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Drei Fragezeichen Rechte & Pflichten

 
(@zarune)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Zusammen,

ich freue mich ein Forum gefunden zu haben an den ich mich mit meiner Situation wenden kann, um vielleicht etwas über meine Rechte & Pflichten in Erfahrung zu bringen

Meine Geschichte:
Ich hatte eine kurze Beziehung mit einer verheirateten Frau (in Trennung lebend). Sie wurde von mir schwanger und erwartet ein Kind, was mich generell sehr glücklich macht. Leider hat sie sich jetzt von mir getrennt und ist zu ihren Mann zurückgekehrt. Mir ist in erster Linie das Glück meines Kindes wichtig. Da ich glaube, dass Sie und ihr Mann sich wieder gefunden haben und sich wirklich lieben, möchte ich diesem Glück nicht im Wege stehen, da ich glaube, dass es für die Zukunft des Kindes am besten ist in einer richtigen Familie aufzuwachsen. Ich glaube auch das Ihr Mann das Kind lieben wird.
Aber trotz allem bin ich der biologische Vater! Ich glaube das wir (Frau, ihr Mann und ich) hoffentlich im guten eine Einigung finden werden.

Welche Rechte und Pflichten habe, wenn ich
a) nur als der biologische Vater angesehen werde
b) zusätzlich die Vaterschaft anerkenne
c) die Vaterschaft anerkenne aber das Kind bei seiner Mutter und ihren Mann aufwechst, wobei ihr Mann die Erziehung des Kindes als auch erste männliche Bezugsperson werden wird.

Mich interessiert vor allem. In welcher der Situationen habe ich das Recht, dass Kind zu sehen? Einfluss zu nehmen, Gesetzlicher Vormund zusein und Unterhalt zahlen zumüssen oder nicht?

Viele Grüße
zaRune

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 03.07.2004 21:21
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo zaRune,

dir auch ein herzliches willkommen auf vatersein.de.

Zunächst die harten Fakten:

a) nur als der biologische Vater angesehen werde

Mehr bist du auch nicht, erstmal. Es sei denn der Ehemann würde die Vaterschaft anfechten.

b) zusätzlich die Vaterschaft anerkenne

Kannst du nicht. Du kannst nur die Hand heben, wenn anl. der Vaterschaftsanfechtungsklage (vom Ehemann angestrengt) die Frage gestellt wird "Wer ist der biologische Vater?"

die Vaterschaft anerkenne aber das Kind bei seiner Mutter und ihren Mann aufwechst, wobei ihr Mann die Erziehung des Kindes als auch erste männliche Bezugsperson werden wird.

Das ist auch bei Männern so, die eine Partnerschaft zu Müttern mit Kindern aus früheren Partnerschaften begründen.

Dein Besuchsrecht ist jüngst in einem verabschiedeten Gesetz geregelt und es sieht hierbei nicht gut aus. (siehe }hier).

Unterhalt zahlst du dann, wenn deine Vaterschaft gesetzlich anerkannt ist. Du hast keine Möglichkeit der Einwirkung, da dieses vom rechtlichen Vater, dem Ehemann, ausgehen muss.

Insgesamt spüre ich in deinem Beitrag ein gerütteltes Maß an Unsicherheit über das, was DU willst. Du schwebst für mich irgendwo zwischen "bloß nix damit zu tun haben" und "ich will mein Kind sehen - dann muss ich Unterhalt zahlen". Vielleicht solltest du dir ein wenig Zeit nehmen und erst einmal für dich ganz alleine eine Klärung herbeiführen. Dann kannst du weitere Schritte gehen.

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 03.07.2004 23:50
(@zarune)
Schon was gesagt Registriert

Hallo DeepThought,

vielen Dank für die super schnelle antwort. Es ist richtig das ich unsicher bin und mir erst mal über einiges noch in klaren werden muss.
Der Eindruck, dass ich mit mein Kind nicht zu tun haben möchte oder nicht für ihn aufkommen möchte ist falsch - auch wenn es so geklungen hat. Meine Auffassung ist aber, wenn mein Kind in eine Familie Aufwächst mit dem ehelichen "Vater", er für das kind Verandwortlich ist und erzieht, dann sollte er auch konsequenterweise den Unterhalt zahlen. Andern Falls wäre ich als biologischer Vater, der keine rechte auf mein Kind hat nur noch dazu da um den Unterhalt zu zahlen.

So wie ich dich verstanden habe, habe ich erstmal kein anrecht auf irgendwas..., da die Entscheidung bei Ihr und ihren Mann liegt. Entscheident wird sein, ob der Ehemann seine (vom Gesetz automatisch anerkannte Vaterschaft), mit einer Vaterschaftsanfechtungsklage gegensteuert. Wenn nicht bleibt nur der gute Wille der Eltern, dass ich kontakt zu dem Kind haben kann.

Soweit erst mal vielen Dank

zaRune

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 04.07.2004 10:37
 sky
(@sky)
Registriert

Hi,

ergänzend:
Der juristische Vater (also der Ehemann), die Mutter und das Kind (vertreten durch die Eltern) haben ab Kenntnis oder Verdacht der Nichtvaterschaft 2 Jahre Zeit die Vaterschaft anzufechten. Verstreicht diese Frist, bleibt es beim juristischen Vater.

Als biologischer Vater kannst Du z.Z. die Vaterschaft des juristischen Vaters nur dann anfechten, wenn zwischen dem juristischen Vater und dem Kind keine familäre Beziehung besteht.

Gruß
sky

Je mehr Käse, desto mehr Löcher. Je mehr Löcher, desto weniger Käse. Daraus folgt: Je mehr Käse, desto weniger Käse

AntwortZitat
Geschrieben : 04.07.2004 12:05
(@zarune)
Schon was gesagt Registriert

Ja, danke.

genau das - nur etwas amtsverdeutscht - steht in dem artikel von Deepthough :). Ich schätze, die beiden werden wieder zu sich finden und eine soziale Einheit "Familie" bilden.

Werde ich als biologischer Vater formal wo Festgehalten. z.B. Geburtsurkunde. Oder wird dort automatisch der Ehemann eingetragen.

Gruß, zaRune

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 04.07.2004 12:12
 sky
(@sky)
Registriert

Hi,

wenn nix angefochten wird, steht da der Ehemann drin.

Ich frage mich aber grad was: Die Vaterschaft kann schon vor der Geburt des Kindes anerkannt werden. Was, wenn Du diese bereits jetzt "anmeldest"...? Die Mutter muss allerdings zustimmen.
Wenn, dann sehe ich auf diesem Weg eine Chance.

Gruß
sky

[Editiert am 4/7/2004 von sky]

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AntwortZitat
Geschrieben : 04.07.2004 12:22