Exe bekommt Nachwuc...
 
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Exe bekommt Nachwuchs noch vor der Scheidung

 
(@koala1)
Rege dabei Registriert

Hallo Leute,

mein Scheidungsantrag ist bereits Ende Februar 2011 gestellt und von der Gegenseite so auch angenommen worden.
Mein Anwalt machte mir deshalb gute Hoffnung, dass die Scheidung bis zum Sommer über die Bühne gehen könnte.

Weil aber die Zusammenarbeit mit der Gegenseite über die Anwälte nicht so gut geklappt hat (fehlende Unterlagen beim Vermögensausgleich und auch noch keine Auskunft über den Rentenausgleich) zögert es sich doch bis nächstes Jahr hinaus.

Nun bekommt Exe von ihrem neuen Freund (der in Polen lebt und nur sporadisch mal vorbeikommt)  in den nächsten zwei Wochen ein weiteres Kind und ich werde wohl (per Gesetz) erstmal als Vater in den Papieren stehen.
Ich habe Exe deshalb letzte Woche eine SMS mit der Frage geschickt, ob und wann sie die Vaterschaft vor dem Jugendamt klären möchte.
Es kam (wie fast zu erwarten) keine Anwort.

Also habe ich meinem Anwalt angeschrieben und um Klärung über die Anwaltsebene gebeten.

Ich habe auch beim Jugendamt nachgefragt und ich sehe nun folgende Möglichkeiten:
a) Wenn Exe und der biologische Vater entsprechende Erklärungen unterzeichnen, so kann ich "kostenlos" aus der Vaterschaft entlassen werden, weil ein Scheidungsantrag bereits anhängig ist.
b) Wenn der bilogische Vater nicht mitwirken möchte, so gibt es einen Weg über das Jugendamt, bei dem aber Kosten anfallen (Gutachter, Gericht, Anwälte).
c) Vaterschaftsanfechtung (wenn auch Exe nicht mitwirken will)

Das Jugendamt hat mir sehr ans Herz gelegt, dass die Vaterschaft schnell geklärt werden soll, weil es bei der Beantragung von öffentlichen Geldern oder in Fragen einer Erbschaft von Bedeutung sein könnte.

Wie seht Ihr das?
Wie kann man das (für mich mit möglichst geringen Kosten) klären?

Mfg
koala

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 19.09.2011 13:38
(@ingo30)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi Koala,

Dein Anwalt soll mal in die Puschen kommen, dass ist sein Job. Kommt ein Kind in diesem Stadium der Trennung zur Welt, ist das eine besondere Härte, die eine Beschleunigung des Scheidungsverfahren zur Folge haben sollte. Vielleicht geht auch so eine Abtrennung des Versorgungsausgleichs, wenn hier keine schnelle Einigung herbeigeführt werden kann. Gruß Ingo

AntwortZitat
Geschrieben : 19.09.2011 19:20
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus koala1!
Wie erhielten vor ca. 5 Jahren folgende Info unseres JA´s (wir erwarteten unser Kind und meine Frau war noch nicht gechieden):
Selbst wenn der Vater die Vaterschaft ofiziell anerkennt, bist Du per Gesetz erst mal der Vater, da das Kind während Euer Ehezeit geboren wurde.
Demzufolge müsstest Du trotz Vaterschaftsanerkennung des leiblichen Vaters Deine Vaterschaft gerichtlich anfechten...

Insofern gebe ich Ingo30 Recht, Dein RA soll Gas geben und schauen, dass schnellstmöglich ein Scheidungstermin zustande kommt. Wie er das macht, ist sein Prob, dafür kriegt er anständige Honorare...

Grüßung
Marco

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 20.09.2011 09:33