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gerichtlich angeordneter vaterschaftstest falsch?

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(@leserchen)
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hallo community,

möchte gern eure meinung/erfahrungen zu folgendem umstand hören:

kann ein gerichtlich angeordneter vaterschaftstest falsch sein (bewusst durch gericht bzw das beauftragte labor manipuliert, da man nur einen möglichen vater hat, der dann zahlen MUSS)?

hintergrund zur geschichte:
mein freund ist seit knapp 2 jahren unterhaltspflichtig
es war wohl damals so, dass er mit seiner ex nur ein mal was laufen hatte (waren auch nur ca 2 wochen zusammen) und sie behauptet hat sie würde die pille nehmen. ne woche später (als sie schon nicht mehr zusammen waren) war sie beim arzt, der meinte sie wär in der 3. oder 4. woche schwanger (?!). kurz darauf hat er erfahren, dass sie 2 wochen vor ihm noch nen anderen typen hatte...

die KM ist dann zum jugendamt und es wurde ein gerichtlicher vaterschaftstest angeordnet.
als er beim termin war, hat er sich erkundigt ob die geburt normal verlaufen wäre, ob was besonderes war. ihm wurde entweder gar nix dazu gesagt oder direkt "das geht sie nix an". wenn man vom geburtsdatum auf das zeugungsdatum zurückrechnet kommt man auf einen termin, bei dem absolut gar nix bei denen lief...
mein freund zweifelt zu recht daran, dass er wirklich der vater ist. das nächste kuriose: er hat sich blut abnehmen lassen und exakt eine woche später kam sowohl das ergebnis des tests als auch gleich ein wisch vom jugendamt, dass er rückwirkend mit xx euro unterhaltspflichtig wäre.

meine nachforschungen im internet haben ergeben, dass solche gerichtlich angeordneten tests mindestens einen ganzen monat dauern bis überhaupt mal das ergebnis kommt und selbst dann fehlt noch das schreiben vom jugendamt mit der unterhaltsaufforderung. bei einigen hat sich das ganze sogar 3-6 monate hingezogen...

wie kann es sein, dass so ein test  (wenn man davon ausgeht, dass die proben erst ins labor geschickt werden müssen (1 tag), das ergebnis ans jugendamt/gericht schicken nochmal einen tag in anspruch nimmt (1 tag), die ihren wisch erst aufsetzen müssen und dann auch wieder losschicken (nochmal 1-2 tage), + sonntag als zustellungs/arbeitsfreier tag (1 tag); macht insgesamt schon 4-5 tage) innerhalb von nicht mal 3 tagen "fertig ausgewertet" ist?

würde es irgendeine möglichkeit geben dieses ergebnis nochmal zu überprüfen? gibt ja diese "privattests" für 150-400 euro mittels speichelprobe.
es wäre nur für unsere sicherheit. sollte dann rauskommen, dass er wirklich der vater ist, dann ist es halt so...aber die oben aufgeführte geschichte verunsichert extrem
problem: an die KM ist nicht ranzukommen, kommunikation läuft rein übers jugendamt.

freue mich auf eure meinungen/erfahrungen

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 05.02.2013 12:33
(@Inselreif)

Hi,

bist Du Dir sicher, dass es sich wirklich um einen gerichtlichen Vaterschaftstest handelt? Dazu gehört ein Antrag auf Vaterschaftsfeststellung, dann wird das Abstammungsgutachten erstellt (das Dein Freund erhält), dann kommt ein gerichtlicher Beschluss. Alles vom Amtsgericht, nicht vom Jugendamt oder sonst irgend wem. Bevor der nicht rechtskräftig ist, kann niemand irgendetwas fordern.

der meinte sie wär in der 3. oder 4. woche schwanger (?!). kurz darauf hat er erfahren, dass sie 2 wochen vor ihm noch nen anderen typen hatte...

Ähm, in der "dritten oder vierten Woche" kann man eine Schwangerschaft fast nicht feststellen. Da findet nämlich gerade erst die Befruchtung statt. Allerdings sind das alles Dinge vom Hörensagen, auf die ihr jetzt nichts geben solltet.

Gruss von der Insel

AntwortZitat
Geschrieben : 05.02.2013 12:46
(@sputnik)
Nicht wegzudenken Registriert

Ähm, in der "dritten oder vierten Woche" kann man eine Schwangerschaft fast nicht feststellen. Da findet nämlich gerade erst die Befruchtung statt.

Das ist so nicht ganz richtig. In der 3.- 4. Woche kann man eine Schwangerschaft zweifelsfrei feststellen. Eigentlich schon früher mit sensiblen Tests oder gar einem Bluttest beim FA. Ist aber egal, denn jetzt ist das Kind ja da und in meinen Augen halte ich die erörtete Vorgehensweise für mehr als fragwürdig.

Meines Wissens nach ist das alles aber keine gerichtliche Vaterschaftsfeststellung gewesen. Und wäre es richtig gelaufen, ginge das Ergebnis sicher zum potentiellen Vater/Kind/Mutter aber sicher nicht zum JA und dann zum "Unterhaltspflichtigen". Auch eine Bearbeitungszeit von 1 Woche ist mehr als unwahrscheinlich.

AntwortZitat
Geschrieben : 05.02.2013 12:57
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin leserchen,

hat Dein Freund denn Kontakt zu seinem Kind? Falls ja, sollte es kein Problem sein, über einen Schnuller oder ein paar Haare an DNA zu kommen, mit der man selbst (jaja, ich weiss, dass es nicht erlaubt ist...) einen entsprechenden Test veranlassen kann. Sollte der positiv sein, bleibt alles wie es ist; ist er negativ, muss man sich halt eine Begründung für die eigenen Zweifel einfallen lassen, um die Vaterschaft anzufechten.

Das Herumsinnieren über Postlaufzeiten und Auswertungszeiten bringt Euch tatsächlich nicht weiter.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 05.02.2013 12:58
(@leserchen)
Schon was gesagt Registriert

danke insel, für die schnelle antwort

es gab einmal einen auftrag vom jugendamt, dass sich mein freund selbst um einen vaterschaftstest kümmern muss. weil er darauf nicht reagiert hat (er ist nach dieser aussage mit den "schon seit 3-4 wochen schwanger" zu keinem zeitpunkt davon ausgegangen, dass da wirklich was passiert sein KÖNNTE - zumal er den verdacht hat dass er in der recht kurzen zeit der beziehung von ihr betrogen wurde) kam - wie du richtig gesagt hast - vom amtsgericht ein schreiben mit termin für probennahme für ein angeordnetes abstammungsgutachten

sry, hab bei dem ganzen jugendamt/gerichtszeug den überblick verloren  😉

danke auf den anderen für ihre antworten

kontakt zum kind besteht nicht, daher auch die frage welche möglichkeiten man zu einer testwiederholung hat

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 05.02.2013 13:06
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin leserchen,

kontakt zum kind besteht nicht, daher auch die frage welche möglichkeiten man zu einer testwiederholung hat

es gibt die Möglichkeit eines gerichtlichen >>>Vaterschafts-Anfechtungsverfahrens<<<, da Dein Freund ja begründete Zweifel an seiner Vaterschaft hat. Die bisherigen Schilderungen weisen jedenfalls nicht auf eine gerichtliche Vaterschafts-Feststellung hin; dafür hätte es ein Gerichtsverfahren geben müssen.

Das ist allerdings kein Selbstläufer; Dein Freund wird einen tüchtigen Rechtsanwalt brauchen. Und falls sich herausstellt, dass Dein Freund der Vater ist, bleiben die Kosten bei ihm hängen. Das können durchaus 2.000 bis 4.000 Euro sein. Falls er nicht der Vater ist, zahlt Muddi.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 05.02.2013 13:30
(@Inselreif)

Das ist so nicht ganz richtig. In der 3.- 4. Woche kann man eine Schwangerschaft zweifelsfrei feststellen. Eigentlich schon früher mit sensiblen Tests oder gar einem Bluttest beim FA.

Das ist so nicht ganz richtig. Du meinst vielleicht die 3.-4. Woche nach Befruchtung, die allerdings weder klar definiert noch ein medizinischer oder allgemein gebräuchlicher (gerade schwangere Frauen kennen sich da bestens aus...) Massstab ist.
Hier war (zunächst) die Rede von in der 3.-4. Woche schwanger. Die erste Schwangerschaftswoche beginnt mit dem ersten Tag der letzten vorangegangenen Regelblutung. Die Befruchtung findet (planmässig) erst am Ende der 3. SSW statt und da ist mit einem Test noch gar nichts nachweisbar.

Offenbar meinte die KM aber, sie sei seit 3 oder 4 Wochen schwanger. Was uns wieder einmal zeigt, wie gefährlich es ist, sich über irgendwelche flapsig dahergeworfenen Zufrufe den Kopf zu zerbrechen.

@leserchen:
Nach der nunmehr erstmal festgestellten Vaterschaft steht das Thema Unterhalt an, anschliessend natürlich auch Umgang etc. Wie sieht es an der Ecke aus?

Gruss von der Insel

AntwortZitat
Geschrieben : 05.02.2013 14:17
(@sputnik)
Nicht wegzudenken Registriert

Befruchtung findet (planmässig) erst am Ende der 3. SSW statt und da ist mit einem Test noch gar nichts nachweisbar.

Offenbar meinte die KM aber, sie sei seit 3 oder 4 Wochen schwanger. Was uns wieder einmal zeigt, wie gefährlich es ist, sich über irgendwelche flapsig dahergeworfenen Zufrufe den Kopf zu zerbrechen.

Es ist der Unterschied ob man vom Tage der Befruchtung oder gar der Einnistung ausgeht. Pauschal rechnen Frauenärzte tatsächlich ab dem letzten Tag der vergangenen Menstruation. Geht man von der Embrionalen Entwicklung aus, so sagt das die Wissenschaft, beginnt die Schwangerschaft ab der Befruchtung der Eizelle. Wie das funktioniert wissen wir ja  :redhead:

Eine Frau meint aber tendenziell wenn sie sagt, ich bin seit 4 Wochen Schwanger, den Zeitpunkt der Befruchtung. Wird dann aber häufiug mit der ärztlich berechneten SSW verwechselt. Die Schwangerschaft selber verläuft ja genau 266 Tage und als Schwanger gilt man nach Befruchtung der Eizelle.

Ich gehe davon aus, dass auch die KM den Zeitpunkt ab Befruchtung meint. Sonst hätte sie ja nicht über Schwangerschaft sprechen können, da eine Schwangerschaft ja wissentlich nicht vorlag.

So, und wie findet der junge Mann nun raus ob er wirklich der Vater ist? In seiner Situation würde mich jeder Monat Unterhalt wie ein Pfeil in der Magengegend treffen, da ich die das damals angewandte Verfahren äusserst kritisch sehe und zweifelhaft.....

AntwortZitat
Geschrieben : 05.02.2013 14:39
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus!

So, und wie findet der junge Mann nun raus ob er wirklich der Vater ist?

In dem er so schnell es geht zusieht, dass er Umgang mit dem Kind bekommt, um da was Verwertbares für einen Vaterschaftstest zu bekommen oder

es gibt die Möglichkeit eines gerichtlichen >>>Vaterschafts-Anfechtungsverfahrens<<<, da Dein Freund ja begründete Zweifel an seiner Vaterschaft hat.

Grüssung
Marco

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 05.02.2013 14:52
(@leserchen)
Schon was gesagt Registriert

unterhalt steht auch an..sind rückwirkend und zusätzlich zu der tatsache, dass er bereits schulden hatte als das ganze überhaupt erst ins rollen kam - und deshalb bisher auch nicht zahlen konnte - etliche tausend euro, die er jetzt im rückstand ist (das verfahren musste er ja auch zahlen). ist aber ne sache die wir bzw vielmehr er in angriff nehmen will wenns finanziell bei ihm besser aussieht. glaub jeder kann sich was besseres vorstellen wie mit 24 bzw damals 22 und gerade erst ausgelernt ein kind angehängt zu bekommen..

umgangsrecht gibt es wie gesagt nicht. auch kontakt zur KM kam erst wieder zustande als sie unterhalt übers jugendamt forderte. sorgerecht liegt bei ihr.
er möchte von sich aus auch keinen kontakt zum kind weil er sich durch die KM und das hickhack von gericht und jugendamt (wurde sich ja schon ein paar mal dazu geäußert, dass das ganze recht merkwürdig und auf keinen fall "normal" ablief") übern tisch gezogen fühlt. für ihn ist es außerdem auch nach wie vor nicht sein kind - selbst wenn ein zettel vorliegt wos drauf steht. rein rechnerisch und der aussage vom FA bzw der KM damals hätte es auch gar nicht sein können...

nur mal fiktiv angenommen wir würden irgendwie zu einem zweiten test kommen, der dann das ergebnis des ersten bestätigen sollte: er will keinen kontakt. die familie der KM muss auch nicht ganz koscher sein. sollte das kind in 14-16 jahren mal vor der tür stehn und "hallo papa" sagen, ist das wieder was ganz anderes. aber das ist ne sache, die liegt noch weit in der zukunft

was auch erst nach der kurz-beziehung rauskam: die KM hatte schon vorher ein kind und hatte ihrem damaligen freund die gleiche story mit der pille erzählt und sich dann schwängern lassen. dieser vater hat aber das alleinige sorgerecht beantragt und das kind lebt bei ihm. bei dem hat sie aber auch nicht erst das normale gespräch gesucht sondern ist gleich zum jugendamt gerannt

edit, da in der zwischenzeit neue antworten reinkamen:

danke erst mal für die zahlreichen antworten  🙂
ich werde mich mal erkundigen wie das mit dem umgangsrecht ist und meinen freund mal drauf ansprechen. nächstes problem ist nämlich, dass die KM vor der geburt wieder in ihre heimat (anderes bundesland) gezogen ist...

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 05.02.2013 15:10




(@sputnik)
Nicht wegzudenken Registriert

er möchte von sich aus auch keinen kontakt zum kind weil er sich durch die KM und das hickhack von gericht und jugendamt (wurde sich ja schon ein paar mal dazu geäußert, dass das ganze recht merkwürdig und auf keinen fall "normal" ablief") übern tisch gezogen fühlt. für ihn ist es außerdem auch nach wie vor nicht sein kind - selbst wenn ein zettel vorliegt wos drauf steht. rein rechnerisch und der aussage vom FA bzw der KM damals hätte es auch gar nicht sein können...

Hast du ihn mal gefragt, ob er meint, dass das Kind, mal angenommen es ist seins, was dafür kann und ob er nicht das Gefühl hat es im Stich zu lassen???

sollte das kind in 14-16 jahren mal vor der tür stehn und "hallo papa" sagen, ist das wieder was ganz anderes. aber das ist ne sache, die liegt noch weit in der zukunft

Zweifelhaft und wenn, wahrscheinlich um mehr Unterhalt zu fordern......

was auch erst nach der kurz-beziehung rauskam: die KM hatte schon vorher ein kind und hatte ihrem damaligen freund die gleiche story mit der pille erzählt und sich dann schwängern lassen. dieser vater hat aber das alleinige sorgerecht beantragt und das kind lebt bei ihm. bei dem hat sie aber auch nicht erst das normale gespräch gesucht sondern ist gleich zum jugendamt gerannt

Schöne Aussichten für das eventuelle Kind deines Freundes. Man sollte sich mal Gedanken dazu machen warum eine Frau in Deutschland das SR verliert.........

AntwortZitat
Geschrieben : 05.02.2013 15:20
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin leserchen,

ich glaube, ich muss mal ein bisschen was zurechtrücken: Ein Kind bekommt man nicht "angehängt"; wer in einer 2-Wochen-Blitzbeziehung nicht aktiv und selbst verhütet, hat das Ding schon selbst versemmelt; dafür muss man nicht "reingelegt" werden. Testfrage: Würde ich meiner neuen Flamme meine EC-Karte samt PIN geben? Solange die Antwort noch "nein" lautet, , sollte einen auch die Aussage "ich nehm' die Pille" nicht von der Benutzung von Lümmeltüten abhalten (wofür es überdies noch andere Gründe als die Verhütung gibt).

Was das "ich will mein Kind nicht sehen" angeht: Kein Kind kann etwas für die Umstände seiner Entstehung, die (behauptete) Schlechtigkeit seiner Mutter oder den Umstand, dass Kinder Geld kosten. Ich kann verstehen, dass man(n) Hemmungen hat, eine persönliche Beziehung zu einem Kind aufzubauen, solange man nicht weiss, dass es tatsächlich das eigene ist - aber Dein Freund hat es ja jetzt in der Hand, selbst Nägel mit Köpfen zu machen und genau das herauszufinden. Und danach heisst es je nach Ergebnis hopp oder top. Ein Vater, der sich wissentlich nicht um sein(e) Kind(er) kümmert, steht moralisch nicht besser da als dessen/deren Mutter, über die er so gerne schimpft; er ist ein Feigling.

Und auch wenn Du Dich als Partnerin hier so für die Interessen Deines Freundes engagierst: Würdest Du ein solches Verhalten toll finden, wenn es sich um Euer Kind handeln würde?

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 05.02.2013 15:37
(@nadda)
Registriert

Hi,

auch mir geht es so, dass ich es absolut erstaunlich finde wie jemand davon sprechen kann "ein Kind angehängt zu bekommen" wenn er so verantwortunglos ist mit einer flüchtigen Bekannten ( und mehr war es dann wohl nicht ) Sex ohne Kondom zu  haben. Elternschaft entsteht durch zwei Menschen und kann auch durch zwei Menschen verhütet werden!

Sex birgt Risiken, und viele davon kann man durch Verwendung eines Gummis massiv minimieren. HIV, Tripper, Pilze, kleine Tierchen naja und auch eine Schwangerschaft kommt halt von ungeschützem Sex.

Sich jetzt hinzustellen und den Kopf in den Sand zu stecken - kein Kontakt zum Kind, nicht mal versuchen Vater zu sein -das passt zu obigem unreifem Verhalten.

Auch ich würde mir sehr massiv überlegen, ob ich mit jemandem der sich seine Welt so "zurechtbiegt" eine Beziehung haben möchte.

Es gibt einen Zeitpunkt im Leben an dem man sich der Realität stellen sollte, und dieser Zeitpunkt sollte für ihn jetzt gekommen sein. Wenn er immer noch an der Vaterschaft zweifelt bleiben ihm oben genannte Möglichkeiten. Und wenn klar ist dass er Vater ist, dann sollte er sich auch um das Kind kümmern. Gerade die Vorgeschichte mit dem ersten Kind läßt fürchten, dass dieser kleine Mensch einen verantwortungsvollen Vater besonders dringend brauchen kann.

Abgesehen davon: jedes Kind braucht Eltern die Verantwortung übernehmen, und sollte er Vater sein, dann wünsche ich ihm den Mut sich dieser Verantwortung zu stellen.

LG
Nadda

AntwortZitat
Geschrieben : 05.02.2013 16:07
(@leserchen)
Schon was gesagt Registriert

Hast du ihn mal gefragt, ob er meint, dass das Kind, mal angenommen es ist seins, was dafür kann und ob er nicht das Gefühl hat es im Stich zu lassen???

Zweifelhaft und wenn, wahrscheinlich um mehr Unterhalt zu fordern......

Schöne Aussichten für das eventuelle Kind deines Freundes. Man sollte sich mal Gedanken dazu machen warum eine Frau in Deutschland das SR verliert.........

deine fragen/einwürfe sind berechtigt

zum verlust des sorgerechts für das erste kind: wir haben uns gedanken gemacht. aber beim jugendamt jemanden anschwärzen obwohl man nicht weiß ob sich die umstände für das 2. kind vielleicht verbessert haben, ist nicht unser ding....und ohne kontakt rauszufinden obs was zu beanstanden gibt, ist nicht so einfach.

ich für meinen teil bin mal der gutgläubige bürger und gehe davon aus, dass das jugendamt schon mal nach der  KM und dem kind sieht wenn schon beistandschaft besteht. zumal ist denen sicher auch bekannt dass die KM schon ein weiteres kind hat, das eben aus gewissen gründen nicht mehr bei ihr lebt....

ich hab ihn gefragt ob ers mit seinem gewissen vereinbaren kann und ob er meint es ist der richtige weg wenn er einfach augen und ohren zumacht, aber weiß, dass er - zumindest auf dem papier vater ist und für ihn die sache damit geregelt ist, dass er unterhalt zahlt. ich hab die frage einfach so stehnlassen als er mir gestanden hat, dass er eigentlich vater ist aber weder zur KM noch zum kind kontakt hat.

@ brille und zum teil auch an sputnik:
dass er so dumm war und beim einzigen mal als er was mit der KM hatte kein gummi benutzt hat, verflucht er mittlerweile selber. ich glaube aber nicht dass es uns in der jetzigen situation weiterbringt darüber zu schimpfen was man in der vergangenheit aus dummheit und gutgläubigkeit gemacht oder nicht gemacht hat.

und nein, ich finde so ein verhalten nicht toll. das kind kann nichts für die umstände seiner entstehung oder dafür, dass sich eltern nicht leiden können, sich scheiden lassen oder was weiß ich. wenn man was verbockt hat, steht man dafür gerade - mit allen möglichen konsequenzen. er muss es mit sich rumschleppen und damit zurechtkommen. wenn das der weg ist, den er gehen möchte, dann soll ers tun.
sollte sich noch herausstellen dass der erste test wirklich richtig ist und er geht seinen weg weiter, dann wird er sich vielleicht in etlichen jahren nochmal damit konfrontieren müssen wenn sein sohn mal irgendwann vor der tür steht und seinen erzeuger kennenlernen will.

versteht mich bitte nicht falsch, aber ich finde mich selbst als partnerin nicht dazu im recht bei ihm den moralapostel zu spielen und ständig an sein gewissen zu appellieren. wenn er meint dass er sein handeln mit seinem gewissen vereinbaren kann, dann muss ich das akzeptieren - auch wenn ich so ein verhalten alles andere als gut finde.

dass ich hier im forum über seinen fall schreibe weiß er auch gar nicht. ich hatte bis vor kurzem von dem ganzen zeug gar keine ahnung weil ich bis dahin auch niemanden kannte der unterhalt zahlen muss oder der ein kind hat für das er unterhalt vom erzeuger will...hab mich auch nur deshalb hier angemeldet weil wir vor ein paar tagen wieder ein unterhaltsgespräch hatten und ich auch da erst erfahren hab, dass er den test aus den genannten gründen anzweifelt aber langsam nicht mehr weiß wo ihm der kopf steht...alle 2 wochen bekommt er post. in jedem brief stehen andere beträge die er zu zahlen hat. wie die auf die beträge kommen steht aber nirgends.... einmal kommen die briefe von jugendamt xy. dann von jugendamt yz (ja, ist wirklich so. das sind 2! jugendämter die abwechselnd schreiben). in jedem brief steht was andres drin. ich hab sie selber lesen dürfen und ich bin ehrlich: selbst mit guter allgemeinbildung versteh ich nur bahnhof.

ich würde trotzdem darum bitten, dass der thread wieder zum ursprünglichen thema zurückkehrt.
ob es sein kann dass so ein test wissentlich von irgendwem gefälscht werden kann, welche möglichkeiten man hat an einen zweiten test zu kommen (außer den bereits erwähnten möglichkeiten) und wie normal der ablauf von solchen tests ist....wie gesagt: das ergebnis hatte mein freund damals zusammen mit einem schreiben vom jugendamt mit rückwirkendem unterhaltsanspruch genau 1 woche nach der blutabgabe in der hand..

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 05.02.2013 16:19
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Also,

zurück zum Thema.

Wenn der Test gerichtlich angeordnet wurde und er zur Abgabe einer Blutprobeaufgefordert wurde, dann müßte das in etwa so abgelaufen sein:

Er mußte bei einem imSchreiben benannten Arzt auftauchen, sich dort per Perso ausweisen, dann dürfte er fotografiert worden sein undihm das Blut abgenommen. Selbes Verfahren bei KM und Kind.

Dann wird ein Abstammungsgutachten erstellt, das sich ziemlich komplex liest und auch ziemlich umfangreich ist. Nur ein Blatt ala "Britt" Die Vaterschaft ist zu.... ist zu wenig.Das Gutachten selber kann ja nach Auslastung schon recht schnell fertig sein.

Wenn es vor Gericht ging, dann wird das Gutachten auch an Gericht und beide Partein geschickt und in einer Verhandlung besprochen. Danach gibt es ein Urteil oder einen Vergleich in dem er als Vater festgestellt wird.

So mal zum formalen Ablauf.

Eine Fälschung halte ich für ausgeschlossen, wenn es wirklich übr den gerichtlichen Weg ging. Daran hätte nweder ein RIchter, noch der Arzt ein Interesse. Zumal ja dann die Blutprobe auch vom tatsächlichen Vater stammen müßte.

Mal ein paar andere Fragen, auch wenn dieseevtl. ein wenig unangenehm werden.

Wie alt ist dasKind? Wann wurde der Vaterschaftstest gemacht? WIe3 langeseid ihr schon zusammen, bzw. seit wann weist du das alles? Kennst du den Ablauf der Vaterschaftsfeststellung nur aus seinen Erzählungen oder warst du mit ihm bereits während dieser Zeit zusammen?

Gruß Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 05.02.2013 16:36
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin leserchen,

@ brille und zum teil auch an sputnik:
dass er so dumm war und beim einzigen mal als er was mit der KM hatte kein gummi benutzt hat, verflucht er mittlerweile selber. ich glaube aber nicht dass es uns in der jetzigen situation weiterbringt darüber zu schimpfen was man in der vergangenheit aus dummheit und gutgläubigkeit gemacht oder nicht gemacht hat.

ich habe das nur in die Diskussion eingebracht, um Deine Sprechweise in Sachen mein "Freund hat ein Kind angehängt bekommen" zurechtzurücken, denn das ist nicht der Fall: Bei einer ungeschützten Nummer mit einer Fremden bekommt man als Mann nichts "angehängt", sondern verursacht selbst leichtsinnigerweise etwas, das im Lauf der Zeit durchaus den Gegenwert einer hübschen Eigentumswohnung ausmachen kann.

Mit dem falschen Sprachgebrauch ist es zu einfach, sich als "Opfer" zu fühlen und darzustellen. Das einzige Opfer, das ich derzeit erkennen kann, ist aber das Kind.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 05.02.2013 16:43
(@jeanswilli)
Registriert

Hi, Du hast oben geschrieben dass der Test gerichtlich angeordnet war. Warum sollte dieser Test manipuliert worden sein? Weil Deinem Freund das Ergebnis nicht passt? Mir wurde mein Kind mit 18 Jahren "angehängt", er ist mein größter Schatz. 

Deinem Freund (und Dir?) geht es einzig und allein darum, die aufgelaufenen Schulden irgendwie loszuwerden. Wenn man aus triftigem Grund keinen Unterhalt bezahlen kann, gibt es Möglichkeiten über den Unterhaltsvorschuss vom Jugendamt oder einen gerichtlichen Titel. Dann laufen auch keine Schulden auf. Wenn man sich darum aber nicht kümmert, muss man mit den Konsequenzen leben.

Das arme Kind.

Gruß Willi

AntwortZitat
Geschrieben : 05.02.2013 16:55
(@sputnik)
Nicht wegzudenken Registriert

alle 2 wochen bekommt er post. in jedem brief stehen andere beträge die er zu zahlen hat. wie die auf die beträge kommen steht aber nirgends.... einmal kommen die briefe von jugendamt xy. dann von jugendamt yz (ja, ist wirklich so. das sind 2! jugendämter die abwechselnd schreiben). in jedem brief steht was andres drin. ich hab sie selber lesen dürfen und ich bin ehrlich: selbst mit guter allgemeinbildung versteh ich nur bahnhof.

Nunja....ich munkel mal, dass dies weniger 2 Jugendämter sind sondern eher 2 verschiedene Abteilungen. Das eine wird wohlmöglich die Unterhaltsvorschuß-Stelle sein und das andere die Beistandschaft. Man muss davon ausgehen, und das spiegeln deine Aussagen hier wieder, dass dein Freund anscheinend nicht nur vor dem Kind Augen und Ohren verschlossen hat sondern auch vor seinen Unterhaltsverpflichtungen.

Ich würde ihm raten entweder das Jugendamt auf direktem Weg aufzusuchen und mit denen ein Gespräch führen, oder aber ihr geht zu einem Schuldenberater (Caritas/AWO etc.), die helfen bei solchen Angelegenheiten auch sehr gerne. Nebenher sollte dein Freund sich trotzdem nochmals Gedanken über sein zukünftiges Verhalten gegenüber dem Kind machen. Er muss sich damit auch nicht stetig mit der KM auseinander setzen sondern man könnte erst einmal begleitete Umgänge beim JA selber vorschlagen.

Meine Ex-Freundin hat eine Tochter (nicht meine). Diese hat ihren Vater jahrelang nicht gesehen und war auch immer traurig, dass dieser sich nicht um sie kümmert. Sie war irgendwann 7, der letzte Kontakt ca. 4 Jahre her und es gab wieder eine gerichtliche Verhandlung bezüglich des nicht gezahlten Unterhalts. Die Kleine hat an den Vater einen Brief geschrieben, dass sie ihn gerne kennen lernen möchte und sie traurig ist, dass er sich nicht kümmert. Heute haben die beiden Kontakt und die Kleine weiß zwar, dass der Vater ein Schussel ist aber sich zumindest einigermaßen kümmert. Sie kann sich mit einer Vaterfigur identifizieren und es geht ihr besser als wenn da gar keine ist. Klingt komisch, ist aber so.

Dein Freund rennt nicht vor dem JA weg, auch nicht vor der KM oder seinem Kind. Es ist viel schlimmer: Er rennt vor sich selber davon! Und glaube nicht, dass Jugendämter fein nach dem rechten sehen und schauen, dass es dem Kind deines Freundes gut geht. Die sind total überlastet und wenn nicht gerade ein Nachbr eine Kindswohlgefährdung meldet oder sonst etwas auffälliges passiert dümpelt das Unglück des Kindes vielelicht vor sich hin.

Man liest es ja oft genug in der Zeitung......erst kürzlich noch........

AntwortZitat
Geschrieben : 05.02.2013 17:17
(@leserchen)
Schon was gesagt Registriert

Mal ein paar andere Fragen, auch wenn dieseevtl. ein wenig unangenehm werden.

Wie alt ist dasKind? Wann wurde der Vaterschaftstest gemacht? WIe3 langeseid ihr schon zusammen, bzw. seit wann weist du das alles? Kennst du den Ablauf der Vaterschaftsfeststellung nur aus seinen Erzählungen oder warst du mit ihm bereits während dieser Zeit zusammen?

Gruß Tina

das kind wird diesen monat 2 jahre alt. der test wurde vor knapp 10 monaten gemacht. wir sind fast ein halbes jahr zusammen, dass er vater ist weiß ich seit wir 2 wochen zusammen sind. dass das aber recht kurios ablief weiß ich erst seit einigen tagen als wir seine unterlagen geordnet haben. da wir noch nicht lange zusammen sind kenne ich den ablauf der vaterschaftsfeststellung nur von dem was er mir erzählt hat bzw von den unterlagen, die er mir zu lesen gegeben hat.

@jeanswilli: wenn du aufmerksam gelesen hättest wüsstest du warum er bzw wir zweifel an dem testergebnis haben. das ergebnis war (mit umweg übers jugendamt, weil direkt vom labor hat er keinen brief erhalten) innerhalb von 7 tagen nach abgabe der blutprobe wieder da. die KM ist 1 woche nach dem "angenommenen zeugungstermin" (ich nenn das jetzt einfach mal so, weils ne einmalige sache war) zum FA und war dann angeblich in der 3. oder 4. woche schwanger. fragen bezüglich der geburt wurden abgeblockt. und dann noch die sache, dass die KM das gleiche spiel schon mal mit einem anderen typ getrieben hat...für mich hört sich die geschichte eigentlich so an, dass er auf gar keinen fall der vater sein kann. aber dann hast du hier wieder das testergebnis liegen, das was ganz andres sagt. und der ganze terzvon ämtern und gerichten außenrum macht das ergebnis auch nicht glaubwürdiger.....

ich versuche meinem freund zu helfen soweit ich kann und soviel er mich überhaupt lässt. er will eigentlich nicht mal dass ich mir überhaupt gedanken drum mach was er mit sich rumschleppt. aber was für ne partnerin wäre ich wenn ich sag "das is allein sein problem. ich will damit gar nix zu tun haben"!? das hat nix damit zu tun um irgendwelche schulden loszuwerden. sofern er nämlich wirklich der vater ist sind diese forderungen ja berechtigt....

zum test selber: es sind ja 3 spalten. KM, Kind und vater. da stehen nur zahlen drin. und dann auch nicht direkt sondern größtenteils nur von-bis-werte. ich weiß nicht in wieweit man da einfach zahlen austauschen könnte damit es dann "auf dem papier passt"....

@sputnik: hab mich wirklich geirrt.....jugendamt in ort a schreibt im wechsel mit landratsamt bzw jobcenter in ort b . die wollen zum teil aber beide das gleiche wissen. wegen unterhaltsvorschuss weil er bis heute nicht zahlen konnte kam zuletzt ein brief vom landratsamt bzw jobcenter. ist trotzdem verwirrend wenn beides um unterhalt geht aber 2 stellen sich bei einem melden....
ich danke dir trotzdem sehr für deine beiträge, auch wenn sie zum teil doch recht kritisch waren  😉

meinst du man hat wirklich eine chance wenn man einfach ins JA reinmarschiert und sagt man will begleitetes umgangsrecht? oder kommen die dann doch daher und sagen "da brauchen wir erst mal einen gerichtsbeschluß"?

nur mal für mein verständnis: wenn er sich selber beim JA meldet. kann er dann hier in unserer stadt gehn und die leiten das weiter oder muss er direkt nen termin mit dem zuständigen sachbearbeiter in der stadt der KM ausmachen?

ich danke nochmal allen, die sich an diesem thread beteiligt haben  🙂

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 05.02.2013 17:49
(@sputnik)
Nicht wegzudenken Registriert

ich danke dir trotzdem sehr für deine beiträge, auch wenn sie zum teil doch recht kritisch waren  😉

Take it easy. Es geht sich um das Kind  😉

meinst du man hat wirklich eine chance wenn man einfach ins JA reinmarschiert und sagt man will begleitetes umgangsrecht? oder kommen die dann doch daher und sagen "da brauchen wir erst mal einen gerichtsbeschluß"?

Vater und Kind haben ein Recht auf gemeinsamen Umgang. Das ist auch so wenn man erstmal 2 Jahre gebraucht hat um sich darüber klar zu werden. Also, das Recht bleibt bestehen. Man kann das JA um Vermittlung bitten. Ist keine saubere Kommunikation zwischen den Eltern möglich und liegt ausserdem noch der Fall vor, dass das Kind den Vater noch nie gesehen hat so wird das JA dies vermutlich selber vorschlagen. (begleitete Umgänge) Es geht sich dabei schliesslich um das Kind und nicht um die Mutter. ----....eigentlich....------

Sollte die Mutter sich total weigern, klar dann muss dieses Recht u.U. eingeklagt werden aber soweit seid ihr noch lange nicht.

nur mal für mein verständnis: wenn er sich selber beim JA meldet. kann er dann hier in unserer stadt gehn und die leiten das weiter oder muss er direkt nen termin mit dem zuständigen sachbearbeiter in der stadt der KM ausmachen?

Zuständig ist immer das JA am Wohnort des Kindes. Das heißt, das örtliche JA bei euch hat da nicht viel zu bieten ausser vielleicht mal die ein oder andere Frage, nicht zielgerecht auf das Kind zu beantworten. Also beratend, bringt aber letzendlich nicht viel, da diese keinen Einfluß haben.

AntwortZitat
Geschrieben : 05.02.2013 18:04




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