Eine elende Situati...
 
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Eine elende Situation....

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(@Stierchen)

Hallo allerseits – mal sehen, ob ich hier ein klein wenig Hilfe bekomme …
Zur Sache an sich:
Meine Ehefrau und ich sind seit 16 Jahren liiert – seit 5 Jahren verheiratet; auf Grund meiner gesundheitlichen Lage (GdB 70 + einige Zusatzerkrankungen) bin ich berufsunfähig – meine Frau bestreitet sehr erfolgreich das Haushaltseinkommen; meine Wenigkeit ist 35 – meine Gattin 34 Jahre jung.

Kinderwunsch bestand bei uns von Anfang – geklappt hat es aber bis vor einiger Zeit nie.
Nach ärztlicher Indikation ist bei mir alles in bester Ordnung – meiner Frau wurde Anfang des Jahres von mehreren >Spezialisten< eröffnet, dass wir uns den Kinderwunsch wohl in die Haare schmieren können.
Was meine Frau schlussendlich ziemlich – nun ja – mitgenommen hat – wie sehr – dazu gleich:

Anfang Mai eröffnete mir meine Frau, dass Sie schwanger sei – nur die Art & Weise zwischen Tür und Angel machte mich schlagartig stutzig...

Eine Woche später gestand Sie mir einen einmaligen Seitensprung mit Ihrem 20 Jahre „ächz“ älteren Vorgesetzten – im gleichen Zeitfenster hatten wir ebenfalls GV.

Es würde jetzt Seiten füllen, meine damalige Lage zu beschreiben – der potentielle Erzeuger drängte vehement auf Abtreibung – was meine Frau aber umgebracht hätte. Obwohl ich seelisch sehr am Ende war habe ich Ihr doch zu dem Kind zugeraten – obschon ich wenig Hoffnung in mir trage, dass das Kind von mir sein könnte.

Der Erzeuger – ach ja – ein Franzose – will mit dem Kind nichts zu tun haben – ist verheiratet, hat zwei Töchter, lebt in Frankreich.

Ich möchte jetzt bitte keine Reglementierung des Verhaltens meiner Frau an sich – das ist durchgestanden – wir tun beide unser menschenmögliches um der Situation gerecht zu werden. Trennung oder Scheidung steht definitiv NICHT zur Debatte.

Mir geht es jetzt um die schlichte Vorgehensweise:
Da das Kind von mir sein KANN werde ich bei der Geburt die Vaterschaft anerkennen – eine rechtliche Anfechtung möchte ich vorerst mal außen vor lassen, da der Erzeuger nichts – aber auch gar nichts damit zu tun haben will.

Frage:
Da ich rechtlich gesehen der juristische Vater bin (immer unter der Annahme, ich bin NICHT der biologische Vater!) welche Möglichkeiten bleiben uns den Herrn zu seinen Verpflichtungen (Unterhalts- und schlussendlich Erbpflicht) zu bringen OHNE die Vaterschaft anzufechten?
Dass der Kleine das später ab der Volljährigkeit selber machen kann ist uns bewusst – dass er es irgendwann erfahren muss und soll ebenso.

Nach meiner bescheidenen Auffassung würde eine Anfechtungsklage zwar den gewünschten Erfolg bringen – unsere Ehe aber noch weiter ankratzen – schlimmstenfalls soweit, dass das Kind ohne Vater groß wird.

Das Wohl es Kindes – egal wer nun der Erzeuger ist – ist mir jetzt schon wichtig – andererseits möchte ich diesen verantwortungslosen Bock (ich weiß, dass dazu zwei Menschen gehören – bezieht sich nur auf den vehementen Abtreibungswunsch) nicht durch die Anerkenung aus der Verantwortung entlassen...

Irgendwelche Ideen im Raum 🙂 ?

Danke und liebe Grüße

Zitat
Geschrieben : 29.09.2011 11:11
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin.

Rechte und Pflichten hat in D nur der rechtliche Vater und wenn das Kind während eurer Ehe geboren wird, bist du das.
Die Möglichkeit, daran was zu ändern, läuft auch 2 Jahre nach bekannt werden des Verdachts aus.
Dann kannst du an der Vaterschaft nichts mehr ändern.

Der leibliche Vater oder das Kind aber schon.

Es kann auch passieren, dass das Kind sich zu dem leiblichen Vater hingezogen fühlt, und diesen als seinen „richtigen“ Vater ansieht, dann bleibt dir nicht viel mehr als die Unterhaltspflicht.
Für Kind und Mutter!

Ich würde mir das weitere Vorgehen also sehr genau überlegen.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 29.09.2011 11:24
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Stierchen,

erstmal rechtlich bist du der Vater, unabhängig von der biologischen Vaterschaft. Das beruht allein auf der Tatsache ,das du zum Geburtszeitpunkt mit deiner Frau verheiratet bist.

Nun gibt es 2 Möglichkeiten, wenn durch einen Vaterschaftstest festgestellt wird, das du nicht der KV bist.

Du und deine Frau einigt euch darauf, das du die Vaterschaft nicht anfechtest, das ihr aber eurem Kind altersgerecht die Wahrheit sagen werdet. Zum Bumerang wird diese Variante sobald die 2 Jahre Anfechtungsfrist abgelaufen sind und deine Frau beschließt, das sie doch ohne dich glücklicher ist. Dann wirst du für ein Kuckuckskind Unterhalt zahlen müssen und evtl. wirst du es noch nicht einmal sehen dürfen.

Du fechtest die Vaterschaft an. Nach erfolgreicher Anfechtung muß der andere potentielle Vater als Vater festgestellt werden. Das kann von seiner Seite aus freiwillig oder per Gericht erfolgen. Mit der Konsequenz, das du aus allen Unterhaltspflichten raus bist. Der leibliche Vater aber auch ein Umgangsrecht hat, das er durchsetzen kann, wenn er möchte.

Eine andere Variante gibt es nicht. Hier gilt entweder oder.

Also entweder bekommt der KV alle Pflichten, dann aber eben auch mit allen Rechten oder ihr verzichtet auf jeglichen Unterhaöt, potentielle Erbschaften etc.

Es gibt aber auch noch die Unwägbarkeit, das es dem biologischen Vater inzwischen leichter gemacht wurde eine Vaterschaftfestellungsklage auch in eine bestehende Ehe hinein anzustoßen.

Ja das Kind kann mit 18 selbst klagen. Allerdings könnte ich mir vorstgellen, das es keine rückwirkenden Ansprüche an de nKV stellen kann, wenn ihr ja davon wußtet und eurer Pflicht i ndiesem Bereich nicht nachgekommen seid. Da wärt ihr evtl. eher schadensersatzpflichtig, wenn der KV mehr KU hätte leisten können ,als sie von euch erhalten hat.

Gruß Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 29.09.2011 11:31
(@Stierchen)

Hallo
Der (wahrscheinlich!) leibliche Vater WILL mit dem Kind nichts zu tun haben - dass das Kind ihn jemals zu Gesicht bekommt ist absolut auszuschließen...
Meine Rechte und Pflichten sind mir absolut klar - aus der Situation heraus erachte ich es aber als sinvoller das Kind großzuziehen - die einzige Alternative wäre ja schlussendlich die Abtreibung gewesen.
Würde der leibliche Vater die Vaterschaft einfordern säße er vor einem riesigen Scherbenhaufen (privat und beruflich)
Die monitäre Seite für das Kind ist allerdings auch ein Argument - als Vorstandsmitglied sitzt er finanziell ziemlich gut im Sattel - eher  sehr gut - nicht  ziemlich.
Was nützen  aber sämtliche finanzielle Leistungen, wenn der Vater nichts mit dem Kind zu tun haben will? Schlussendlcih wäre ja der Kleine der Leidtargende...
Sollte sich das Kind zu seinem Vater hingezogen fühlen gäbes ja schlussendlich noch die Möglichkeit, dass meine Frau Ihn als Vater angibt - es müßte ja nicht publik gemacht werden,  dass ich von der Scheinvaterschaft wußte...

Ja das Kind kann mit 18 selbst klagen. Allerdings könnte ich mir vorstgellen, das es keine rückwirkenden Ansprüche an de nKV stellen kann, wenn ihr ja davon wußtet und eurer Pflicht i ndiesem Bereich nicht nachgekommen seid. Da wärt ihr evtl. eher schadensersatzpflichtig, wenn der KV mehr KU hätte leisten können ,als sie von euch erhalten hat.

Nein - klagt das Kind gegen den biologischen Vater dann ist dieser nach Feststellung rückwirkend für den Unterhalt des Kindes und die Leistungen dess  Scheinvaters in die Pflicht zu nehmen. Anders ausgedrückt: Das Kind kann rückwirkende Regressansprüche gegen den leiblichen Vater für den Scheinvater und sich stellen

AntwortZitat
Geschrieben : 29.09.2011 11:39
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus Stierchen und willkommen im Forum!
Ergänzend zu Tinas Variante 2 (Anfechtung der Vaterschaft):
Wenn nach Feststellung seiner Vaterschaft der leibliche Vater nix von seinem Kind wissen will, kannst Du Dich natürlich als "sozialer" Vater einbringen.
Ob und in welcher Höhe ihr KU fordern würdet, wäre erst mal Eure Baustelle, auch im Falle einer Trennung von Deiner Frau ... Du wärst auf jeden Fall aus den "Unterhaltspflichten" erst mal raus.

Grüßung
Marco

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 29.09.2011 11:41
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Nein - klagt das Kind gegen den **tsts - ID 28**, dann ist dieser nach Feststellung rückwirkend für den Unterhalt des Kindes und die Leistungen dess  Scheinvaters in die Pflicht zu nehmen. Anders ausgedrückt: Das Kind kann rückwirkende Regressansprüche gegen den **tsts - ID 28** für den Scheinvater und sich stellen

Grundsätzlich ja. Regressansprüche gegen den tatsächlichen Vater aber nur in Höhe der tatsächlichen Leistungen.

Und in eurem Fall wäre ich dann nicht so sicher. Wenn die KM genau wußte, das du nicht der Vater bist, ist sie als Vertreterin des Kindes nicht gehindert rechtliche Schritte einzuleiten. Tut sie es nicht, so ist das dem KV nicht anzulasten und IMO wäre sie dann Schadensersatzpflichtig, weil sie die Rechte des Kindes nicht vertreten hat.

Wenn ihr euch allerdings eben sicher seid, das der KV eh nix mti dem Kind zu tun haben will, was hindert euch dann daran es rechtlich auf die richtigen Füße zu stellen.
Den tatsächlichen Vater anerkennen zu lassen. Du kannst dann den sozialen Vater geben oder überlegen, ob du das Kind adoptieren willst.

Gruß Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 29.09.2011 11:46
(@Stierchen)

Und in eurem Fall wäre ich dann nicht so sicher. Wenn die KM genau wußte, das du nicht der Vater bist, ist sie als Vertreterin des Kindes nicht gehindert rechtliche Schritte einzuleiten. Tut sie es nicht, so ist das dem KV nicht anzulasten und IMO wäre sie dann Schadensersatzpflichtig, weil sie die Rechte des Kindes nicht vertreten hat.

Nun ja - dem ist ebenso nicht so - die Rechte des Kindes wurden zum einen dadurch (und zwar sehr vehement)  vertreten, dass zum einen Abstand von der geforderten Abtreibung genommen wurde - zum anderen,  dass man einem Kind kaum den Umgang mit einem Menschen, der es abtreiben lassen will, als Mutter zumuten will.

Es rechtlich auf die  richtigen Füße zu stellen ist dahingehend problematisch - das hört sich wahrscheinlich jetzt sehr unvernünftig an - dasss genau diese Interaktion seine Ehe zerstören würde... Ich bin nicht so der  Vertreter von >Auge um Auge, Zahn um Zahn....< Wenn andere sich wie Sch*** verhalten muss ich das nicht zwangsweise auch tun - und die finazielle Sache mal aussen vor gelassen: Ich denke mal, dasss auch ein Kind versteht,  dass es Entscheidungen geben kann, die mehr wert sind als Geld...

AntwortZitat
Geschrieben : 29.09.2011 11:55
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Dann ist die einfachste Method: Lebt mit der Ungewissheit, sagt dem Kind nichts und alles ist gut.

Deine Eingangsfragen waren übrigens:

welche Möglichkeiten bleiben uns den Herrn zu seinen Verpflichtungen (Unterhalts- und schlussendlich Erbpflicht) zu bringen OHNE die Vaterschaft anzufechten?

Das Wohl es Kindes – egal wer nun der **tsts - ID 28** ist – ist mir jetzt schon wichtig – andererseits möchte ich diesen verantwortungslosen Bock (ich weiß, dass dazu zwei Menschen gehören – bezieht sich nur auf den vehementen Abtreibungswunsch) nicht durch die Anerkenung aus der Verantwortung entlassen...

Im übrigen war/ist ja nicht nur er verantwortungslos. Auch deine Frau, hat durch Unterlassung von Verhütung, bewußt in Kauf genommen von einem Mann schwanger zu werden, mit dem sie nicht verheiratet ist. Ihm die Schul zuzuschieben finde ich genaus verweflich, wie es hier öfter passiert, zu behaupten, die Frqau hätte ja schließlich verhüten können. Wenn man/frau fremdgeht sollte man die Konsequenzen tragen oder dafür sorgen keine befürchten zu müssen und zwar von beiden Seiten aus.

Gruß Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 29.09.2011 11:58
(@Stierchen)

Dann ist die einfachste Method: Lebt mit der Ungewissheit, sagt dem Kind nichts und alles ist gut.

Gruß Tina

was aber genau den Menschenrechten des Kindes widerspricht....

AntwortZitat
Geschrieben : 29.09.2011 12:01
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Was genau ist eigentlich deine Frage?

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 29.09.2011 12:03




(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Richtig.

Widerspricht den Menschenrechten

Es widerspricht aber auch dem Recht des Kindes diesem jahrelang vorzumachen, das der soziale Vater auch der biologische ist. Und die Verantwortung für eine Anfechtung dem volljährigen Kind zuzuschieben, weil du Angst hast, das durch eine Anfechtung und anschließende Feststellung der richtigen Vaterschaft eure eh angekratze Ehe keine Zukunft mehr haben könnte.
Damit tritts du jegliches Recht des Kindes mit Füßen.

Und weißt du sicher, das der potentielle Vater nicht doch irgendwann seine Meinung zu dem Kind ändert?

JA eine Abtreibung zu verlangen ist nicht schön. Ebenso unschön war es von deiner Frau ihn nicht darüber aufzuklären, das sie in der Zeit, in der sie mit ihm im Bett war Empfängnisbereit war.

Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 29.09.2011 12:08
(@Stierchen)

JA eine Abtreibung zu verlangen ist nicht schön. Ebenso unschön war es von deiner Frau ihn nicht darüber aufzuklären, das sie in der Zeit, in der sie mit ihm im Bett war Empfängnisbereit war.

Hast Du meinen ersten Beitrag gelesen? Scheinbar nicht?!

Im übrigen war/ist ja nicht nur er verantwortungslos. Auch deine Frau, hat durch Unterlassung von Verhütung, bewußt in Kauf genommen von einem Mann schwanger zu werden, mit dem sie nicht verheiratet ist. Ihm die Schul zuzuschieben finde ich genaus verweflich, wie es hier öfter passiert, zu behaupten, die Frqau hätte ja schließlich verhüten können. Wenn man/frau fremdgeht sollte man die Konsequenzen tragen oder dafür sorgen keine befürchten zu müssen und zwar von beiden Seiten aus.

Also - passiert mir das erste Mal, dass ich augennscheinlich spanisch schreibe... Es geht hier NICHT um Schuldzuweisung - es geht um sein Verhalten  sich kommentarlos der Verantwortung entziehen zu wollen - und um den Versuch, aus der ganzen  bescheidenen Situation eine tragbare Lösung zu finden; ich habe explizit geschrieben, dass es nicht um das Verhalten meiner Frau geht - dass das Schrott war weiß Sie genausogut wie ich.

Was genau ist eigentlich deine Frage?

Siehe erster Beitrag - aber das ist mitlerweile hinlänglich benatwortet...
Anders formuliert:  >Im Westen nichts Neues< - mir ging es nur darum, ob ich irgendeine Lücke übersehen habe - aber das augenscheinlich nicht...

AntwortZitat
Geschrieben : 29.09.2011 12:12
(@papajo)
Nicht wegzudenken Registriert

moinsen,

also mir stösst hier was ganz übel auf:

Trennung oder Scheidung steht definitiv NICHT zur Debatte.

soweit so gut

.... – unsere Ehe aber noch weiter ankratzen – ..............

Mal ganz deutlich gefragt: merkst Du noch irgendwelche Einschläge?

gruß
jo

AntwortZitat
Geschrieben : 29.09.2011 12:18
(@Stierchen)

🙂
Schon verstanden - ich muss mich hier besser artikulieren:
Dass man solch eine Situation nicht in  einem Aufwasch abfrühstückt dürfte klar sein...  Und dass wir beide (meine Frau insbesonders) an der Situation arbeiten müssen ist doch auch klar - ankratzen war damit das falsche Wort - sagen wir mal: ein weiterer Stein, der aus dem Weg  geräumt werden muß

Besser so ???

AntwortZitat
Geschrieben : 29.09.2011 12:23
(@nadda)
Registriert

Hi,

kann mich da nur anschließen, du hast hier ein echt ausgewachsenes Problem und solltest versuchen es von allen Seiten vernünftig zu durchdenken bevor du irgendwelche Entscheidungen triffst.

1. ist nicht sicher ob es dein oder sein Kind ist, also lass das nach der Geburt klären!

2. wenn es nicht deines ist solltest du im Interesse des Kindes und im Interesse der Wahrheit das auch so dem Kind mitteilen. Irgendwann durch Zufall herrausfinden ein Leben lang belogen worden zu sein zerstört jegliches Vertrauen.

3. eure Ehe hat nen Knacks, den hat sie ganz sicher sonst wäre das nicht passiert. Jetzt so  zu tun als stünde deine Ehe nicht zur Debatte ist etwas kurzsichtig. Auch wenn das für dich vielleicht grade wie Schwarzmalerei klingt: es kann dir niemand garantieren das diese Ehe auch weiterhin funktioniert. Verschläfst du die Anfechtung der Vaterschaft wirst du für ein Kind das nicht von dir ist und für deine Frau sehr viel Geld bezahlen müssen.

Also, fang an dir selber einzugestehen das du ein Problem hast, denke darüber nach und handle verantwortungsbewusst.

LG
Nadda

AntwortZitat
Geschrieben : 29.09.2011 12:27
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus Stierchen!
Sei mir nicht böse, aber nach Lesen Deiner Beiträge und Antworten habe ich den Eindruck, dass das ungeborene Kind wohl das Pflaster sein soll, um Eure Ehe zu "heilen"...schlechte Ausgangslage.

Grüßung
Marco

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 29.09.2011 12:28
(@wedi)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Ja, sehe ich auch so.
Und wenn das Pflaster dann nicht hält und Frauchen mit dem nächsten Vorstandsmitglied ins Bett hüpft?
Die Frist zur Vaterschaftsanfechtung dann abgelaufen ist?

Mal abgesehen von den Rechten des Kindes, willst du dann ein neues Pflaster nehmen?

Gruss Wedi

AntwortZitat
Geschrieben : 29.09.2011 12:34
(@Stierchen)

Servus Stierchen!
Sei mir nicht böse, aber nach Lesen Deiner Beiträge und Antworten habe ich den Eindruck, dass das ungeborene Kind wohl das Pflaster sein soll, um Eure Ehe zu "heilen"...schlechte Ausgangslage.

Grüßung
Marco

Sorry - aber das ist der allerletzte Schrott
Oder anders formuliert - nur um mich den hiesigen Gepfogenheiten anzupassen: Was bringt  Dich zu dieser  Einschätzung ???

@nadda:
ich habe niemals behauptet, dass das Kind das >durch Zufall< herausfinden soll  :question:
Die Hintergründe, warum ich zum  einen meiner Frau die Einmaligkeit der Angelegenheit glaube und zum anderen weiterhin an unserer Ehe festhalte würden hier den Rahmen etwas sprengen - deswegen habe ich in meinem ersten  Beitarg darauf hingewiesen das mal bitte aussen vor zu lassen...

Aber gut - dann werde ich ab jetzt selektiv antworten

AntwortZitat
Geschrieben : 29.09.2011 12:38
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Dafür, dass du eben keine konkrete Frage gestellt hast, sondern schlicht nach "Ideen" gefragt hast, gehst du ganz schön patzig mit Leuten um, die dir ihre Ideen und Gedanken liefern um dir zu helfen.

Du scheinst aber alles schon besser zu wissen und nur dir angenehme Antworten tolerieren zu wollen.

Ich würde dir empfehlen, dich erstens etwas zu mässigen und zweitens auch mal Gedanken, die dir nicht gefallen in Erwägung zu ziehen.

Gruss Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 29.09.2011 12:43
(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo Stierchen,
es tut mir leid, aber lesen Deiner Posts habe ich den Eindruck, dass es Dir nicht zuletzt darum geht, den gut situierten möglichen Erzeuger, dafür zu "bestrafen", dass er Deine Frau geschwängert hat.

welche Möglichkeiten bleiben uns den Herrn zu seinen Verpflichtungen (Unterhalts- und schlussendlich Erbpflicht) zu bringen OHNE die Vaterschaft anzufechten?

Die monitäre Seite für das Kind ist allerdings auch ein Argument - als Vorstandsmitglied sitzt er finanziell ziemlich gut im Sattel - eher  sehr gut - nicht  ziemlich.

Ich finde, die finanzielle und moralische Keule sollte in keinem Fall die Triebfeder für Dein Handeln sein.

Du musst für Dich festlegen, ob Du mit dem Risiko leben kannst, im Falle einer möglichen Trennung, später für ein "Kukuckskind", dessen sozialer Vater Du bis dahin gewesen bist, KU zahlen zu müssen.

Wenn nein, dann musst Du die Vaterschaft anfechten, Kind hat Chancen finanzielle UNterstützung von seinem leiblichen Vater zu bekommen, Deine Ehe (und damit Deine Rolle als sozialer Vater) wird aber nach eigener Aussage gefährdet.

Wenn Du allerdings das Risiko tragen kannst/ willst, dann sei ein guter  Vater für das Kind. Zum geeigneten Zeitpunkt müsst ihr natürlich das Kind aufklären, dass auch Monsieur der Vater sein kann. Und dann sollte das Kind alt genug sein, die für sich richtigen Entscheidungen zu treffen (Vaterschaftstest, Wunsch des Kennenlernens etc.). Du hast dann hoffentlich bis dahin eine tragende Rolle als (sozialer) Vater für das Kind inne und viele Jahre eine hoffentlich unbeschwerte Ehe geführt.

Es bleibt ein Risiko - Du musst entscheiden.

Gruß, Toto

AntwortZitat
Geschrieben : 29.09.2011 12:45




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