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DNA-Test bei gemeinsamen SR???

 
(@hamburger jung)

Hallo,

ich lese im Netz immer nur, dass Vaterschaftsanalysen nur mit Einwilligung der (alleinsorgeberechtigten) Mutter vor Gericht als Anfangsverdacht ausreichen. Auch im vielzitierten BGH- Urteil ist nur von dieser die Rede. Meine Frage, wie verhält es sich bei getrennt lebenden, noch nicht geschiedenen Ehepaaren,  die das gemeinsame SR ausüben, wenn die Kinder bei der Mutter leben und es bezüglich des SR keine Regelung über Teilbereiche gibt, wie ABR, etc. ? Muß hier die Mutter auch zustimmen? Vielleicht kennt ja jemand ein entsprechendes Urteil, oder Gestzestext? Danke schonmal fürs Lesen

Hamburger Jung

Zitat
Geschrieben : 22.08.2006 17:22
(@patchen)
Zeigt sich öfters Registriert

Hallo,

bei gem. Sorgerecht müssen beide Elternteile dem DNA - Test zustimmen. Ist dies nicht der Fall, wird der Fall - denke ich zumindest - ans Familiengericht zur Entscheidung kommen (ähnlich bei Fragen des Schulbesuchs etc.).

Und auch da wird sicherlich ein begründeter Verdacht benötigt, dh. ich denke, du wirst (falls du die Vaterschaft anzweifelst) stichhaltig begründen müssen, warum du 1. jetzt auf den Trichter gekommen bist, daß es doch nicht dein Kind ist und 2. das beweisen müssen.

Gemeinsames Sorgerecht  bedeutet ja nun einmal, daß Entscheidungen, die das Leben des Kindes betreffen (Vaterschaftstest gehört mit Sicherheit dazu), gemeinsam getroffen werden müssen  🙂

Gruss

Patchen

AntwortZitat
Geschrieben : 23.08.2006 12:34
 Mux
(@mux)
Registriert

Willkommen hier, Hamburger Jung!

Zunächst einmal: Wie alt sind Deine Kinder? Und warum willst Du jetzt einen Vaterschaftstest? Gibt es Gründe, die Dir vorher nicht bekannt waren?

Deine Situation ist nämlich nicht einfach. Deine Kinder sind ehelich, damit bist Du automatisch der Vater. Mit dem Sorgerecht hat das alles nichts zu tun. Du musst die Vaterschaft gerichtlich anfechten lassen und dafür brauchst Du einen Grund. Ein solcher Grund wäre z.B. wenn Deine Noch-Ehefrau Dir einen Seitensprung gesteht oder bei Dir überraschend Unfruchtbarkeit festgestellt werden würde. Ab diesem Zeitpunkt hast Du zwei Jahre Zeit, eine Vaterschaftsanfeuchtungsklage zu führen. Bei einem DNA-Test muss die Mutter in jedem Fall zustimmen, sonst ist er nicht verwertbar.

Mein Tipp: Bei Zweifel DNA-Test machen lassen (ab ca. 200 €) und dann überlegen wie man sinnvoll vorgeht. Wenn Dein Verdacht unbegründet ist, sind die 200 € gut angelegt, weil Dir viel Ärger erspart bleibt. Ist er begründet, brauchst Du eine Strategie, denn auch dann wird es nicht einfach.

Good luck,
Mux

AntwortZitat
Geschrieben : 23.08.2006 14:30