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Ergänzungspfleger bei Vaterschaftsanfechtung

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82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus Interessierter!

Vaterschaftstest privat will Sie nicht (daher "wahrscheinlicher" Sohn).

Da Du Deinen wahrscheinlichen" Sohn ja auch sehen darfst, könntes Du auch einen Test ohne Einwilligung der Mutter machen (ich weiss, nicht legal...aber wo kein Kläger, auch kein Richter)).
Damit hättest DU aber erst mal preisgünstig die Sicherheit, was Du weiter zu tun oder zu lassen hättest...

Grüssung
Marco

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 26.07.2012 13:38
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

Die Mutter hat nur die Wahl Ehemann, weil ich mich von ihr getrennt habe.

vielleicht habe ich mich missverständlich ausgedrückt; ich meinte die sinngemässe Ansage des Ehemannes "wenn Du weiterhin mit dem Typen Kontakt hast, bin ich weg". Kein Ehemann lässt sich gerne öffentlich Hörner aufsetzen in Form eines Kindes, von dem alle Welt weiss: "es ist nicht seines".

Die kleine Villa mit Pool wird den Wohnortwechsel problematisch werden lassen.

die gibt es notfalls auch anderswo; ist aber eh nicht der zentrale Punkt.

Bisher sehe ich meinen wahrscheinlichen Sohn hin und wieder. Ich weiß nicht ob die Mutter mit dem Kind mich an sich binden möchte.

viel entscheidender wäre die Antwort auf die Frage: Was willst Du selbst? SICHER Unterhalt bezahlen? VIELLEICHT Umgang haben?

Vaterschaftstest privat will Sie nicht (daher "wahrscheinlicher" Sohn).

bestenfalls "möglicher Sohn". Dass Deine Ex-Affäre keinen Test will, ist unter den gegebenen Umständen verständlich. Über die "biologische Wahrheit" weiss sie so viel oder so wenig wie Du.

Wenn in der Vaterschaftsanfechtung geklärt wird, dass ich nicht der Vater bin, dann kann ich an dieser Stelle das Verfahren abbrechen, weil keine Vaterschaftsanfechtung mehr erforderlich ist.

für diese Klärung braucht es - mindestens - einen gerichtlichen Test, der ungefähr das 10-fache eines privaten Tests kostet. Hinzu kommen Anwalts- und Gerichtskosten.

So gibt es nur ein Verfahren und nicht viele Verfahren, das spart Zeit und schont die Nerven.

die zeit- und nervenschonendste Variante hatte @82marco in #20 genannt.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 26.07.2012 14:21
(@interessierter)
Schon was gesagt Registriert

Guten Tag Martin,

danke für deine Antworten.

Moin,
vielleicht habe ich mich missverständlich ausgedrückt; ich meinte die sinngemässe Ansage des Ehemannes "wenn Du weiterhin mit dem Typen Kontakt hast, bin ich weg".
Was willst Du selbst? SICHER Unterhalt bezahlen? VIELLEICHT Umgang haben?

Wenn das Gericht einen Beschluss fasst, wird es für die Mutter einfacher mit Ihrem Mann zu argumentieren und die Ehe wird hoffentlich nicht unnötig belastet. Übergabe des Kindes kann mit Vollmacht durch die Krippenerzieher erfolgen, somit ist kein direkter Kontakt zur Kindsmutter erforderlich bzw. kann auf Terminabsprachen reduziert werden. Ist das Kind mein Sohn, dann möchte ich SICHER UMGANG (In den Umgangthreads habe ich viele unschöne Vorgänge gelesen. AMIGA oder nicht AMIGA, das werde ich später erfahren.) haben und werde SICHER UNTERHALT zahlen.

Zuerst muss dafür die Vaterschaft geklärt werden, da bin ich schon dabei. Daher zu einer der Ausgangsfragen zurück. "Lt. Gesetz bin ich als möglicher Vater nicht berechtigt die Vaterschaft anzufechten. Das Kind ist jedoch berechtigt die Vaterschaft anzufechten. Das Gericht hat das Verfahren angenommen, ein Aktenzeichen vergeben und ein Ergänzungspfleger wurde für das Kind bestellt". Ich bin nicht anfechtungsberechtigt. Wurde der Ergänzungspfleger jetzt bestellt, weil er berechtigt ist für das Kind die Vaterschaft anzufechten, weil ich nicht berechtigt bin und stellt der Ergänzungspfleger dann diesen Antrag? Eigentlich hätte das Gericht die Vaterschaftsanfechtung gleich abweisen können, weil ich nicht anfechtungsberechtigt bin. Daher verstehe ich das mit der ganz konkreten Aufgabe des Ergänzungspflegers noch nicht ganz :question:.

Danke sagt
interessierter

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 26.07.2012 16:57
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Naja,

dieser wird sich kundig machen und dann entscheiden ob er im Namen des Kindes die Vaterschaftsanfechtung und die Vaterschaftsfeststellung einklagt.

Wenn das Gericht einen Beschluss fasst, wird es für die Mutter einfacher mit Ihrem Mann zu argumentieren und die Ehe wird hoffentlich nicht unnötig belastet. Übergabe des Kindes kann mit Vollmacht durch die Krippenerzieher erfolgen, somit ist kein direkter Kontakt zur Kindsmutter erforderlich bzw. kann auf Terminabsprachen reduziert werden.

Naja, das kann man so oder so sehen. Nichts wird den Ehemann daran hindern die Frau zu verlassen, wenn er als rechtlicher Vater entsorgt wurde. Und man sollte nicht die gekränkt Eitelkeit eines Mannes unterschätzen, der tagtäglich mit dem lebendigen Beweis des Seitensprungs zu tun hat. Im übrigen hat die Frau durchaus nicht nur die Wahl "Ehemann" weil du sie verlassen hast. Sie kann durchaus das Kind auch alleien großziehen, die ersten Jahre durch dich alimentiert (kann dir aber auch jetzt passieren, dass du trotz Ehe zahlen mußt)
Bei der Übergabe in der Krippe gehst du davon aus, dass das Kind von Anfang an bei dir übernachten darf.

Gruß Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 26.07.2012 17:28
(@interessierter)
Schon was gesagt Registriert

Guten Tag Tina,

danke für deine Antwort.

..., allerdings kann der Ergänzungpfleger im Namen des Kindes die Vaterschaft anfechten, wenn er zum Schluß kommt, das es genügend Anhaltspunkte gibt und es im Interesse des Kindeswohls ist, Gewissheit über den biologischen Vater zu erhalten

Gruß Tina

Diesen Teil der Antwort von dir hatte ich gestern überlesen. Ist das nur theoretisch möglich oder passiert das auch im Gerichtsalltag. Gibt es dazu auch eine gängige Rechtssprechungspraxis, was sind die "genügend "Anhaltspunkte und welche Argumente würden das Kindeswohl begründen? Ich weiß, das ist noch alles graue Theorie, da die Vaterschaft noch durch keinen Test wirklich nachgewiesen ist sonden nur auf der Aussage der Mutter beruht.

Danke sagt
interessierter

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 26.07.2012 17:33
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Gute Frage, ich habe darauf keine Antwort.

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 26.07.2012 17:36
(@interessierter)
Schon was gesagt Registriert

Guten Tag Tina,

danke für deine Antwort.

Bei der Übergabe in der Krippe gehst du davon aus, dass das Kind von Anfang an bei dir übernachten darf.

Gruß Tina

Nein, ich bin davon ausgegangen, dass die Mutter das Kind jetzt in der Krippe oder später im Kindergarten abgibt, ich den kleinen Mann abhole und am Nachmittag dorthin zurückbringe. Somit würde ich den Kontakt zu der Mutter bzw. den Eheleuten minimal halten und der Mann würde sein Wochenende und den Alltag durch mich nicht aktiv gestört sehen. Eine spätere Ausweitung des Umgangs soll auch Übernachtungen mit einschließen, aber so können alle langsam in die neue Situation hineinwachsen, falls ich wirklich der Vater sein sollte.

Danke sagt
interessierter

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 26.07.2012 17:48
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