Hallo an alle vom neuen 🙂
Nach einem wenig googeln bin ich auf Eure Seite gestoßen und habe mich direkt registriert!
Meine Geschichte ist im großen und ganzen der vieler anderer Väter auf dieser Seite sehr ähnlich.
Meine Ex hat sich vor gut drei Wochen aus heiterem Himmel von mir getrennt und ist mit unserem gemeinsamen Sohn, der am 02.02.06 zur Welt gekommen ist, ausgezogen.
Sie hat sämtliche Vorbereitungen generalstabsmäßig hinter meinem Rücken getroffen, Wohnung besichtigt und mich bei der Wohnortwahl vor vollendete Tatsachen gestellt.
Bei der Frage des Umgangsrechts kam es sofort zu bösen Streitigkeiten.
Sie sagte mir zwar die Möglichkeit des täglichen Umganges zu, wohnt jedoch jetzt 120 KM entfernt, so dass ich den Kleinen auch über Nacht wollte, was sie kategorisch ausschloß.
Dazu kamen die üblichen Streitereien, wie die Mitnahme von Kinderzimmermöbeln die ich ihr nicht mitgeben wollte, da ich sie bezahlt hatte und der Meinung war, der Kleine ist ja auch oft bei mir.
Um es kurz zu machen, Freitag wärend ihres Auszuges kam es dann bei einem Wortgefecht zur Aussage, und ob es Dein Kind ist, wollen wir doch erstmal sehen.
Vaterschaftstest ist mit dem Vergleichsmaterial des Mannes, mit dem sie mich seit nunmehr fast der gesammten Zeit betrügt, bereits durchgeführt und das Ergebnis in dieser Woche da.
Müßig zu erwähnen, dass sie nun mit besagtem Kerl zusammen ( von ihr per SMS bestätigt ) ist und dieser ihr das Genmaterial freiwillig überlassen hat.
Die Vaterschaft ist von mir anerkannt, UH-Zahlungen habe ich bereits bis zur Feststellung der Vaterschaft eingestellt ( die erste hat sie sich sofort bar auszahlen lassen ).
Mein Vertrauen ist erschüttert wie noch nie zuvor in meinem Leben.
Es wäre klasse, wenn ich einige Tips von den Profis zur weiteren Vorgehensweise erhalten könnte, verheiratet waren wir ja glücklicherweise nicht :exclams:
Die Heirat ist die einzige lebenslängliche Verurteilung, bei der man auf Grund schlechter Führung begnadigt werden kann.
Alfred Hitchcock
Moin boty,
zunächst mal: Herzlich willkommen bei vatersein.de, dem Forum vor allem für entsorgte Väter.
Zu Deinen Fragen:
Für eine postnatale Depression ist es wohl ein bisschen spät. Über sonstige Gründe kann man nur spekulieren; ist aber obsolet, denn es ändert nichts an den Fakten: Die Dame ist weg; das Kind auch.
Du solltest jetzt step by step vorgehen: Als erstes das Ergebnis des Vaterschaftstests abwarten. Falls Du der Vater bist, bist Du - natürlich - auch verpflichtet, Kindesunterhalt und für die ersten 3 Lebensjahre auch Betreuungsunterhalt für die Mutter zu bezahlen. Die Höhe beider Zahlungen richtet sich nach Deinem Einkommen. Im Gegenzug hast Du selbstverständlich auch ein Umgangsrecht bzw. eine Umgangspflicht. Der Umfang wird nur so lange von Deiner Ex diktiert, wie Du sie diktieren lässt. Falls sie sich gegen vernünftige Lösungen sträubt, hilft eine Umgangsklage vor Gericht. Wenn Sohnemann nicht mehr gestillt wird, werden demnächst auch Übernachtungen möglich sein; den Zeitpunkt hierfür handhabt jedes Familiengericht etwas unterschiedlich. In jedem Fall bist Du nicht auf die "Gnade" einer Kinderbesitzerin angewiesen.
Möglichkeit 2: Du bist tatsächlich nicht der Vater, sondern nur so lange eingesprungen, bis der biologische Vater sich tatsächlich erklärt hat. In diesem Fall: Fechte die Vaterschaft umgehend an und hake sie anschliessend ab. Mag sein, dass die Emotionen, die sich aus Deinem (dann vermeintlichen) Vatersein für Deinen Sohn während der letzten Monate entstanden sind, erst einmal wehtun, aber als "sozialer Vater" giltst Du nach 8 Monaten noch nicht. Du tätest Dir auch keinen Gefallen, Dich dann mit der Dame 20 Jahre lang immer wieder auseinandersetzen zu müssen. Sei in diesem Fall froh, wenn Du sie und ihre finanziellen Forderungen los bist. Und schau Dir die nächste Frau, mit der Du Kinder bekommen möchtest, möglichst genau an...
Falls diese Woche kein Testergebnis kommt, solltest Du selbst unbedingt auf einem solchen Test bestehen. Es kann sein, dass Madame ihre unbedachte Äusserung zwischenzeitlich bereut, weil sie festgestellt hat, dass sie dadurch eine Menge Geld verliert. Aber vom Augen-Zumachen wird man nicht Vater; Du würdest den Zweifel nie verlieren: Jedes Mal, wenn Du in kleine Buben-Augen schaust, würdest Du Dich fragen: Bin ich's oder bin ich's nicht?
Also: Erst mal klare Verhältnisse schaffen; danach sieht man weiter.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Ich danke Dir vorerst für Deine schnelle Antwort 🙂
Im Moment weiss ich kaum was ich denken soll...
Bis zu besagtem Tag war ich 24 Stunden in die Kindserziehung und Pflege eingebunden, bin die Monate extra Zuhause geblieben!
Und dann so ein Knall.
Ich habe den Kleinen noch einmal zu sehen bekommen, für 10 Minuten.
Ich werde jetzt den Test abwarten und bei einem negativen Ergebnis für den Anderen nochmals einen Test mit meinem Vergleichsmaterial machen lassen um sicher zu gehen.
Momentan macht mir die Tatsache, ich könnte der Vater sein, mehr Sorgen als anders rum.
Ich kann mir zum jetzigen Zeitpunkt nicht vorstellen, wie ein weiterer Umgang mit der Kindsmutter aussehen könnte 😡
Wenn ich der Vater bin, werde ich alles tun, um den Kleinen auch über Nacht zu bekommen.
Er soll dann den Umgang mit Großeltern, Onkeln und Tanten behalten, denn immerhin war bis Dato hier sein Lebensmittelpunkt.
Er ist von der Mutter aus einer wunderschönen Kleinstadt mit hervorragenden Schulen, großem kulturellen Angebot und einer der geringsten Kriminalitätsraten Niedersachsens in eine miese Plattenbaustadt nahe Magdeburg geschleppt worden.
So kann man einem Kind auch seine Zukunft versauen...
Aber egal, vorerst entspannte Grüße
boty
Die Heirat ist die einzige lebenslängliche Verurteilung, bei der man auf Grund schlechter Führung begnadigt werden kann.
Alfred Hitchcock
Heute kam der Test!
Ich bin nicht der Vater 😡
Die Heirat ist die einzige lebenslängliche Verurteilung, bei der man auf Grund schlechter Führung begnadigt werden kann.
Alfred Hitchcock
Moin boty,
Heute kam der Test!
Ich bin nicht der Vater 😡
diese Botschaft mag Dir im Moment den Boden unter den Füssen weghauen, das ist mehr als normal und verständlich. Aber sieh es positiv: Du bist einer Täuschung aufgesessen - mit diesem Testergebnis hast Du nun die Möglichkeit, das ganze unter "schlechte Erfahrungen" abzuhaken und einfach noch einmal von vorn zu beginnen. Du ersparst Dir eine Menge Stress und Ärger.
Jetzt sollte Plan 2 greifen, wie ich Dir gestern schon schrieb:
Möglichkeit 2: Du bist tatsächlich nicht der Vater, sondern nur so lange eingesprungen, bis der biologische Vater sich tatsächlich erklärt hat. In diesem Fall: Fechte die Vaterschaft umgehend an und hake sie anschliessend ab. Mag sein, dass die Emotionen, die sich aus Deinem (dann vermeintlichen) Vatersein für Deinen Sohn während der letzten Monate entstanden sind, erst einmal wehtun, aber als "sozialer Vater" giltst Du nach 8 Monaten noch nicht. Du tätest Dir auch keinen Gefallen, Dich dann mit der Dame 20 Jahre lang immer wieder auseinandersetzen zu müssen. Sei in diesem Fall froh, wenn Du sie und ihre finanziellen Forderungen los bist. Und schau Dir die nächste Frau, mit der Du Kinder bekommen möchtest, möglichst genau an...
Ermutigende Grüsse
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Hi boty,
jetzt weiß ich nicht recht, ob ich "schade" oder "Glückwunsch" schreiben soll - warten wir `mal ab was sonst noch so an "Kommentaren" kommt.
LG Jochen
ps. wenn ich an Deiner Stelle wäre, wüsste ich es schon !
Die Wahrheit kann man 1000mal erzählen, Lügner brauchen soooon Gedächtnis
Mir gehts wie hajoco,
ich weiß auch nicht was sagen. Es muß jetzt erstmal für dich furchtbar bitter und schmerzvoll sein.
Ich würde dir aber trotz der emotionalen Seite einen Rat geben: Mach dich so schnell wie möglich auf den Weg zum Anwalt. Da du die vatershaft ja anerkannt hats mußt du nun unbedingt diese Vaterschaft anfechten, sonst zahlst du für ein Kind das nicht deines ist und das du nicht sehen darfst die nächsten 25 Jahre und obendrein vielleicht auch noch für die Mutter bis zu 3 jahren (oder länger).
Gruß Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Ersteinmal dankeschön für die netten Worte und Tips an euch alle!
Bis dato hat mein Selbstvertrauen eine solche Möglichkeit immer ausgeschlossen.
Es war mir bis die Tage, als ich begonnen habe, mich in die Thematik einzulesen auch nie bewusst, wie häufig es tatsächlich zu solchen Fällen kommt und wie Dumm man eigentlich als vermeindlicher Vater vor dem Gesetz da steht.
Ich werde diese ganze Geschichte nun versuchen abzuhaken.
Ich war halt wirtschaftlich gesehen bis vor drei Wochen die bessere Wahl.
Nun hat der tatsächliche Vater fertig studiert und einen Job...
Mich wurmt nur, dass auch er genau wusste was Sache ist, sie wie ich erfahren habe, sogar regelmäßig seine Eltern mit dem Kleinen besucht hat 😡
Ich könnte von früh bis spät kotzen...
Morgen habe ich ein Stammtischtreffen, vier Anwälte an einem Tisch 😉
Ich werde mich mit den Spezies für Familienrecht zusammensetzen und die weiteren Möglichkeiten besprechen!
Es mag böse klingen, aber im Moment würde ich beiden am liebsten noch eines auswischen!
Wie ist das eigentlich mit dem gerichtlich angeordneten Abstammungsgutachten, wer trägt die Kosten?
Der Test, den ich heute erhalten habe, wird wohl kaum anerkannt.
Mal abgesehen von dem von ihr verfassten Anschreiben steht nirgendwo ein Name!
Die Heirat ist die einzige lebenslängliche Verurteilung, bei der man auf Grund schlechter Führung begnadigt werden kann.
Alfred Hitchcock
Also das gerichtliche Verfahren zahlt derjenige der unterliegt. fechtest du die Vaterschaft an und deine Ex behauptet du bist der Vater und es wird ein gerichtliches Gutachten angefertigt, dann muß sie zahlen, wenn du nicht der vater bist (du müßtetst zahlen ,wenn sich herausstellt, das du der vater bist)
Zum Thema eins auswischen: Daswird dir vielleicht nur kurzfristig eine genugtuung vetschaffen. allerdings darfst du den biologischen vater sobald er die vaterschaft anerkannt hat für deine bisherigen zu unrecht geleisteten zahlungen in regress nehmen.
Also zuerst die vaterchatf anfechten und dann nachdem der richtige vater anerkannt hat ihn höflich um die begleichung des von die gezahlten unterhalts aufforden 😉
Aberbitte nicht ohne anwalt. sonst stolperst du noch in eine falle und die kalge wird nicht zugelassen doer oder oder und du bleisbt Kukucksvaer. das sollte man immer in die hände eines guten anwalts geben.
Gruß Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Danke für die schnelle Antwort, Tina 🙂
Das meine Ex wohl kaum anfechten wird, dass ich nicht der Vater bin, hat sie wohl mit der Durchführung des Tests bewiesen.
Viel Unterhalt habe ich im nachhinein nicht gezahlt, einmal um genau zu sein ( im November wäre der nächste fällig )!
Das hochwertige Echtholzkinderzimmer habe ich einbehalten, Kinderwagen und Kindersitz kamen von ihr!
Bliebe also nur noch der Lebensunterhalt der letzten acht Monate, Kleidung, Lebensmittel, Miete etc.
Wie gesagt unterhalte ich mich morgen mit einem sehr guten Anwalt für Familienrecht, mal schauen was er sagt.
Die Heirat ist die einzige lebenslängliche Verurteilung, bei der man auf Grund schlechter Führung begnadigt werden kann.
Alfred Hitchcock
Hi boty,
stell` Dir bitte einmal vor, die KM hätte nicht im Zorn gesagt:
Zitat:
Um es kurz zu machen, Freitag wärend ihres Auszuges kam es dann bei einem Wortgefecht zur Aussage, und ob es Dein Kind ist, wollen wir doch erstmal sehen.
Zitat Ende
Das war nun schon einmal ein mittlerer Lottogewinn für Dich !
Ein Chinesensprichwort:
Schreibe nie einen Brief im Zorn
das gilt für das "vergeudete" Geld
Das galt für die KM - jetzt gilt es für Dich.
Wenn Sie stillgehalten hätte....
LG Jochen
der natürlich auch Verständnis für Deinen "Dicken Hals" hat
Die Wahrheit kann man 1000mal erzählen, Lügner brauchen soooon Gedächtnis
Hast schon recht...
So brutal es klingt, hochgerechnet kommen da richtige Summen zusammen die sie mir erspart hat :puzz:
Warum ein Mensch so etwas tut, nachdem er sich zwei Jahre eher skrupellos verhalten und die Beziehung auf Lügen aufgebaut hat, bleibt mir rätselhaft :knockout:
Bezahlt hätte ich ohne zu murren...
Und warum sich der echte Vater gerade jetzt bekennt, der eher ein riesen Egoist sein soll und nie Kinder wollte, erst recht nicht 😉
Wie gesagt, dass er es die ganze Zeit wusste, dass er der Vater ist, steht ausser Frage.
Sie hat ihn und seine Eltern sogar regelmäßig mit dem Kind besucht!
Aber damals war er eben noch nicht bereit und hat sie überredet, bei mir zu bleiben 😡
Wenn ichs nicht besser wüsste, mir kämen manche Ost / West Vorurteile in den Sinn :gunman:
Die Heirat ist die einzige lebenslängliche Verurteilung, bei der man auf Grund schlechter Führung begnadigt werden kann.
Alfred Hitchcock
Hi,
man sieht sich immer zweimal im Leben. Ich lebe in der Welt, dass sich jede miese Aktion irgendwann rächt.
Du brauchst gar nichts zu tun. Die werden sich über kurz oder lang selbst zerfleischen. Ich glaube nicht, dass eine auf Lügen aufgebaute Beziehung funktionieren wird.
Platt
Ich bin immer wieder erstaunt, was alles so abläuft.
*Vollquoting gelöscht*
Leider werde ich das nie mitbekommen 😉
Aber Du hast vollkommen Recht, ich erwarte auch nicht das daraus eine ausgeglichene und glückliche Beziehung entwächst!
Ich vertrete eh die Meinung, nach einer Beziehung erst Abstand finden und mit sich selbst ins reine kommen zu müssen!
Bei einem raus, beim nächsten rein, dass kann nicht funktionieren.
Traurig nur für das arme Kind ;(
Die Heirat ist die einzige lebenslängliche Verurteilung, bei der man auf Grund schlechter Führung begnadigt werden kann.
Alfred Hitchcock
Hallo Leute, mittlerweile ist das Gerichtsverfahren abgeschlossen.
Wie zu erwarten bestätigte das gerichtlich anberaumte Abstammungsgutachten die Vaterschaft meines Nebenbuhlers.
Nach einer halben Ewigkeit kam es dann zum offiziellen Richterspruch ( selbst die Provinzgerichte sind endlos überlastet ) welcher zu meiner Überraschung noch die Hälfte der angefallenen Gerichtskosten aufbürgte.
Hinter der anderen Hälfte laufe ich nun per Gerichtsvollzieher hinterher, die liebe Mama hat trotz voller Gerichtskostenhilfe natürlich nicht freiwillig gezahlt :exclam:
Nachdem der neue Pappa dann eingetragen war, fragte ich mal ganz höflich bei meinem Anwalt an, inwiefern ich diesen denn auf gelaufene Kosten verklagen kann?
Ich habe einen so guten Anwalt das dieser jetzt von mir ein Musterurteil zu dem Thema haben möchte, mal schauen ob ich auf den ganzen Scheiß noch Lust habe oder die Geschichte einfach für mich abschließe und auf die Gelder verzichte.
Die Heirat ist die einzige lebenslängliche Verurteilung, bei der man auf Grund schlechter Führung begnadigt werden kann.
Alfred Hitchcock
Moin,
tja, ich weiß nicht, ob man dir gratulieren kann...wohl irgendwie schon. Also ganz offiziell: Herzlichen Glückwunsch zur Nichtvaterschaft.
Du würdest nicht nur dir, sondern unzähligen Vätern einen guten Dienst erweisen, wenn du deinen RA einfach machen lässt. So viel Arbeit ist das für dich nicht.
Da du das Geld ja scheinbar nicht brauchst, würden sich einige hier nach gewonnenem Verfahren über deine Zuwendung freuen. 😉
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Ob ich die Kohle brauche oder nicht, lass ich mal im Raume stehen.
Viel mehr regt sich in mir der Gedanke, ob ich mir durch die Aktion nicht noch mehr Kosten aufhalse die ich nie zurück bekomme 😉
Gibt es denn zu dem Thema eine Musterklage welche anzuwenden ist und wenn ja, welche Kosten kann ich überhaupt einklagen?
Abgesehen von den regulären Ausgaben habe ich nur einmal offiziell Unterhalt gezahlt!
Dazu kommen dann natürlich die halben Gerichtskosten, 1.500 EUR Kinderzimmer das ich nicht mehr brauche und allerlei belegbare Kinderausstattungen...
Die Heirat ist die einzige lebenslängliche Verurteilung, bei der man auf Grund schlechter Führung begnadigt werden kann.
Alfred Hitchcock
Moin boty,
1.500 EUR Kinderzimmer das ich nicht mehr brauche und allerlei belegbare Kinderausstattungen...
diese Kosten kannst Du vermutlich abschreiben; das ist persönliches Hobby. Wenn Dich morgen jemand plattfährt, kannst Du von ihm auch nur Schadenersatz und Schmerzensgeld einklagen - aber nicht die Kosten für das Fahrrad, das Du Dir im Vertrauen auf gesunde Beine letzte Woche noch bestellt hast.
Dein Schadenersatzanspruch beschränkt sich auf geleistete Unterhaltszahlungen, Gerichts-, Anwalts- und Gutachterkosten. Der Titel, den Du gegen den tatsächlichen vater hierüber erwirken kannst, gilt 30 Jahre. Allerdings solltest Du dann auch regelmässige Pfändungsversuche starten.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Danke für die schnelle Antwort!
Hast Du eventuell einen verwertbaren Link zu einem Musterprozess, welchen ich an meinen Anwalt weiterleiten kann?
Und was heist aufgelistete Unterhaltskosten?
Im Prinzip habe ich ja den Unterhalt wärend der acht Monate gezahlt, die Mutter war ja in Mutterschaft und hatte somit nur geringe Gelder zur verfügung.
Belegbar habe ich jedoch nach der Trennung nur einmal Unterhalt gezahlt und danach mit dem neuen Wissen alle Zahlungen eingestellt!
Die Heirat ist die einzige lebenslängliche Verurteilung, bei der man auf Grund schlechter Führung begnadigt werden kann.
Alfred Hitchcock
Moin boty,
Hast Du eventuell einen verwertbaren Link zu einem Musterprozess, welchen ich an meinen Anwalt weiterleiten kann?
zu dieser Frage hat es gerade vor wenigen Tagen einen Aufsehen erregendes >>>Urteil<<< des BGH gegeben. Dein Anwalt sollte es kennen.
Und was heist aufgelistete Unterhaltskosten?
Im Prinzip habe ich ja den Unterhalt wärend der acht Monate gezahlt, die Mutter war ja in Mutterschaft und hatte somit nur geringe Gelder zur verfügung.
Belegbar habe ich jedoch nach der Trennung nur einmal Unterhalt gezahlt und danach mit dem neuen Wissen alle Zahlungen eingestellt!
ich rede von geleistetem Unterhalt. Das ist juristisch das, wo "Unterhalt" draufsteht, also beispielsweise Überweisungen mit explizit diesem Verwendungszweck. Wenn Du der vermeintlichen Mutter während der Schwangerschaft mit Barem unter die Arme gegriffen oder sie sonstwie finanziell in einer Form unterstützt hast, die es ohne Schwangerschaft nicht gegeben hätte, kannst Du das unter "persönliches Heldentum" oder "schlechte Erfahrung" verbuchen, aber kaum einklagen, da es nicht belegbar ist.
Grüssles
Martin
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