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BVerfG zu heimlichen Vaterschaftstests

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82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus @ll!

Ich sehe es positiv, wenn ein heimlicher Vaterschaftstest nicht mehr gebraucht wird, weil die Hürden für einen legalen Test sehr viel niedriger sind.

Bleibt abzuwarten, wie der Gesetzgeber das gebacken bekommen will, denn m.E. ist das Recht des Kindes auf informationelle Selbstbestimmung immer verletzt, egal ob gerichtlich angeordete oder heimliche Tests.

@mux:
Du bringst meine gedanken auf den Punkt  😉

Grüße ausm Süden
Marco

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 13.02.2007 15:46
 Uli
(@Uli)

Auch kann bei privaten Tests ein bewusst falsches Ergebnis herbeigeführt werden, in der Hoffnung sich den Zahlungen zu entziehen.

Es geht hierbei nur darum, den Anfangsverdacht zu begründen. Der heimliche Test wird den offiziellen niemals ersetzen!

AntwortZitat
Geschrieben : 13.02.2007 15:47
(@papi74)
Registriert

Hallo,

die Hürden sollen sicherlich irgendwann in der Zukunft geändert werden aber ich sehe jetzt aktuell den Vater.

Er hat von der höchsten Instanz gesagt bekommen...du zahlst für ein Kind was nicht Dein Kind ist... Sicherlich sind Deine Einwände (Zeugungsunfähigkeit) etc. auch medizinisch bestätigt...aber das intressiert uns nicht.

Wenn wir als Richter sagen du bist der Vater...dann bist du der Vater....gesunder Menschenverstand ist uns doch egal!

Das Deine Frau Dich irgendwann mal betrogen hat ... uns doch egal. Warte mal Kollege die Mutter betreut ja noch das Kind...also jetzt musst du für Mutti auch noch zahlen.

Ne ne das ist ein Schlag ins Gesicht für jeden der rechtsempfinden verspürt.

mfg

Der Morgen ist immer klüger als der Abend.

AntwortZitat
Geschrieben : 13.02.2007 15:48
(@pueppi)
Nicht wegzudenken Registriert

Mal etwas offtopic, aber zu meinem Verständnis notwendig:

Welche Argumente oder Fakten genügen denn heute bzw. nach der derzeitigen Gesetzes- bzw. Rechtslage, um eine Vaterschaft vor Gericht anfechten zu können?

Gibt es solche überhaupt?

LG Püppi

Wo kämen wir hin, wenn alle sagten, wo kämen wir hin, und keiner ginge, um zu sehen, wohin wir kämen, wenn wir gingen ? Kurt Marti

AntwortZitat
Geschrieben : 13.02.2007 15:58
(@papi74)
Registriert

Bestimmt...ich bin zwar der rechtlicher Vater...aber ich bin arbeitslos und kann keinen KU zahlen.

Aber der richtige Vater der ist reich und kann gleich noch 5 andere mitbezahlen :rofl2: :rofl2: :rofl2:

mfg

Der Morgen ist immer klüger als der Abend.

AntwortZitat
Geschrieben : 13.02.2007 16:02
 Uli
(@Uli)

Welche Argumente oder Fakten genügen denn heute bzw. nach der derzeitigen Gesetzes- bzw. Rechtslage, um eine Vaterschaft vor Gericht anfechten zu können?

Gibt es solche überhaupt?

LG Püppi

Ich denke mal, wenn die Mutter ein wenig geschwätzig war und sich plötzlich mitteilungswillige Mitmenschen finden.

AntwortZitat
Geschrieben : 13.02.2007 16:04
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Welche Argumente oder Fakten genügen denn heute bzw. nach der derzeitigen Gesetzes- bzw. Rechtslage, um eine Vaterschaft vor Gericht anfechten zu können?

Salopp formuliert: "die Einverständniserklärung der Mutter!"

Sollte jemand unsicher sein, dann möglichst nichts unterschreiben ... was allerdings mit Kosten und meist auch Ärger verbunden ist.
Ich vermute einmal, wenn Mann zweifel hat, werden die erst hartnäckig verfolgt, wenn Frau ihm die Koffer vor die Tür stellt und einen finanziellen Stip verlangt. Dann ist es aber zu spät.
Oder, auch ein beliebtes Spielchen, im (Trennungs-)Streit wird ihm dann hämisch vorgeworfen, dass das Kind ja nicht von ihm seih .... würde vielleicht für eine Anfechtung reichen, allerdings wann stand eine Ex vor Gericht einmal zu ihrem getätigtem Wort???

Die Gründe müssen hinreichend sein, und wenn eine schwere Zeugungsunfähigkeit dafür schon nciht aussreicht, was dann! Das Gesicht des Postboten?

Gruß
Kasper

Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 13.02.2007 16:05
 Uli
(@Uli)

Die Gründe müssen hinreichend sein, und wenn eine schwere Zeugungsunfähigkeit dafür schon nciht aussreicht, was dann! Das Gesicht des Postboten?

Vermutlich reichte es nicht einmal, wenn das Kind hautfarbenmäßig nicht in die vermeintliche Abstammungslinie passt!  :exclam:

AntwortZitat
Geschrieben : 13.02.2007 16:14
(@batman74)
Zeigt sich öfters Registriert

Na toll, nun wurde das *gelöscht*schutzgesetz vom BVerfG doch nicht gestoppt wurden.

1. Argumentation. Das Persönlichkeitrecht des Kindes wird durch einen heimlichen Vaterschafttest gefährdet.

Gegenargumentation: Das Kind hat ein Recht zu wissen wer sein leiblicher Vater ist.

2. Argumentation: Der Familienfrieden wird, durch einen heimlichen Vaterschafttest  gestört.

Gegenargumentation: Der Familienfrieden ist schon gestört. Solange keine Klarheit über die Verwandtschaftverhältnisse besteht wird dies wohl in den meisten Fällen so bleiben.

Spätestens wenn das Kind auf eine besondere Blutspende oder ein Ersatzorgan angewiesen ist, bei der als Spender nur der leibliche Vater in Frage kommt, gefährdet dieses Gesetz auch das Wohl des Kindes. Da niemand weiß wer dieser ist.

Jetzt kann jede *gelöscht*, sich einen Vater für ihr Kind aussuchen, egal ob dieser es ist oder nicht. Wahrscheinlich nimmt sie den als Vater der am meisten Kindesunterhalt bezahlen kann.

Der Staat will doch nur, dass das Kind nicht vaterlos ist, damit dieser das Kind und die Mutter nicht finanziell unterstützen muss.

Wann werden endlich alle leiblichen Väter auch rechtliche Väter ?

Heute ist ein schwarzer Tag für alle Kuckuckskinder und Scheinväter !!!

Naja, bald ist ja Faching wieviele Kuckuckskinder und Scheinvaterschaften werden da wohl entstehen ???

Ps.:bis Ende März 2008 soll es, vor Gericht,  einem angeblich erleichtert werden aus der Vaterschaft zu kommen.
Nur was hat das noch mit Familienfrieden zu tun, wenn man(n) deswegen erst vor Gericht muss ???

Liebe Grüße
Batman74


Anm. Admin: Bitte Forenregeln beachten (Nr. 1)

AntwortZitat
Geschrieben : 13.02.2007 16:24
(@skorpion)
Nicht wegzudenken Registriert

Welche Argumente oder Fakten genügen denn heute bzw. nach der derzeitigen Gesetzes- bzw. Rechtslage, um eine Vaterschaft vor Gericht anfechten zu können?

"Substantiierter Vortrag" (d.h. mit Beweis), daß kein GV während der Empfängniszeit stattgefunden hat (zB längerer Auslandsaufenthalt o.ä.) oder daß in dieser Zeit GV mit einem anderen Mann stattfand. Dazu reichen keine Vorträge von Zeugen, die "etwas wissen". Weiterhin kann man nachweisen, daß man krankheitsbedingt derzeit zur Zeugung nicht fähig war (100%ige Impotenz, 90% reichen nicht), oder daß das Kind gravierende Abweichungen von der Erscheinung des Vaters aufweist (zB andere Rasse etc, OLG Jena FPR2003, 374, 375), wobei der Begriff "gravierend" hier entscheidend ist, eine Ungleichheit reicht nicht aus.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 13.02.2007 16:51




(@skorpion)
Nicht wegzudenken Registriert

Ps.:bis Ende März 2008 soll es, vor Gericht,  einem angeblich erleichtert werden aus der Vaterschaft zu kommen.
Nur was hat das noch mit Familienfrieden zu tun, wenn man(n) deswegen erst vor Gericht muss ???

Die derzeit üblichen heimlichen Vaterschaftstests werden ja wie es aussieht auch in Zukunft straffrei bleiben. Nur kann nach einer Neuregelung der Vaterschaftsfeststellung die eigene Erkenntnis auch problemlos(er) in eine juristische umgesetzt werden. Unter der Prämisse, daß von der bisherigen Praxis straffreier heimlicher Vaterschaftstests nicht abgegangen und das heutige Urteil entsprechend umgesetzt wird, Frau Zypries, ist das Problem der in juristischen Scheinvaterschaften gegen ihren Willen Festgehaltenen in absehbarer Zeit erledigt.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 13.02.2007 17:00
(@hajoco)
Nicht wegzudenken Registriert

Tach zusammen,

Der Staat will doch nur, dass das Kind nicht vaterlos ist, damit dieser das Kind und die Mutter nicht finanziell unterstützen muss. schreibt Batman, und nur da liegt der Hase im Pfeffer. Anders wird das gehandhabt werden wenn "Staatszweifel" an der Vaterschaft vorliegen - Wetten?

Habe von dem Richterspruch heute nichts Anderes erwartet.

LG Jochen,
der sich nach Sohnemanns Geburt hat sterilisieren lassen und dann nach der Trennung von seiner Ehefrau dem FamG. das Ergebnis mitgeteilt hat (302 Tage-Regelung) und somit vorsorglich für alle weiteren Schwangerschaften (die auch prompt eintraten) für die er verantwortlich gemacht werden soll den Boden unter den Füßen genommen hat...

Die Wahrheit kann man 1000mal erzählen, Lügner brauchen soooon Gedächtnis

AntwortZitat
Geschrieben : 13.02.2007 17:03
(@milan)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin zusammen!

heute auf WDR 5 lief dazu ne Sendung. Ich hab nur mit einem Ohr hingehört. Aber irgendwie haben die dieses Urteil positiv bewertet.  :question: :question: :question:
Das kann man sich über www.wdr5.de irgendwie noch anhören (Podcast). Aber ich hab noch nicht gerafft, wie das geht. Aber man kann es komplett zum lesen runterladen, na immerhin das krich ich noch hin heute.

Grüße,
Milan

Tagesgespräch
Sendung vom 14.02.2007, 09:20 Uhr

Heimlicher Vaterschaftstest rechtswidrig - ein richtiges Urteil?

Wie denken Sie über dieses Urteil? Finden Sie es, wie alle Juristen unisono bestätigen, völlig berechtigt? Oder denken Sie, dass Männern im Zweifelsfall der Vaterschaft eine Möglichkeit eröffnet werden muss, vom Staat Auskunft zu erhalten?

Studiogast: Gerhard Amendt

Rufen Sie uns kostenlos an unter 0800 - 5678 555

Haben Sie Anregungen, Fragen oder Kommentare zu unserem Tagesgespräch? Dann schreiben Sie uns!
tagesgespraech@wdr.de

Moderation: Ralph Erdenberger
Redaktion: Mark vom Hofe

AntwortZitat
Geschrieben : 14.02.2007 14:43
(@haddock)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo,

wär das was für jemanden hier?

Es werden Freiwillige gesucht, welche sich nach Strafbarwerdung von Vaterschaftstests zu einer Selbstanzeige bereiterklären.

Bei Pro-Test.net ist genaueres nachzulesen.

Gruß
Haddock
(der ernsthaft am Überlegen ist, sich zu melden)

AntwortZitat
Geschrieben : 14.02.2007 15:00
 Xe
(@_xe_)
Registriert

Moin,

wenn ich die gestellte Aufgabe an den Gesetzgeber betrachte, ist ein Quergedanke zu den derzeitigen Vorgängen beim "Unterhaltsreförmchen" durchaus angebracht. Wenn man sich in diesem Zusammenhang mal anschaut, wie die Lobbyarbeit verteilt ist und wie lange eine solche Gesetzgebung für eine "Reform" beispielsweise verglichen mit dem Durchmarsch des Gewaltschutzgesetzes durch den Bundestag dauert, schwant mir da absolut nichts gutes.

Gruß, Xe

AntwortZitat
Geschrieben : 14.02.2007 15:04
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

mal sehen, vielleicht schaffe ich es heute, das Urteil zu studieren. Nach den Ausführungen des Deutschen Juristinnenbundes musste ich den Sandsack verkloppen gehen.

Man stelle sich in dieser Diskussion einfach folgende Analogie vor:
Der Mann kommt nach Hause, den Maxi-Cosi tragend, darin ein Säugling. Freudig stahlt er seine bis dato kinderlose Frau an und sagt: "Schau mal Liebling, unser Baby. Die Augen sind doch ganz klar von dir."

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 14.02.2007 15:33
(@vati_73)
Rege dabei Registriert

Der Mann kommt nach Hause, den Maxi-Cosi tragend, darin ein Säugling. Freudig stahlt er seine bis dato kinderlose Frau an und sagt: "Schau mal Liebling, unser Baby. Die Augen sind doch ganz klar von dir."

Macht aber nur Sinn, wenn der Mann als Hausmann aktiv oder geringeres Einkommen als seine Frau hat. Sonst schießt er sich ja selbst ins Knie und zahlt bei Trennung, da die Hürden für die Frau, die Kindschaft nachzuweisen, sicher nicht so hoch sein werden...  🙂
Aber die Idee ist gut  :rofl2:

Vati

Man steckt immer in der Sch...e, nur die Tiefe ändert sich!

AntwortZitat
Geschrieben : 14.02.2007 16:44
(@kleinegon)
Nicht wegzudenken Registriert

Es besteht der Konflikt zwischen dem sexuellen Selbstbestimmungsrecht der Frau und.......
Siehe hier:
Verfassungsrechtlerin fordert Recht auf Vaterschaftstest
Brosius-Gersdorf: Klärung wichtig für Persönlichkeitsentwicklung
http://www.dradio.de/dkultur/sendungen/kulturinterview/594180/

Kleinegon

Hast Du nur eine Möglichkeit, dann bist Du in einer Zwangslage. Bei zwei Möglichkeiten hast Du nur das Entweder - Oder. Such Dir eine dritte Möglichkeit. Jetzt hast Du Wahlmöglichkeiten und es beginnt die Verantwortung in Freiheit.

AntwortZitat
Geschrieben : 14.02.2007 16:58
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Treffend irgendwie: http://www.wiedenroth-karikatur.de/detail/1171473335_view.html

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 15.02.2007 22:37
(@Aniram)

Ich versuche das mal ganz nüchtern zu sehen... ja, gerade ich !!!

Mama wird in der Regel wenn sie nicht durch mehrere Betten gehüpft ist
wissen, von wem der Sprössling ist.

Papa, vermeintlich oder moralisch oder was auch immer, kann sich nie
ganz sicher sein - is' einfach so - Punkt !

Also ich kann jeden Mann oder potentiellen Vater verstehen -  vor allem
dann - wenn berechtigtes Unwohlgefühl diesbezüglich angezeigt ist und
damit mein' ich keine Paranoia - wenn er Wert auf Gewissheit legt.

Tut mir leid Mädels und Jungs aus der Regierungsriege, aber dan könnt'
ihr euch meiner Meinung nach das Argument des "Rechtes auf was über-
haupt ?" an den berühmten Hut stecken.

Ich weiss nicht genau wo ich es gelesen hab'... ich glaub es war in dem
heutigen Artikel von NT-V (den ich logischerweise versäumt habe) aber
ich könnte die sogenannten heimlichen Test's nachvollziehen.

Ist nix dran, dann paßt es ohndies und würde man vorher groß Wind
um die Sache machen, würde es Sturm gehen.

Wozu also ?

Ist nichts dran und der vermeintliche und tatsächliche Vater hätte die
Frau, LG oder Freundin zu Unrecht eines Fehltritts bezichtigt, würde
die Beziehung meiner Meinung nach sogar verständlicherweise sogar,
den Bach hinuntergehen. Für nix und wieder nix. Oder auch nicht, weil
wo unbegründet soviel Mißtrauen ist, ist meiner Meinung nach sowieso
der Wurm drin.

Also wäre ich ein Mann... ich würde, bestünde berechtigter Zweifel,
mit Sicherheit soweit ich die Möglichkeit hätte, einen Test unter allen
Umständen machen.

Gruß

Marina
ohne Sandsack aber mit viel Verständnis für einen ebensolchen

AntwortZitat
Geschrieben : 16.02.2007 00:30




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