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Anfechtung der Vaterschaft

 
 icko
(@icko)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,

ich brauche bitte eure Hilfe zum Thema Vaterschaftsanfechtung.

Meine Frau und ich leben getrennt aber sind noch verheiratet, nun ist meine Frau von einem anderen Mann schwanger.
Laut Gesetz bin ich ja jetzt der Vater bis eine Anfechtung Erfolg hatte. Scheiden wollen wir uns erstmal nicht lassen.
Wir haben ein gutes Verhältniss und möchten alles so reibungslos wie möglich gestalten.

1. Wer sollte die Anfechtung einreichen meine Frau, das Kind oder ich damit alles schnell und kostengünstig abläuft?

2. Sollte man einen Anwalt einschalten?

3.Ist ein Anwalt notwendig wenn das Kind anfechtet oder läuft das dann übers Jugendamt ?

4.Meine Frau ist Hausfrau steht ihr Prozesskostenhilfe zu?

Was sollten wir sonst noch beachten?

Ich hoffe Ihr könnt mir helfen.

Danke

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 25.03.2013 20:01
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin icko,

die Details dieser Frage regelt der >>>§ 1600 BGB<<<. Die Einschaltung eines Fachanwalts für Familienrecht ist auf jeden Fall sinnvoll; man operiert ja auch nicht den eigenen Blinddarm heraus, nur weil man ein medizinisches Lexikon und ein Skalpell hat.

Unabhängig davon: Wovon lebt Deine Noch-Frau jetzt und in näherer Zukunft? Wenn sie kein eigenes Einkommen hat, nützen Euch einvernehmliche Regelungen nur so lange etwas, wie sie in keine öffentlichen Töpfe greift. Sobald sie Sozialleistungen in Anspruch zu nehmen versucht, bist Du als Ehemann automatisch auch als Unterhaltszahler im Boot. Sie kann sich nicht aussuchen, von wem sie Geld haben möchte und von wem nicht. Auch diese Baustelle solltest Du im Auge haben. Ob und inwieweit der Vater des noch ungeborenen Kindes zu Unterhaltsleistungen herangezogen werden kann, hängt nicht zuletzt von seiner (und Deiner) Leistungsfähigkeit ab.
Wichtig ist auch die Frage: Habt Ihr gemeinsame Kinder - und falls ja: Wo leben diese jetzt und in Zukunft?

Nicht zuletzt: Verheiratet bleiben kann ebenfalls ein teurer Spass werden: Der Unterhaltsanspruch kann steigen, und auch von Deiner Altersvorsorge hast Du mit jedem Jahr, das Du verheiratet bleibst, weniger. Ihr solltet eine einvernehmliche Scheidung anstreben; das ist am kostengünstigsten und schafft äussere Verhältnisse, die auch den inneren entsprechen. Das Schielen auf Steuerklasse 3 ist eh ein Irrläufer; spätestens nächstes Jahr musst Du ohnehin in die 1 wechseln. Auch hier spart "Verheiratet-Bleiben" also kein Geld.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 25.03.2013 20:53
(@Brainstormer)

Moin icko,

wenn du nicht gerade Rockefeller heißt, machst du morgen einen Termin bei einem Anwalt für Familienrecht und lässt dir mal den Kopf waschen. Eine bessere Investition für dein Geld, wirst du in deiner Situation nicht finden.

Gruß
Brainstormer

AntwortZitat
Geschrieben : 25.03.2013 21:38