Hallo,
Ich habe eine Frage. Meine EX ist von mir schwanger. Sie hat mittlerweile einen Neuen und möchte ihn nach der Geburt als Vater eintragen lassen. Habe ich das Recht eingetragen zu werden? Kann man das einklagen?
Vielen Dank im Vorraus
Moin
Deine Chancen stehen gut, erfolgreich eine Vaterschaftsfeststellungeklage einreichen zu können, da der Neue wegen Nichtverheiratung nicht automatisch zum rechtlichen Vater erklärt wird.
Frage: Was ist Dein Interesse, Deine (eigene) Vaterschaft feststellen zu lassen?
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Ist eine ähnliche Konstellation vom EGMR nicht gerade beurteilt worden?
Danach sind die Chancen wohl eher schlecht, wenn sich Familienleben gebildet hat.
W.
Moin,
Ist eine ähnliche Konstellation vom EGMR nicht gerade beurteilt worden?
Danach sind die Chancen wohl eher schlecht, wenn sich Familienleben gebildet hat.
das ist angesichts von
Meine EX ist von mir schwanger. Sie hat mittlerweile einen Neuen und möchte ihn nach der Geburt als Vater eintragen lassen. Habe ich das Recht eingetragen zu werden? Kann man das einklagen?
zwar eher unwahrscheinlich. Nichts desto trotz sollte sich der Opener gut über seine Motive im Klaren sein: Wenn es ihm vor allem darum geht, auf irgendeine Weise im Leben der Ex präsent zu bleiben, wird das durch die Unterhaltszahlungen für das Kind (mindestens 18 Jahre lang) und die Mutter (mindestens 3 Jahre lang) ein teurer Spass - ohne Gewähr für irgendwelche Gegenleistungen wie Umgang, Mitsprache, Sorgerecht oder Respekt der Ex.
Bei dieser Konstellation, bei der es noch gar keine Beziehung zum Kind gibt (das im übrigen ja auch tatsächlich von "Mister Neu" stammen kann), würde ich mir jedenfalls gut überlegen, ob ich mir den Stress einer Vaterschafts-Feststellungsklage, vieljähriger Unterhaltszahlungen und möglicherweise Dauerstreit über die Erfüllung meiner Vaterschaft mit ein bisschen Leben antue - oder nicht besser nach einer Frau schaue, mit der das alles als "Vollprogramm" möglich ist, ohne ständig um ein paar Krümel Vaterschaft betteln zu müssen.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Moin wildlachs
Jep, allerdings lag in dem Fall der beiden klagenden "biologischen Väter" vor dem EGMR bereits rechtliche Vaterschaften vor. Somit kann es nicht verglichen werden. Nicht das Familienleben allein war ausschlaggebnde, sondern die auch nebenbei bereits rechtlich festgestellte Kuckuckusvaterschaft, welche nach deren Normen ein Familienleben vorgaukeln. Dort hatten die biologischen Väter versucht, entgegen der bereits definierten rechtlichen Vaterschaften anzugehen.
Fraglich bei diesem Urteil bleibt - auf Deutschland angewendet - , was mit den doch so allseits geliebten deutschen Wurzteln passieren würde, wenn plötzlich Deutschstämmige zu Ausländern erklärt werden müssten, da durch die rechtl. Vaterschaft kein Deutschtum begründet werden könnte, im Falle des nun wahren biologischen Vaters jedoch doch? Oh ja, ich liebe diesen dt., völlig verlogenen Nationalstaat. Aber nicht - beileibe - des Nationnalstaates wegen, oder der Deutschstämmigkeit halber - versprochen. Ich kann nämlich mit dem Zeug nichts anfangen. ;-).
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Soweit mir die Fallkonstellationen vom EGMR bekannt sind:
Fall 1
Der Kläger hatte ein halbes Jahr lang eine Beziehung zu einer Frau, die mit einem anderen Mann zusammenlebte. Ein paar Monate später bekam die Frau eine Kind. Ihr Freund, mit dem sie zusammenlebte, erkannte die Vaterschaft an. Das Kind wächst bei Mutter und LG auf. Ein Gutachter stellt im Verfahren fest, dass der Kläger der leibliche Vater ist.
Fall 2
Der Kläger war mit der Mutter des Kindes verheiratet, vier Monate nach der Scheidung bekam sie ein Kind (vermutlich von ihm). Über ein Jahr später erklärte sich ein neuer Partner offiziell zum Vater des Kindes; kurz darauf heirateten die beiden. Gerichte lehnten die Feststellung der biol. Vaterschaft durch einen Gentest ab.
Ich sehe im Fall des TO eine Mischung aus beiden.
Während Schwangerschaft und anstehender Geburt lebt sie mit einem anderen, dem dann sozialen Vater zusammen. Erkennt er die Vaterschaft an und die Mutter stimmt urkundlich zu, dann war's das für den 'Er.zeuger' als Vater im dritten Rang.
W.
Danke für eure Kommentare. Ich lege es nicht auf den Kontakt mit ihr an und will nicht in ihrem Leben sein. Aber wenn ich der Vater bin, davon gehe ich aus, dann übernehme ich auch Verantwortung. Natürlich zahle ich für mein Kind. Ich will mich ja nicht vor der Zahlung drücken.
Servus BS!
Nur so am Rande: bist Du möglicherweise mit der Dame noch verheiratet (aber getrennt)?
In diesem Fall wärst Du automatisch der "rechtmäßige" Vater, sofern das Kind vor einer möglichen Scheidung zur Welt käme...
Grüßung
Marco
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!
Ne wir sind nicht verheiratet. Waren auch nur 3 Monate zusammen. Aber wie hoch ist die Chance unverheiratert die Vaterschaft einzuklagen?
Moin BS,
Ne wir sind nicht verheiratet. Waren auch nur 3 Monate zusammen. Aber wie hoch ist die Chance unverheiratert die Vaterschaft einzuklagen?
hast Du das hier
Nichts desto trotz sollte sich der Opener gut über seine Motive im Klaren sein: Wenn es ihm vor allem darum geht, auf irgendeine Weise im Leben der Ex präsent zu bleiben, wird das durch die Unterhaltszahlungen für das Kind (mindestens 18 Jahre lang) und die Mutter (mindestens 3 Jahre lang) ein teurer Spass - ohne Gewähr für irgendwelche Gegenleistungen wie Umgang, Mitsprache, Sorgerecht oder Respekt der Ex.
Bei dieser Konstellation, bei der es noch gar keine Beziehung zum Kind gibt (das im übrigen ja auch tatsächlich von "Mister Neu" stammen kann), würde ich mir jedenfalls gut überlegen, ob ich mir den Stress einer Vaterschafts-Feststellungsklage, vieljähriger Unterhaltszahlungen und möglicherweise Dauerstreit über die Erfüllung meiner Vaterschaft mit ein bisschen Leben antue - oder nicht besser nach einer Frau schaue, mit der das alles als "Vollprogramm" möglich ist, ohne ständig um ein paar Krümel Vaterschaft betteln zu müssen.
auch gelesen und verstanden? Bist Du willens und bereit, über die Jahre den Gegenwert eines Oberklasse-Autos an die Mutter Deines Kindes zu bezahlen, ohne die Gewissheit, am Leben dieses Kindes (das Deines sein kann, aber nicht muss) teilnehmen zu dürfen?
Wenn Du diese Frage nicht mit einem uneingeschränkten "Ja!" beantworten kannst, solltest Du Dir eine solche Klage gut überlegen. Und wenn der neue Partner Deiner Ex eine Vaterschafts-Anerkennung unterschreibt, ist der Fisch sowieso gegessen; es gibt keine juristische Möglichkeit, mit dem Finger auf eine Frau zu zeigen und zu rufen "hey, mit der war ich auch mal in der Kiste, das könnte auch MEIN Kind sein!"
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Moin Schleimer.
Aber wenn ich der Vater bin, davon gehe ich aus, dann übernehme ich auch Verantwortung. Natürlich zahle ich für mein Kind. Ich will mich ja nicht vor der Zahlung drücken.
Das ehrt dich, jedoch musst du dir eben auch klar machen, dass die von dir verlangte und und möglicherweise zugelassene Verantwortung sich eben mit nicht geringer Wahrscheinlichkeit auf das bezahlen beschränkt.
Zuzüglich ständiger Terror von der Justiz und regelmäßige Ausspähung, ob du du nicht doch noch mehr bezahlen kannst.
Du wirst behandelt wie ein Verbrecher aber wenn es um Kontakt zu deinem Kind geht, ist trotzdem niemand zuständig.
Du wirst kein Sorgerecht erhalten und selbst wenn, interessiert das auch niemanden.
Du hast absolut nichts zu sagen.
Es gibt zwar auch jede Menge Fälle, wo es zwischen den Eltern gut klappt aber das beruht dann fast immer auf Freiwilligkeit der Mutter und nicht auf durchsetzbaren Rechten.
Wenn die Mutter allerdings gewillt ist, einen Kontakt zwischen dir und deinem Kind zuzulassen kann sie das auch ohne rechtliche Vaterschaft.
Und natürlich kannst du in diesem Fall auch freiwillig Unterhalt bezahlen und mit dieser Möhre möglicherweise mehr Kontakt erreichen als wenn du "nur deine Pflicht" tust.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Meine Antwort ist ein uneingeschränktes "Ja". Scheiss auf nen Mittelklassewagen. Wenn es um mein Kind geht geb ich mein letztes Hemd, selbst wenn ich unter der Brücke schlafen muss. Ist mir egal. Mein Kind, meine Verantwortung. Die Sache ist für mich nicht mit dem Spass erledigt. Wer Spass hat muss auch die Konsequencen übernehmen.
Hi,
nochmals: Deine Einstellung ehrt Dich. Ist aber erstmal falsch.
Vor allem die Reihenfolge. Die lautet:
Erst Vaterschaftstest, um sicherzustellen, dass es wirklich Dein Kind ist,
dann Vaterschaftsanerkennung.
Verweigert die KM den Test, wäre es für mich an diesem Punkt zu Ende.
Punkt 2 wird ja auch bereits verweigert, da Du nicht vorgesehen bist als
Vater.
Das hat auch nichts mit Drücken oder Verantwortungslosigkeit zu tun.
Das ist einfach gesunder Selbstschutz. Und Du hast noch die Wahl.
Von Deinem Wünschen abgesehen ist - wie schon erwähnt - die rechtliche
Situation schlecht bis aussichtslos.
Eine Schlacht, die man nur verlieren kann, sollte man nicht führen.
LG,
Mux
Du möchtest Verantwortung übernehmen.
Das ist löblich.
Wie schon von meinen Vorrednern geschrieben ist diese 'Verantwortung' aber absehbar aufs Zahlen beschränkt. Du kannst dabei nicht davon aus gehen das du "dein" Kind jemals zu Gesicht bekommst, geschweige denn irgendwelche Dankbarkeit erntest.
Ich wage ernsthaft zu bezweifeln das dir dir Tragweite da wirklich bewußt ist, denn du zahlst nicht nur 3 Jahre UH für die KM, 22 Jahre UH für das Kind, sondern zwischen drinne kommen immer noch die Aufwendungen für die dauernden Prozesse, denn wenn sich schon mal ein Zahler aufdrängt, dann wird aus dem rausgeholt was nur geht.
Ich habe noch niemanden getroffen der sich so vehement für 20 Jahre für ein Leben auf Hartz4-Niveau - bei einer 48h Woche - einsetzt.
Du wirst sicher auch nicht erwarten das sich um so jemanden irgend eine andere Frau reißt, die dann indirekt deinen Idealismuss bezahlen muss, oder ?
Abgesehen von der Höhe der Zahlungen möchte ich an dieser Stelle trotzdem drauf hinweisen, dass die Motivation nicht sein sollte, dass man seiner Verantwortung in Form von Zahlungen nachkommt - so ehrenvoll das ist.
Grade ihr hier wisst doch alle, dass Vatersein sich "eigentlich" nicht nur durch Zahlen definiert. So komisch es sich anhört und auch wenn die Chance gering ist (ich bin wohl einfach Idealist): Es könnte durchaus sein, dass hier ein Vater gewünscht wird, dass sich der Kontakt zur Mutter eben NICHT vermeiden lässt und dass man neben den monatlichen Zahlungen auch noch Zeiteinschränkungen, Verantwortung, Problemlösen, tiefe Einschnitte in das Leben, wie man es kennt, dazu kommen, und das nicht nur die nächsten drei Jahre, sondern jahrzehntelang...
Ich möchte angesichts der Gesetzeslage jetzt keine blöde Hoffnung schüren, aber die Möglichkeit muss man doch auch in Betracht ziehen.
Moin Redwood,
die Wahrscheinlichkeit, dass der Opener die Chance für eine gelebte Vaterschaft bekommt (sofern es sich überhaupt um "sein" Kind handelt, denn mehr als dass seine Ex schwanger ist, weiss er derzeit nicht), ist angesichts von
Sie hat mittlerweile einen Neuen und möchte ihn nach der Geburt als Vater eintragen lassen.
Davon abgesehen hört man sich selbst natürlich gerne markige Sprüche in Sachen "Verantwortung tragen" sagen, die allerdings deutlich an Substanz verlieren, wenn die eigene Vaterschaft sich mal einige Monate lang als verlässlicher Minusposten für Unterhalt auf dem Kontoauszug niedergeschlagen hat, ohne dass es dafür Gegenleistungen gibt.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Mein Matheprof. sagte früher:
Ein Fachmann ist der, der jeden Fehler genau einmal macht.
Offen ließ er, ob man wirklich jeden Fehler selbst machen muss.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
@Bob Schleim:
Ich kann deine Gefühle verstehen und natürlich auch deinen Wunsch für dein Kind da zu sein. Ich stecke in der selben Situation und habe mein nun mittlerweile mehrere Monate altes Kind erst zwei mal kurz gesehen. Die Mutter denkt auch hier, dass ein anderer wohl der bessere Vater wäre. Ich warte bis heute darauf, dass sie sich bei mir meldet und mir mein Umgangsrecht reinräumt. Die Rufnummer hat sie schon mal gewechselt. Die Überlegung die Vaterschaft doch noch gerichtlich feststellen zu lassen, spukt auch mir immernoch im Kopf herum. Doch sei dir bewusst, dass du dann die nächsten Jahren kämpfen und für mindestens die nächsten 18 Jahre finanzielle Mittel bereitstellen musst, egal ob du schlussendlich Kontakt hast oder nicht.
@Beppo u. brille007:
Ich möchte euch beiden erst mal für eure tollen Ratschläge danken. Ihr hattet auch mir damals mit euren Hinweisen den ersten Weg geebnet. Ich will aber auch hier darauf hinweisen, dass nicht alle persönlichen Geschichten so ausgehen müssen, dass die Mutter über Jahre den Umgang des Vaters verwehrt. Natürlich schreiben hier im Forum nur immer die Personen, bei dem es wirklich nicht funktioniert hat. Es gibt also für jeden eine Hoffnung auf die man bauen kann. Ob diese jemals erfüllt wird, steht auf einem völlig anderem Blatt. Bitte seht das nicht als Kritik sondern wirklich nur als eine kurze Anmerkung.
Nichtsdestotrotz müssen die Rechte der Väter endlich durch die Bundesregierung gestärkt werden bzw. durch die Gerichte umgesetzt werden. Bei der nächsten Großdemo zur Stärkung der väterlichen Rechte, bin ich auf jeden Fall dabei.
Ich will aber auch hier darauf hinweisen, dass nicht alle persönlichen Geschichten so ausgehen müssen, dass die Mutter über Jahre den Umgang des Vaters verwehrt.
Absolut.
Nur liegt das eben alleine im Ermessen der Mutter.
Die Justiz oder die rechtliche Vaterschaft haben damit überhaupt nichts zu tun.
Leider gibt die Mutter aber auch keinerlei Signale, die zu großer Hoffnung Anlass geben.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.