Hallo, einen sonnigen Tag wünsche ich allen Lesern und Schreibern,
zu meiner Situation. Ich bin wahrscheinlich der Vater eines 11-monatigen Jungen. Zumindestens sagt mir dies die Mutter. Sie ist verheiratet und lebt mit Ihrem Ehemann zusammen. Hin- und wieder hatte ich in Gegenwart der Mutter Umgang mit meinem wahrscheinlichen Sohn.
Die Mutter möchte die Vaterschaft ihres Ehemannes nicht anfechten. Der Ehemann wird ebenfalls nicht anfechten sagt die Kindsmutter.
Nun habe ich die Vaterschaft angefochten und heute vom Amtsgericht Paderborn die Mitteilung erhalten, dass für meinen 11-monatigen Sohn ein Ergänzungspfleger bestellt wird, weil sowohl Vater als auch Mutter widerstreitende Interessen haben. Ich habe gelesen, dass diese Ergänzungspfleger quasi als "Anwalt des Kindes" das Kind in diesem Verfahren vertreten. Eine Anhörung ist bei einem 11-monatigem Kind schlecht möglich, denn ausser etwas Gebrabbel wird da nicht viel zu hören sein. Ebenso wird das Kind nicht verstehen, was der "Anwalt des Kindes" diesem erzählt. Daher verstehe ich den Sinn der Bestellung eines Ergänzungspflegers nicht.
Lt. Gesetz bin ich als wahrscheinlicher Vater nicht berechtigt die Vaterschaft anzufechten. Das Kind ist jedoch berechtigt die Vaterschaft anzufechten. Übernimmt das dann der Anwalt des Kindes in dem Verfahren?
Wenn die Vaterschaftsanfechtung erfolgreich ist, dann bin ich rechtlicher Vater und meinem wahrscheinlichen Sohn zu Unterhalt verpflichtet. Das würde natürlich die Haushaltskasse der Mutter und ihres Mannes aufbessern, was dann die Familie wirtschaftlich stärken würde und damit auch dem Kind zu Gute kommt, also dem Wohl des Kindes dient. Kann der Ergänzungspfleger die Vaterschaft für das Kind anfechten, weil er das Kind nicht nach seinem Willen fragen kann und ist die finanzielle Stärkung der Familie dann das Argument zum Kindeswohl?
Hat jemand von Euch in einem Fall dieser Art schon Erfahrungen gesammelt?
Danke sagt
interessierter
Hallo,
warum hast Du die Vaterschaft denn angefochten? Weil Du willst, dass das Kind in "klaren Verhältnissen" aufwächst und Du Deiner Rolle als Vater gerecht werden willst?
Dann stellt sich nicht nur die Frage nach Unterhalt, sondern nach Umgang. Sonst hat Dein Kind durch Deine Bemühungen nicht wirklich etwas "gewonnen".
Jack
Hi,
das Kind braucht einen Vertreter, weil die Eltern gesetzliche Vertreter sind und somit ihre eigenen Interessen nicht losgelöst von denen des Kindes vertreten können. Der Ergänzungspfleger sorgt also dafür, dass Handlungen, die im Interesse des Kindes stehen (könnten) nicht durch die Eltern unterbunden werden.
So dürfen zB Eltern nicht ihre (überschuldete) Firma an ihr minderjähriges Kind verkaufen, ohne dass ein Ergänzungspfleger prüft, ob dieses Geschäft vorteilhaft für das Kind ist. Würde das Kind zB nur Schulden kaufen, dann würde das Gericht nicht die Zustimmung zu diesem Geschäft geben. Geschäfte, in denen auf beiden Seiten die gleiche Person (Frau und Herr Müller für sich und Frau und Herr Müller als Eltern und somit gesetzliche Vetreter des Kindes) steht, sind gesetzlich verboten (§ 181 BGB Insichgeschäft).
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Hallo,
warum hast Du die Vaterschaft denn angefochten? Weil Du willst, dass das Kind in "klaren Verhältnissen" aufwächst und Du Deiner Rolle als Vater gerecht werden willst?
Dann stellt sich nicht nur die Frage nach Unterhalt, sondern nach Umgang. Sonst hat Dein Kind durch Deine Bemühungen nicht wirklich etwas "gewonnen".Jack
Hallo,
das ging ja sehr schnell mit den Antworten, danke.
Den Umgang habe ich vorausgesetzt, wenn ich wirklich der Vater bin. Die Mutter sagt, dass ich der Vater bin, weil Ihr Mann zu dieser Zeit 3 Wochen auf Montage war. In dem Verfahren wird doch dann auch die Vaterschaft geklärt, dann gibt es keinen Streit in Zukunft. Erschien mir als die einfachste Lösung.
Danke sagt
interessierter
Hi Interessierter,
willkommen hier.
Den Umgang habe ich vorausgesetzt, wenn ich wirklich der Vater bin. Die Mutter sagt, dass ich der Vater bin, weil Ihr Mann zu dieser Zeit 3 Wochen auf Montage war. In dem Verfahren wird doch dann auch die Vaterschaft geklärt, dann gibt es keinen Streit in Zukunft. Erschien mir als die einfachste Lösung.
Das würde ich allerdings alles etwas kritischer sehen. Auch wenn wir heute in "lockeren" Zeiten leben, löst normalerweise das Fremdgehen eines Partners eine große Krise in einer Beziehung aus. Wenn dann noch ein externer die Vaterschaft haben möchte... Für mich sieht das nicht nach einer harmonischen Zukunft aus.
Oder liegt hier der "Klassiker" Zeugungsunfähigkeit beim Ehemann vor und Du solltest einspringen?
Das würde natürlich die Haushaltskasse der Mutter und ihres Mannes aufbessern, was dann die Familie wirtschaftlich stärken würde und damit auch dem Kind zu Gute kommt,
Auch das halte ich für eine sehr fragwürdige These. Auf die Verwendung des KU hast Du keinerlei Einfluss. Ob davon jetzt der neue Flachbildschirm oder Kippen gekauft werden, entscheidest nicht Du.
Was aber bei Vaterschaftsfestelltung klar sein wird, ist das Du (zumindest für die nächsten 3 Jahre) Unterhalt bis zur Höhe des Selbstbehalts zahlen wirst. Gruß Ingo
Hi,
das Kind braucht einen Vertreter, weil die Eltern gesetzliche Vertreter sind und somit ihre eigenen Interessen nicht losgelöst von denen des Kindes vertreten können. Der Ergänzungspfleger sorgt also dafür, dass Handlungen, die im Interesse des Kindes stehen (könnten) nicht durch die Eltern unterbunden werden.
LG LBM
Hallo LBM,
dein Beispiel versteh ich, aber das betrifft das Wirtschaftsrecht und die Vaterschaftsanfechtung ist Familienrecht. Was sind die konkreten Aufgaben des Ergänzungspflegers bei einer Vaterschaftsanfechtung? Kannst du das bitte auch mit einem Beispiel für einen juristischen Laien erklären Das Kind kann nicht befragt werden und dem Kind kann nichts erzählt werden. Google hat mir auch nicht helfen können. Nach dem Gesetz kann ich nicht anfechten, aber der Richter hat für das Kind den Ergänzungspfleger bestellt. Wird das "von Amts wegen" immer gemacht oder bedeutet dies, dass der Ergänzungspfleger für das Kind die Vaterschaft anfechtet, weil ich dazu nicht berechtigt bin?
Danke sagt
interessierter
Hi,
was ist daran so schwierig? Der Ergänzungspfleger vertritt das Kind im Verfahren, weil es am Verfahren nun mal beteiligt ist. Er kann für das Kind Anträge stellen, seinen Senf schreiben und in der Verhandlung anwesend sein.
Der Ergänzungspfleger ist nicht zu verwechseln mit dem Verfahrensbeistand ("Anwalt des Kindes") des am Verfahren nicht als Partei beteiligten Kindes.
Gruss von der Insel
Hi Interessierter,
Auch wenn wir heute in "lockeren" Zeiten leben, löst normalerweise das Fremdgehen eines Partners eine große Krise in einer Beziehung aus.
Hallo Ingo30,
danke für deine Antwort. Von der Mutter habe ich mich nach 8 Monaten getrennt und Ihr Mann hat ihr verziehen. Die Beziehungskrise ist beigelegt
Oder liegt hier der "Klassiker" Zeugungsunfähigkeit beim Ehemann vor und Du solltest einspringen?
Er war auf Montage und da ist es passiert. Die Mutter hat nicht zu mir gesagt, dass ich ihr ein Kind machen soll, weil ihr Mann nicht will oder nicht kann, daher schließe ich das aus. Ich gehe von einem Unfall aus, weil ich kein Kondom benutzt habe.
Auf die Verwendung des KU hast Du keinerlei Einfluss. Ob davon jetzt der neue Flachbildschirm oder Kippen gekauft werden, entscheidest nicht Du.
Ob die Familie dann mein Geld für das Kind oder das eigene Geld für diverse Einkäufe verwendet, die nicht direkt dem Kind zugute kommen, kann ich nicht beeinflussen. Aber wenn mehr Geld in der Haushaltskasse ist, dann erhöht sich das verfügbare Haushaltsnettoeinkommen und das kommt indirekt auch dem Kind zu.
Danke sagt
interessierter
Das Fanilieneinkommen erhöht sich nur, wenn keien Sozialleistungen fließen.
Für die ersten 3 Jahre könnte es sich nicht nur um den KU, sondern auch um den Betreuungsunterhalt für die KM erhöhen. Natürlich nur, sofern du als rechtlicher Vater festgestellt wirst.
Nur mal interessehalber. Was erwartet du dir von dieser Klage?
Gruß Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Hallo,
Die Mutter möchte die Vaterschaft ihres Ehemannes nicht anfechten. Der Ehemann wird ebenfalls nicht anfechten sagt die Kindsmutter.
Lt. Gesetz bin ich als wahrscheinlicher Vater nicht berechtigt die Vaterschaft anzufechten.
So weit zutreffend:
- http://www.rechtsportal.de/Familienrecht/Aktuelles/EGMR-Biologischer-Vater-kann-die-rechtliche-Vaterschaft-nicht-anfechten
- http://www.sueddeutsche.de/politik/vaterschaftsprozess-menschenrechts-gericht-weist-klagen-leiblicher-vaeter-ab-1.1315299
Nun habe ich die Vaterschaft angefochten
:question: :question:
Ich denke, das ist gar nicht möglich ?
Das Kind ist angeblich berechtigt, die Vaterschaft anzufechten ?
Davon steht in dem Bericht über die am EGMR verhandelten Fälle nichts.
Ich kann mir das auch nicht vorstellen, denn damit würde das geltende Recht quasi durch die Hintertür wieder ausgehebelt.
Als Sorgeberchtige sind die rechtlichen Eltern allein vertretungsbefugt, jedoch wird durch die Bestellung des Ergänzungspflegers den Eltern Teile der elterlichen Sorge entzogen und auf den Ergänzungspfleger übertragen.
Welche Teile der elterlichen Sorge wurden dem Ergänzungspfleger übertragen, das muss doch in der Mitteilung des Amtsgerichtes vermerkt sein ?
Ich könnte mir vorstellen, dass es nun nicht um die Vaterschaft geht, sondern um Umgang:
Aus dem Urteil im Fall Anayo gegen Deutschland lässt sich darüber hinaus ableiten, dass die Mitgliedstaaten nach Art. 8 EMRK verpflichtet sind zu prüfen, ob es im Kindeswohlinteresse liegt, dem leiblichen Vater die Möglichkeit zu geben, eine Beziehung zu seinem Kind aufzubauen, etwa durch Gewährung des Umgangsrechts. Daraus folgt aber nicht notwendigerweise eine Verpflichtung der Mitgliedstaaten nach der Konvention, biologischen Vätern die Möglichkeit einzuräumen, den Status des rechtlichen Vaters anzufechten.
http://www.rechtsportal.de/Familienrecht/Aktuelles/EGMR-Biologischer-Vater-kann-die-rechtliche-Vaterschaft-nicht-anfechten
´Hi diskurso,
(1) Berechtigt, die Vaterschaft anzufechten, sind:
1.
der Mann, dessen Vaterschaft nach § 1592 Nr. 1 und 2, § 1593 besteht,
2.
der Mann, der an Eides statt versichert, der Mutter des Kindes während der Empfängniszeit beigewohnt zu haben,
3.
die Mutter,
4.
das Kind und
wobei für 2. folgende Einschränkung gilt:
(2) Die Anfechtung nach Absatz 1 Nr. 2 setzt voraus, dass zwischen dem Kind und seinem Vater im Sinne von Absatz 1 Nr. 1 keine sozial-familiäre Beziehung besteht oder im Zeitpunkt seines Todes bestanden hat und dass der Anfechtende leiblicher Vater des Kindes ist.
Somit ist interessierter selbst tatsächlich nicht Anfechtungsberechtigt, allerdings kann der Ergänzungpfleger im Namen des Kindes die Vaterschaft anfechten, wenn er zum Sshluß kommt, das es genügend Anhaltspunkte gibt und es im Interesse des Kindeswohls ist, Gewissheit über den biologischen Vater zu erhalten
Gruß Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Hi,
was ist daran so schwierig? Der Ergänzungspfleger vertritt das Kind im Verfahren, weil es am Verfahren nun mal beteiligt ist. Er kann für das Kind Anträge stellen, seinen Senf schreiben und in der Verhandlung anwesend sein.
Der Ergänzungspfleger ist nicht zu verwechseln mit dem Verfahrensbeistand ("Anwalt des Kindes") des am Verfahren nicht als Partei beteiligten Kindes.
Gruss von der Insel
Hallo Inselreif,
danke für deine Antwort. Ich hoffe auf deiner Insel ist viel Sonne. Jetzt hast du mich verwirrt. Ich dachte, dass der Ergänzungspfleger und der Verfahrensbeistand genau das Gleiche sind, weil beide die Interessen des Kindes vertreten. Kannst du mir das Bitte mit einem Beispiel erklären, damit ich den Unterschied verstehe?
Danke sagt
interessierter
Ganz einfach:
Klage auf Umgang.
Verfahrenbsbeteiligte KV (als Kläger) und KM (als Antragsgegnerin)
Kind ist nicht Verfahrensbeiligter (eher Verfahrensgegenstand).
Um aber im Streit der Eltern die Interessen des Kindes zu wahren wird der Verfahrensbeistand herangezogen, der sicherstellen soll ,das die Belange, Bedürfnisse und Wünsche des Kindes was den Umgang mit dem anderen Elternteil angeht nicht übergangen werden.
Kalge auf Unterhalt:
Kläger ist das Kind, Verfahrensgegner KV und/oder KM.
Da vertritt der Ergänzungpfleger das Interesse des Kindes ggü. dem Elternteil, da ja sonst der Konflikt entstehen könnte, dass der Antragsgegener weniger Unterhalt zahlen will und als Sorgeberechtigter dies im Namen des Kinder abnicken könnte 😉
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Hi,
der Verfahrensbeistand kann wie ein Anwalt eigene Anträge stellen, die im Sinne des Kindes sind, das Sorgerecht der Eltern bleibt unberührt. Ein Ergänzungspfleger hebelt in dem bestellten Bereich das Sorgerecht der Sorgeberechtigten aus.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Das Familieneinkommen erhöht sich nur, wenn keien Sozialleistungen fließen.
Guten Tag Tina,
danke für deine Antwort. Durch die Auslöse auf Montage hat der Mann der Mutter Netto ca. 3000€. Da fließen bisher keine Leistungen vom Sozialamt.
Für die ersten 3 Jahre könnte es sich nicht nur um den KU, sondern auch um den Betreuungsunterhalt für die KM erhöhen. Natürlich nur, sofern du als rechtlicher Vater festgestellt wirst.
Gilt das Rückwirkend bis auf die Geburt des kleinen Mannes im August 2011 oder gilt das erst ab Rechtskraft des Urteils? Sind das die 750€ von denen ich hier schon im Forum gelesen habe?
Nur mal interessehalber. Was erwartet du dir von dieser Klage?
Ich erwarte zu wissen ob ich wirklich der Vater des kleinen Mannes bin. Und wenn ich das bin, möchte ich auch meinen finanziellen Beitrag leisten und gern Umgang wahrnehmen.
Danke sagt
interessierter
Hi,
der KU wird auf jedenfall rückwirkend ab Geburt fällig, der BU eher nicht.
Für den KU gilt das ber. Netto und der Betrag der DDT.
Für den BU gilt erstmal deine Leistungsfähigkeit. Also bei BU alles über 1050 Euro kannst du abgeben. Mindestbedarf wäre 770 Euro, wenn die KM kein Einkommen hatte, Höchstbetrag ihr Einkommen vor der Geburt )natürlich nur solange du dafür auch leistungsfähig bist). BU ist sozusagen ein Ersatz für den Schaden, der der Mutter durch die Geburt des Kindes ensteht, da sie nichtmehr im bisherigen Umfang verdienen kann.
Gruß Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Hi Interessierter,
Dir ist bekannt, dass Du auch in der Apotheke einen günstigen Vaterschaftstest kaufen kannst und diesen mit der KM und Kind zusammen durchführen kannst? Das kostet einen Bruchteil des gerichtlichen Tests. Wenn ihr das ganze so macht, dass ihr den Umschlag zusammen in den Briefkasten werft, kann auch keiner manipulieren.
Auch wenn diese Tests natürlich nicht gerichtsverwertbar sind, würdet ihr schon mal einen Anhalt bekommen, bevor ihr da ein riesen Fass aufmacht.
Und ein 3 Wochen Zeitfenster würde ich (je nach vorheriger Verhütungspraxis der KM) auch nicht als unbedingt "sichere Erkenntnis" annehmen. Gruß Ingo
@Tina
@LBM
danke für eure Anworten. Das Beispiel von Tina zur Unterscheidung Verfahrensbeistand und Ergänzungspfleger ist verständlich. Wenn ich Lausebackesmama richtig verstanden habe, dann kann nur ein Verfahrenspfleger eigene Anträge stellen und ein Ergänzungspfleger kann keine eigenen Anträge für das Kind stellen?
Danke sagt
interessierter
Moin interessierter,
Deine Bereitschaft, für Deinen "Verhütungsunfall" einzustehen, ist ehrenhaft. Ob Deine Ex-Affäre bereit ist, Dir den Umgang mit "ihrem" Kind zu gewähren oder ob es eine neue Ehekrise gäbe, wenn der gehörnte Ehemann sich alle paar Tage oder Wochen vorstellen muss, dass seine Gattin sich mit Dir trifft und was Ihr dabei vielleicht alles tut, steht in den Sternen. Möglicherweise steht sie dann vor der Wahl "Ehemann oder Affäre." Wie sie sich dann entscheidet, weiss nur sie selbst.
Fakt ist: Ein Umgangsrecht mit einem Kind ist sehr theoretisch, wenn einer der Beteiligten es in der Praxis boykottiert.
Fakt ist aber auch: Eine Unterhaltspflicht für Kind und (mindestens die ersten drei Jahre) auch die Mutter lässt sich leicht durchsetzen (notfalls mit Hilfe eines Gerichtsvollziehers): Du bist verpflichtet, Dich in Bezug auf sämtliche Einkünfte "nackich" zu machen; daraus errechnet sich die Höhe des monatlichen Unterhalts. Wenn Du nicht gerade Grossverdiener bist, lebst Du dann mit einiger Wahrscheinlichkeit für mindestens drei Jahre vom Selbstbehalt (monatlich 950 bzw. 1.050 EUR). Ob Du in einer teuren Wohnung wohnst oder noch einen Autokredit laufen hast, spielt dafür keine Rolle; ggf. musst Du dann eben umziehen oder das Auto verkaufen, wenn das vom Selbstbehalt nicht zu stemmen ist.
Dass Du bei nachgewiesener bzw. anerkannten Vaterschaft bezahlen musst, ist also sehr sicher; ob Du für Dein Geld auch etwas "bekommst" - beispielsweise Umgang mit dem Kind - steht dagegen in den Sternen. Das Ehepaar kann allein durch einen Wohnortwechsel über eine grössere Distanz hier Fakten schaffen, weitere "Tricks" zur Umgangsvereitelung kannst Du hier im Forum zahlreich nachlesen.
Insofern wäre nicht die Vaterschaftsanfechtung (bzw. -anerkennung durch Dich) der logische erste Schritt, sondern die Vaterschaftsfeststellung. "Ehemann war drei Wochen auf Montage" beweist nämlich überhaupt nichts; selbst wenn man nach dem Zyklus Deiner Ex-Affäre die Uhr stellen kann. Auch "hat meine Nase" ist eine beliebte Selbsttäuschung; wenn Du nicht gerade aussiehst wie Boris Becker oder aus Schwarzafrika kommst, ist es bestenfalls Anlass für eine Vermutung; nicht mehr.
Private Vaterschaftstests gibt es ab ca. 200 EUR; falls Deine Ex-Affäre mitspielt, hast Du anschliessend zumindest Gewissheit. Im übrigen kannst Du hier gerne mal Deine Einkommenszahlen einstellen; dann rechnen unsere Unterhalts-Experten mal mögliche Unterhaltsbeträge aus. Sofern Dich der auf Jahre verbleibende Rest auf Deinem Konto nicht schockt, kannst Du Dir DANN überlegen, ob Du das Verfahren wirklich weiterbetreiben willst oder an dieser Stelle "stop!" sagst (inklusive der Möglichkeit, irgendwann mal mit einer Frau eines oder mehrere Kinder zu bekommen, für die Du auch tatsächlich täglich Vater sein darfst - und nicht nur ausnahmsweise oder auch gar nicht.)
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Möglicherweise steht sie dann vor der Wahl "Ehemann oder Affäre." Wie sie sich dann entscheidet, weiss nur sie selbst.
Grüssles
Martin
Guten Tag Martin,
danke für deine Antwort. Die Mutter hat nur die Wahl Ehemann, weil ich mich von ihr getrennt habe.
Das Ehepaar kann allein durch einen Wohnortwechsel über eine grössere Distanz hier Fakten schaffen, weitere "Tricks" zur Umgangsvereitelung kannst Du hier im Forum zahlreich nachlesen.
Die kleine Villa mit Pool wird den Wohnortwechsel problematisch werden lassen.
Ein Umgangsrecht mit einem Kind ist sehr theoretisch, wenn einer der Beteiligten es in der Praxis boykottiert.
Bisher sehe ich meinen wahrscheinlichen Sohn hin und wieder. Ich weiß nicht ob die Mutter mit dem Kind mich an sich binden möchte.
Insofern wäre nicht die Vaterschaftsanfechtung (bzw. -anerkennung durch Dich) der logische erste Schritt, sondern die Vaterschaftsfeststellung.
Private Vaterschaftstests gibt es ab ca. 200 EUR; falls Deine Ex-Affäre mitspielt, hast Du anschliessend zumindest Gewissheit.
Vaterschaftstest privat will Sie nicht (daher "wahrscheinlicher" Sohn). Wenn in der Vaterschaftsanfechtung geklärt wird, dass ich nicht der Vater bin, dann kann ich an dieser Stelle das Verfahren abbrechen, weil keine Vaterschaftsanfechtung mehr erforderlich ist. So gibt es nur ein Verfahren und nicht viele Verfahren, das spart Zeit und schont die Nerven.
Danke sagt
interessierter