Bin plötzlich Vater...
 
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Bin plötzlich Vater von einem 3 Jährigen Kind

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(@john90)
Schon was gesagt Registriert

Hallo alle miteinander
Ich hoffe das ihr mir helfen könnt.
Kurze Info zu mir ich bin 25 Jahre alt und bin kurz davor meine Ausbildung zu beenden.
Ich war vor 3 Jahren mit einer Frau zusammen diese Ex hat sich vor kurzem bei mir gemeldet und behauptet das ihre Tochter von mir sei. Was sehr gut möglich ist wärend unsere Beziehung wurde sie Schwanger, weil sie glaubte das es mich davon abhalten würde mich von ihr zu trennen. Schon damals krieselte es. Nachdem ich mich trotzdem von ihr getrennt habe behauptet sie kurze Zeit später das sie das Kind abgetrieben hätte und ich mir keine Sorgen zu machen brauche. Wie sich herausgestellt hat war es eine glatte lüge und jetzt verlangt sie von mir das ich für das Kind zahle und nicht nur das ich soll mich mit dem Kind treffen uns es kennenlernen Sie meinte wenn ich mich weigere würde sie zum Jugendamt gehen und die würden mich zur Zahlung zwingen und auch zu einem Vaterschaftstest.
Was sie auch gemacht hat, heute bekam ich einen Brief vom Jugendamt wo ich mein Einkommen und meine Vermögenswerte angeben soll, was die vergessen können.

Meine Frage ist kann ich es irgendwie verhindern für das Kind zu zahlen?
Ich sehe es überhaupt nicht ein für ein Kind zu zahlen was ich nie wollte, außerdem hat die Kindsmutter mich damals angelogen in dem sie behauptet hatte das sie es abgetrieben hätte. Ich habe sogar den Chattverlauf der es beweisen könnte.
Also was soll ich in dieser angelenheit machen?

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 05.04.2016 21:12
(@Mrs_Mima)

hi,

mach den Vaterschaftstest, solltest du der Vater sein musst du selbstverständlich für dieses Kind mindestens finanziell aufkommen, bestenfalls ein sorgender Elternteil sein.
Wer wann warum gelogen hat hat mit dem Kind dann nichts zu tun.

Mima

AntwortZitat
Geschrieben : 05.04.2016 21:17
(@john90)
Schon was gesagt Registriert

hi,

mach den Vaterschaftstest, solltest du der Vater sein musst du selbstverständlich für dieses Kind mindestens finanziell aufkommen, bestenfalls ein sorgender Elternteil sein.
Wer wann warum gelogen hat hat mit dem Kind dann nichts zu tun.

Mima

Vaterschafstest werde ich machen, aber ich werde alles versuchen das ich keinen Unterhalt bezahlen muss.
Sie hat damals hinter meinem Rücken die Pille abgesetzt, obwohl sie wusste das ich keine Kinder will also soll sie und das Kind sehen wo sie bleiben.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 05.04.2016 21:40
(@ingo30)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin John,

wieder einmal eine richtige üble Geschichte, die Dir da passiert ist. Du solltest Dir ersteinmal mit Hilfe des Forums eine Strategie zu recht legen und dann besonnen handeln. Es besteht die Gefahr, dass es sonst sehr teuer wird.

Ich schreibe mal was mir auffällt:

- Euer pot. Kind ist jetzt 3 Jahre alt. Das ist schon mal positiv, da nun nicht mehr ganz so einfach Unterhalt für die KM gezahlt werden muss. Hier kann verlangt werden, dass sie wieder eine Arbeit aufnimmt. Frage an Dich: Weisst Du ob sie einer Berufstätigkeit nachgeht?

- Von was hat die KM bisher ihren Unterhalt bestritten? Hatte Sie einen Ex, der sie und das Kind "ausgehalten" hat? Aus der Forenbeobachtung ist so ein Verhalten nicht ganz selten. Oftmals waren diese Lebensgefährten finanziell leistungsfähig und deshalb bewußt für diese Rolle ausgesucht worden. Ansonsten hätte sie Dir auch nicht die Geschichte mit der Abtreibung erzählt.

- Rückwirkender Unterhalt kann nach meinem Wissen nur max. für ein Jahr gefordert werden. Auf Grund der Verschleierung durch die KM würde ich mich hier aber auch nicht kampflos ergeben, sondern mir Hilfe durch einen guten Anwalt für Familienrecht (den Du eh brauchen wirst, holen=

- Bevor Du irgendwelche Unterlagen beim Jugendamt ausfüllst, muss die Vaterschaft festgestellt werden. Biete der KM an, einen privaten Vaterschaftstest (geht beim Hausarzt oder Apotheker) zu machen. Dafür wird ihre Zustimmung benötigt. Der Test kostet - im Gegensatz zur gerichtlichen Version - nur wenige hundert Euro und Du hast Klarheit. Wichtig ist nur, dass der Test unter kontrollierten Umständen abgegeben wird.

- Erst nach der Klärung erkennst Du die Vaterschaft an. Die KM wird wahrscheinlich einen Titel gegen Dich erwirken, um sich den zustehenden Kindesunterhalt zu sichern. Auch hier gibt es einiges zu beachten. Du musst zwingend darauf achten, dass eine Begrenzung auf das 18 Lebensjahr eingetragen wird. Das wird bei den Jugendämtern regelmäßig vergessen. Du kannst auch bei jedem Notar einen amtlichen Titel nach DEINEN Vorstellungen erstellen lassen. Du musst das also nicht beim JA machen lassen.

- Wenn die Vaterschaft und das finanzielle geklärt ist, bleibt für Dich die Frage ob Du "vatersein" willst oder nur Zahlvater. Es gibt keine durchsetzbare Pflicht zum Umgang, Du kannst Dich für die nächsten Jahren auch auf eine Zahlrolle zurückziehen. Sollte die KM eine Kindsbesitzerin sein, die keinen Kontakt zum Kind zulassen will, musst Du dir überlegen ob Du in den Kampf (den hier viele Väter kämpfen) einsteigen willst. Ansonsten hast Du vielleicht auch schon mal Sendungen im Fernsehen von Menschen gesehen, die ihre Wurzeln nicht kennen. Diese haben meist ab der Pubertät ein starkes Verlangen, ihre Elternteile kennenzulernen, da sie wissen möchten, wo sie herkommen. Du solltest das vielleicht auch in Deine Bewertung mit einbeziehen.

Aus meiner Sicht wirst Du - nach erfolgreicher Durchführung eines Vaterschaftstests - nicht um die Zahlung von KU herumkommen. Du hast mit der KM vor 3 Jahren ungeschützten GV gehabt und Dich somit in eine Verantwortung begeben. Die "Lügengeschichte" danach war nicht schön ist aber unterhaltsrechtlich nicht relevant.
Trotzdem solltest Du aus meiner Sicht umgehend einen Anwalt für FamRecht aufsuchen. Den die KM bzw. das Jugendamt werden sicherlich versuchen, Unterhalt aus der Vergangenheit nachzufordern. Und hier muss aus meiner Sicht schon rechtlich gegengehalten werden, da Du keine Gelegenheit hattest, Deinen Pflichten nachzukommen. Gruß Ingo

P.S. Lies mal den Trennungs-FAQ im Bereich Unterhalt. Das ist sehr wichtig für Dich. www.trennungsfaq.com

AntwortZitat
Geschrieben : 05.04.2016 21:53
(@Mrs_Mima)

hi,
das wird voraussichtlich so nicht funktionieren. Unterhalt wirst du zahlen müssen und auch das Kind hat ein Recht seine leiblichen Eltern zu kennen.

Du kannst deiner Ex die Pest an den Hals wünschen. dein Kind ist (so es das denn wäre) deins.

Mima

AntwortZitat
Geschrieben : 05.04.2016 21:55
(@john90)
Schon was gesagt Registriert

Von was hat die KM bisher ihren Unterhalt bestritten? Hatte Sie einen Ex, der sie und das Kind "ausgehalten" hat? Aus der Forenbeobachtung ist so ein Verhalten nicht ganz selten. Oftmals waren diese Lebensgefährten finanziell leistungsfähig und deshalb bewußt für diese Rolle ausgesucht worden. Ansonsten hätte sie Dir auch nicht die Geschichte mit der Abtreibung erzählt.

Ehrlich gesagt weiß ich es nicht, weil mich ihr Leben überhaupt nicht interessiert.

Wenn die Vaterschaft und das finanzielle geklärt ist, bleibt für Dich die Frage ob Du "vatersein" willst oder nur Zahlvater. Es gibt keine durchsetzbare Pflicht zum Umgang, Du kannst Dich für die nächsten Jahren auch auf eine Zahlrolle zurückziehen. Sollte die KM eine Kindsbesitzerin sein, die keinen Kontakt zum Kind zulassen will, musst Du dir überlegen ob Du in den Kampf (den hier viele Väter kämpfen) einsteigen willst. Ansonsten hast Du vielleicht auch schon mal Sendungen im Fernsehen von Menschen gesehen, die ihre Wurzeln nicht kennen. Diese haben meist ab der Pubertät ein starkes Verlangen, ihre Elternteile kennenzulernen, da sie wissen möchten, wo sie herkommen. Du solltest das vielleicht auch in Deine Bewertung mit einbeziehen.

Wenn es sich nicht verhindern lässt das ich Zahlen muss, dann will ich mit dem Kind und mit der Mutter nichts zu tun haben. Ich wollte damals keine Kinder haben und das wusste die KM auch, aber das hat sie nicht interessiert. Und wenn das Kind irgendwann seine Wurzeln kennenlernen will braucht es bei mir nicht auf zu tauchen. Da kann es sich schön bei der KM sich beschweren. Sie wollte ein Kind jetzt hat sie eins also soll sie sich auch gefälligst darum kümmern und mich damit in ruhe lassen.
Ich bin derjenige der verarscht wurde und freiwillig werde ich der sicher keinen einzigen Cent abdrücken. Und den liebevollen Vater für ihr Kind spielen kann sie auch vergessen.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 05.04.2016 22:07
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo,

Du musst weder Umgang haben noch das Sorgerecht ausüben. Aber zahlen musst Du, wenn Du leistungsfähig bist. Ganz egal ob du das Kind wolltest oder nicht.

Wenn die Frau dich hintergangen haben sollte, wäre das mies. Aber da keinem Menschen auf der Stirn steht wie ehrlich er/sie ist, sollte Mann insbesondere bei F*ckbekanntschaften eigenverantwortlich verhüten. Nebenbei bemerkt ist auch keine Verhütungsmethode 100% sicher.

Es bringt also nix wie Rumpelstilzchen "Nönönö ich zahle nicht!" feuerzuspeien. Lieber strategisch vorgehen. Vaterschaft klären. Bist du es nicht,  Glück gehabt. Bist du es, musst du eben die Konsequenzen tragen und im Rahmen deiner Leistungsfähigkeit zahlen.

Die Nummer "ich zahle nicht, weil ich kein Kind wollte" hat noch nie funktioniert.

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 05.04.2016 22:18
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo John,

Vaterschafstest werde ich machen, aber ich werde alles versuchen das ich keinen Unterhalt bezahlen muss.
Sie hat damals hinter meinem Rücken die Pille abgesetzt, obwohl sie wusste das ich keine Kinder will also soll sie und das Kind sehen wo sie bleiben.

So verständlich deine Wut auch ist - aber wie du bereits an den ersten Antworten gemerkt hast, wirst du in diesem Forum für dieses Vorhaben erfahrungsgemäß viel Gegenwind, aber nur wenig Hilfe erhalten. Einen alternativen Weg, bei dem dieses Forum dich unterstützen könnte, hat Ingo dir soeben skizziert.

Wenn du allerdings, auch nachdem die erste Wut verraucht ist, weiterhin den Weg des Widerstands gehen möchtest, dann solltest du dich z.B. eher an http://de.wikimannia.org/Detlef_Br%C3%A4uni g">Detlef Bräunig (aka Leutnant Dino) orientieren; das Neueste von diesem Burschen erfährst du üblicherweise auf seiner Ratgeber-, Kommentar- und Läster-Seite "http://www.das-maennermagazin.com/kategorie:ratgebe r">Das Männermagazin".

Vielleicht findest du auch mehr Verständnis für dein Vorhaben in einem etwas radikalerem Forum als diesem hier; ich denke dabei insbesondere an das Forum der bereits erwähnten TrennungsFAQ.

Trotzdem viele liebe Grüße,

Malachit.

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 05.04.2016 22:19
(@ingo30)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin John,

es ist normal, dass Du durch den Vorfall jetzt stark emotional reagierst. Versuch Dich erstmal abzureagieren, geh eine Runde Laufen und schlaf erstmal eine Nacht drüber.

Nochmal zu den Schritten, um die Du rechtlich nicht herumkommst und bei denen Du dir überlegen kannst, ob Du sie kostengünstig klären willst oder "weil Du keinen Bock hast" nachher tausende von Euro zahlen möchtest.

- Vaterschaftstest: Muss gemacht werden, da es vorher keinerlei Sicherheit für Euch gibt. Du kannst das beim JA machen lassen, vom Gericht zwangsweise oder freiwillig für ein paar hundert Euro beim Arzt oder Apotheker. Ich würde der KM folgende Mail schicken:
"Hallo XY, Du hast mir am xx.04.2016 mitgeteilt, dass ich Vater von xY, geb. am xx.xx.2013 sein soll. Ich schlage deshalb vor, dass wir zur Klärung umgehend einen Vaterschaftstest machen, wozu auch Deine Anwesenheit und Zustimmung erforderlich ist. Auch XY sollte für eine Probenentnahme anwesend sein. Ich habe mich informiert, ein Vaterschaftstest kann in der Praxis XY in XY-Stadt durchgeführt werden. Nach Rücksprache mit der Praxis kostet so ein Test 150 Euro (bestellbar im Internet, Ausführung beim Arzt als neutrale Person). Ich schlage aus fairnessgründen vor, dass wir uns diese Kosten teilen.
Bitte teile mir bis zum 08.04. mit, ob Du damit einverstanden bist.
Ansonsten bitte ich Dich um Verständnis, dass ich vor Klärung der Vaterschaft weder Auskünfte über meine Verhältnisse noch sonst irgendwelche Verpflichtungen eingehen werde. Mit freundlichen Grüßen John".

- Das zuständige Jugendamt verfügt über die notwendigen Zwangsmitteln, den Unterhalt von Dir eintreiben zu können. Ggf. können auch Strafanzeigen gegen Dich gestellt werden. Warum meinst Du, sind so viele Betroffene hier im Forum unterwegs? Weil man einfach nicht zahlen braucht, "weil man das Kind halt nicht wollte"? Aber den Spass damals im Bett hast Du ganz gerne mitgenommen, oder? Sorry, das haut nicht hin und das wirst Du auch selber hoffentlich begreifen.

- Du bist zur Abgabe eines Titels (heisst, es kann sofort bei Dir vollstreckt werden) verpflichtet. Darin verpflichtest Du dich zur Zahlung von Kindesunterhalt nach der Düsseldorfer Tabelle. Alle 2 Jahre kann das JA / die KM eine Auskunft über Deine Vermögensverhältnisse verlangen.

Wie gesagt, dass sind Deine Pflichten, um die Du nicht herumkommen wirst. Kontakt brauchst Du keinen zu haben, wenn Du das nicht möchtest. Mach Dir aber noch mal klar, dass das Kind nichts für seine Mutter und ihre Lügen kann. Gruß Ingo

AntwortZitat
Geschrieben : 05.04.2016 22:28
(@ingo30)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Noch als Ergänzung, falls Du keine Lust auf Kontakt bei der Abnahme des Vaterschaftstest hast / die KM weiter weg wohnt: Hier bitten die renommierten Testanbieter folgende Lösung an:

Die Probenentnahme kann auch getrennt voneinander bei unterschiedlichen Zeugen stattfinden. Dazu können Sie gleich die Testbox zur Bestellung splitten und an verschiedene Adressen senden lassen. Nutzen Sie dazu die Option "2 verschiedene Adressen" in unserem Bestellformular: Kostenlose Testbox.

Beachten Sie, dass die Zeugen die Proben jeweils direkt zu uns ins Labor schicken müssen. Die Proben dürfen nicht von einem Zeugen zum nächsten oder gar zu einer Testperson geschickt werden, nachdem sie entnommen wurden.

Die Proben dürfen nur von qual. Zeugen (Arzt / Behörde / Apotheke) durchgeführt werden. Weitere Hinweise geben die Testanbieter. Gruß Ingo

AntwortZitat
Geschrieben : 05.04.2016 22:45




(@mateusz74)
Nicht wegzudenken Registriert

Hi,
sehr unschöne Geschichte in die du da reingeraten bist.
Ich kann es sehr wohl nachvollziehen, dass du nicht gerne für dieses Kind zahlen willst. Im Grunde zahlst du ja auch für die Mutter und diese wird entscheiden wie sie das von dir gezahlte Geld einsetzt. Kontrollieren wird sie dabei keiner, außer das Kind liegt in der Gosse.
Wenn du in Deutschland bleiben willst, wirst du um die Zahlungen nicht herum kommen, außer du rutscht in hartz4.
Bei 1-2 Kinder ist die Last auch nicht recht erträglich. Werden es mehr Kinder und du musst auch noch die Mutter mit durch ziehen, kann man besser direkt alles vor die Wand klatschen.
Die Alternative wäre auszuwandern oder in Schulden zu rutschen. Würden dies viel mehr Väter so machen, wären die Unterhaltszahlungen schon lange angepasst und moderat. Beispiele wie es sich auch im Ausland recht erträglich leben lässt, findest du im trennungsfaq Forum. Für dich ist dies allerdings keine Alternative. Finde dich damit, dass du min. 240€ deines sauer verdienten Geldes an eine Lügnerin zahlen werden musst, ie zusätzlich noch 190€ Kindergeld  und viele andere Zuwendungen bekommen wird.
Ob du dem Kind ein Vater sein willst, kannst nur du entscheiden. Die Gene an sich werden jedoch mit aller Regelmäßigkeit stark überbewertet.

Das was wir unseren Kindern antun, werden sie unserer Gesellschaft antun. (Judith S.Wallerstein)

AntwortZitat
Geschrieben : 06.04.2016 11:53
(@tina10)
Rege dabei Registriert

Sie hat damals hinter meinem Rücken die Pille abgesetzt, obwohl sie wusste das ich keine Kinder will ...

Und weil Du keine Kinder willst, sollen gefälligst Andere für Dich verhüten?

Ein typisches Beispiel von Abschieben von Verantwortung, wie es hier im Forum aber leider häufiger berichtet wird.

AntwortZitat
Geschrieben : 06.04.2016 12:19
(@mateusz74)
Nicht wegzudenken Registriert

Es soll auch Frauen geben, die trotz Kondom ihren Kinderwunsch erfüllt oder in der Besenkammer die Empfängnis erlangt haben.

Daher ist deine Argumentation schlichtweg nicht zielführend.

Sie hat ihn betrogen. Ein Vertrauensmissbrauch der sehr schwer wiegt und vor allem für zwei (den Vater und das Kind) weitreichende Folgen hat.

Sie, die Mutter, hat bewusst über den Kopf eines anderen eine Entscheidung getroffen, die nur zwei treffen können.

Das Kind ist nun in den Brunnen gefallen. Ausbaden müssen es das Kind und der Vater.

Das was wir unseren Kindern antun, werden sie unserer Gesellschaft antun. (Judith S.Wallerstein)

AntwortZitat
Geschrieben : 06.04.2016 12:34
(@Mrs_Mima)

Mateusz,

ich denke Tina meint, dass der part, der partout kein kind will auch selber für die Verhütung (mit-)sorgen muss (Und wenn dann eben doppelt verhütet wird - auch gut).

Ich habe 0,0 Kinderwunsch und würde nienich ohne Verhütung mit einem Mann schlafen auch wenn der behauptet, sterilisiert zu sein.

Einfach, weil ICH da die Verhütungsverantwortung in der Hnd haben will.

Mima

AntwortZitat
Geschrieben : 06.04.2016 12:43
(@mateusz74)
Nicht wegzudenken Registriert

Das Beste wäre bei solch einer Person der Verzicht.

Wie in diesem Fall beschrieben, hätte es wohl keine sichere Verhütungsmethode gegeben.

Das was wir unseren Kindern antun, werden sie unserer Gesellschaft antun. (Judith S.Wallerstein)

AntwortZitat
Geschrieben : 06.04.2016 12:55
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Und bevor es jetzt in eine Grundsatzdiskussion ausartet wartet ab, ob udn wie sich der TO äußert und beantwortet dann die Fragen, die er noch stellt.

Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 06.04.2016 12:55
(@tina10)
Rege dabei Registriert

Es soll auch Frauen geben, die trotz Kondom ihren Kinderwunsch erfüllt oder in der Besenkammer die Empfängnis erlangt haben.

Ja, und es soll auch schon Männer gegeben haben, die die Pillen durch Traubenzucker ersetzt haben.

Die ganzen Spekulationen, welches Geschlecht wohl das bösere ist, ändern aber an dem hier geschilderten Fall nichts.

Sie, die Mutter, hat bewusst über den Kopf eines anderen eine Entscheidung getroffen, die nur zwei treffen können.

Ja, das hättest Du wohl gern. Die Frage, ob eine Frau ihren Körper mit Hormonen vollstopft, ist ganz allein Ihre eigene Entscheidung.

Das Kind ist nun in den Brunnen gefallen. Ausbaden müssen es das Kind und der Vater.

Na ja, der "Vater" muss nur zahlen. Die größere Last trägt immer noch die Mutter.

AntwortZitat
Geschrieben : 06.04.2016 12:58
(@mateusz74)
Nicht wegzudenken Registriert

Ja, und es soll auch schon Männer gegeben haben, die die Pillen durch Traubenzucker ersetzt haben.

Vermutlich prozentual so viele, wie Frauen, die auch Unterhalt zahlen.

Die ganzen Spekulationen, welches Geschlecht wohl das bösere ist, ändern aber an dem hier geschilderten Fall nichts.

Dies stimmt. Jedoch ist deine Art zu schreiben sehr übergrifftig und dies ist mir direkt aufgefallen.

Ja, das hättest Du wohl gern. Die Frage, ob eine Frau ihren Körper mit Hormonen vollstopft, ist ganz allein Ihre eigene Entscheidung.

Ich habe bisher keine Hinweis darauf gelesen, dass der TE darauf angesprochen wurde.

Na ja, der "Vater" muss nur zahlen. Die größere Last trägt immer noch die Mutter.

Dies hat sie bewusst so gewählt.

Und nun sollten wir uns an den Hinweis von Midnight halten

Das was wir unseren Kindern antun, werden sie unserer Gesellschaft antun. (Judith S.Wallerstein)

AntwortZitat
Geschrieben : 06.04.2016 13:02
(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Und nun sollten wir uns an den Hinweis von Midnight halten

Gerne  🙂

Und wenn die Geschichte vom TO stimmt (und es gibt keinen Anlass, daran zu zweifeln!), dann ist dies:

Dies hat sie bewusst so gewählt.

zunächst einmal richtig. Ändert aber auch nichts daran, dass der TO wird Unterhalt für das Kind (zu Händen der KM) zahlen müssen. Und das ist zunächst einmal auch fair, denn das Kind ist da, der TO ist mitnichten unschuldig daran und wenn er sich weitergehenden Betreuungspflichten entzieht, dann soll und wird er eben zahlen müssen!

Ich kann verstehen, dass aufgrund der Geschichte der TO sich hintergangen fühlt und deshalb dazu neigt, seine finanziellen Pflichten zu minimieren. Und ich denke hierzu hat er Anregungen erhalten, worauf er zu achten hat, sodass nicht die KM sich selbst hier alimentieren lässt. Wie gesagt: der grs. Anspruch des Kindes auf KU wird nicht von mir und nicht hier im Forum in Gänze bestritten!

Vielmehr aber sollte der KV sich einmal fragen, ob er nicht (s)einer Vaterrolle gerecht werden will?! Immerhin geht es hier im Forum ums vatersein  😉
Aber diese Entscheidung muss der KV selbst treffen.

Toto

AntwortZitat
Geschrieben : 06.04.2016 13:15
(@sputnik)
Nicht wegzudenken Registriert

Ja, und es soll auch schon Männer gegeben haben, die die Pillen durch Traubenzucker ersetzt haben.

Die ganzen Spekulationen, welches Geschlecht wohl das bösere ist, ändern aber an dem hier geschilderten Fall nichts.

Ja, das hättest Du wohl gern. Die Frage, ob eine Frau ihren Körper mit Hormonen vollstopft, ist ganz allein Ihre eigene Entscheidung.

Na ja, der "Vater" muss nur zahlen. Die größere Last trägt immer noch die Mutter.

Bei solchen Äusserungen stelle ich mir immer die Frage, ob Frauen in einem Leben mit dem Partnber nicht auch viel von gegenseitigem Vertrauen gehalten haben. Wenn sie den Wunsch gehabt hätte NICHT mit Hormonen vollgestopft zu sein, hätte sie ja mit dem TO besprechen könne, dass die Verhütung nun alleinig sein Problem ist. Hat sie aber nicht!!!

Im Übrigen, wer eine Pille nicht von Traubenzucker unterscheiden kann ..... ach lassen wir das besser!

Hier eine Person in Schutz zu nehmen, welche den "Tod" des Kindes vorgespielt hat, um seinen Vater erstmal abzuservieren, brauche ich nicht gerade viel Verständnis entgegen zu bringen. Die Frau hat für mich einen Sockenschuss.

An der Stelle sollte man mal unisex denkende und moralische Bewertungen an den Tag legen.

Ob der TO nicht doch irgendwann die Vaterrolle übernimmt, halte ich für nicht einmal unwahrscheinlich. Dass dieser erstmal so reagiert wie er reagiert kann ich als erste Reaktion sehr wohl verstehen!

Gruß
Sputnik

AntwortZitat
Geschrieben : 06.04.2016 14:17




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