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Fragen, und klagen ! Vaterschafft leiblich

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(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin LH,

(es gibt wohl eine vaterschaftsannerkennung von 2008 mit ihrem derzeitig lebensgefährten) meine frage kann ich auf vaterschaftsfeststellung klagen ? ja oder nein...

und wenn ja mit welchen begründungen?

einmal abgesehen davon, dass in der Vergangenheit wohl nicht einmal Deine biologische Vaterschaft festgestellt wurde: Was genau hast Du an § 1600 BGB nicht verstanden?

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 31.01.2014 14:41
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ich sage es noch mal ganz langsam:

ok nun hab ich meine rüfel ja bekommen aber meine frage ist nicht beantwortet bzw. ich versteh eure antworten nicht ganz ... da ja ein soziales vater kind verhältnis besteht(es gibt wohl eine vaterschaftsannerkennung von 2008 mit ihrem derzeitig lebensgefährten) meine frage kann ich auf vaterschaftsfeststellung klagen ? ja oder nein...

Nein.
Jedenfalls nicht erfolgreich.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 31.01.2014 15:16
 LH
(@_lh_)
Schon was gesagt Registriert

danke für eure antworten

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 31.01.2014 15:25
(@psoidonuem)
Registriert

Wir fassen zusammen

1. Du weißt an sich gar nicht ob das Kind von Dir ist
2. Du weißt nicht ob Du auf der Geburtsurkunde eingetrgaen bist (wenn der andere die Vaterschaft angenommen hat eher nicht)
3. Du weißt andererseits nicht ob das überhaupt stimmt, dass der andere die Vaterschaft angenommen hat
4. Du weißt nicht wie Du Deinen Lebensunterhalt legal bestreiten sollst
5. Du sagst nicht ob und wie Du Umgang hast

AntwortZitat
Geschrieben : 31.01.2014 15:44
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