Fragen, und klagen ...
 
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Fragen, und klagen ! Vaterschafft leiblich

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 Xe
(@_xe_)
Registriert

§ 1600b
Anfechtungsfristen

(1) Die Vaterschaft kann binnen zwei Jahren gerichtlich angefochten werden. Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem der Berechtigte von den Umständen erfährt, die gegen die Vaterschaft sprechen; das Vorliegen einer sozial-familiären Beziehung im Sinne des § 1600 Abs. 2 erste Alternative hindert den Lauf der Frist nicht.

Nun, grundsätzlich kann eine Vaterschaft nicht "von außen" angefochten werden. Gezeigt hat sich das bei Vaterschaften in der Ehe nach , bei denen ein anderer diese anfechten wollte.

Diese Herangehensweise wird also vermutlich nichts bringen. Dazu kommt, dass auch der als Vater eingetragene Mann die zwei Jahre Frist einzuhalten hat. Ist die abgelaufen, ist Essig mit Änderung.

AntwortZitat
Geschrieben : 30.01.2014 14:00
 LH
(@_lh_)
Schon was gesagt Registriert

also haben meine ex und ich eine patt situation? ich kanns mir ncht leisten zu klagen und in vorleistung zu gehen und sie kann mich nicht eintragen lassen wenn ihr nichts auf die füße wiez.b betrug fallen soll

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 30.01.2014 14:06
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Man kann natürlich auch die provokante Frage in den Raum stellen, warum es für dieses Kind gut sein soll, wenn plötzlich jemand sein Vater sein will, den seine Vaterschaft die vergangenen 6 Jahre nicht die Bohne interessiert hat und der auch heute als einzige Alternative zu Drogenkonsum und -handel eine H4-Karriere sieht.

Ein bisschen Biologie macht noch keinen Vater aus; dafür braucht's Engagement und Verantwortung (die durch die hier geäusserten Erwartungen einer auf dem Silbertablett servierten "Vaterschaft" nicht einmal ansatzweise erfüllt wird). Einmal ungeachtet abgelaufener Anfechtungsfristen und eventueller Straftatbestände: Was genau würde sich für dieses 6-jährige Kind dadurch verbessern?

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 30.01.2014 14:15
(@sputnik)
Nicht wegzudenken Registriert

also haben meine ex und ich eine patt situation? ich kanns mir ncht leisten zu klagen und in vorleistung zu gehen und sie kann mich nicht eintragen lassen wenn ihr nichts auf die füße wiez.b betrug fallen soll

Ich komme mit ihrem Lebensgefährten nicht klar und mit meiner ex schon gar nicht mehr. darauf hin hat sie weil es stets streit gab und auch wenig zeit hat mir immer weniger den kleinen gebracht ( ja kein feiner zug von mir, dass sie jedesmal zuggeld bezahlen musste obwohl ich ja nur wenig bezahlt habe, ich muss auch zugeben, das ich nicht immer nett war) schnell gereizt und so weiter.

ja ich habe das geld aufgebracht mit dealerei usw. also würde das ganze eh bei hartz IV landen , da ich dann auch kinder angeben muss und die ex auskunft geben wird, dass ich anderweitig geld verdient habe , also könnte mir u.U etwas auf die Füße fallen.

Sorry LH,

normalerweise ermutige ich jedem hier für die Sach zu kämpfen. Nachdem ich deinen Thread einige Zeit mit verfolgt habe rate ich dir dazu die Sache auf sich beruhen zu lassen. Deine Ex samt Kind und Vater in Frieden zu lassen und sich stattdessen darum zu kümmern, finanziell und jobmäßig auf die Füße zu kommen und sich von kriminellen Machenschaften zu distanzieren, mit denen du anderen Menschen Schaden zufügst.

Solltest du dein Leben in den Griff bekommen, kann man dir vielleicht auch die nötige "Lebensreife" zusprechen Vater und Bezugsperson eines Kindes zu sein.

Leider bist du jahrelang extrem von deiner Ex betrogen worden und sie hat dich finanziell über den Leisten gezogen und deine Ex nebst Freund haben sich wohl jeden Monat ins Fäustchen gelacht. Aber du warst auch so grundlegend naiv, dein Leben von anderen steuern zu lassen und das scheint sich bis heute nicht geändert zu haben.

Schau, dass du auf die Füße kommst und kümmer dich um dich.

Sorry, mehr kann ich dazu nicht sagen.

Gruß
Sputnik

EDIT: @Martin: Sorry unsere Beiträge haben sich überschnitten, sind aber miteinander konform.
-

AntwortZitat
Geschrieben : 30.01.2014 14:16
 Xe
(@_xe_)
Registriert

Es ist kein Betrug, denn landläufig wird auch anderes darunter verstanden. Was hier im aller schlimmsten Fall vorliegen würde wäre eine Personenstandsfälschung. Näheres kann dir aber dein Anwalt sagen.

Selbst wenn du klagen könntest, hättest du kaum Aussicht auf Erfolg, da das Gesetz immer davon ausgeht, dass eine Vaterschaftserklärung nicht leichtfertig gegeben wird. Du als "Nicht-Vater" kannst die nicht anfechten und auch keine neue abgeben.

AntwortZitat
Geschrieben : 30.01.2014 14:17
 Xe
(@_xe_)
Registriert

Solltest du dein Leben in den Griff bekommen, kann man dir vielleicht auch die nötige "Lebensreife" zusprechen Vater und Bezugsperson eines Kindes zu sein.

Sehe ich auch so. Die Chance ist vertan, und da ist nichts mehr zu reparieren. Er sollte sich jetzt darauf konzentrieren, das Kind regelmäßig zu sehen, und vor allem auch ein finanzielles Polster zu schaffen, also aus H4 raus zu kommen. Den Unterhalt würde ich allerdings einstellen und daraus eine Kostenübernahme für die Besuche machen, auich wenn dafür keine Verpflichtung besteht.

Mitleid, muss ich allerdings zugeben, habe ich da keines. Die Rechtslage ist klar, und der Rest, den das Gesetz nicht abdeckt, müssen hier zwei oder gleich drei Menschen untereinander ausmachen.

AntwortZitat
Geschrieben : 30.01.2014 14:24
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi Xe,

mit Betrug meinte ich nicht die evtl. Personenstandsfälschung. Denn ohne Test ist ja nichtmal sicher, dass er Vater ist. Die KM braucht nur angeben, dass sie glaubte ihr LG sei der Vater.

Ich meinte, dass sie zu Unrecht Geld kassiert hat, indem sie dem TO sagte, er wäre der Vater (obwohleben rechtlich jemand anders die VAterschaft anerkannt hat)

LG Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

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Geschrieben : 30.01.2014 14:35
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

Leider bist du jahrelang extrem von deiner Ex betrogen worden und sie hat dich finanziell über den Leisten gezogen und deine Ex nebst Freund haben sich wohl jeden Monat ins Fäustchen gelacht. Aber du warst auch so grundlegend naiv, dein Leben von anderen steuern zu lassen und das scheint sich bis heute nicht geändert zu haben.

da es sich bei den in Rede stehenden 100 EUR pro Monat an "Unterhalt" offenbar um die Erlöse aus Drogengeschäften gehandelt hat, hält sich mein Mitleid in gewissen Grenzen. Es sei denn man möchte grundsätzlich festgestellt haben, dass Drogendealer ein harter Beruf ist und dass man rechtswidrig um die Erlöse aus diesem Beruf betrogen werden kann...

Wofür dieses Geld geflossen ist, kann man im Nachhinein ja sowieso nicht so genau sagen. Vermutlich für die Annahme, jemanden geschwängert zu haben - nachgeprüft wurde die Vaterschaft ja offenbar nie. Vielleicht aber auch als Provision? Oder als Schweigegeld? Oder als stille Beteiligung? Ich erkenne jedenfalls keine moralische Basis, von der aus man anderen vorwerfen dürfte, sich nicht "gesetzeskonform" zu verhalten.

Und ja: Ich halte es durchaus für vorteilhaft und kindeswohlgerecht, dass man in diesem Land nicht einfach zu jedem beliebigen Zeitpunkt auf ein beliebiges Kind zeigen und sagen kann: "Meins!"

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

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Geschrieben : 30.01.2014 14:36
 LH
(@_lh_)
Schon was gesagt Registriert

also ich kann definitiv nichts machen

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 30.01.2014 15:39
(@sputnik)
Nicht wegzudenken Registriert

also ich kann definitiv nichts machen

Doch.....

... dein Leben ändern bevor du Verantwortung für ein anderes übernehmen kannst und willst!

AntwortZitat
Geschrieben : 30.01.2014 15:46




 LH
(@_lh_)
Schon was gesagt Registriert

ich fühl mich echt besch... von der halben welt, ich wurde weiterhin informiert, dass ich den kleinen nicht sehen darf! die KM verbietet es, aber ich war doch einfach nur zu dämlich mich vor 6 jahren beim amt selber zu melden weil ich noch nie etwas von einer vaterschafftsanerkennung gewusst habe.

sie sagte mir das ich auch keine rechtliche handhabe für treffen habe, da ich freiwillig unterhalt gezahlt habe und nie ein vertrag o.ä geschlossen wurde. Ich meinte darauf hin das meine neue freundin mit dabei sein kann- man da ist meine ex ausgeflippt und erklärte mir, dass sie mir das kind nicht geben muss.

wie schaut es eigentlich mit einer vaterschaftsfeststellungsklage aus? ist das eine option?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 31.01.2014 11:55
 vj
(@_vj_)
Nicht wegzudenken Registriert

Hi LH,

Auch eine solche Klage wird dich Zeit, Geld und Nerven kosten und bringt nichts weiter, außer dass Du danach definitiv und offiziell zu Unterhalt verpflichtet wirst.
Umgang bekommst Du deshalb auch nicht automatisch, sondern auch den wirst Du dann vermutlich einklagen müssen.

Nochmal: ohne Investition wird nix dabei rauskommen.

Und bevor Du überhaupt über geregelten Umgang nachdenkst, würde ich als allererstes Mal darüber nachdenken, wie gefährlich Drogenkonsum und Dealertätigkeit für ein Kind sind und erst mal in diesem Bereich etwas ändern.

vj

Lass dich nicht vom Bösen überwinden, sondern überwinde das Böse mit Gutem. (Röm 12,21)

AntwortZitat
Geschrieben : 31.01.2014 12:00
 LH
(@_lh_)
Schon was gesagt Registriert

ja stimmt schon aber ich habe so viele schulden und gerichts schulden die ich bezahlen muss sonst geh ich in den knast da ich keine arbeit finde und auch dann nicht genug verdiene .... 

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 31.01.2014 12:50
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus LH,
gibt es einen Vaterschaftstest, der deine biologische Vaterschaft bestätigt?

Grüßung
Marco

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 31.01.2014 12:58
 vj
(@_vj_)
Nicht wegzudenken Registriert

Hi LH,

Also irgendwie scheinst Du dein Leben in ein gewaltiges Chaos reinmanövriert zu haben.

Aber Du kannst nicht erwarten, dass alles in Ordnung kommt, nur weil dann irgendwer gerichtlich feststellt, dass Du Papa bist (falls Du es denn wirklich bist > siehe Eintrag von Marco).

Du wirst weiterhin Schulden haben und dann sogar noch mehr anhäufen, weil Du dann für das Kind offiziell verantwortlich bist.
Du wirst weiterhin das Kind nicht automatisch sehen dürfen, sondern müßtest auch hier weiter Geld und Zeit in eine Klage investieren.
Du wirst das Kind durch deine illegalen Tätigkeiten in Gefahr bringen!

An deiner Stelle würde ich aufhören, mich über die ganze böse Welt zu beschweren und endlich mal den A.... hochkriegen, um den Schlamassel, den Du dir selbst eingebrockt hast, auszulöffeln.
Schuldnerberatung, Ausbildung / Arbeitssuche wären vielleicht ein Anfang.

vj

Lass dich nicht vom Bösen überwinden, sondern überwinde das Böse mit Gutem. (Röm 12,21)

AntwortZitat
Geschrieben : 31.01.2014 13:11
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin LH,

ja stimmt schon aber ich habe so viele schulden und gerichts schulden die ich bezahlen muss sonst geh ich in den knast da ich keine arbeit finde und auch dann nicht genug verdiene ....  

ich weiss nicht, ob das jetzt eine Rechtfertigung sein soll, warum Du Dein Leben angeblich nicht ändern kannst. Frei nach dem Motto "ich muss diesen Monat nur noch zwei Pfund Gras verticken / drei Autos klauen - und schon kann ich meine Miete, meinen Anwalt und meinen Kindesunterhalt bezahlen."

Im übrigen finde ich es immer bemerkenswert, wenn Leute, die fortlaufend gegen Gesetze dieses Staates verstossen, weinerlich nach genau diesem Staat rufen, wenn sie ihre eigenen "Rechte" in Gefahr sehen. Warum dieser Staat Dir jetzt zu Deinen vermeintlichen Rechten verhelfen sollte, verstehe ich jedenfalls nicht: Vater-Sein hat nicht nur mit ein paar Genen zu tun, sondern vor allem mit der Möglichkeit, Kinder als Vorbild ins Leben zu begleiten. Dafür solltest Du Dein eigenes Leben erst einmal selbst im Griff haben. Wenn Du mit 30 glaubst, man könne den eigene Lebensunterhalt nur mit Dealen verdienen und die zweite Hälfte des Tages selbst breit sein: Nein, solche Vorbilder braucht kein Kind.

Just my 2 cents
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 31.01.2014 13:20
 LH
(@_lh_)
Schon was gesagt Registriert

ok nun hab ich meine rüfel ja bekommen aber meine frage ist nicht beantwortet bzw. ich versteh eure antworten nicht ganz ... da ja ein soziales vater kind verhältnis besteht(es gibt wohl eine vaterschaftsannerkennung von 2008 mit ihrem derzeitig lebensgefährten) meine frage kann ich auf vaterschaftsfeststellung klagen ? ja oder nein...

und wenn ja mit welchen begründungen?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 31.01.2014 14:23
 LH
(@_lh_)
Schon was gesagt Registriert

und vorallendingen muss ich bei einer klage nicht verneinen der leibliche zu sein?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 31.01.2014 14:26
 vj
(@_vj_)
Nicht wegzudenken Registriert

@LH

... ich glaube Du solltest echt aufhören zu kiffen...

Noch deutlicher als wir es Dir gesagt haben, geht es nicht:
Eine Vaterschaftsanfechtung / -aberkennung / -anerkennung bringt Dir überhautp nichts und hat in deiner jetzigen Situatution auch kaum keine Aussicht auf Erfolg.

vj

Lass dich nicht vom Bösen überwinden, sondern überwinde das Böse mit Gutem. (Röm 12,21)

AntwortZitat
Geschrieben : 31.01.2014 14:38
(@psoidonuem)
Registriert

Eine letzte Frage. Wie oft siehst Du Dein Kind?

AntwortZitat
Geschrieben : 31.01.2014 14:40




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