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Bilder der eigenen Tochter im Internet

 
(@vater1980)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,

ich habe folgendes Problem: Ich würde gerne im Internet Fotos von meiner Tochter hochladen. Ich habe kein Sorgerecht, bin aber eingetragener Vater und die Mutter möchte es mir verbieten.
Jetzt die Frage, darf ich Bilder, die ich gemacht habe (von meiner Tochter, meiner Verlobten und mir) trotzdem online stellen?

Freue mich über Antworten...

Gruß, Vater1980

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 06.04.2008 12:55
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus Vater!
Einfache und klare Antwort: nein, darfst Du nicht.
Wenn Due es dennoch machen solltest,mußt Du mit einer entsprechenden Anzeige rechnen.

Grüße ausm Süden
Marco (der nicht verstehen kann, wieso private Fotos in der Öffentlichkeit "ausgestellt" werden sollen...)

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 06.04.2008 13:01
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

eine andere Antwort als im von dir sicherlich gelesenen >Topic< wirst du nicht bekommen.

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 06.04.2008 13:03
(@haddock)
Nicht wegzudenken Registriert

Jetzt die Frage, darf ich Bilder, die ich gemacht habe (von meiner Tochter, meiner Verlobten und mir) trotzdem online stellen?

Moin, Vater1980

du darfst Bilder deiner Tochter unter diesen Umständen nicht online stellen! Aus Sicht der Gesetze wäre die eine Verletztung der Persönlichkeitsrechte deiner Tochter.
Einzige Möglichkeit wäre die Unkenntlichmachung des Mädchens (z.B. schwarzer Balken) - so kannst du wenigstens dich und deine Verlobte einstellen.

Gruß
Haddock

AntwortZitat
Geschrieben : 06.04.2008 13:04
(@schmusepapa)
Registriert

Hallo Vater1980,

nein, du darfst nicht so einfach Bilder ins Internet stellen von anderen Personen ohne ihre Zustimmung. Bei Kindern übernehmen das die Erziehungsberechtigten. Will einer von beiden das nicht, dann geht es halt nicht.

Wieso ist dir das denn so wichtig?
Ich würde mir so etwas mindestens dreimal überlegen. Stell dir vor du hast ne hübsche Tochter, du schreibst noch "redselig" auf deiner Homepage was ihr so macht, wo ihr wohnt und irgend so ein Perversling liest das...

Gruß

Martin

AntwortZitat
Geschrieben : 06.04.2008 13:05
(@vater1980)
Schon was gesagt Registriert

das ich nicht ohne Zustimmung irgendwelche Bilder ins i-net stellen darf ist mir klar, ich war der meinung ich hab da was gelesen das das aber nur für Einzelaufnahmen gilt und nicht für "Gruppen". Außerdem geht es hier nicht um irgendwelche ominösen Seiten aber wenn ich auf einer  Page in der es um mein Umfeld geht stehen hab das ich verlobt bin und ein Kind hab würde ich auch gerne ein Bild hochstellen.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 06.04.2008 13:15
(@jemmy)
Registriert

Hallo

Warum sollen die Photos ins Netz ? Zu welchem Zweck ?
Wir haben für unsere Strasse eine Homepage ( just for fun ), aber würden niemals
auf die Idee kommen, dort Bilder von Kindern einzustellen. Egal ob das Einverständnis
da ist oder nicht.

Das macht man einfach nicht !

Wenn du jemandem Bilder zukommen lassen möchtest, dann brenn sie auf eine CD.
Oder besorge dir Webspace, lade sie in einen Passwort geschützten Bereich und gib das
Passwort an die Familie weiter.

Aber öffentlich zugänglich und dann womöglich noch örtlich identifizierbar, dass darf einfach
nicht sein, weil viel zu gefährlich.

Thomas

Die Lüge wird nicht zur Wahrheit, weil sie sich ausbreitet und Anklang findet. (Mahatma Ghandy)
Das Böse triumphiert allein dadurch, dass gute Menschen nichts unternehmen (Edmund Burke).
Everybody wants to rule the World

AntwortZitat
Geschrieben : 06.04.2008 13:15
(@vater1980)
Schon was gesagt Registriert

Moin,

eine andere Antwort als im von dir sicherlich gelesenen >Topic< wirst du nicht bekommen.

DeepThought

der Betroffene in diesem Topic ist aber auch nicht der eingetragene Vater, kann ja sein das das einen unterschied macht.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 06.04.2008 13:17
(@jemmy)
Registriert

Hallo

Nur der Sorgeberechtigte darf darüber bestimmen. Bei GSR muß der andere Sorgeberechtigte
zustimmen. Tut er das nicht, hat sich die Sache erledigt. Hat einer der Elternteile das ASR,
hat der andere bei solch einer Sache nichts mehr zu melden.

Thomas

*EDIT
ps.: Meiner Meinung nach haben Bilder von Kindern im Netz nichts zu suchen. Eine mögliche
Gefährdung lässt sich einfach nicht abschätzen. Aber die bloße Möglichkeit einer Gefährdung
verbietet es von vornherein.

Die Lüge wird nicht zur Wahrheit, weil sie sich ausbreitet und Anklang findet. (Mahatma Ghandy)
Das Böse triumphiert allein dadurch, dass gute Menschen nichts unternehmen (Edmund Burke).
Everybody wants to rule the World

AntwortZitat
Geschrieben : 06.04.2008 13:21
 Uli
(@Uli)

ps.: Meiner Meinung nach haben Bilder von Kindern im Netz nichts zu suchen. Eine mögliche
Gefährdung lässt sich einfach nicht abschätzen. Aber die bloße Möglichkeit einer Gefährdung
verbietet es von vornherein.

Wir haben auch Bilder im Netz, um der ausländischen Verwandtschaft (incl. Mutter der Kids) die Möglichkeit zu geben, weiter Einblick zu bekommen. Eine Gefährdung sehe ich hier weniger. Kinder gibt es überall. Da wäre es einfacher, sich vor Ort auf die Lauer zu legen, anstatt nach Familienhomepages zu suchen.

AntwortZitat
Geschrieben : 06.04.2008 15:46




(@jemmy)
Registriert

Hallo

@Uli

Wir haben auch Bilder im Netz, um der ausländischen Verwandtschaft (incl. Mutter der Kids) die Möglichkeit zu geben, weiter Einblick zu bekommen. Eine Gefährdung sehe ich hier weniger. Kinder gibt es überall. Da wäre es einfacher, sich vor Ort auf die Lauer zu legen, anstatt nach Familienhomepages zu suchen.

Das es andere Möglichkeiten gibt, bestreitet niemand. Auf viele dieser Möglichkeiten haben wir keinen Einfluss,
aber auf diese schon. Eine Gefährdung nicht zu sehen, schließt nicht aus, dass sie vorhanden ist.
Auch die Motivation ist eine Frage für sich. Es ist ein Unterschied, ob man Verwandschaft im Ausland hat, oder
die Verwandschaft ein paar Kilometer weiter wohnt.

Es gibt die Möglichkeit, Bilder in geschützten Webspace zu laden ( jetzt bitte keine Diskussion über die Sicherheit
eines solchen Webspaces). Damit kann ich sie den Menschen zugänglich machen, auf die es ankommt und
habe gleichzeitig einen Zugriffsschutz.

Mal davon abgesehen, hat Vater1980 kein Sorgerecht und somit ist das für ihn eh hinfällig, da er es ohnehin
nicht darf.

LG Thomas

Die Lüge wird nicht zur Wahrheit, weil sie sich ausbreitet und Anklang findet. (Mahatma Ghandy)
Das Böse triumphiert allein dadurch, dass gute Menschen nichts unternehmen (Edmund Burke).
Everybody wants to rule the World

AntwortZitat
Geschrieben : 06.04.2008 19:27
(@PhoeniX)

Moin

Gruppenfotos zum Aushebeln der Persönlichkeitsrechte. Find ich Gut. Ein Gruppenfoto ist z.B. das Klassenfahrtsfoto auf der Hompage der Schule. Oder die Fußballmannschaft vom SSV Schießmichtot auf der Vereinshomepage.

Aber auch da muß das Foto direkt aus dem Netz genommen werden, wenn ein Sorgeberechtigter darauf besteht.

Du deine LG und das Kind seit kein Gruppen, sondern ein Familienfoto.

Jede Veröffentlichung eines Fotos ohne Zustimmung des Fotografierten ist ein Eingriff in das Persönlichkeitsrecht. Bei Kindern wird das Persönlichkeitsrecht von den Sorgeberechtigten verwaltet.
Ob du Vater bist oder nicht ist hierbei unerheblich. Auch die Eintragung in die Geburtsurkunde berechtigt dich nicht ins Sorgerecht der Berechtigten einzugreifen.

Gruß

Martin (der Familienhomepages auch nicht schlimm findet)

AntwortZitat
Geschrieben : 06.04.2008 21:23