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auf einmal Vater nach 10 Jahren !

 
(@nick_68)
Schon was gesagt Registriert

Hallo erstmal an alle hier

ich habe folgendes „Problem“:

Ich hatte vor ca. 11 Jahren ein Verhältnis mit einer verheirateten Frau, die nach ihren Angaben zu diesem Zeitpunkt von ihrem Mann getrennt lebte. Nach unserem Verhältnis ist sie wieder zu ihrem Ehemann zurück gegangen.

Jetzt habe ich sie wieder getroffen und sie hat mir gesagt, dass ihr 10jähriger Sohn von mir sei.
Hier mal ein paar Fakten:
-Der Ehemann hat die Vaterschaft damals anerkannt ( automatisch, da verheiratet ? )
-Sie leben seit fünf Jahren getrennt, sind mittlerweile geschieden
-Der Ehemann hat nie Unterhalt bezahlt ( arbeitslos )
-Vom Alter des Jungen und vom Aussehen her könnte ich sehr wohl als Vater in Betracht kommen.

Vom Gefühlschaos mal abgesehen, habe ich mal ein paar Fragen:
Nehmen wir mal an, ich bin wirklich der Vater :
Ich will mit dieser Frau aus bestimmten Gründen nichts mehr zu tun haben, ich befürchte da bei ihr aber eine gewisse „Rache-Lust“

-kann sie jetzt nach all den Jahren hin gehen und sagen, dass die damals bei der Geburt alle angelogen hat und ihr derzeitiger Ehemann gar nicht der Vater ist, sondern ich ?
- kann das Kind auf „Anraten“ der Mutter eine Feststellung der Vaterschaft fordern ?

-selbst wenn sie dafür bestraft wird, dass sie damals vorsätzlich falsche Angaben gemacht hat, was kann mir passieren ? , kann ich zum Vaterschaftstest gezwungen werden ? , falls dieser positiv ausfällt  , muß ich dann die ganzen Jahre Unterhalt nachzahlen ?

Ich hoffe, alle benötigten Fakten genannt zu haben und bin echt gespannt auf eure Antworten.

Gruß
Nick

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 06.01.2013 21:14
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Nick,

-kann sie jetzt nach all den Jahren hin gehen und sagen, dass die damals bei der Geburt alle angelogen hat und ihr derzeitiger Ehemann gar nicht der Vater ist, sondern ich ?

nach den Motiven wird dabei gar nicht gefragt; ob sie sich geirrt oder jemanden "angelogen" hat, spielt keine Rolle. Sie kann ja tatsächlich geglaubt haben, dass ihr Ehemann der Vater sei und erst jetzt Zweifel bekommen haben. Das Kind, um das es geht, kann für das strubbelige Liebesleben seiner Eltern sowieso nichts.

- kann das Kind auf „Anraten“ der Mutter eine Feststellung der Vaterschaft fordern ?

bis zur Volljährigkeit kann Deine Ex-Affäre als rechtliche Vertreterin des Kindes die Feststellung der Vaterschaft beantragen. Diesem Antrag wird vorhersehbar auch stattgegeben.

-selbst wenn sie dafür bestraft wird, dass sie damals vorsätzlich falsche Angaben gemacht hat, was kann mir passieren ?

es wird niemand bestraft; der Vorsatz liesse sich sowieso nicht beweisen.

kann ich zum Vaterschaftstest gezwungen werden ? , falls dieser positiv ausfällt  , muß ich dann die ganzen Jahre Unterhalt nachzahlen ?

ja, Du kannst gerichtlich dazu gezwungen werden. Ein solches Vaterschafts-Anfechtungsverfahren wird unangenehm und teuer. Alternativ kann diese Frage auch durch ein einvernehmliches, privates Abstammungsgutachten beantwortet werden, was deutlich weniger kostet als ein gerichtlich angeordnetes. Insofern wäre es sicher ein guter Rat, nicht Vogel Strauss zu spielen, sondern gemeinsam mit Deiner Ex-Affäre die Fakten zu klären. Nicht zuletzt auch im Interesse dieses Kindes, das ein recht auf Kenntnis seiner Abstammung hat. Falls Ihr beide Eltern seid, wäre ein Mindestmass an Kommunikation und gegenseitigem Respekt ein guter Rat.

Ob Du zu Unterhalts-Nachzahlungen für die Vergangenheit verurteilt wirst (bzw. zu welchen), kann man pauschal nicht sagen. Wenn der Ex-Ehemann das Kind jahrelang unterhalten hat, hat er möglicherweise einen Nachzahlungsanspruch gegen Dich; ebenso die öffentliche Hand, falls seit der Scheidung der Eltern beispielsweise Unterhaltsvorschuss geleistet wurde. Und natürlich besteht nach einem positiven VS-Test ein Unterhaltsanspruch für die Zukunft - üblicherweise bis zum Ende der ersten berufsqualifizierenden Ausbildung. Das werden bei einem heute 10-Jährigen schon noch einige Jahre sein. Die Höhe des Kindesunterhalts bemisst sich nach Deinem Einkommen.

Unabhängig von den rechtlichen und finanziellen Fragen steht natürlich auch die Frage im Raum: Soll dieses Kind im Fall eines positiven Tests nur ein Kostenfaktor für Dich sein oder siehst Du auch die Möglichkeit, Deine Vaterschaft mit Leben zu erfüllen?

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 06.01.2013 21:38
(@nick_68)
Schon was gesagt Registriert

hallo Martin
vielen Dank für die schnelle und ausführliche Antwort.
Jetzt bin ich natürlich erstmal baff .
Hätte ich nie gedacht, was nach so langer Zeit noch alles möglich ist.
Deine Ratschläge sind schon vernünftig, weiß aber im Moment dafür keine Lösung.
Daher auch mein Zusatz: "vom Gefühlschaos mal abgesehen".

danke und gruß
Nick

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 06.01.2013 22:17
(@jack-no7)
Rege dabei Registriert

Hi Nick,
unabhängig davon was Dir hier geraten wird und welche Rolle das Kind in deinem Leben spielen soll würde ich mit diesem doch recht komplexen Sachverhalt in eine Erstberatung bei einem Fachanwalt für Familienrecht gehen.
Diese ist recht kostengünstig und gibt dir aus "Expertensicht" nochmal eine Einschätzung zu deinem Fall.

Gruß
Jack

AntwortZitat
Geschrieben : 06.01.2013 22:30
(@bester-papa)
Registriert

@Brille:

So wie ich das aber hier sehe, ist hier die 2-Jahresfrist für eine Vaterschaftsanfechtungsklage abgelaufen.

Anfechtungsberechtigt sind:

- Biologischer Vater
- Rechtlicher Vater
- Mutter
- Kind

Und zwar 2 Jahre nach Kenntnis, dass das Kind nicht von x ist.

Bei der Mutter muss man davon ausgehen, dass sie im Zweifel weiss, wer der Vater ist. Die scheidet also aus, da die Frist abgelaufen ist.

Der biologische Vater könnte anfechten, wenn er erst jetzt von seiner Vaterschaft erfahren hat. Da aber wohl davon auszugehen ist, dass zwischen Kind und rechtlichem Vater eine sozial-familiäre Beziehung besteht, kann auch er nicht anfechten.

Der rechtliche Vater könnte eventuell, wenn er nachweisen kann, dass er erst jetzt davon erfahren hat.

Das Kind kann nur über den gesetzlichen Vertreter, also die Mutter, anfechten. Aber hier wäre dann auch der Kenntnisstand der Mutter entscheidend. Und da habe ich meine Zweifel..

Könnte die Mutter immer über das Kind anfechten, würde die 2-Jahresfrist gemäß § 1600b BGB keinen Sinn machen. 

Hätte das Kind noch einen ausländischen Elternteil, könnte auch noch eine Behörde anfechten. Aber die scheidet auch aus, da es hier eine 5-jährige Ausschlussfrist nach Vaterschaftsanerkennung gibt. Scheidet also auch aus.

Definitiv löst ein blosser positiver Vaterschaftstest noch keine Unterhaltszahlungen aus. Erst müsste die Vaterschaft angefochten werden.

Das ist mein Kenntnisstand.

Ich lass mich aber gern korrigieren.

Gruss
BP

AntwortZitat
Geschrieben : 07.01.2013 01:37
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin BP,

So wie ich das aber hier sehe, ist hier die 2-Jahresfrist für eine Vaterschaftsanfechtungsklage abgelaufen.

das kann man so sicher nicht sagen; vor allem, wenn dazu bislang nichts aktenkundig ist. Einer Begründung der Mutter wie "je älter das Kind wird, umso mehr fällt mir die Ähnlichkeit mit meiner Ex-Affäre auf" ist wenig bis nichts entgegenzusetzen.

- Biologischer Vater
- Rechtlicher Vater
- Mutter
- Kind

Und zwar 2 Jahre nach Kenntnis, dass das Kind nicht von x ist.

Bei der Mutter muss man davon ausgehen, dass sie im Zweifel weiss, wer der Vater ist. Die scheidet also aus, da die Frist abgelaufen ist.

warum muss "man" davon ausgehen - und wer ist "man"?

Der biologische Vater könnte anfechten, wenn er erst jetzt von seiner Vaterschaft erfahren hat. Da aber wohl davon auszugehen ist, dass zwischen Kind und rechtlichem Vater eine sozial-familiäre Beziehung besteht, kann auch er nicht anfechten.

der biologische Vater (also der TO) hat offenbar gar kein Interesse an einer VS-Anfechtung, da sie für ihn eine Unterhaltspflicht bedeutet.

Der rechtliche Vater könnte eventuell, wenn er nachweisen kann, dass er erst jetzt davon erfahren hat.

er kann das einfach behaupten; das Gegenteil dürfte schwer zu beweisen sein. Und er dürfte fünf jahre nach der Scheidung ein Interesse daran haben, diese Vaterschaft (und damit Unterhaltsverpflichtung) loszuwerden und sich möglicherweise sogar Unterhaltszahlungen aus der Vergangenheit zurückholen zu können.

Wenn die Mutter und ihr früherer Ehemann sich also zumindest insofern einig sind, den TO als Vater und UH-Zahler ins Boot zu holen, wird es für diesen schwierig, gerichtsfest (!) zu belegen, wer wann wovon wusste, zumal er erst seit kurzem wieder Kontakt zu seiner Ex-Affäre hat. Die biologischen Fakten sind dagegen sehr einfach zu belegen.

Definitiv löst ein blosser positiver Vaterschaftstest noch keine Unterhaltszahlungen aus. Erst müsste die Vaterschaft angefochten werden.

natürlich; das ist ein kompliziertes, langwieriges, nervenaufreibendes und teures Verfahren, das man hier nicht in allen möglichen Details beschreiben kann. Deshalb mein Rat, die grundsätzliche Frage "ja oder nein?" per privatem VS-Test zu klären, bevor man sich in einem langwierigen und teuren Gerichtsverfahren an der Frage festbeisst, wer wann was hätte wissen können oder müssen.

Grüssles
Martin
(der penible Verhütung bei Affären für eminent wichtig hält)

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 07.01.2013 12:00