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Fragen zum Vaterschaftstest

 
 Mpho
(@mpho)
Schon was gesagt Registriert

Guten Abend,

ich und meine Ex haben einen 3 Jahre alten Sohn zusammen. Nun gab es schon oft Gerüchte, dass mich meine Ex während unserer Beziehung betrogen haben soll, und daraus das Kind entstanden sein soll. Vom Zeitpunkt her, würde es passen. Auch weil ich damals für 6 Wochen aus beruflichen Gründen in den USA war. Das alles macht mich noch kirre, weswegen ich da schon gerne Gewissheit hätte. Auf https://Werbungistfuerdiefrageunnoetig.de habe ich gelesen, dass es unterschiedliche Methoden gibt, eine Vaterschaft testen zu lassen. Könnte ich das - sofern ich es nur für mein eigenes seelisches Wohl machen wollen würde - ohne Einwilligung machen?

LG

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 04.01.2018 01:54
(@der-frosch)
Nicht wegzudenken Registriert

Guten morgen mpho
Du kannst einen Vaterschaftstest mit Erlaubnis der KM machen und trägst dann die Kosten. Wenn diese den Test ablehnt kannst Du vor dem Familiengericht beantragen das dieses ihn anordnet,dafür musst Du aber schlüssig nachweisen (durch Zeugen und nicht nur bloß durch Gerüchte) das die KM zum Zeitpunkt der Zeugung fremd gegangen ist. Der Zeitpunkt der Kenntnis dieses fremdgehen darf nicht mehr als 2 Jahre her seien. Hat dann das Gericht den Test angeordnet und es ist durch Ihn festgestellt das das Kind nicht Deins ist, trägt die KM die Kosten des Tests. Du hast dann gegen den Biologischen Vater Anspruch auf Erstattung des gezahlten Unterhalts. Aber wie gesagt es ist ein harter und steiniger Weg bis dahin.

LG der Frosch

AntwortZitat
Geschrieben : 04.01.2018 04:17
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus Mpho und ergänzend zu vorheriger Antwort:
ein privater VS-Test OHNE Zustimmung der KM ist hier in D nicht erlaubt und somit auch nicht gerichtlich verwertbar.
Das soll aber nicht heissen, dass dieser trotzdem (für die eigene Gewissheit) durchgeführt werden könnte. Es soll Anbieter in der europ. Nachbarschaft geben, die solche Tests auch durchführen (meines Wissens Kostenpunkt ca. 200-300 EUR, also viiiel weniger als ein gerichtlich angeordneter VS-Test).

Grüßung
Marco

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 04.01.2018 09:20
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

rein rechtlich darfst Du es nur mit Zustimmung der KM, aber Marco hat dazu schon etwas geschrieben.

Mein Punkt ist ein anderer. ÜBerlege Dir, was passiert, wenn Du nicht sein Vater bist. In diesem Fall hast Du keinerlei Rechte mehr am Kind, ob Du das Kind dann überhaupt noch sehen darfst ist fraglich.
Egal, was Du machst, sei Dir darüber im Klaren, was es bedeutet.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 04.01.2018 10:38
(@tsubame)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo,

rein rechtlich darfst Du es nur mit Zustimmung der KM, aber Marco hat dazu schon etwas geschrieben.

Mein Punkt ist ein anderer. ÜBerlege Dir, was passiert, wenn Du nicht sein Vater bist. In diesem Fall hast Du keinerlei Rechte mehr am Kind, ob Du das Kind dann überhaupt noch sehen darfst ist fraglich.
Egal, was Du machst, sei Dir darüber im Klaren, was es bedeutet.

VG Susi

Hallo,

Solltest Du nicht der leibliche Vater sein, kannst Du selbst bestimmen, ob Du irgendwelche Konsequenzen ziehst oder nicht. Vielleicht ist Deine Bindung zum Kind so stark und liebt Dich das Kind so sehr, dass Dir die Biologie egal ist. Aber Du hast auf alle Fälle die Freiheit selbst zu entscheiden.

VG,
Tsubame.

AntwortZitat
Geschrieben : 04.01.2018 14:01