Bin plötzlich Vater...
 
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Bin plötzlich Vater von einem 3 Jährigen Kind

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(@tina10)
Rege dabei Registriert

Nun, letztendlich wird der Threadopener für seine Verantwortungslosigkeit zumindest die finanziellen Folgen zu tragen haben. Die Lektion mag bitter sein, aber hoffentlich doch wirkungsvoll. Mangelnde Eigenverantwortung kan auch in anderen Lebensbereichen zu bösen Konsequenzen führen.

AntwortZitat
Geschrieben : 06.04.2016 13:35
(@sputnik)
Nicht wegzudenken Registriert

Nun, letztendlich wird der Threadopener für seine Verantwortungslosigkeit zumindest die finanziellen Folgen zu tragen haben. Die Lektion mag bitter sein, aber hoffentlich doch wirkungsvoll. Mangelnde Eigenverantwortung kan auch in anderen Lebensbereichen zu bösen Konsequenzen führen.

Was gibt das hier?

Oberstes europäisches Tribunal der "geknechteten" Frauen welche den Wunsch nach einem Kind mit niemanden teilen und dann den Weg alleine gehen mussten?

Oder einfach eine verbitterte Schreiberin?

_______________________________________________________________________________________
Anmerkung Moderation:
Unterlasse bitte persönliche Angriffe; wenn Du Tina10 was zu sagen hast, benutze bitte PN!

AntwortZitat
Geschrieben : 06.04.2016 13:45
(@tina10)
Rege dabei Registriert

Was gibt das hier?

Oberstes europäisches Tribunal der "geknechteten" Frauen welche den Wunsch nach einem Kind mit niemanden teilen und dann den Weg alleine gehen mussten?

Oder einfach eine verbitterte Schreiberin?

Ich würde sagen, einfach ein Ausgleich zu dem einseitigen, immer wieder gern praktizierten Frauenbashing.

Aber da Du die Sache jetzt schon auf die persönliche Ebene gezogen hast: Was ist Dein Motiv für die Generalexkulpation der Männer vom Schlag "ich will das so, also hast du das zu machen"?
______________________________________________________________________________________________________
Anmerkung Moderation;
Sofern ihr das ausdiskutieren wollt, macht das bitte via PN!

AntwortZitat
Geschrieben : 06.04.2016 13:49
(@mateusz74)
Nicht wegzudenken Registriert

Die Mutter wird für ihren Betrug, vor allem auch an dem Kind, ihr Leben lang, jedoch mindestens die nächsten 15 Jahre, die Verantwortung tragen müssen.

Denn nichts anderes war es. Ein mieser Betrug, getreu dem Motto "Ich nehme mir das, was mir zusteht" und "Es ist mein Körper".

Solch eine Frau, lieber TE, kannst du nie wieder in dein Leben oder deine Nähe lassen. Solltest du kein Interesse an dem Kind haben, welches nichts für seine Eltern kann, selbst dafür hätte ich Verständnis.

Das was wir unseren Kindern antun, werden sie unserer Gesellschaft antun. (Judith S.Wallerstein)

AntwortZitat
Geschrieben : 06.04.2016 14:51
(@john90)
Schon was gesagt Registriert

Und weil Du keine Kinder willst, sollen gefälligst Andere für Dich verhüten?

Ein typisches Beispiel von Abschieben von Verantwortung, wie es hier im Forum aber leider häufiger berichtet wird.

Ich war mit dieser Frau 2 Jahre lang zusammen und wir haben uns darauf geeinigt das sie die Pille nimmt, wo sie dann Schwanger war hat sie es mir selbst erzählt das sie die Pille nicht mehr genommen hat, weil sie dachte das ein Kind unsere Beziehung retten könnte und ich auch so meine Meinug zu Thema Kinder ändere.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 06.04.2016 18:57
(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Ich war mit dieser Frau 2 Jahre lang zusammen und wir haben uns darauf geeinigt das sie die Pille nimmt, wo sie dann Schwanger war hat sie es mir selbst erzählt das sie die Pille nicht mehr genommen hat, weil sie dachte das ein Kind unsere Beziehung retten könnte und ich auch so meine Meinug zu Thema Kinder ändere.

tja, da haben wohl zwei Menschen falsch gedacht...
und ausbaden muss es jetzt leider das Kind...  :exclam:

An Dich John habe ich 2 Botschaften:
- ja. sehr ärgerlich, dass Du der KM aufgesessen bist, aber eben auch etwas naiv; jetzt weißt Du wie teuer diese Naivität sein kann.
- also mach das beste draus fürs Kind!

Gruß. Toto

AntwortZitat
Geschrieben : 06.04.2016 20:14
(@john90)
Schon was gesagt Registriert

tja, da haben wohl zwei Menschen falsch gedacht...
und ausbaden muss es jetzt leider das Kind... 

Was soll bitteschön daran Naive sein?
Wenn du in einer langzeit Beziehung bist benutzt du doch sicher auch kein Kondom.
Das macht niemand. Ich wurde von der verarscht und ich soll für sie und für ein Kind zahlen was ich nie wollte.
Da ist noch nicht das letzte Wort gesagt.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 06.04.2016 20:19
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Mach dich von dem Gedanken frei, dass sie dafür irgendeine "Strafe" bekommt. Der Junge hat Anspruch auf Unterhalt von seinem leiblichen Vater. Hierfür sind die Umstände seiner Zeugung unmaßgeblich. Da sind die Messen gesungen, wenn du der leibliche Vater bist.

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

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Geschrieben : 06.04.2016 21:11
(@ingo30)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin John,

Wenn du in einer langzeit Beziehung bist benutzt du doch sicher auch kein Kondom.

dann wäre es aber auch konsequent, wenn Du zugestehst, dass auch diese Verhütungsmethode nicht 100 Prozentig sicher ist. Aus meiner Sicht muss man auch bei dieser Verhütungsmethode zumindest theoretisch mal miteinberechnen, dass etwas schiefgehen kann. Und ja, dann kann eine Schwangerschaft entstehen. Nochmal: Das Kind kann nichts dafür. Wenn es Euer Kind, wirst Du dafür bezahlen müssen. Das ist Fakt.

Aber mal zurück zum Topic:

- Was hast Du als nächste Schritte vor? Hast Du dich mit der KM auf einen freiwilligen Vaterschaftstest verständigt (wie ich es in dem Mailentwurf vorgeschlagen habe? Oder willst Du den teuren Weg gehen und amtlich zum Vaterschaftstest gezwungen werden (und sehr viel mehr an Kohle bezahlen)? Gruß Ingo

AntwortZitat
Geschrieben : 06.04.2016 21:14
(@john90)
Schon was gesagt Registriert

Was hast Du als nächste Schritte vor? Hast Du dich mit der KM auf einen freiwilligen Vaterschaftstest verständigt (wie ich es in dem Mailentwurf vorgeschlagen habe? Oder willst Du den teuren Weg gehen und amtlich zum Vaterschaftstest gezwungen werden (und sehr viel mehr an Kohle bezahlen)

Ich warte einfach bis das Jugendamt sich meldet die übernehmen dann die Kosten des Vaterschafstest. Das weiß ich von einem ehmaliegen Kollegen der das auch durchmachen musste. Freiwillig werde ich mich bei der nicht melden sie will was von mir also soll sie den Vorschlag machen, wenn sie auf die Idee kommen sollte.

Und die PILLE IST ZU 100% sicher das steht fest und die Frauen die trotzdem Schwanger wurden haben sie entweder Falsch eingenommen oder haben irgendwelche Medikamente genommen die, die Wirkung der Pille verhinderten.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 06.04.2016 21:33




(@ingo30)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin John,

der Steuerzahler ist sicherlich nicht dazu da, für Euch die Kosten zu übernehmen. Das Jugendamt wird diese Kosten ggf. vorstrecken, sie Dir dann aber in Rechnung stellen.

Was Du tun möchtest ist natürlich Deine Sache. Aus meiner Sicht wirst Du dir jedoch mit Deiner jetzigen Einstellung noch einige teure Probleme einfangen, da Du nicht gewillt bist über Deinen Schatten zu springen. Es geht darum, dass Du durch proaktives Handeln den Schaden bei Dir so gering wie möglich halten solltest.

Dir ist klar, dass die KM kostenlose (!) Hilfe durch das JA in Form der Beistandschaft bekommt? Deren Hauptaufgabe ist es, Dich als Vater festzustellen und dann Deine Zahlpflichten mittels Titel festzulegen.

Zum Thema Pille können Dir sicherlich unsere weiblichen Mitglieder noch einmal konkret ihre Sichtweise nennen. Gruß Ingo

AntwortZitat
Geschrieben : 06.04.2016 21:49
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Auch ohne Einnahmefehler ist die Pille nicht 100% sicher. Das gilt für kein Medikament.

Und als Mann sollte man durchaus einkalkulieren, dass es Einnahmefehler, Wechselwirkungen mit anderen Medis oder mal eine Magendarmerkrankung mit Übelkeit und Erbrechen geben kann.

Wenn Mann sich sicher ist keine Kinder zu wollen, dann kann Mann auch durch einen einfachen Schnitt dafür Sorge tragen, dass er nicht Vater wird. Und sogar diese Methode bietet keine 100% Sicherheit. Hast du diesen Schritt inzwischen erwägt? Und wenn nein, warum nicht?

Ich fürchte dein Kollege hat dir da etwas verschwiegen oder er ist nicht leistungsfähig. Das JA kann dich zum Test bitten, dem kannst du nachkommen. Aber sie werden die Kosten dafür nicht tragen. Wenn du der Aufforderung nicht nachkommst wird entwederdas JA über eine Beistandschaft oder die KM über einen RA Klage auf Vaterschaftsfeststellung einreichen. Dann wird es noch teurer. Wenn ein gerichtlich angeordneter Test die Vaterschaft erweist, dann zahlst du auch wieder den Test. Dieser ist ca. 10mal so teuer wie ein außergerichtlicher.

Ich denke bockiges Kind spielen ist in der Situation weder zielführend, noch erfolgreich (für eine gewisse Zeit ja, aber nicht auf Dauer). Das gute ist, für die KM wirst du keinen Unterhalt zahlen müssen. Für das Kind schon. Wenn´s ganz dumm geht sogar rückwirkend für die letzten 3 Jahre. Wenn die KM glaubhaft machen kann, dass sie die Vaterschaft vorher nicht feststellen lassen konnte

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 06.04.2016 21:52
(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Und die PILLE IST ZU 100% sicher das steht fest und die Frauen die trotzdem Schwanger wurden haben sie entweder Falsch eingenommen oder haben irgendwelche Medikamente genommen die, die Wirkung der Pille verhinderten.

... oder sie wollten mit einem Kind eine Beziehung retten. Was zugegebenermaßen auch naiv ist.
Aber derjenige, der diese Naiviität erkennt (aus Bequemlichkeit nicht erkennen will) ist und bleibt jugendlich naiv.

Aber Du hast Glück - ich bin damit raus aus dieser Diskussion. einen Tipp hab ich nich für Dich: ich weiß nicht. was Du Dir hier erwartest.  aber einige gute Tipps wären schon dabei.  :phantom:

Toto

AntwortZitat
Geschrieben : 06.04.2016 21:54
(@john90)
Schon was gesagt Registriert

Wenn Mann sich sicher ist keine Kinder zu wollen, dann kann Mann auch durch einen einfachen Schnitt dafür Sorge tragen, dass er nicht Vater wird. Und sogar diese Methode bietet keine 100% Sicherheit. Hast du diesen Schritt inzwischen erwägt? Und wenn nein, warum nicht?

Kein einzieger Arzt macht sowas wenn der Mann 25 ist es könnte ja sein das der Mann sich irgendwann umentscheidet.
Also ja ich wollte das geht aber nicht.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 06.04.2016 22:04
(@Mrs_Mima)

@John

guggst du

nicht mal die Steri ist 100% sicher

Mima

AntwortZitat
Geschrieben : 06.04.2016 22:07
(@nadda)
Registriert

Hi,

die einzig absolut sichere Methode garantiert nie ein Kind zu bekommen ist Enthaltsamkeit! Ok, nicht jedermanns Sache...

Meine sehr unpopuläre Meinung dazu: Wer Sex haben will muss sich immer auch klar darüber sein, dass dabei ein Kind enstehen kann. Und da sind immer zwei beteiligt und zwei verantwortlich. Es ist völlig wurscht welche Verhütungsmethode nicht funktioniert hat wenn die Schwangerschaft da ist.

Das Verhalten deiner Ex ist nicht in Ordnung gewesen, darüber brauchen wir nicht diskutieren. Es ist nicht in Ordnung die Verhütung einseitig aufzugeben, es ist sicher nicht in Ordnung zu erzählen man würde abtreiben und dann ein Kind jahrelang zu verschweigen. Es ist aber auch nicht in Ordnung eine Abtreibung zu erwarten und ich vermute genau das hast du getan. Du hast die Möglichkeit dieses Kind zu bekommen vermutlich damals genauso stark abgelehnt wie du heute alles was mit dem Kind zu tun hat ablehnst.

Du hast sie vermutlich durch deine totale Ablehnung eines Kindes auch in eine schwierige Lage gebracht. Sie hat das mit der Abtreibung wohl gesagt um dich los zu werden, hat soweit ja auch geklappt. Konsequent wäre jetzt gewesen dir von dem Kind nie zu erzählen - falsch wäre das aber auch gewesen. Sie hat extrem naiv gedacht wenn das Kind erstmal da ist wirst du dich schon freuen. Dieses Verhalten ist dumm, naiv und unreif, aber aufgrund deines Alters geh ich mal davon aus sie war damals auch noch recht jung.

Ganz egal was ihr beide da für einen Bockmist geliefert habt - und ich bin der Meinung da habt ihr beide einiges falsch gemacht, falsch gedacht und falsch gehandelt - hier gibt es ein Kind! Und die Vergangenheit ist vorbei, es geht jetzt um die Zukunft.

Dieses Kind hat ein Recht darauf beide Eltern kennen zu lernen. Dieses Kind hat ein Recht darauf angenommen zu werden und das Kind kann nichts für die Fehler der Mutter und die Ablehnung des Vaters.

Überleg dir ob du dein Kind kennen lernen möchtest (wenn es denn deines ist), überleg dir ob du wirklich niemals Kontakt haben willst. Und übernimm die Verantwortung dir selbst gegenüber. Dein "Kopf in den Sand" stecken bringt dich nicht weiter. Wenn du auch nur ansatzweise leistungsfähig bist wirst du die Kosten des Vaterschaftstests tragen so du der Vater bist. Und du kannst, wie schon mehrfach erklärt, gerade wählen: zwischen bezahlbar und sauteuer.

LG
nadda

AntwortZitat
Geschrieben : 06.04.2016 22:43
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo John,

um den Blick mal wieder von der Vergangenheit in die Zukunft zu wenden, und weil ich nun mal von Zeit zu Zeit gerne des Teufels Advokat spiele - über eine Sache haben wir, glaube ich, in den bisherigen drei Dutzend Beiträgen noch überhaupt nicht gesprochen:

Kurze Info zu mir ich bin 25 Jahre alt und bin kurz davor meine Ausbildung zu beenden.

Wenn du kurz davor bist, deine Ausbildung zu beenden, dann ist bei dir in puncto Unterhalt derzeit ohnehin wenig zu holen - je nachdem wie hoch dein Ausbildungsgehalt und deine eventuellen sonstigen Einkünfte sind, bist du derzeit vielleicht nicht einmal leistungsfähig für Unterhalt. Der Selbsthalt, der eigentlich jedem Unterhaltspflichtigem von seinem eigenen Einkommen bleiben muss, bevor er Unterhaltszahlungen abdrücken muss, beträgt beim Kindesunterhalt: 880 Euro für nicht erwerbstätige Personen, bzw. 1.080 Euro für Erwerbstätige.

Außerdem steht für dich dann ja demnächst die Entscheidung an, was für einen Job du nach deiner Ausbildung annehmen wirst (und sogar wenn du bereits einen Arbeitsvertrag in der Tasche hast, ein solcher kann aus diversen Gründen immer noch platzen). Ich will auf Folgendes hinaus: Hättest du jetzt bereits einen gut bezahlten Job, dann würde es sehr, sehr schwierig werden, dieses Einkommen zu reduzieren und dann durchzusetzen, dass der Unterhalt passend zu diesem niedrigeren Einkommen festgesetzt wird (d.h. das Familiengericht würde annehmen, und in deinem Fall sogar zurecht, dass du dein Einkommen mutwillig reduziert hast, um weniger Unterhalt zahlen zu müssen, und es würde den Unterhalt dann höchstwahrscheinlich so festsetzen, als hättest du nach wie vor dein früheres, d.h. höheres Einkommen). Da du aber offenbar erst am Anfang des Geldverdienens stehst, hast du noch etwas bessere Möglichkeiten, deinen beruflichen Werdegang unterhaltswirksam zu steuern. Du darfst dir also überlegen, ob dir an deinem zukünftigen Job "viel, viel Kohle" wichtig ist (dann ist auch entsprechend höherer Unterhalt fällig); ob es dir wichtig ist, einen Job zu haben, der deinen Interessen und Neigungen entspricht (auch wenn er ggf. schlechter bezahlt wird als andere Jobs, die du stattdessen ausüben könntest); und/oder ob dir das wichtig ist, was man auf Neudeutsch wohl "Work-Life-Balance" nennt. Beachte dabei aber bitte drei Dinge:

Erstens, deutsche Familiengerichte können extrem lästig werden, wenn jemand nicht einmal den sogenannten Mindestunterhalt zahlen kann; der Mindestunterhalt für ein dreijähriges Kind beträgt 240 Euro. Unter Berücksichtigung des Selbstbehaltes von 1.080 Euro gilt also: Befindet sich dein Netto-Einkommen unterhalb von 1.320 Euro, dann kannst du dich schon mal auf Überlegungen des Richters gefasst machen, ob denn mit deiner Ausbildung nicht eigentlich viel mehr Geld zu verdienen sei, und dass er dir deshalb zu Zwecken der Unterhaltsberechnung ggf. ein "fiktives Einkommen" unterstellt. Ist der Mindestunterhalt fürs Kind erst mal gesichert, nehmen viele Herren und Damen in Schwarz die Sache häufig zumindest nicht mehr gar so sportlich.

Zweitens, der Kindesunterhalt steigt mit zunehmendem Alter des Kindes. Ab sechs Jahren beträgt z.B. der Mindestunterhalt nach dem derzeitigen Stand der Dinge 289 Euro, ab zwölf Jahren dann 355 Euro. Außerdem wird die Düsseldorfer Tabelle, in der die OLG-Richter am Gesetz vorbei die Unterhaltssätze in Abhängigkeit vom Einkommen des Pflichtigen aufgelistet haben, alle ein bis zwei Jahre überarbeitet; d.h. im Klartext, die Unterhaltssätze werden weiter steigen und zwar, nach den Erfahrungen der Vergangenheit, meist deutlich stärker als Löhne und Inflation.

Drittens, erwarte dir aber andererseits nicht all zu viel von einer unterhaltsoptimierten Gehaltsgestaltung, so lange es "nur" um den Kindesunterhalt für ein einziges Kind geht. Schau für einen ersten Überblick am besten auf Seite 6 der Düsseldorfer Tabelle nach (die ganzen Detail-Regelungen können wir uns immer noch anschauen, wenn es mal um eine konkrete Unterhaltsberechnung bzw. -überprüfung für deinen Fall geht); in der ersten Zeile findest du dort übrigens den Mindestunterhalt, von dem ich gerade geredet habe. Faustregel: Für die Altersgruppe bis sechs Jahre und ein nicht all zu üppiges Einkommen bedeuten vierhundert Euro mehr Netto-Einkommen ungefähr zwanzig Euro mehr Unterhalt je Kind. Ganz anders sieht es allerdings aus, wenn (Betreuungs-)Unterhalt für die Kindesmutter fällig wird, das kann nämlich richtig teuer werden - allerdings, wie andere bereits geschrieben haben: Da das Kind bereits drei Jahre alt ist, stehen die Chancen in deinem Fall relativ gut, dass dieser Kelch an dir vorübergeht. Hinsichtlich der Berufswahl wäre es aber trotzdem nicht verkehrt, einen Job anzunehmen, der ein vergleichsweise bescheidenes Einstiegsgehalt mit sehr guten Aufstiegs-Chancen für die Zukunft verbindet, wenn es so eine Möglichkeit für dich gibt - und sobald definitiv klar ist, dass Madame keinerlei Aktien mehr hinsichtlich Betreuungs-Unterhalt hat, kannst du beruflich durchstarten. Der Kindesunterhalt, der dann irgendwann an dein gestiegenes Einkommen angepasst wird, wird dir dann zumindest nicht mehr all zu sehr wehtun.

Wenn du wirklich ganz um den Kindesunterhalt herumkommen willst, dann gibt es dafür m.E. nur zwei Möglichkeiten: Entweder, du richtest dir ein Leben auf Hartz-IV-Niveau ein und verfährst nach dem Motto "einem nackten Mann kann man nicht in die Tasche greifen"; oder, du verschwindest irgendwohin, wo der Arm der deutschen Justiz nicht hinkommt - und Vorsicht, unsere sämtlichen Nachbarländer fallen damit schon mal durchs Raster, für diese Lösung müsstest du z.B. schon an Panama, Uruguay oder Thailand denken (wobei ich keine Ahnung habe, wie gut oder schlecht die Möglichkeiten der deutschen Justiz sind, in diesen Ländern eine Unterhaltsforderung gegen dich durchzusetzen; betrachte es eher als Hinweis, in welchen Regionen der Welt du suchen müsstest).  

Im übrigen war mein Hinweis mit dem TrennungsFAQ-Forum durchaus ernst gemeint; du wirst dort wahrscheinlich deutlich radikalere Antworten bekommen, als ich sie dir geben kann. Hier mal drei Threads aus jenem Forum, die dich vielleicht interessieren könnten:

Und weil's gerade so schön passt, würde ich dir gerne noch das mitgeben, was p__ (so nennt sich der Chef der TrennungsFAQ-Truppe) im ersten der drei aufgelisteten TrennungsFAQ-Threads am 08.05.2015 geschrieben hatte:

Generationen von Unterhaltspflichtigen hatten deine Gedanken und haben so einiges probiert. Das praktizierte Unterhaltsrecht hat sich daran evolutionär entwickelt. Jeder vermeintliche Ausweg verursachte eine Gegenmassnahme, um die bösen Drückeberger trotzdem abzukassieren. Deshalb kannst du das Ziel, keinen Unterhalt zu zahlen kaum innerhalb des Rechts erreichen. Du musst den Bezugsrahmen verlassen. Das können aber nur Wenige und die Wege da raus sind individuell sehr unterschiedlich.

Viele liebe Grüße,

Malachit.

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 07.04.2016 00:10
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Wenn Mann sich sicher ist keine Kinder zu wollen, dann kann Mann auch durch einen einfachen Schnitt dafür Sorge tragen, dass er nicht Vater wird. Und sogar diese Methode bietet keine 100% Sicherheit. Hast du diesen Schritt inzwischen erwägt? Und wenn nein, warum nicht?

Es darf nicht in jedem Alter durchgeführt werden, ich glaube die Grenze liegt irgendwo bei mitte dreizig ... vielleicht sogar noch später, wenn man bisher kinderlos war.
Diese Art der Verhütung kann man eigentlich als die sicherste ansehen ...

Allerdings kann ich diese Amplitude nicht mehr hören ...

- und ich bin der Meinung da habt ihr beide einiges falsch gemacht, falsch gedacht und falsch gehandelt - hier gibt es ein Kind!

Jemand entscheidet über das Lebensmodell eines anderen ... und leider habe ich inzwischen (auch am eigenen Leib) erfahren, dass zu oft auf Kosten eines anderen versucht wird einen Traum durchzusetzen, der keiner ist. Die Zeche will dann natürlich niemand bezahlen. Ein Grund mehr den Kindesunterhalt als gesamtgesellschaftliche Aufgabe anzusehen und lieber ein höheres Kindergeld zahlen, wie diese unrealistischen KU-Zahlen, die jeden Arm machen ... naja, und wenn man schon dabei ist, den BU so zusammenstreichen, dass die Selbstverantwortung auch tatsächlich ist. Denn auch eine KM hat ihren Teil beigetragen und sollte dies nicht vom KV "ersetzt" bekommen.

Gruß
Kasper

Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 07.04.2016 02:29
(@nadda)
Registriert

Hi,

eines meiner Kinder ist trotz Kondom entstanden - keine Ahnung wie. Dafür habe ich Verantwortung zu tragen und der Vater - egal ob da was nicht so geklappt hat wie wir wollten oder nicht, das Kind ist da. Es gibt Dinge die passieren im Leben, du kannst drüber jammern und dem anderen die Schuld zuschieben, oder akzeptieren das es jetzt so ist und nach vorne sehen.

Die Schuldfrage hilft einem nur absolut nicht weiter bei der Frage wie es weitergehen soll. Und das ist das wesentliche. Der TO sollte jetzt klar denken und sich überlegen wo er hinwill.

Es ist heute beim TO völlig wurst was da passiert ist, heute ist die Situation wie sie ist und es gibt nur eine Blickrichtung die weiterhilft: nach vorne!

LG
nadda

AntwortZitat
Geschrieben : 07.04.2016 07:47
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Kasper, du irrst. Für den Eingriff gibt es nur die Altersgrenze, dass der Patient/Patientin volljährig sein muss.

Nach ausführlichen Beratungsgesprächen darf der Arzt diesen Eingriff auch bei einem Mann/ einer Frau mit 20, 25 oder wann auch immer durchführen. Er muss nur davon überzeugt sein, dass es wirklich keinen Kinderwunsch gibt oder andere triftige (gesundheitliche Gründe vorliegen)

Bei den TFAQ wird ja häufig zum Zeugungsstreick aufgerufen. Müssen die alle bis Mitte 30 enthaltsam leben,  damit sie auch wirklich kein Risiko eingehen 😉

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 07.04.2016 08:46




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