Hat jemand das Urteil?
Hat jemand das Urteil?
Das ist doch gerade erst verkündet worden!
Hab gerade im Radio gehört, sie bleiben weiterhin unzulässig :gunman:
Grüße ausm Süden
Marco
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!
Moin,
den Inhalt findest Du sinngemäss beispielsweise hier: http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,466020,00.html
Heimliche Vaterschaftstests bleiben als Beweismittel unzulässig
Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass heimliche Gentests zur Überprüfung der Vaterschaft unzulässig sind. Dennoch gibt es Hoffnung für zweifelnde Väter: Die Richter gaben dem Gesetzgeber auf, bis Ende März 2008 einen Weg zu eröffnen, um solche Tests zu erleichtern.
Karlsruhe - In dem aktuellen Verfahren ging es um die Frage, ob genetische Untersuchungen auch ohne Zustimmung des Kindes beziehungsweise seines gesetzlichen Vertreters zulässig sind (Az. 1 BvR 421/05). Die Verfassungsrichter urteilen, ebenso wie die Vorinstanzen, dass solche heimlichen Tests das Recht des betroffenen Kindes auf informationelle Selbstbestimmung verletzten. Daher sind die Ergebnisse nach wie vor nicht vor Gericht verwertbar. Der Gesetzgeber müsse allerdings bis zum 31. März kommenden Jahres ein rechtliches Verfahren zur Feststellung der Vaterschaft schaffen, teilte der Erste Senat heute mit.
ffr/Reuters/AFP/AP/ddp
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
OT @admins / mods: Ihr handelt euch Ärger in Form teurer Abmahnungen ein, wenn ihr unkommentierte urheberrechtlich geschützte Inhalte hier einstellt ! Wenn ihr Artikel zitiert, dann zu eurer eigenen Sicherheit nur auszugsweise und mit längerem Kommentar versehen. Wäre sonst schade um dieses Forum ...
Mich interessiert zB, ob die Hürde des Zweifels ab sofort oder im Zuge eines zu schaffenden Gesetzes heruntergesetzt werden soll. Ich warte erstmal die Begründung und den genauen Wortlaut ab.
Die Hürde wird nicht sofort herabgesetzt, sondern soll durch ein Gesetz das bis spätestens 1. März 2008 in Kraft treten soll neu definiert werden.
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Hallo,
gerade das gelesen:
http://onnachrichten.t-online.de/c/10/35/42/46/10354246.html
Und da sag mal noch einer das man(n) nicht vera... wird.
Da sagen die Richter bist zwar nicht der Vater...macht aber nix...zahl weiter!!!
Was würde jetzt passieren wenn das Kind sagt...he ich will zu meinem Vater...da sagt das Gericht bestimmt....nö nö ist gar nicht Dein Vater...ätsch... das ist nur derjeniger der für Dich zahlen darf.
:gunman: :gunman: :gunman:
mfg
papi74
Der Morgen ist immer klüger als der Abend.
Hier das Urteil im Volltext.
Endet der Volltext nur in meinem Browser auf ", weil der Gesetzgeb" ?
noch eine weitergehende Frage:
Stellen wir uns vor, dieser Vater wird später mal bedürftig. Wenn dann das Kind sagt: Nö, ich will nciht zahlen, schließlich ist das ja nicht mein leiblicher Vater... was dann?
Bisher war es ja so, das ein Kind nur dann nicht zahlen muß, wenn der leibliche Vater nie Unterhaltsleistungen erbracht hat.
Was würde dann passieren? Kann sich das Kind darauf berufen ,das es nicht der leibliche Vater ist oder kann der Vater sich darauf berufen ,das er obwohl nicht leiblich, so doch rechtlich der Vater ist und Unterhalt an dieses Kind gezahlt hat?
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
ich spinn den Faden von midnightwish mal weiter:
Oder muß das Kind keinem seiner beiden Väter Unterhalt leisten, da
der leibliche Vater ja nie Unterhalt zahlte (u. U. auch deswegen, weil er ggf. gar nichts von seinem Glück wußte) und
der rechtliche Vater nicht der leibliche Vater ist .... ?!?!
Interessant!!!!
LG Püppi
Wo kämen wir hin, wenn alle sagten, wo kämen wir hin, und keiner ginge, um zu sehen, wohin wir kämen, wenn wir gingen ? Kurt Marti
Hallo zusammen,
das BVerfG hat meiner Meinung nach sehr weise entschieden. Schließlich wird dem Gesetzgeber aufgegeben, dem zweifelnden Vater eine legale Möglichkeit zur Feststellung der Vaterschaft einzuräumen. Klarer Auftrag also, fragt sich nur, wie lange die Umsetzung nun dauert.
Grüsse
sky
Je mehr Käse, desto mehr Löcher. Je mehr Löcher, desto weniger Käse. Daraus folgt: Je mehr Käse, desto weniger Käse
Hi @ll,
man kann diesen Faden noch weiterspinnen: Wie sieht es dann aus mit Ehen unter "Geschwistern", wenn sie "sozial" beispielsweise Halbgeschwister sind, aber genetisch überhaupt nichts miteinander zu tun haben? Oder umgekehrt? Wie sieht es aus im Fall von Erbkrankheiten?
Und vor allem und immer wieder: Warum wird ständig das vorgebliche "Recht" des Kindes auf informationelle Selbstbestimmung in den Ring geworfen, um Vaterschaftstests zu untersagen, bei denen angeblich illegalerweise "Daten" in Form einer Speichelprobe entnommen wurden? Ist das Recht des Kindes (wenn man schon die Väterrechte ständig mit Füssen tritt) auf Kenntnis seiner Abstammung nicht ein ungleich höher stehendes Rechtsgut? Ist die aktuelle "Rechtslage" nicht viel eher ein Schutzgesetz für Mütter zur Verschleierung ausserehelicher/ausserpartnerschaftlicher Beziehungen? Darf ein Staat überhaupt soweit in die Grundrechte seiner Bürger eingreifen, dass er sinngemäss sagt" Wir sanktionieren, dass Du für die Folgen von etwas einstehen musst, das ausserhalb Deines Verantwortungsbereiches liegt - und nehmen Dir gleichzeitig jede Gelegenheit, das Gegenteil zu beweisen"?
Genau diese Form der "Rechtssprechung" ist es, die dem gesunden Rechtsempfinden der meisten Bürger widerspricht. Es ist etwa dasselbe, als würde der Autodiebstahl legalisiert mit der Begründung "Wer ein Auto klaut, wird es wohl gebraucht haben und darf es deshalb straflos behalten. Dem ehemaligen Autobesitzer ist es dagegen untersagt, sein Eigentum wieder zurückzufordern."
Just my 2 cents
Martin
Nachtrag: Ein guter Freund von mir hat, als er schon weit über 30 war, zufällig erfahren, dass der Mann, den er bis dato "Papa" genannt und der sich immer liebevoll um ihn gekümmert hatte, gar nicht sein leiblicher Vater war. Sämtliche Versuche, von seiner Mutter den Namen seines "richtigen" Vaters zu erfahren, waren erfolglos; die Frau schwieg wie ein Grab. Er hat nie wieder mit seiner Mutter gesprochen - bis auf ein kurzes Telefonat wenige Tage vor ihrem Tod. Wer sein Vater ist, weiss er bis heute nicht...
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Hallo sky,
im Grunde stimme ich dir schon zu, nur frage ich mich wie die Umsetzung aussehen wird. Es ist ja schön und gut zu sagen, das die Hürden zu einer Anfechtung niedriger angesetzt werden müssen. Aber die Frage ist dann ja wo sie angesetzt werden. Bisher reicht es z.B. nicht, wenn ein Vater nach der Geburt eines Kidnes vom Urologen erfährt, das er Zeugungsunfähig ist. Da wird nämlich angezweifelt das dieser Befund schon vor der Zeugung des Kindes so gefallen wäre. Der Vater müßte nachweisen können ,das er schon zu dieser Zeit zeugungsunfähig war und nicht erst zum Zeitpunkt des Befundes. Wie gesagt, interessant ist eben die Umsetzung. Zum Zeitpunkt wurde sich ja geäußert, wie ich weiter oben schon geschrieben hatte.
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Hallo
das BVerfG hat meiner Meinung nach sehr weise entschieden. Schließlich wird dem Gesetzgeber aufgegeben, dem zweifelnden Vater eine legale Möglichkeit zur Feststellung der Vaterschaft einzuräumen. Klarer Auftrag also, fragt sich nur, wie lange die Umsetzung nun dauert.
Ich finde in diesem Fall das Urteil oder vielmehr die Vorgehensweise eine Frechheit.
Eine 90%ige Zeugungsunfähigkeit wird nicht als Grund anerkannt für einen gesetzlichen Vaterschaftstest.
Der heimliche Test wird nicht anerkannt und der Vater soll zahlen.
Sicherlich beruht das Urteil auf eine akt. Rechtssprechung...aber es ist nicht richtig.
Zumal, wenn schon eine Zeugungsunfähigkeit nich relevant ist...was denn?
Wenn der (nicht)Vater nicht zahlungsfähig wäre aber evt. der richtige Vater bekannt und dieser zahlungsfähig...dann stellt sich doch die Frage ob das Urteil gegen den jetzigen Vater auch so wäre?
mfg
papi74
Der Morgen ist immer klüger als der Abend.
Ich bin noch nicht vollständig durch mit dem Urteil, das vorweg.
Skandalös ist es schon. Man stelle sich vor, ich als Dieb hätte das Recht, die Hausdurchsuchung zu verweigern. So käme man mir nicht auf die Schliche, gelle.
Sicher ist es sinnvoll, das Recht des Kindes auf informationelle Selbstbestimmung zu schützen. Bei minderjährigen Kindern wird dieses Recht von den/dem Sorgeberechtigten wahrgenommen. Damit ist per Definition eine Person beteiligt, die an der Klärung keinerlei Interesse haben kann.
Es bleibt abzuwarten, welche Schwelle angesetzt werden wird, um künftig die Vaterschaft rechtlich durchsetzbar anzuzweifeln.
Widerwärtig in diesem Zusammenhang ist das Vorhaben der Politik, behördlicherseits Abstammungsgutachten anzuordnen, wenn der Verdacht besteht, die Vaterschaft würde gefälligerweise anerkannt. Auf diese Art des staatlichen Eingriffs in das Sorgerecht und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung des Kindes sollen die Mütter rausgefiltert werden, die wegen drohender Abschiebung einen Obdachlosen als Vater des schon geborenen Kindes gewonnen haben.
Die Perversion der Gesetzgebung ist bald durch nichts mehr zu toppen.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Hi,
offensichtlich interpretierst Du das Urteil völlig anders als ich?
Eine 90%ige Zeugungsunfähigkeit wird nicht als Grund anerkannt für einen gesetzlichen Vaterschaftstest.
Genau das soll doch geändert werden. Zukünftig sollen "bloße Zweifel" an der Vaterschaft für ein Feststellungsverfahren ausreichen. Ich sehe es positiv, wenn ein heimlicher Vaterschaftstest nicht mehr gebraucht wird, weil die Hürden für einen legalen Test sehr viel niedriger sind.
Grüsse
sky
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Hi @all,
Ich möchte hier noch auf einen Aspekt eingehen, den Martin angesprochen hat:
Und vor allem und immer wieder: Warum wird ständig das vorgebliche "Recht" des Kindes auf informationelle Selbstbestimmung in den Ring geworfen, um Vaterschaftstests zu untersagen, bei denen angeblich illegalerweise "Daten" in Form einer Speichelprobe entnommen wurden?
Ich konnte bisher nicht rauskriegen, worin nun eigentlich die Verletzung der informellen Selbstbestimmung besteht? Denn es handelt sich mitnichten - wie immer wieder vereinfacht berichtet - um eine Genanalyse, sondern lediglich um einen Vergleich von DNA-Profilen, was an genetischen Informationen kaum mehr als das Geschlecht liefert, aber eben die Information, ob nun der vermutete Vater der leibliche Vater ist oder nicht, und damit nicht mehr als das Recht des Kindes auf Kenntnis seiner Abstammung erfüllt!
Wie man es auch dreht: Es geht nicht um das Kind, um die Väter sowieso nicht, sondern einzig und allein darum, den Betrug der Mütter zu schützen und damit auch das Staatssäckel...ich kann mir sehr gut die Wut eines Vaters vorstellen, der neben dem emotionalen Schock, nicht der Vater seines Kindes zu sein, auch noch weiter an die Mutter zahlen kann. Und die Gute geht nicht nur straffrei aus, sondern kassiert weiter...ist jemals eine Mutter in Deutschland eigentlich wegen Unterschiebung eines Kindes verurteilt worden (ist zumindest ein Strafbestand)?
Trotzdem - langsam tut sich etwas - die Frage ist nur wie langsam.
Liebe Grüße,
Mux
Hi an alle,
tja so ärgerlich es für den hier betroffenen Vater sein mag, trotzdem kann ich verstehen das man nicht hergeht und heimlichen Vaterschaftstest Tür und Tor öffnet.
Klar sagen viele sie wollen das nur machen um Gewissheit zu haben, trotzdem kann ich mir durchaus vorstellen das eine gewisse Fehlerquote nicht auszuschliessen ist wenn man sich Genmaterial heimlich beschaffen muss.
Mein Junior kam als er noch sehr jung war mal mit nem falschen Schnuller nach Hause, offensichtlich hatte er im Kiga mit nem anderen Kind getauscht, was wenn von diesem Schnuller jetzt ein heimlicher Gentest gemacht worden wäre?
Genau ein falsches Ergebnis und ne Menge Stress wären dabei herraus gekommen.
Auch kann bei privaten Tests ein bewusst falsches Ergebnis herbeigeführt werden, in der Hoffnung sich den Zahlungen zu entziehen.
Ich bin dafür das der Staat die Bedingungen für einen Gentest nach unten schraubt, meinetwegen soll jeder Vater direkt nach der Geburt sagen können ich möchte einen Gentest haben um alle Zweifel an der Vaterschaft ausräumen zu können.
Der Vorwurf das die Liebste einen trotzdem betrogen hat wird auch ein Vaterschaftstest niemals ausschliessen und dieses Mißtrauen bleibt.
Grundsätzlich bin ich dagegen etwas heimlich zu tun, wenn man Zweifel hat so sollte man die offen aussprechen und dann dementsprechend handeln können.
Gruss Kruemel1
Eine 90%ige Zeugungsunfähigkeit wird nicht als Grund anerkannt für einen gesetzlichen Vaterschaftstest.
Der heimliche Test wird nicht anerkannt und der Vater soll zahlen.
Ich denke dass dies genau der Hintergrund des heutigen Urteils und der bisherigen Rechtsprechung ist. Lieber den Spatz in der Hand, als die Taube auf dem Dach!
Nach einigen Jahren wird sich bei einem negativen Test nämlich kein leibl. Vater mehr finden lassen und schwups ist der bisher problemlos geflossene Unterhalt weg. Ich kann mir kaum vorstellen, dass irgend jemand wirklich die informelle Selbstbestimmung des Kindes im Kopf gehabt hat!
LG, Uli