemeinschaften dann füreinander einstehen, wenn einer der Partner während der gemeinsamen Zeit nicht berufstätig sein konnte.

Deine Gedanken, dass die Zukunft nichteheliche Gemeinschaften bezüglich der gegenseitigen Pflichten ehelichen immer mehr gleichstellen wird, hatte ich noch nicht gedacht. Kann dies aber jetzt durchaus auch bejahen, denn die Tendenz geht ja dahin, dass der Staat sich so gut wie möglich vor Zahlungen an "Bedürftige" drücken möchte, ... dies jetzt schon tut und sicherlich in Zukunft noch stärker tun wird.

Er hat im Falle einer Trennung als sozialer Vater sehr wohl ein Umgangsrecht. Hierzu gibt es auch einige Urteile.

Sollte er das machen, dürfte ich den Kerl dann mal schütteln?

DeepThought

Genau dies sagte ich ihm auch immer: auch als sozialer Vater hat man im Grunde dasselbe Umgangsrecht. So die Mutter mitspielt. (*seufz* Und ob sie mitspielen, diese Mütter, ist ja bekanntermaßen nahezu alleine von ihnen abhängig)

ABER: ihm ist gar nicht daran gelegen, den Alltag mit den Kindern zu verlassen. Auch das kann ich noch verstehen. Teilweise.
Nur was er jetzt tut, kommt für mich ziemlich kopflos rüber. D.h. er spielt der Kindsmutter jetzt alles in die Hand ohne selbst den geringsten Vorteil daraus zu haben!
Er hat die Vaterschaft  ab morgen. Und dann? Was ändert sich für ihn? Nichts. Außer dem Gefühl, dass es jetzt "seine Tochter" auch offiziell ist.

Ich sitze hier und heule. Denn alle meine Bedenken interessieren ihn nicht. Ich habe ihn bislang immer darin unterstützt und ihn sogar sachte gedrängt, zumindest endlich das Sorgerecht für Kind 1 durchzusetzen. Er sagt, die Kindsmutter weigert sich schlicht. Was sollte er dann machen?
Ich finde, dass er in einer stärkeren Position ist, denn er unterhält die Kindsmutter und ohne ihn steht sie vor dem wirtschaftlichen Aus.

Momentan sehe ich den Wald vor lauter Bäumen nicht mehr. Ich sagte ihm heute, dass er die Kindsmutter damit gewissermaßen morgen "heiratet", da er - meines bisherigen Wissens nach - ab jetzt für sie zu sorgen hat wie für eine Ehefrau.
Deshalb meine Frage.

Lieber Gruß
Besucherin

P.S.: Vor ca. zwei Jahren war ich hier schonmal im Forum angemeldet. Es ging um eben dieses Problem. Aber ich glaube, ich hatte damals gar nicht gepostet, sondern nur bei Euch gelesen.

Von daher: was das Schütteln anbelangt, so wünschte ich, er würde mal mit jemandem darüber reden, der ihn wirklcih schüttelt. Ein User hier im Forum hatte mir damals sogar per Mail angeboten, ihn zu kontaktieren, um mit ihm mal alles durchzusprechen. Ich glaube, er scheut sich davor, dass ihm jemand Neutrales sagt, was er da mit sich macht und machen lässt.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 11.12.2007 19:55
(@besucherin)
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Zu deinem Zusatz:

Diese Regelung bliebe ohne rechtliche Wirkung. Ich kann nicht auf der einen Seite Rechte einfordern und auf der anderen Seite, wenn der Vertragspartner ungehalten wird, den Vertrag nicht erfüllen wollen. Außerdem würde das Risiko bestehen, auf Seiten der KM die Begehrlichkeiten erst sich vollends entwickeln zu lassen.

DeepThought

Das habe ich jetzt partout nicht verstanden. Weder inhaltlich noch von der Aussage her.
Kannst Du es mir in anderen Worten begreiflich machen, bitte?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 11.12.2007 19:57
(@pappasorglos)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Ein GSR kann er nicht erkämpfen, wenn die KM nicht zustimmt. Dazu gibt es keine gesetzliche Grundlage.

Doch, in dem Fall gibt es die!

Die "Altfallregelung" zum §1626a sagt, dass das Gericht auf Antrag die Sorgeerklärung ersetzen kann, wenn das Paar sich vor dem 1.1.1998 "getrennt" hat. Waren sie da getrennt? Nach meiner Rechnung ist der Kurze irgendwann um diesen Zeitpunkt rum gemacht worden, wenn er nicht der Vater ist ist das doch ein ziemlich guter Beleg für die Trennung und die "Wohngemeinschaft". Zusammen mit der guten Bindung zu dem Grossen eigentlich doch die Idealkonstellation für einen GSR-Antrag nach der Altfallregelung?

Für den kurzen gibts zwar kein Antragsrecht, aber er kann ja die Unterschrift unter die Vaterschaft von einer Unterschrift unter 2 Sorgeerklärungen abhängig machen. Und er ist wirklich von der Rolle, wenn er das nicht macht.

AntwortZitat
Geschrieben : 11.12.2007 20:07
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Das habe ich jetzt partout nicht verstanden. Weder inhaltlich noch von der Aussage her.
Kannst Du es mir in anderen Worten begreiflich machen, bitte?

Hallo Besucherin,

deep meint nichts anderes als ich auch. Er kann die Vaterschaftanerkennung nicht an irgendwelche anderen Bedingungen knüpfen. Er kann die Vaterschaft nur ganz (dann mit allen Rechten und Pflichten) anerkennen oder bene gar nicht. Zu Bedenken gebe ich allerdings das hier wissentliche 2 Personen eine Urkudne fälschen und sich im engeren Sinne der Personenstangsfälschung schuldig machen, da sie dem Kind eine falsche Abstmmung geben, obwohl sie es besser wissen.

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 11.12.2007 20:17
(@besucherin)
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geht nicht. Eine Vaterschaftanerkennung ist ja an gewisse Dinge geknüpft u.A. auch daran das beide Elternteile übereisntimmend erklären dass er der "biologische" Vater ist, alles andere würde die Anerkennung unwirksam machen

Hi Tina, lieben Dank auch Dir für Deine schnelle Antwort und die Gedanken, die Du Dir zu dieser Problematik gemacht hast. Sie entsprechen in vielen Punkten auch meinen Bedenken und Vorbehalten.

Die Vaterschaftsanerkennung findet morgen auf dem Jugendamt statt. Also nicht auf dem Notariat.
Mein Gedanke hierzu war, dass eine vom Anerkennungsverfahren abgetrennte Erklärung vor einem Notar zu Papier gebracht werden könnte, die nicht in das Verfahren einfließt, sondern nur zu seiner Absicherung stattfindet.
Also die Bedingungen fixiert, unter denen er bereit ist, für sein nichtleibliches Kind die Vaterschaft anzuerkennen.
Um im Falle einer Trennung ihr nciht die Möglichkeit an die Hand zu geben, daraus für sich selbst Vorteile zu erhalten.

Der Umkehrschluss dessen, was Du oben schreibst, wäre ja dann:
diese Vaterschaftsanerkennung ist im Grunde ohnehin unwirksam, so er sie irgendwann mal anfechten würde, da er sie wissentlich, dass er nicht der Vater ist, getätigt hat.

Ja, alles recht verworren. Hm

WOhle des Kidnes wäre, es würde seinen tatsächliche Vater kennen, unabhängig davon wie gut sich ein sozialer Vater kümmert.

Auch das waren meine Worte. Es ist eine Lebenslüge und die Frage bleibt, was letztlich gut für das Kind ist.
Die Kindsmutter betrügt das Mädchen um ihren leiblichen Vater. Und um das Wissen darum, dass es diesen überhaupt gibt. (Auch die Großeltern, als seine Eltern, wissen nicht, dass er nicht der leibliche Vater ist. In einem Telefonat neulich mit seiner Mutter hielt ich die Luft an, als sie von Enkelin 2 schwärmte und meine, man müsse sie einfach ins Herz schließen. Ich glaube, die beiden würden einen Herzinfarkt bekommen, wenn sie die Wahrheit kennen würden. Ich find's für alle Beteiligten einfach nur schrecklich, eine solche Lüge zu kultivieren).

Nun, allerdings sehe ich es als eine "ethische Frage", ob ein Kind aus einem z.B. one night stand auch wirklich seinen biologischen Vater partout kennenlernen muss, wenn es doch einen sozialen Übervater hat? Schwierig.

Ein GSR kann er nicht erkämpfen, wenn die KM nicht zustimmt.

Das ist mir bewusst und das ist der springende Punkt. Denn ich finde, es wäre JETZT Gelegenheit gewesen, auch das Sorgerecht einzutüten. Für beide. Bislang steht er da ja völlig im Regen. Kann im Grunde nicht mal bei Elternsprechtagen agieren (was er zwar tut, aber er flog auch mal aus einem Elternabend seiner leiblichen Tochter raus, weil eine Freundin der Kindsmutter meinte, er habe ja kein Sorgerecht und wäre hier auch nicht berechtigt anwesend).

Normalerweise wird BU nur für die ersten 3 Jahre geschuldet. Hierscheint der Fall schon sehr einzigartig zu liegen. Ich könnte mir in diesem Fall durchaus vorstellen das er für sie etwas zahlen müßte. er hat es ja dieletzen Jahre auch getan, obwohl sie nicht mehr zusammen sind und nur in einer WG wohnen.

Ich denke, dass ER im Zweifel nachweisen muss, dass es eine WG und keine partnerschaftliche Beziehung mehr war.
Da stünde dann Aussage gegen Aussage, wenn sie es darauf anlegen würde, ihn wegen des Unterhalts etc. zu kriegen.

Mir tun diese beiden Kinder leid. Klar kann ich ihn verstehen das er lieber in einer WG mit der KM wohnt, als die Kinder zu "verlieren". Aber ganz ehrlich meiner Meinung nach werden die Kinder zu seelischen Krüppeln gemacht. Ihnen wird keine Liebe vorgelebt, kein Familienleben. Sie wachsen auf mit dem Eindruck: Das Mama und Papa sich nicht mögen und zusammenleben ist völlig normal. Ich möchte lieber nicht wissen wie sie unter diesen Umständen jemals gesunde Beziehungen aufbauen können sollen.

Liebe Tina, genau diese Gedanken beschäftigen mich auch fortwährend. Er sieht es nicht so, obwohl er mir dann und wann Begebenheiten erzählte, die mir die Haare zu Berge stehen lassen. Für die Kinder sind die beiden ein Paar. Frü sie ist, wie Du sagst, das, was diese beiden leben, STandard und Richtschnur. "So sieht ein Familienleben aus". Das tragen sie mit in ihre Zukunft.
Ich verstehe es nicht. Ich werde es nie verstehen.
O-Ton mein Partner neulich: Weihnachten ist für mich die schlimmste Zeit. Ich möchte mit den Kindern traditionelle Weihnachten feiern, sie lehnt dies ab. Kein Baum, keine Feier, Geschenke ja. Auf die Schnelle. Dann TV an. Das war's.

Ich würde viel drum geben, wenn ich endlich damit aufhören könnte, mir den Kopf zu zermartern und zu analysieren, was IHN so weit treibt, das alles mitzumachen. Was seine Motivation hierfür ist und vor allem, VOR ALLEM: warum er nicht in der Lage ist, das Leben dort so zu gestalten, wie er es für richtig und wichtig für die Kinder hält.
Ich verstehe nicht, warum sie solch eine große Macht hat, dass er minutiös das tut, was sie vorgibt.

Seine Konsequenz nun auf mein Intervenieren ist heute aktuell: er beendet die Beziehung zu mir. Denn a) ich spinne mir da was zusammen und b) ich störe seinen Wunsch, dass er nun endlich "leiblicher Vater" auf dem Papier sein darf.

Wissen sie von dir? Werden sie irgendwann das Gefühl haben : Mama und Papa sind nur wegen uns zusammengeblieben? Ohne uns wären sie auseinander und glücklich?

Vor zwei Jahren sagte er, er wolle es den Kinder sagen. Ich war dagegen. Denn ich fürchtete, dass die beiden dann einen Keil zwischen uns schieben könnten, denn welches Kind will, dass die Eltern separieren? Und wie soll ein Kind verstehen, dass der Vater eine "Geliebte" hat?

Ich blicke alles in allem nicht mehr durch. Emotional und auch sonst.

Ich möchte, dass mein Partner glücklich ist. Ich unterstütze, dass er weiterhin dort lebt. Ich fordere nicht, dass er sich trennt von den Kindern. Er muss wissen, was er will.
Obschon ich Deine Bedenken absolut teile. Aber auch das ist sein Ding.
Ich kenne die Kindsmutter nicht. Ich weiß nur, dass sie mit den Kindern so gut wie nichts unternimmt. Wenn, dann ist er mit ihnen (fast permanent) auf Achse und kümmert und sorgt sich.

Ich fühle mich jetzt aber zwischen den Mühlsteinen zermalmt, wenn er einen Schritt macht, der auf u.U. auf meine Zukunft (die wir eigentlich IRGENDWANN gemeinsam gestalten wollten) Auswirkungen hat. Wenn sie z.B. wie jetzt - meinem Dafürhalten nach - ein noch größeres Druckmittel wie zuvor hat.

Lieber Gruß

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 11.12.2007 20:19




(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

@ papa:

Hm, da muß ich nochmal nachlesen. Allerdings, wenn sein leibliches Kind 13 Jahre ist, ist es 1994 geboren und da gab es die Möglichekit der Sorgerechtserklärung noch nicht. Aber ich werd mich da nochmal schlau machen.

Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 11.12.2007 20:20
(@besucherin)
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Doch, in dem Fall gibt es die!

Die "Altfallregelung" zum §1626a sagt, dass das Gericht auf Antrag die Sorgeerklärung ersetzen kann, wenn das Paar sich vor dem 1.1.1998 "getrennt" hat. Waren sie da getrennt? Nach meiner Rechnung ist der Kurze irgendwann um diesen Zeitpunkt rum gemacht worden, wenn er nicht der Vater ist ist das doch ein ziemlich guter Beleg für die Trennung und die "Wohngemeinschaft". Zusammen mit der guten Bindung zu dem Grossen eigentlich doch die Idealkonstellation für einen GSR-Antrag nach der Altfallregelung?

Danke, papasorglos, für diese Auskunft!
"Getrennt" haben sie sich ca. 1995 oder 1996. (Er war auch zeitweise ausgezogen, kam aber wieder wegen der 1. Tochter zurück). Die zweite Tochter ist 1999 geboren. Gemeldet ist er auch de facto gar nicht am Wohnort der Familie, sondern lebt dort eben seitdem wieder permanent.

Für den kurzen gibts zwar kein Antragsrecht, aber er kann ja die Unterschrift unter die Vaterschaft von einer Unterschrift unter 2 Sorgeerklärungen abhängig machen. Und er ist wirklich von der Rolle, wenn er das nicht macht.

Genau das sagte ich ihm heute! Warum er das nicht zur Bedingung machte: Vaterschaftsanerkennung nur, wenn er das Sorgerecht für beide zur Hälfte bekommt.
Er meinte daraufhin, dass es ja SEIN Wunsch gewesen sei, die Vaterschaft anzuerkennen. Sie habe sich geweigert, stimme nun zu (mit finanziellem Anreiz als Auslöser der Meinungsänderung) ... und da sieht er sich wohl nicht in der Position, nun weitere Forderungen (Sorgerecht) zu stellen.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 11.12.2007 20:28
(@besucherin)
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Zu Bedenken gebe ich allerdings das hier wissentliche 2 Personen eine Urkudne fälschen und sich im engeren Sinne der Personenstangsfälschung schuldig machen, da sie dem Kind eine falsche Abstmmung geben, obwohl sie es besser wissen.

Ja, Tina, auch das waren meine Gedanken dazu. Wobei ich dies dann unter den Tisch fallen lassen würde, da es ja zum Wohle des Kindes geschieht.  Wo kein Richter, da kein Henker. Aber auch hier kommt wieder Dein Einwand zum Tragen: ist es fair und richtig gegenüber einem Kind, ihm den leiblichen Vater bzw. dessen pure Existenz dauerhaft vorzuenthalten?

Fliegt es irgendwann nicht auf, wird das Kind glücklich sein mit seinem sozialen Vater. Denn es kennt keinen anderen.
Nur: das Leben spielt manchmal seltsam. Wenn es auffliegt, ist es ein emotionales Fiasko.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 11.12.2007 20:32
(@brille007)
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Moin Besucherin,

auch ich bin der Ansicht, dass Dein Partner sich aktuell ganz schön auf die Rolle nehmen lässt und sich mit seinem Verhalten mehr Nach- als Vorteile einhandelt. Ohne Sorgerecht ist seine "Vaterschaftsanerkennung" nämlich faktisch wertlos.

Niemand kennt hier die Details des Falles; nur das, was Du selbst beschreibst. Meine persönliche Meinung: Ein Mann, der bei seiner Ex lebt und seit vielen Jahren heile Familie spielt, weil er Angst davor hat, die Kinder könnten ihm von selbiger entzogen werden (und der dabei ganz nebenbei auch noch seine aktuelle Partnerin verleugnet), ist ein Weichei und alles andere als ein väterliches Vorbild für seine Kinder, egal ob leiblich oder nicht. Der Ex selbst kann man bei dieser Konstellation nicht böse sein - sie schnippt mit dem Finger - und Männe springt. Warum sollte sie sich irgendwelche Probleme aufladen, wenn sie weiss, auf welche Knöpfe sie für ein sorgenfreies Leben drücken muss?

Rein rechtlich würde Deinem Partner nicht viel passieren, wenn er auszieht; da hat er sich offensichtlich Blödsinn einreden lassen: Die beiden waren und sind nicht verheiratet; die Kinder sind älter als drei Jahre, also gäbe es keinerlei "nachehelichen" Unterhalt für Madame und nur den Tabellenunterhalt für das gemeinsame Kind. Wovon Madame anschliessend lebt, wäre also nicht sein Bier - wenn sie nicht arbeiten geht (was ihre freie Entscheidung als erwachsene Frau ist) müsste sie sich eben mit dem Lebensstandard eines Hartz4-Empfängers zufriedengeben und könnte allenfalls versuchen, den Vater von Kind 2 auf Unterhalt in Anspruch zu nehmen. Vom Geschwätz in Sachen "das 2. Kind ist gar nicht von ihm" ganz abgesehen. Würde sie diesen "sozialen Absturz" in Kauf nehmen wollen?

Mein Vorgehen an Stelle Deines Partners wäre daher ein ganz anderes, meinetwegen in freier Auslegung des Sprichwortes "Wer zahlt, schafft an": Ich würde Madame eine notarielle Vereinbarung vorschlagen, in der gewisse freiwillige "Unterhaltsleistungen" für sie selbst vorkommen - jedoch nur ohne Anerkennung einer Rechtspflicht und unter der Bedingung, dass auch nach seinem Auszug/Umzug zu Dir der Kontakt zu beiden Kindern reibungslos funktioniert, beispielsweise in Form eines Wechsel-/Doppelresidenzmodells. Das mag auf den ersten Blick aussehen wie ein "erkauftes Umgangsrecht", ist aber allemal besser als ein Leben in einer so längst nicht mehr gewünschten Konstellation. Und faktisch tut er ja aktuell auch nichts anderes: Er erkauft sich Madames Wohlwollen - und die weiss, dass sie nur sagen muss "Tu, was ich will, sonst sind die Kinder weg". Das würde ich UMGEHEND abstellen.

Und ja: Es ist kein Vorteil für ein Kind, wenn man ihm eine falsche Abstammung vorspiegelt. Selbst wenn der biologische Vater ein "Tunichtgut" gewesen wäre, hätte seine Tochter trotzdem ein Recht auf Kenntnis ihrer Abstammung. Vielleicht fände sie ihren echten Vater ja auch ganz dufte - die Sicht der Erwachsenen muss nicht zwingend auch für ihre Kinder gelten. Und dann könnte man immer noch über eine Adoption nachdenken, wenn es dafür gute Gründe gäbe.

Ein guter Freund von mir hat erst sehr spät und nur durch einen dummen Zufall nach dem Tod seines "Vaters" erfahren, dass dieser gar nicht sein Vater war, obwohl er ihn erzogen hatte wie einen eigenen Sohn. Seine Mutter hat sich anschliessend lebenslang geweigert, ihm seinen richtigen Vater zu benennen. Mein Freund hat daraufhin jeden Kontakt zu seiner Mutter abgebrochen und ihn auch nicht wieder aufgenommen, als sie auf dem Sterbebett lag. Deinem Partner kann das gleiche passieren - und das trifft dann nicht nur die Mutter seiner Kinder, sondern ihn als Mitwisser und Mitmacher vielleicht genauso. Hat sich die ganze Falschspielerei dann irgendwie gelohnt?

Vielleicht schaffst Du es ja wenigstes, Deinen Partner mit ein paar Ausdrucken dieser Diskussion davon abzuhalten, gleich morgen zum Jugendamt zu rennen und Madame einen weiteren Gefallen ohne Gegenleistung zu tun. Falls er trotzdem hinrennt, solltest Du vielleicht über seine Loyalität noch einmal nachdenken...

Grüssles
Martin
(der mit seiner Ex NICHT in einer WG lebt und dessen Kinder die Trennung trotzdem verkraftet haben)

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 11.12.2007 20:33
(@besucherin)
Zeigt sich öfters Registriert

Das hier hab ich gerade gegoogelt aufgrund von papasorglos' Hinweis:

„Haben nicht miteinander verheiratete Eltern längere Zeit in häuslicher Gemeinschaft (1.) gemeinsam die elterliche Verantwortung für ihr Kind getragen (2.) und sich vor dem 1. Juli 1998 getrennt, hat das Familiengericht auf Antrag eines Elternteils die Sorgeerklärung des anderen Elternteils nach § 1626a Abs. 1 Nr. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs zu ersetzen, wenn die gemeinsame elterliche Sorge dem Kindeswohl dient(3.). Ein gemeinsames Tragen der elterlichen Verantwortung über längere Zeit liegt in der Regel vor, wenn die Eltern mindestens sechs Monate mit dem Kind zusammengelebt haben.“

Dies trifft also für ihn für Kind 1 zu.
Das Kind ist 1994 geboren. Getrennt hat er sich von der Kindsmutter 1,5 Jahre später, zog aus, zog zurück, lebte aber ab dann in einer WG mit ihr. Die Partnerschaft war also getrennt.
De facto lebt er also  nun mehr als "sechs Monate" mit dem Kind zusammen. Schon damals... und jetzt erst recht.

Dieser Hinweis von Dir ist einfach klasse, papasorglos. Danke!

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Themenstarter Geschrieben : 11.12.2007 20:37
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

...wenn die gemeinsame elterliche Sorge dem Kindeswohl dient

Kein Begriff unserer Gesellschaft ist undefinierter und wurde mehr pervertiert als "Kindeswohl". Es lässt dem Unrechtsprecher derart viel Spielraum, dass ein 6er im Lotto genauer vorherzusagen ist.

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

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Geschrieben : 11.12.2007 20:52
(@besucherin)
Zeigt sich öfters Registriert

Herzlichen Dank, Martin, für Dein ausführliches Statement.

Ich würde viel darum geben, wenn er irgendjemanden hätte, der ihm einmal so etwas sagt, wie Ihr es hier innerhalb kurzer Zeit tut bzw. er die Bereitschaft, sich objektiven Rat zu holen. Zum Wohle aller!

Nur soviel: es ist nicht geplant, dass er zu mir zieht oder wir zusammenziehen.
Ich kann verstehen, dass er die Kinder nicht nur temporär sehen möchte. Ich glaube, das ist sein "Egoismus", den ich ihm aber zugestehe. Die Kinder würden sicherlich auch mit einer anderen Lösung glücklich sein und sie würden nichts missen. Im Gegenteil vielleicht, denn er Umgang mit ihm wäre dann bestimmt um ein vielfaches entspannter als in dieser lieblosen Konstellation.
Nur: das ist seine Entscheidung. Hier steht es mir auch nicht zu, meinen Senf abzugeben oder Ratschläge zu erteilen. Ich kenne weder die Kindsmutter noch die Kinder. Ich kann nur das wiedergeben, was ich zu wissen meine. (Ich formuliere es bewusst so, denn es ist ein Puzzlespiel)

"Wer zahlt, schafft an"... auch das war mein Argument seit langem. Ich verstehe nicht, wo genau ihre Macht bei dem ganzen Spiel ist. Außer dass sie darum weiß, dass er im Alltag mit seinen Kindern sein will.
Dennoch: wie Du sagtest hätte er trotzdem die Möglichkeit, seine Interessen durchzusetzen, indem er sie in versch. Bereichen beschneidet. Auch das mit der notariellen Erklärung schlug ich ihm schon vor: also freiwilliger Unterhalt gegen null Probleme im Umgang und im Leben mit den Kids.
Er tut da nichts. Null! Er sagt, sie sträubt sich ... Ende.

Ich blicke nicht mehr durch.
Vielmehr fühle ich mich als "Opfer" des ganzen Spieles. Ja, man sollte sich nicht als Opfer fühlen .. ich weiß. Auch ich hätte die Möglichkeit, es zu ändern und mich zu trennen. Aber ich liebe ihn und ich möchte auch weiterhin mit ihm zusammen sein.
Ich schlucke die Kröte, dass er mit dieser Frau zusammen in einem Haushalt lebt. Ich schlucke die Kröte, dass er für mich deshalb telefonisch nicht erreichbar ist. Ich lebe auch damit, dass ich immer in der "Warteposition" bin, wann ich mal dran bin.
Aber nun nimmt es für mich Dimensionen an, in denen er sich noch mehr an die Kindsmutter bindet, sich abhängig macht und eine gemeinsame Zukunft (wie auch immer diese aussehen würde), auch dann nicht mehr möglich scheint, wenn die Kinder längst aus dem Haus sein werden. Eben deshalb genau die Frage nach dem möglichen Unterhalt für Madame. Denn wenn sie unverschämt fordern kann, wird er sich sicherlich nicht die Butter vom Brot nehmen lassen und auch das schlucken. So, wie er bislang alles schluckte.

Ich weiß nicht, ich fühle mich momentan wie "hysterisch" mit der Sache. ER sollte doch derjenige sei, der dem Ding einen vernünftigen Rahmen gibt und sich akurat nach seinen Rechten und Pflichten erkundigt. Und nicht ich.

Er sagte heute: diese Vaterschaftsanerkennung sei bedeutungslos für uns. Ich fürchte, es könnte anders sein oder werden. Und ich sehe eben auch die Nachteile, die ihm daraus erwachsen.
Denn der weitere Punkt wäre doch: will er sich doch irgendwann trennen, so wäre es ein Leichtes für sie, seine Vaterschaft wieder aberkennen zu lassen, oder? Sie kann das Spiel doch spielen wie es ihr in Zukunft beliebt! Oder sehe ich das falsch?

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Themenstarter Geschrieben : 11.12.2007 20:53
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Der Umkehrschluss dessen, was Du oben schreibst, wäre ja dann:
diese Vaterschaftsanerkennung ist im Grunde ohnehin unwirksam, so er sie irgendwann mal anfechten würde, da er sie wissentlich, dass er nicht der Vater ist, getätigt hat.

Na ja eine Vaterschaftsanerkennung kann er nur innerhalb von 2 Jahren anfechten. Dieser Zeitpunkt beginnt mit der Kenntnis der Umstände einer Nichtvaterschaft. Da er ja wissend unterschreibt kann er später nicht anfechten. Das ist das eine, das andere ist einfach eine juristische Sache die im Familienrecht wohl ohne große Auwrikung bleibt.

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

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Geschrieben : 11.12.2007 21:05
(@besucherin)
Zeigt sich öfters Registriert

Ergänzend noch zu Dir, Martin:

Rein rechtlich würde Deinem Partner nicht viel passieren, wenn er auszieht; da hat er sich offensichtlich Blödsinn einreden lassen: Die beiden waren und sind nicht verheiratet; die Kinder sind älter als drei Jahre, also gäbe es keinerlei "nachehelichen" Unterhalt für Madame und nur den Tabellenunterhalt für das gemeinsame Kind. Wovon Madame anschliessend lebt, wäre also nicht sein Bier - wenn sie nicht arbeiten geht (was ihre freie Entscheidung als erwachsene Frau ist) müsste sie sich eben mit dem Lebensstandard eines Hartz4-Empfängers zufriedengeben und könnte allenfalls versuchen, den Vater von Kind 2 auf Unterhalt in Anspruch zu nehmen. Vom Geschwätz in Sachen "das 2. Kind ist gar nicht von ihm" ganz abgesehen. Würde sie diesen "sozialen Absturz" in Kauf nehmen wollen?

Das ist nicht auf seinem, sondern auf meinem Mist gewachsen. Er geht davon aus, dass er ihr gegenüber zukünftig keinerlei Verpflichtungen haben wird.
Das war ja auch die Frage hier, ob ich da irre oder ob es so ist, dass in speziellen Fällen doch mit Unterhaltsansprüchen zu rechnen ist.

Wie ich sagte, mir wurden vor einiger Zeit  von zwei Fällen berichtet, bei denen die Frauen zum Zeitpunkt der Trennung a) wirtschafltich nicht für sich selbst sorgen konnten, weil sie b) die gemeinsamen, nicht-ehelichen Kinder großgezogen hatten und nicht berufstätig waren sowie c) eben in einem Alter waren, in dem sie für den Arbeitsmarkt nicht mehr zur Verfügung stehen konnten.
Mir wurde dazu gesagt, dass der nicht-eheliche Partner in beiden Fällen Unterhalt zu zahlen hatte und, aufgrund der langjährig bestehenden Partnerschaft, auch eine Ausgleichszahlung zu leisten hatten, da die versorgungsrechtlichen Anspräche (Versorgungsausgleich) bei nicht-ehelichen Paaren nicht zum Tragen gekommen seien. Die Partnerin also die Kinderbetreuung übernommen hatte und sich somit keine Anwartschaft hat erarbeiten können und auch in Zukunft nicht können wird.

Hmmm

Scheinbar war das doch eine Mär?

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Themenstarter Geschrieben : 11.12.2007 21:06
(@besucherin)
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Na ja eine Vaterschaftsanerkennung kann er nur innerhalb von 2 Jahren anfechten. Dieser Zeitpunkt beginnt mit der Kenntnis der Umstände einer Nichtvaterschaft. Da er ja wissend unterschreibt kann er später nicht anfechten. Das ist das eine, das andere ist einfach eine juristische Sache die im Familienrecht wohl ohne große Auwrikung bleibt.

Sorry, Tina,  ich hatte nen Tippfehler drin.
Ich meinte damit: die Kindsmutter kann das Ganze ja jederzeit wieder zurückrudern, indem sie erklärt, er sei doch nicht der Vater. Sie habe sich seinerzeit geirrt. Das ist möglich, oder?
D.h. er kann das jetzt anerkennen, SIE kann es jedoch jederzeit wieder negieren?

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Themenstarter Geschrieben : 11.12.2007 21:08




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