Hallo Stierchen,
mein Mann und ich waren in einer ähnlichen Situation wie ihr, wir sollten mit der Aussage leben, dass wir keine Kinder bekommen können... das ist eine ziemliche Last.
Wie ist denn Deine Frau damit umgegangen? Hat sie vielleicht tatsächlich nur einen "S.amenspender" gesucht? Statt sich mit dem Gedanken an die Reproduktionsmedizin anzufreunden? Ich könnte sie verstehen.
Ich weiss ja nicht, ob Du Dir ein Leben ohne Kind vorstellen kannst / willst, aber was würde dagegen sprechen, das Kind als ein Ergebnis einer etwas "anderen" homologen Insemination zu betrachten?
VG WH
moinsen,
doch Beppi,BEPPO, hat er doch:
Frage:
Da ich rechtlich gesehen der juristische Vater bin (immer unter der Annahme, ich bin NICHT der biologische Vater!) welche Möglichkeiten bleiben uns den Herrn zu seinen Verpflichtungen (Unterhalts- und schlussendlich Erbpflicht) zu bringen OHNE die Vaterschaft anzufechten?
Antwort:
Keine
gruß
jo
Allerdings solltest du noch einen Augenblick auf folgendes Szenario werfen:
Deine Frau bestreitet das Eheeinkommen.
Wenn sie nun durch die Geburt erstmal ein wenig daheim bleiben will, doer sogar gerne 3 Jahre Mutterschaftsurlaub in Anspruch nehmen möchte, könnte sie durchaus an einen Punkt gelangen, der sie zu folgender Überlegung bringt:
Weil ich nicht mehr arbeite, ahebn wir viel weniger Geld, das Kind kostet aber auch einiges. Mein Mann ist berufsunfähig und kann daher nicht mit einem Zusatzeinkommen unsere Situation verbessern.
ABER: Da gibt es ja einen biologischen Vater. Wenn ich nun mit dem Kind alleine leben würde, dann wäre dieser Mann dem Kind und mir ggü. zu Unterhalt verpflichtet. Dieser ist recht gut aufgestellt, also ist die Wahrscheinlichkeit sehr hoch, das ich für 3 Jahre mein bisheriges Einkommen weiterhin von ihm bekomme, ohne dafür arbeiten zu müssen. Zudem wird er für das Kind die nächsten vielen Jahre mehr als den Mindestunterhalt zahlen können.
Was hindert mich daran, diese Möglichkeit nicht wahrzunehmen und meinen Mann zu verlassen?
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
@Papajo, diese Frage wurde aber schon gleich zu Anfang abschlegig beantwortet.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Der Reihe nach Ihr Lieben 🙂
@TotoHH:
ich will den Herrn nicht schröpfen - meine Frage dahingehend war ja klar formuliert, ob es einen Mittelweg gibt;
Die Triebfeder meines Handelns ist und war in erster Linie von Beginn an das Wohl meiner Frau und das Wohl es werdenden Lebens - fertig. Sollte meine Schilderung >geldgeil< rübergekommen sein bitte ich dafür um Entschuldigung
@Wolkenhimmel:
wie geschrieben betsnd bei meiner Person keine negative Indikation - sprich: ich bin zu 100% zeugungsfähig; anders sah die ärztliche Einlassung bei meiner Frau aus - was Sie in einen ziemlichen Abgrund geschleudert hat...
@midnightwish:
Meine Frau wird - und das ist Faktum - 2 Monate nach Entbindung wieder arbeiten. Anders würde es nicht gehen. Selbstredend könnte Sie ihn auf Unterhalt verklagen - wäre dann aber - Arbeitsrecht Hin oder Her - Ihren Job los
Ich wäre da ebenfalls sehr vorsichtig!!!
Mein Mann hat damals seine Ex, schwanger nach einem ONS, geheiratet, der erste Sohn wurde ehelich geboren. Rechtlich war/ist mein Mann also der Vater des Kindes.
Auch wollte der biologische Vater nichts von dem Kind wissen. Die Ex meines Mannes hat ihm dann versprochen, nie irgendwelche Ansprüche an meinen Mann zu stellen, sollte es zu einer Trennung kommen.
Pustekuchen! Nach der Trennung, weil Ex ein Verhältnis über 4 Jahre inklusiver zwei weiterer Kinder (die aber die Kinder meines Mannes sind) hatte, hat sie dann trotzdem Unterhalt auch für den Ältesten eingefordert. Rechtlich ist das OK so.
Vater für alle Kinder darf er aber nur eingeschränkt sein. Also zahlt mein Mann Unterhalt für ein Kind, welches nicht sein eigenes ist. Obwohl Madame ihm damals das Blaue vom Himmel versprochen hat.
Mission impossible?
Selbstredend könnte Sie ihn auf Unterhalt verklagen - wäre dann aber - Arbeitsrecht Hin oder Her - Ihren Job los
Ist der eventuelle Vater ihr Arbeitgeber?
Also zahlt mein Mann Unterhalt für ein Kind, welches nicht sein eigenes ist. Obwohl Madame ihm damals das Blaue vom Himmel versprochen hat.
Dass ein mündliches Verspechen nichts taugt ist mir klar - kein Thema
Dass man sich dagegen aber invernehmlich absichern kann steht auch ausser Frage - mein einziger Schaden wäre im Moment ein Kind als Scheinvater großzuziehen - mehr nicht - der rest ist in absolut trockenen Tüchern...
Ist der eventuelle Vater ihr Arbeitgeber?
Ich wiederhole meine Frage.
Denn wenn er es sein könnte, liegt m.E. einiges mehr im Argen.
Darüber solltest du uns auflären.
Wenn es nur eine einmalige Sache zwischen den beiden war, wäre es doch ein ausgesprochener ''Glücksschuss'' das er der Vater ist.
Der potentielle Vater ist im Vorstand - kann Ihr also das Leben schwer machen
Und wie geschrieben: es war eine einmalige Angelegenheit - und ja - ich glaube ihr das...
Moin,
Dass man sich dagegen aber invernehmlich absichern kann steht auch ausser Frage - mein einziger Schaden wäre im Moment ein Kind als Scheinvater großzuziehen - mehr nicht - der rest ist in absolut trockenen Tüchern...
Halte ich für ein Gerücht. Ihr könnt zwar einvernehmlich vereinbaren, was ihr wollt. Im Falle einer Trennung wird diese Vereinbarung hinfällig, wenn A) staatliche Leistungen beantragt werden B) Madame es sich einfach anders überlegt. Du bist und bleibst rechtlich der Vater und Kindesunterhalt für ein minderjähriges Kind wird immer geschuldet und kann nicht mit dem Hinweis auf eine frühere Vereinbarung verweigert werden. Die schriftliche Vereinbarung entfaltet in etwa soviel Rechtskraft wie eine mündliche Absichtserkläruing - nämlich gar keine.
LG,
Mux
Schon klar soweit 🙂
Ihr könnt mir jetzt glauben oder nicht - unsere private, eheliche Situation kann man eben nicht in Worte fassen - dazu müsste man sich vis a vis gegenübersitzen 😀
Diesbezüglich bin ich abgesichert
Der potentielle Vater ist im Vorstand - kann Ihr also das Leben schwer machen
Ein Grund mehr, Tinas Antwort #22 mal durchzuspielen:
ABER: Da gibt es ja einen biologischen Vater. Wenn ich nun mit dem Kind alleine leben würde, dann wäre dieser Mann dem Kind und mir ggü. zu Unterhalt verpflichtet. Dieser ist recht gut aufgestellt, also ist die Wahrscheinlichkeit sehr hoch, das ich für 3 Jahre mein bisheriges Einkommen weiterhin von ihm bekomme, ohne dafür arbeiten zu müssen. Zudem wird er für das Kind die nächsten vielen Jahre mehr als den Mindestunterhalt zahlen können.
Was hindert mich daran, diese Möglichkeit nicht wahrzunehmen und meinen Mann zu verlassen?
Zusätzlich: was hindert den potentiellen KV (der womöglich auch weiss, dass nach 2 Jahren die Anfechtungsfrist "abläuft"), diese zwei Jahre in Ruhe abzuwarten und danach für Ruhe zu sorgen, in dem er eine Kündigung veranlasst?
Grüßung
Marco
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!
Was hätte er von einer Küdnigung?
Absolut keinen Gewinn....
Stierchen, du redest dir die Situation mit aller Gwalt schöner als sie ist.
Du stapelst immer mehr Karten auf dein Kartenhaus und redest dir ein, dass nie einer kommen wird, um dran zu pusten.
Und das Fenster macht auch nie einer auf.
Ich kann ja verstehen, dass du so viel wie möglich von deiner Welt retten willst aber soviel Makulatur kannst du einfach nicht drüber schmieren, als dass nicht an jeder Ecke wieder die Fäden durch scheinen würden .
Wenn eure Familie eine Chance haben soll, dann nur auf Basis der Wahrheit.
Der ganzen Wahrheit.
Und ich stehe immer noch vor der Frage, was du hier eigentlich willst, denn Rat ist es offenbar nicht.
Das du glaubst du seiest gegen die Unbilden des deutschen Familienrechts alleine schon durch eure "private eheliche Situation" abgesichert zeigt mir, dass du entweder blind bist oder dir Augen und Ohren zu hältst.
Dieses Forum ist voll von Opfern des "normalen" Familienwahnsinns in D und du glaubst, du kannst dieses löchrige Schiff an allen Klippen vorbei steuern.
Wach auf!
Ich sage ja nicht, du sollst Mutter und Kind in die Gosse werfen aber sorge für klare Verhältnisse.
Das ist für alle Beteiligten mit Abstand das beste.
Vor allem für dich.
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Was hätte er von einer Küdnigung?
Absolut keinen Gewinn....
Und wenn es nur ist ,das nicht irgendwann mal einer sagt: Mensch das Kind von stierchens Frau sieht ja unserem Vorstand xy wie aus dem Gesicht geschnitten
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Les deine Geschichte mal selber.
Du bist absolut zu 100% zeugungfähig.
Deine Frau von Spezialisten als unfruchtbar erklärt.
Der freundliche Franzose, gehobenen Alters, der zufällig im Vorstand der Firma sitz, schläft einmal mit deiner Frau und die wird gleich schwanger?
Sie klärt ihn über die Schwangerschaft auf und er verlangt die Abtreibung, was sie aber nicht will.
Die ''normale'' Reaktion von ihm müsste gewesen sein:Wer, ich soll der Vater sein?wie kommst du denn darauf?
Wenn du nicht mit diesen Lügen aufhörst, kannst du gehen.
Stattdessen verlangt er die Abtreibung.
Irgendwie ne echt seltsame Geschichte, finde ich.
Hi Stierchen,
die Gründe warum irgendetwas tut sind total verschieden. Aber glaube mir, es passieren die blödesten Dinge.
Viele Kinder in so einer Situation erfahren z.B. durch Zufall, das ihr sozialer Vater nicht ihr leiblicher Vater ist. Weil die Eltern den Zeitpunkt verpassen dem Kind die Wahrheit zu sagen. Ihr habt hier auf jeden Fall Verantwortung!
Auch eine Kündigung würde ich nicht als so unwahrscheinlich ansehen. Wer will den immer wieder mit seinen eigenen Fehlern konfrontiert werden? Allein sein blödes Gefühl wenn er deine Frau sieht kann als Kündigungsgrund reichen.
Genau wie alles mögliche dazu führen kann das eure Ehe irgendwann nicht mehr so gut ist. Die erste Zeit mit einem Kind kann z.B. extrem anstrengend, und oft auch beziehungsstörend oder beziehungsvernichtend sein.
Abgesehen davon habt ihr immer noch die Option das du der Vater bist. Deine Chancen sind vermutlich größer als seine, oder?
LG
Nadda
ich glaube dies
Und wenn es nur ist ,das nicht irgendwann mal einer sagt: Mensch das Kind von stierchens Frau sieht ja unserem Vorstand xy wie aus dem Gesicht geschnitten
ist nicht wirklich das Problem. Denn auch nach Ablauf der Anfechtungsfrist ist Monsieur Vorstand "erpressbar" - zwar nicht mit gerichtlich durchsetzbarem KU, aber vermutlich sind die paar Kröten KU ihm auch schnuppe. Ich denke, er hat da ein ganz anderes familiäres Prob.
Aber zurück - das ist nicht entscheidungsrelevant für stierchen
toto