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gerichtlich angeordneter vaterschaftstest falsch?

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82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus leserchen!

meinst du man hat wirklich eine chance wenn man einfach ins JA reinmarschiert und sagt man will begleitetes umgangsrecht? oder kommen die dann doch daher und sagen "da brauchen wir erst mal einen gerichtsbeschluß"?

Das JA kann bestenfalls beraten, nicht aber bestimmern oder entscheiden. Insofern ist Dein Freund gut beraten, wenn er sich erst mal informiert, wie nach zwei Jahren "Funkstille" Umgang mit einem gänzlich unbekannten Kind aussehen könnte...

Grüssung
Marco

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 05.02.2013 18:07
(@pinkus)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Leserchen,

zum test selber: es sind ja 3 spalten. KM, Kind und vater. da stehen nur zahlen drin. und dann auch nicht direkt sondern größtenteils nur von-bis-werte. ich weiß nicht in wieweit man da einfach zahlen austauschen könnte damit es dann "auf dem papier passt"....

Natürlich können Fehler vorkommen, das führt im Rahmen eines VS-Test aber i.d.R. zum Ergebniss, dass der KV eben nicht der KV ist, falsch "positive" Ergebnisse sind sehr unwahrscheinlich.
Interesse an einer wissentlichen Fälschung werden weder Arzt noch Laboranten haben.

Allerdings ist mir genau dieser Fall passiert:
VS-Test bei einem privaten Institut in Auftrag gegeben (wir waren zu dritt: Kind, KM und KV). Durch einen Fehler, der bei der Auswertung der Daten des Kindes gemacht wurde, wurden die Zahlen so gedreht, dass das Kind wenigstens zur KM passt, dadurch war die Vaterschaft "ausgeschlossen".

Diesen Fehler hat das Institut erst nach Vorlage eines zweiten Gutachtens und dritten Testes des KVs zugegeben.

Will heißen: Es kann passieren, ich halte die Wahrscheinlichkeit aber für seeeeehr gering, darauf sollte sich Dein LG nicht versteifen.
Klarheit gibt es allerdings wirklich nur durch einen zweiten Test.

Pinkus

AntwortZitat
Geschrieben : 05.02.2013 19:33
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin leserchen,

zum test selber: es sind ja 3 spalten. KM, Kind und vater. da stehen nur zahlen drin. und dann auch nicht direkt sondern größtenteils nur von-bis-werte.

so kompliziert ist es gar nicht: Die Mutterschaft steht ja nicht zur Debatte; insofern braucht man die "Affäre" auch nicht zu testen. Entscheidend sind einzig die DNA von Vater und Kind.

Der Weg Deines Freundes könnte auch sein, zunächst einmal selbst oder über einen Anwalt der Mutter (noch) einen privaten VS-Test vorzuschlagen. Wenn sie sicher ist, dass niemand ausser ihm in Frage kommt, stimmt sie möglicherweise zu; wenn nicht, muss sie eben erfahren, dass dann ein gerichtlicher Test erfolgt, dessen Kosten an ihr hängenbleiben, wenn er die Vaterschaft Deines Freundes ausschliesst.

Das alles setzt aber voraus, das Dein Freund endlich den Kopf aus dem Sand nimmt und sagt "Ja, ich zieh das jetzt durch!"

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 05.02.2013 19:45
(@nadda)
Registriert

Hi Leserchen,

auch wenn die Schwangerschaft so früh festgestellt wurde wie er sagt, möglich wäre es theoretisch schon - nur unwahrscheinlich.

Sex findet am 1.1. statt (also nur als Beispielt, der Einfachheit halber)
ca am 14.1. ist der Test positiv (wenn die Frau Glück hat und die Hormone da schon stark genug ausgeprägt sind ist ein Frühtest aber schon einige Tage vorher positiv)
Erste Schwangerschaftsanzeichen kann es aber deutlich früher geben (ca ab 1 Woche nach Befruchtung ist nicht ganz unüblich)

Schwierig wirds jetzt beim Frauenarzt. Der kann in so frühem Stadium nur durch Blutuntersuchung oder Urinuntersuchung eine Schwangerschaft nachweisen und ist da meistens noch recht vorsichtig.

Ok, dann ist Geburtstermin 23. September, also rein rechnerisch.

Eine normale Geburt kann und darf aber bereits 4 Wochen vor diesem Termin stattfinden und gilt dann als Termingerecht.
Genauso kann eine normale Geburt bis zu 14 Tage nach diesem Termin stattfinden (hängt dann von den Nerven des Frauenarztes ab).

Somit ist da ein ziemlicher Spielraum.

Wenn jetzt irgendwelche Komplikationen gewesen wären kann sich das auch nochmal deutlich verschieben - aber das wisst ihr ja nicht.

Von dem her, vermuten wir mal dein Freund war so geschockt dass er den Termin an dems passiert ist und den Termin an dem sie es ihm gesagt hat etwas verschoben in der Erinnerung hat (was nicht ungewöhnlich wäre) dann kann das vielleicht schon hinkommen.

Ein gerichtlicher Test sollte richtig sein und ein falsches Ergebnis halte ich hier für sehr unwahrscheinlich. Aber, ob hier wirklich etwas nicht genau so gelaufen ist wie es sollte kann uns nur dein Freund verraten und so wie es sich aktuell liest hängt er bis zum Hals in den Schwierigkeiten drin. Bitte ihn sich hier selbst anzumelden, damit wird es deutlich leichter ihm zu raten. Und auch auch diesen finanziellen Problemen kommt er nur raus wenn er etwas tut, abwarten und ignorieren macht die Sache jeden Monat schlimmer.

LG
Nadda

AntwortZitat
Geschrieben : 06.02.2013 07:28
(@leserchen)
Schon was gesagt Registriert

Zuständig ist immer das JA am Wohnort des Kindes. Das heißt, das örtliche JA bei euch hat da nicht viel zu bieten ausser vielleicht mal die ein oder andere Frage, nicht zielgerecht auf das Kind zu beantworten. Also beratend, bringt aber letzendlich nicht viel, da diese keinen Einfluß haben.

hab da noch ne frage dazu. das zuständige JA befindet sich wie schon erwähnt in einem anderen bundesland. das sind von hier aus zwar "nur" 200 km, aber man kann doch nicht ständig wenn was is und wieder seltsame briefe kommen mal eben schnell 200 km zum JA fahren.....
keine sorge, wir haben vor, dass wir uns recht bald um einen ersttermin beim zuständigen JA kümmern. einfach damit wir auch diverse fragen stellen können, die bislang offen geblieben sind (und die ja - da aufs kind bezogen - wohl nicht von unserem örtlichen JA hier beantwortet werden (können)). meinst du das JA würde sich NACH diesem termin auf eine rein telefonische kommunikation oder auf brief/email einlassen? untereinander scheinen die JAs ja nicht wirklich datenaustausch oder reine weitergabe von anliegen zu betreiben....

ich bedanke mich an dieser stelle nochmal für alle beiträge  🙂

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 07.02.2013 08:51
(@sputnik)
Nicht wegzudenken Registriert

Guten Morgen.

ich denke der erste Schritt muss wirklich ein persönliches Gespräch beim zuständigen Jugendamt sein. Wenn dieser Schritt getan ist, dann kann man je nach Sachstand sicher eine Menge Dinge wie üblich telefonsich und per Email klären. Wenn es natürlich doch auf Vermittlungsgespräche zwischen KM und KV hinaus läuft, um Umgang zu gewähren, dann ist ein persönlicher Besuch natürlich unausweichlich.

In Deutschland ist es tatsächlich so, dass die JA weder groß untereinander verknüpft sind, noch sind diese von der ARt und Weise ihrer Arbeit gleich geschaltet. Das hat zur Folge, dass die einen JA´s gute und die anderen schlechtere Arbeit leisten. Stichwort kindswohlorientiert oder doch nur mutterorientiert!
Somit gibt es hier Betroffene, welche zum einen sehr gute Erfahrungen mit dem Jugendamt gemacht haben, und andere, die leider nur von schlechten Erfahrungen berichten können.

Gruß
Sputnik

AntwortZitat
Geschrieben : 07.02.2013 09:54
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